1,477,602 matches
-
Aufsichtsbehörde Darlehen bei anderen als den in Nr. 2 genannten Stellen aufnehmen. In § 4, wo es sich um die Festsetzung der Höhe des Obligos handelt, das die Bank durch Übernahme von Bürgschaften usw. eingehen darf, ist es notwendig, das Obligo, das bisher drei Milliarden DM betrug, wesentlich zu erhöhen. Nach einer Aufstellung, die die Kreditanstalt gemacht hat, betrugen schon am 16. Juni d. J. die Verbindlichkeiten 3,4 Milliarden DM, bei dem Vorliegen eines Programms in Höhe von 4,3 Milliarden. Außerdem sind
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.07.1951 () [PBT/W01/00159]
-
dann wäre dieses Amt ja auch in Hessen. (Heiterkeit.) Aber das wird ihm nicht gelingen! Betrachten wir doch diese Dinge vom rein sachlichen Standpunkt und denken wir an den gesamten Bund. Sorgen Sie dafür, daß man auch im Lande Rheinland-Pfalz, das weiß Gott genug gelitten hat, und in der übrigen ehemaligen französischen Zone spürt, daß man hier Verständnis für die Belange des Landes Rheinland-Pfalz und damit von Koblenz hat. (Beifall in der Mitte. — Abg. Renner: Bewerbt euch doch um das Kriegsministerium
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.07.1951 () [PBT/W01/00159]
-
der Bayernpartei. (Abg. Sabel: Wie groß ist die denn? Unruhe.) Vizepräsident Dr. Schmid: Das Wort hat der Abgeordnete Euler. Euler (FDP): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf daran erinnern, daß bereits in der 156. Sitzung zu dem Gebäude, das in Nürnberg dermaleinst zur Verfügung stehen soll, gesagt wurde, daß einstweilen nur die Dependance des „Deutschen Hofes" zur Verfügung steht, daß man aber hofft, in vier bis fünf Monaten das gesamte Hotel so ausgebaut zu haben, daß es dann von
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.07.1951 () [PBT/W01/00159]
-
Ausgaben hergerichtet werden kann, so kann ich hinsichtlich des Generalkommandos in Kassel sagen, daß es dort überhaupt keiner Kosten bedarf, daß dieses Gebäude überhaupt nicht hergerichtet zu werden braucht. Es ist außerdem nicht ein Landesgebäude, wie das Gebäude in Koblenz, das in Landeseigentum steht und das vom Bund oder von der Bundesanstalt er-mietet werden müßte. In Kassel handelt es sich um ein im Eigentum des Bundes stehendes Gebäude, das frühere Generalkommando, das jetzt seit drei Jahren leer steht. Das Plenum hat
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.07.1951 () [PBT/W01/00159]
-
außerdem nicht ein Landesgebäude, wie das Gebäude in Koblenz, das in Landeseigentum steht und das vom Bund oder von der Bundesanstalt er-mietet werden müßte. In Kassel handelt es sich um ein im Eigentum des Bundes stehendes Gebäude, das frühere Generalkommando, das jetzt seit drei Jahren leer steht. Das Plenum hat sich in zweiter Lesung mit Mehrheit für Kassel entschieden, und es war gut dabei beraten. Denn diese Entscheidung fiel für eine der am stärksten zerbombten Städte, für eine Stadt, die Mittelpunkt
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.07.1951 () [PBT/W01/00159]
-
Gebäude, das, wie mein Kollege Nowack soeben gesagt hat, in Koblenz sofort beziehbar ist, ist nach seiner Größenordnung genau auf den Umfang der Bundesanstalt für Arbeit abgepaßt, die nach meiner Kenntnis etwa 250 Personen beschäftigen wird. Das Gebäude in Kassel, das auch zur Verfügung steht, ist dafür viel zu groß, es würde damit noch nicht zur Hälfte ausgenutzt werden. Dagegen hat die Behörde, die für Kassel vorgesehen ist, einen viel größeren Umfang und wird also dieses Gebäude voll ausfüllen. In Nürnberg
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.07.1951 () [PBT/W01/00159]
-
Ihren geographischen Kenntnissen hinzufügen — liegt immerhin 200 km nördlich von Frankfurt. (Unruhe und Zurufe in der Mitte.) Wieviel mehr könnten Sie darauf hinweisen, daß im Raum Bonn weiß Gott eine ganze Reihe von Ministerien und Behörden sitzt, und das Argument, das Sie gegen Hessen und Frankfurt angemeldet haben, würde natürlich sehr viel stärker gegen Koblenz im Raume Bonn sprechen. (Widerspruch in der Mitte.) Dann ist diese Diskussion—und ich bedauere das — auf das Gefühlsmoment abgestellt worden. Wenn davon gesprochen worden ist
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.07.1951 () [PBT/W01/00159]
-
nur 250 Bedienstete haben. Damit wäre das Gebäude in Kassel erst recht nicht ausgefüllt. Meine Damen und Herren, vom rein sachlichen Standpunkt aus, wenn nicht politische Momente mit hereinspielen dürfen; kann es kein anderes Gebäude geben als das in Kassel, das für die Bundesanstalt geeignet ist. Vizepräsident Dr. Schmid: Das Wort hat der Abgeordnete Kemper. (Zuruf rechts: Jetzt fängt's von vorn an!) Kemper (CDU): Meine Damen und Herren! Ich möchte nur den Vorwurf der Unsachlichkeit zurückweisen, den Herr Kollege Preller mir
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.07.1951 () [PBT/W01/00159]
-
als Präsident in der Abstimmung fortzufahren. Das Wort zur Geschäftsordnung hat der Abgeordnete Scharnberg. Scharnberg (CDU): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es hat sich als notwendig erwiesen, daß die Fraktionen der Regierungskoalition noch einmal Fraktionsberatungen über das Verfahren machen, das bei dem Investitionshilfegesetz einzuschlagen ist. Infolgedessen beantrage ich, die Sitzung um drei Stunden zu unterbrechen. (Widerspruch und Zurufe.) Vizepräsident Dr. Schmid: Ich bitte, den Herrn Abgeordneten ausreden zu lassen. Scharnberg (CDU): Es würde dann gleichzeitig für den Geschäftsordnungsausschuß Gelegenheit gegeben
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.07.1951 () [PBT/W01/00159]
-
Bundestag muß darüber beschließen. Ich muß diese Frage zur Aussprache stellen. Herr Abgeordneter Dr. von Merkatz, bitte! Dr. von Merkatz (DP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! An dem Beschluß des Geschäftsordnungsausschusses beabsichtige ich keine Kritik zu üben. Das Ergebnis, das der Ausschuß gefunden hat, dürfte der Rechtslage entsprechen. Hier handelt es sich aber um einen anderen Fall. Bei der Streichung des § 2 ist nicht bedacht worden, daß damit der erste Satz des § 2, der aufrechterhalten werden sollte, mit vernichtet worden
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.07.1951 () [PBT/W01/00159]
-
Ich schlage vor, gleichzeitig §§ 28 und 29 aufzurufen. Wer wünscht das Wort? — Herr. Abgeordneter Preller, bitte! Dr. Preller (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir werden nicht müde werden, darauf hinzuweisen, daß es sich hier um ein Gesetz handelt, das in erster Linie die Selbstverwaltung wieder herstellen soll. Bei den Paragraphen, die eben aufgerufen worden sind, handelt es sich darum, wie die führenden Repräsentanten der Arbeitsämter, der Landesarbeitsämter und der Hauptstelle ernannt werden sollen. Die Regierungsvorlage und mit einer gewissen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.07.1951 () [PBT/W01/00159]
-
Lesung gesprochen; ich möchte mich nicht wiederholen. Wir beantragen, nachdem unser damaliger genereller Antrag abgelehnt worden ist, nun wenigstens in Abs. 2 des § 38 Ziffer 2 und Ziffer 4 Änderungen vorzunehmen. Ich habe bereits damals darauf hingewiesen, daß das Datum, das in Ziffer 2 genannt worden ist — der 31. März 1949 —, bedeutet, daß alle Ernennungen, Beförderungen usw. von Beamten, die nach Übergang der Arbeitsämter und Landesarbeitsämter in der britischen Zone auf die dortigen Landesregierungen erfolgt sind, damit einer Nachprüfung — einer Diskriminierung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.07.1951 () [PBT/W01/00159]
-
eine Verordnung aus dem Jahre 1934 gestrichen worden ist, nicht wieder aufleben. Um der materiellen Behandlung des neuen Branntweingesetzes nicht vorzugreifen, stelle ich in diesem Zusammenhang keinen Antrag. Ich rege aber an, so schnell wie möglich ein Gremium zu schaffen, das etwas anders aussehen muß als der alte Beirat, ein Gremium, welches die Monopolverwaltung berät und bei wichtigen Entscheidungen mitwirkt, damit die Monopolverwaltung nicht nur nach fiskalischen Gesichtspunkten arbeitet, sondern auch volkswirtschaftliche Gesichtspunkte gelten läßt. 2. Der § 181 ist im Jahre
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.07.1951 () [PBT/W01/00159]
-
nach eine Abstimmung über den Raum Frankfurt unsinnig wäre. Sie bedeutet nämlich auch inhaltlich nichts anderes als einen Widerspruch gegen den zuvor gefaßten Beschluß des Finanzausschusses, daß der Sitz der Bundesmonopolverwaltung durch den Finanzausschuß bzw. durch Gesetz bestimmt werden soll, das durch den Bundestag verabschiedet werden soll, und nicht durch die Bundesregierung. Die Formulierung, wie sie jetzt von dem Ausschuß gefunden worden ist, bedeutet aber das Gegenteil. Sie bedeutet nämlich, daß der Sitz nicht durch den Bundesgesetzgeber, sondern durch die Bundesregierung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.07.1951 () [PBT/W01/00159]
-
einmal bitte, für Berlin plädieren zu dürfen, möchte ich Sie also darauf aufmerksam machen, daß Sie hier nun wirklich mit jedem anderen Beschluß Berlin etwas nähmen, was da ist. Das würde Kosten verursachen, die in Berlin nicht entständen. Ich glaube, das darf in drei Minuten vorgetragen werden. (Beifall.) Präsident Dr. Ehlers: Das waren sogar nur zwei Minuten. Herr Abgeordneter Dr. Kneipp hat das Wort. Dr. Kneipp (FDP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachdem Herr Kollege Bertram den Frankfurter Baum — ich
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.07.1951 () [PBT/W01/00159]
-
und Herren, ich bitte um Entschuldigung: Es muß nach dem Beschluß, der vorhin gefaßt worden ist, auf einem Namensstimmzettel abgestimmt werden, d. h. auf einem Stimmzettel, auf dem der Name des Abgeordneten steht. Ich schlage Ihnen also vor — ich bitte, das nicht weiter zu verzögern —, sofern Sie zwischen -den vier Orten wählen wollen, den blauen Stimmzettel zu benutzen und darauf Frankfurt, Bückeburg, Münster oder Berlin zu schreiben, für den Fall, daß Sie sich enthalten wollen — es gibt immer einige Damen und
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.07.1951 () [PBT/W01/00159]
-
Teil, die Art. I bis III, also die §§ 1 bis 10 umfassend, ist mehr kasuistischer Natur, eine lose Aufeinanderfolge einzelner Bestimmungen, deren Notwendigkeit sich aus der Praxis ergeben hat. § 1 zieht die Konsequenz aus dem Finanzverwaltungsgesetz vom 6. September 1950, das die organisatorische Seite der Überleitung regelt. § 1 des 2. Gesetzes regelt die Überleitung der Kosten. § 2 regelt die Entschädigung, die den Ländern für die Hilfeleistung bei der Verwaltung der Umsatzsteuer und Beförderungsteuer zusteht. Er bemißt den Entschädigungssatz auf 2 % des
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.07.1951 () [PBT/W01/00159]
-
werden jetzt schon die Gemeinden durchweg mit 15 % an den Kosten der Kriegsfolgenhilfe beteiligt. Diese Regelung hat sich durchaus bewährt. Wir haben zum Beispiel in Schleswig-Holstein schon 1946 damit begonnen — und wir sind, soweit ich sehe, das erste Land gewesen, das so verfahren ist —, die Gemeinden und Kreise zusammen mit 15 % zu beteiligen, denn bei den Ermessensentscheidungen, die in der Gemeindeebene gefällt werden, kann sehr leicht zu großzügig, zu weitherzig verfahren werden, wenn ein finanzielles Interesse der Gemeinde oder des Kreises
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.07.1951 () [PBT/W01/00159]
-
Ich habe es vorgetragen, um dokumentarisch niederzulegen, daß die Angelegenheit nunmehr dem Bundestag bekanntgeworden ist. Wir konnten uns im Ausschuß mit der Fortlassung dieser Regelung um so leichter abfinden, als uns der Regierungsvertreter erklärte, daß ein Gesetz in Vorbereitung sei, das diese Materie regeln solle. Zu Ziffer 15: Der Ausschuß hat eine Ergänzung des § 20 des Ersten Überleitungsgesetzes beschlossen. Dieser Paragraph sieht vor, daß der Bundesrechnungshof die Überleitung von Einnahmen und Ausgaben in den Ländern daraufhin zu überprüfen hat, ob die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.07.1951 () [PBT/W01/00159]
-
vorzubehalten. Ich habe mich bemüht, Ihnen nur die wesentlichen Punkte des Gesetzes darzulegen. Es enthält eine solche Fülle von Einzelbestimmungen, daß ich sie nicht alle vortragen konnte. Alle diese Bestimmungen sind notwendig, wenn sie auch nicht Anspruch darauf erheben können, das allgemeine Interesse des Hauses zu finden. Die Dinge sind im Verhältnis von Bund und Ländern und im Hinblick auf die gesamte finanzielle Ordnung der Bundesrepublik von solcher Wichtigkeit, daß wir sie sehr genau nehmen müssen, Präsident Dr. Ehlers: Ich danke
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.07.1951 () [PBT/W01/00159]
-
nunmehr die Bestimmung über Schlußscheine, weil uns das das Kernstück dieses Paragraphen zu sein scheint. In Ziffer 2 des Abs. i wird festgestellt, daß die Bundesregierung, sobald der Landwirt sein Getreide verkauft hat, Lenkungsmöglichkeiten hat und bestimmen kann, daß Getreide, das irgendwo lagert, im Bedarfsfalle sofort an bestimmte Stellen geleitet werden muß, um den Bedarf in irgendeinem Teile des Bundesgebietes zu decken. Nach Ziffer 3 des Abs. 1 soll die Bundesregierung ermächtigt werden, Verordnungen zu erlassen, um die Weiterleitung und Verteilung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.07.1951 () [PBT/W01/00159]
-
doch sehr bescheidenen Vorschlägen der Bundesregierung, die der Ausschuß dann im wesentlichen übernommen hat, schon Andeutungen einer zukünftigen Zwangswirtschaft glaubte erkennen zu müssen. Tatsächlich hat sich diese Auffassung in den Beratungen dann auch weitgehend durchgesetzt. Damit — ich stehe nicht an, das zu sagen — fehlt der Regierung nicht nur für den äußersten Notfall, sondern schon für die sehr ernste Situation, vor der wir jetzt stehen, alles, was sie haben müßte, um das tun zu können, was sie offenbar tun will, wenn sie
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.07.1951 () [PBT/W01/00159]
-
dem § 8 in der neuen Fassung, die jetzt vorliegt, nicht zustimmen. Ich möchte damit zum Ausdruck bringen, daß wir in diesen Kann-Vorschriften, in diesen sehr zaghaften Andeutungen alles andere als ein geeignetes Mittel sehen, dem Gesetz das Gewicht zu geben, das es haben müßte. Vizepräsident Dr. Schmid: Weitere Wortmeldungen? — Das Wort hat der Abgeordnete Margulies. Margulies (FDP): Ich bitte, nur den Antrag stellen zu dürfen, daß über den Abänderungsantrag abschnittsweise abgestimmt wird. Der Abschnitt I enthält einen Kompromiß, dagegen bestehen über
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.07.1951 () [PBT/W01/00159]
-
sondern hauptsächlich von der Bedeutung ausgeht, die die Bundesbahn im Rahmen der sogenannten Verteidigung haben soll. (Zuruf: Das habe ich mir gedacht!) Das ist der wirkliche Hintergrund für die Vorschläge, die der Ausschuß gemacht hat, und auch für das Bittgesuch, das nach diesen Vorschlägen an den Petersberg gerichtet werden soll, nämlich der Bundesbahn weitere Hunderte von Millionen zur Verfügung zu stellen. Wir haben in den letzten Tagen bei der Debatte über das Bundesbahngesetz bereits darauf hingewiesen, daß wir uns nicht nur
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.07.1951 () [PBT/W01/00159]
-
mich nicht in die Lage zu bringen, Sie durch den Hausordnungsdienst aus dem Saal bringen zu lassen. Renner (KPD): Sie können mich bitten, was Sie wollen, Sie werden die Stimme unseres Volkes (anhaltende große Unruhe — Glocke des Präsidenten) nicht unterdrücken, das den Frieden und die Wiederherstellung der Einheit Deutschlands will und erkämpfen wird. Präsident Dr. Ehlers: Ich unterbreche die Sitzung. (Unterbrechung der Sitzung: 9 Uhr 13 Minuten.) Die Sitzung wird um 9 Uhr 24 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers wieder
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.05.1952 () [PBT/W01/00211]