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gewesen, wenn hier Recht geschaffen worden wäre, das von den Ländern ausgeführt werden müßte. Davon kann beim Mieterschutzrecht keine Rede sein. Mieterschutzrecht ist materielles Recht, das der Ausführung durch die Verwaltung weder bedürftig noch fähig ist. Mieterschutzrecht ist ein Recht, das vom Gericht angewandt wird. Es ist zweifellos, daß die Anwendung des Rechts durch ein Gericht eines Landes nicht eine Ausführung des Rechts durch ein Land ist. Ich glaube also nicht, daß die Bedenken, die hier geltend gemacht werden, gerechtfertigt sind
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.02.1952 () [PBT/W01/00196]
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Beitrag zur Errichtung der Räume angemessen berücksichtigt Wird. Was ich bisher über Mietverhältnisse über Geschäftsräume gesagt habe, gilt analog auch für Miet- und Pachtverhältnisse über gewerblich genutzte unbebaute Grundstücke. Ich glaube, daß wir durch dieses Gesetz ein Instrument schaffen können, das die leider in den letzten Wochen aufgetretene Unruhe zu beseitigen in der Lage ist und das auch praktisch dazu helfen kann, daß ein Mißbrauch der Verordnungen vom November vorigen Jahres verhindert wird. Vizepräsident Dr. Schmid: Die allgemeine Aussprache ist eröffnet
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.02.1952 () [PBT/W01/00196]
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auch gleich eine ganze Reihe von Einzelfällen nachweisen. Im übrigen genügt 'es aber auch, wenn nur Einzelfälle Unrechtstatbestände darstellen, (Sehr richtig! bei der SPD) um auch in einem solchen Einzelfall Protest und Verwahrung einzulegen gegen derartige Maßnahmen, gegen ein Freibeutertum, das sich heute auf dem Wohnungsmarkt austobt und an dem die Bundesregierung gewollt oder ungewollt dadurch mitwirkt, daß sie mit diesen beiden Verordnungen den Leuten, die so handeln, gewissermaßen Waffen in die Hand gegeben hat. Hier 'habe ich 'den Brief eines
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.02.1952 () [PBT/W01/00196]
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Ich will den Namen verschweigen, das Originaldokument steht Ihnen aber zur Verfügung. Von diesem Mann wird mit Wirkung vom Dezember — man richtet sich ja nicht danach, ob die Verordnungen erst ab 1. April anwendbar sind oder nicht — für ein Ladengrundstück, das noch keine 30 qm groß ist, eine Erhöhung der Ladenmiete von 181,50 DM auf 500 DM verlangt. (Hört! Hört! bei der SPD.) Vorsorglich 'hat der ehrenwerte Vermieter bereits im Dezember die Zahlung 'in 'der bisherigen Höhe lediglich als à-Konto-Zahlung quittiert
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.02.1952 () [PBT/W01/00196]
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Entscheidung unseres Bundesverfassungsgerichts und die darin bestätigten Grundprinzipien der Gewaltentrennung auf das Gewichtsverhältnis und die Abgrenzung zwischen Legislative und Exekutive hingewiesen. Hier gibt die Bundesregierung ein Exempel für die Auswirkungen, die bei Durchbrechung dieser fundamentalen Grundsätze unvermeidbar sind. Ein Parlament, das sich das ihm eigene Recht der Gesetzgebung nehmen oder beschränken läßt, verzichtet nicht nur auf sein verfassungsmäßiges Recht, das, um es sehr deutlich zu sagen, mehr Pflicht als Recht ist, sondern versetzt sich selbst als das höchste Organ der staatlichen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.02.1952 () [PBT/W01/00196]
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Solange den Vermietern von Wohnräumen die Prozeßführung und Beweislast aufgebürdet bleiben, so lange ist nicht einzusehen, weshalb nicht auch die Vermieter gewerblicher Räume ebenso behandelt werden sollen, wenn diese schon den Vorzug freier Preisbildung genießen sollen. Das Rechtsinstitut der Kündigungswiderrufsklage, das wir hier in diesem Gesetzentwurf finden, ist zwar in unserem Recht nicht neu; die von der Bundesregierung gezogene Parallele zum Arbeitsrecht ist jedoch nicht schlüssig, weil es eben das auch hier der Natur der Sache nach ungeeignete Beispiel der Aufhebungsklage
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.02.1952 () [PBT/W01/00196]
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ganzen Reihe von Einzelbestimmungen schwerste Bedenken anzumelden. Wir behalten uns vor, sie 'bei den Ausschußberatungen im einzelnen vorzutragen. Dabei haben wir die Hoffnung, daß bei einer sachlichen Aussprache die Möglichkeit besteht, diesen ganzen Gesetzentwurf umzubauen. Vielleicht bietet er die Möglichkeit, das zu realisieren, was wir schon mit unserem Antrage vom 8. Februar angestrebt haben: daß ein Gesetz entsteht, das in gerechter Abwägung der Interessen der Beteiligten die Mieten oder Pachten für Geschäftsräume oder gewerblich genutzte unbebaute Grundstücke in der Weise regelt
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.02.1952 () [PBT/W01/00196]
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Dabei haben wir die Hoffnung, daß bei einer sachlichen Aussprache die Möglichkeit besteht, diesen ganzen Gesetzentwurf umzubauen. Vielleicht bietet er die Möglichkeit, das zu realisieren, was wir schon mit unserem Antrage vom 8. Februar angestrebt haben: daß ein Gesetz entsteht, das in gerechter Abwägung der Interessen der Beteiligten die Mieten oder Pachten für Geschäftsräume oder gewerblich genutzte unbebaute Grundstücke in der Weise regelt, daß die erhöhten Unkosten der Vermieter oder Verpächter eine angemessene Berücksichtigung finden, aber Preistreiberei ausgeschlossen wird. (Beifall bei
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.02.1952 () [PBT/W01/00196]
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gern dazu bereit. Aber wenn auf der anderen Seite nun behauptet wird, der Hausbesitz übertreibe seine Forderungen, der Hausbesitz fordere in Bausch und Bogen viel zu viel, dann will ich Ihnen nur einige Stellungnahmen zitieren. Zum Beispiel wird aus München, das auch in verneinendem Sinne zitiert worden ist, festgestellt, daß die Mieterhöhungen durchschnittlich 25 % betragen. Von der Ausgleichstelle, die München hat — es ist Ihnen j a bekannt, daß in einzelnen Städten Mietausgleichstellen von den Industrie- und Handelskammern in Verbindung mit den
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.02.1952 () [PBT/W01/00196]
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intensive Arbeit dazu gehören, bis dahin fertig zu werden. Ich glaube aber nicht, daß das Gesetz bis zum 1. April Gesetzeskraft erlangt haben wird, und die Bundesregierung wird sich überlegen müssen, ob nicht irgend etwas geschehen muß, um das Vakuum, das dann entsteht, zu überbrücken. Von beiden Seiten sind nun soviele Beispiele genannt worden. Die eine stellten Sie, Herr Jacobi, dar, als Sie die „habgierigen Kapitalisten" auf der Seite der privaten Vermieter kennzeichneten. Ich kann es mir daher nicht verkneifen, gerade
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.02.1952 () [PBT/W01/00196]
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den Fall des Alters und der Invalidität ohne Rücksicht auf ihr Einkommen notwendig ist. Bei der ersten Beratung unseres Antrags habe ich auseinandergesetzt, wie notwendig es gerade in der heutigen Zeit ist, alle Angestellten zu schützen, weil von einem Einkommen, das zeitweilig die Versicherungspflichtgrenze überschreitet, nach langer Arbeitslosigkeit oder einem Kriegsschicksal nichts für die Altersversorgung zurückgelegt werden kann. Ich will darauf heute nicht zurückkommen. Da wir aber keine Hoffnung haben, unseren damaligen Antrag durchsetzen zu können, haben wir es für notwendig
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.02.1952 () [PBT/W01/00196]
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um sich für den Fall des Alters und der Invalidität zu sichern —, was angesichts der Verhältnisse, in denen wir leben, heute eigentlich jeder Mensch tun muß —, die Beiträge allein bezahlen müssen und auf diese Weise unter Umständen ein Nettogehalt haben, das niedriger als vor der Gehaltserhöhung ist. Ich bitte Sie deshalb, dem Antrage, den wir Ihnen heute vorlegen und in dem wir Ihnen eine Konzession gemacht haben, indem wir nicht eine unbegrenzte Versicherung, sondern eine Versicherung auf Grund einer Pflichtgrenze vorsehen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.02.1952 () [PBT/W01/00196]
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betonen — noch keine Sätze bekannt, wie sie in den letzten Tagen in der Presse mitgeteilt worden sind. Der Ausschuß hat sich also bei seiner Beschlußfassung an keinen bestimmten Satz gehalten. Er hat nur im Hinblick . auf das zu erwartende Gesetz, das jetzt schon dem Bundesrat vorliegt, mit Mehrheit beschlossen, den Gesetzentwurf auf Drucksache Nr. 2902 abzulehnen. Ich habe den Auftrag, Sie zu bitten, dieser Ablehnung zuzustimmen. Vizepräsident Dr. Schäfer: Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Wir treten in die zweite Beratung ein
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.02.1952 () [PBT/W01/00196]
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der Mitte: Nein, das genügte!) Dort wird nämlich gesagt: Wir sind der Auffassung, daß alle im Bergbau beschäftigten Angestellten der knappschaftlichen Versicherungspflicht ohne Rücksicht auf die Einkommenshöhe unterliegen sollen. (Hört! Hört! bei der SPD.) Herr Arndgen, das ist das Schreiben, das auch Sie haben, und in diesem Schreiben kommt das zum Ausdruck, was wir in unserem Antrag Drucksache Nr. 2902 gefordert haben. Man erklärt sich hier lediglich damit einverstanden, die Beitragsgrenze auf 850, DM festzusetzen. Ich glaube, das muß im Interesse
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.02.1952 () [PBT/W01/00196]
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Abs. 1 finden. Der Ausschuß hat sich, wie bereits bemerkt, dahin geeinigt, daß lediglich Verbindlichkeiten, die bis zum 21. Juni 1948 begründet sind, unter die Vertragshilfe fallen sollen. Es ist aber weiter betont worden — ich bin vom Ausschuß gebeten worden, das in meinem Bericht eigens zu erwähnen —, daß die richterliche Vertragshilfe nicht in Frage kommt in Fällen, in denen der Schuldner durch sein eigenes Verschulden in die Lage geraten ist, daß er die richterliche Vertragshilfe in Anspruch nehmen zu müssen glaubt
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.02.1952 () [PBT/W01/00196]
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Sie haben von Konkursverfahren und von Vergleichsverfahren gesprochen. Alles das ist richtig. Aber Sie wissen so gut wie ich, daß es neben dem Konkursverfahren und dem Vergleichsverfahren einen so weitgehenden Vollstreckungsschutz gibt, daß es schlechterdings unmöglich ist, an dem Prinzip, das nun einmal unser Rechtsleben beherrschen sollte und das der Herr Bundesminister der Justiz mit vollem Recht angeführt hat, an dem Prinzip der Vertragstreue zu rütteln. Sie haben gesagt, es handelt sich nicht um Kaufleute und um „sonstige" Leute. Um wen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.02.1952 () [PBT/W01/00196]
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anerkenne ausdrücklich die Gründe, die speziell der Herr Bundesfinanzminister vorgebracht hat. Denn wir sind uns alle darüber im klaren, daß je härter der Bundesfinanzminister ist, desto härter auch unsere Währung ist. Trotzdem handelt es sich hier um ein menschliches Problem, das nicht mit fiskalischen Gesichtspunkten gemessen werden darf und kann. Das Recht oder die moralische Verpflichtung darf nicht, erst recht nicht in diesem Hause, mit fiskalischen Maßstäben gemessen werden. Die noch in Gefangenschaft befindlichen Menschen und jene, die inzwischen heimkehren durften
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.11.1953 () [PBT/W02/00006]
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einen Deckungsvorschlag zu machen. Ich bin überzeugt, daß, wenn man an das deutsche Volk herantritt, ähnlich wie man es im Falle Berlin getan hat, und dazu auffordert, durch ein ähnliches Notopfer die nötige Deckung zu besorgen, das ganze deutsche Volk, das sich in der Schuld dieser Menschen fühlt — denn das ist erst wieder bei der Gedenkwoche für die Kriegsgefangenen zum Ausdruck gekommen —, diesem Rufe folgen würde. Darüber hinaus richte ich aber auch den Appell an die Alliierten, eventuell auch ihrerseits dazu
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.11.1953 () [PBT/W02/00006]
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sich mit den Angelegenheiten der Heimkehrer und der ehemaligen Kriegsgefangenen beschäftigen. Aber diese Freude wird außerordentlich stark getrübt, wenn man sich einmal den Antrag der Deutschen Partei ansieht; denn in diesem Antrag wird die Bundesregierung ersucht, ein Gesetz zu verkünden, das der alte Bundestag vor vielen Monaten beschlossen hat, ein Gesetz, auf das die Heimkehrer jahrelang gewartet haben, ein Gesetz, auf das auch. der Bundestag immer und immer wieder hingewiesen hat. Wenn ich mich recht erinnere, ist es wohl einmalig in
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.11.1953 () [PBT/W02/00006]
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diese Freude wird außerordentlich stark getrübt, wenn man sich einmal den Antrag der Deutschen Partei ansieht; denn in diesem Antrag wird die Bundesregierung ersucht, ein Gesetz zu verkünden, das der alte Bundestag vor vielen Monaten beschlossen hat, ein Gesetz, auf das die Heimkehrer jahrelang gewartet haben, ein Gesetz, auf das auch. der Bundestag immer und immer wieder hingewiesen hat. Wenn ich mich recht erinnere, ist es wohl einmalig in der Geschichte dieses Hauses, daß der Gesetzgeber sich in dieser Form mit
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.11.1953 () [PBT/W02/00006]
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einmal den Antrag der Deutschen Partei ansieht; denn in diesem Antrag wird die Bundesregierung ersucht, ein Gesetz zu verkünden, das der alte Bundestag vor vielen Monaten beschlossen hat, ein Gesetz, auf das die Heimkehrer jahrelang gewartet haben, ein Gesetz, auf das auch. der Bundestag immer und immer wieder hingewiesen hat. Wenn ich mich recht erinnere, ist es wohl einmalig in der Geschichte dieses Hauses, daß der Gesetzgeber sich in dieser Form mit einem von ihm bereits längst verabschiedeten Gesetz noch einmal
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.11.1953 () [PBT/W02/00006]
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die zuletzt zurückgekehrten Kriegsgefangenen in Friedland begrüßt worden sind. Sie konnten mit Recht erwarten, daß den Reden, die dort gehalten wurden, nun auch die Taten unverzüglich folgen würden. Wenn man aber diese Heimkehrer jetzt aufsucht -- und ich habe mir erlaubt, das zu tun —, dann steht man oft vor erschütternden Tatsachen. Der Aufbau einer selbständigen Existenz, die Beschaffung von Arbeit und von Wohnraum, stößt für viele von ihnen auf unüberwindliche Schwierigkeiten, die ohne weiteres zu beheben wären, wenn das Entschädigungsgesetz in Kraft
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.11.1953 () [PBT/W02/00006]
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man es diesen Männern übelnehmen, daß sie einen gewaltigen Unterschied zwischen den Reden in Friedland und der mangelhaften Betreuung in der Heimat feststellen? Ich glaube, daß eine solche Behandlung der Heimkehrerangelegenheiten genau so nachlässig ist wie das Versäumnis des Bundesinnenministeriums, das in der vergangenen Legislaturperiode 18 Monate lang nicht in der Lage war, die im Gesetz vorgesehenen Richtlinien zu § 9 a des Heimkehrergesetzes zu erlassen, so daß der Gesetzgeber gezwungen war, das bei der Novelle zum Gesetz selber zu tun. Es
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.11.1953 () [PBT/W02/00006]
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genau so nachlässig ist wie das Versäumnis des Bundesinnenministeriums, das in der vergangenen Legislaturperiode 18 Monate lang nicht in der Lage war, die im Gesetz vorgesehenen Richtlinien zu § 9 a des Heimkehrergesetzes zu erlassen, so daß der Gesetzgeber gezwungen war, das bei der Novelle zum Gesetz selber zu tun. Es sind wiederum drei Monate vergangen seit 'der Verkündung des Zweiten Gesetzes zur Ergänzung des Heimkehrergesetzes, und noch immer fehlen die näheren Bestimmungen des Bundesinnenministers zu § 23 b, so daß die Erholungs-
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.11.1953 () [PBT/W02/00006]
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nicht abzusehen, inwieweit in den folgenden Jahren, im zweiten, im dritten, im vierten Jahr usw., Deckungsschwierigkeiten entstehen werden. Diese Deckungsschwierigkeiten müssen Jahr für Jahr überwunden werden aus dem Willen heraus, den Heimkehrern jenes Maß von Entschädigung zuteil werden zu lassen, das sämtliche Parteien bereits bei der Verabschiedung des Gesetzes als minimal bezeichnet haben. (Abg. Arnholz: Dann muß Herr Blücher im Kabinett Attacke reiten!) Bei den Lesungen des Gesetzes ist von allen Seiten zum Ausdruck gebracht worden, daß die Heimkehrer einen sehr
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.11.1953 () [PBT/W02/00006]