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deswegen weiter eine besondere Bedeutung, weil das Ansehen unserer jungen Demokratie davon abhängt, das Ansehen unseres Bundes und das Vertrauen einer so großen Zahl von Einwohnern unserer Heimat in die neue Staatsform und unseren neuen Staat. Wenn hier das Vertrauen, das die breitesten Massen unseres Volkes dem Staatswesen entgegengebracht haben und auch weiter entgegenzubringen bereit sind, mißbraucht werden sollte, dann würde es infolge der Enttäuschung furchtbar umschlagen können in radikale Strömungen von unübersehbarer Konsequenz, in Neigungen und politischen Reaktionen, deren Auswirkungen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 31.01.1951 () [PBT/W01/00115]
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bereit sind, diese Zustände zu verteidigen? Sie haben allerdings das Recht, wegen solcher Ungerechtigkeiten laut ihre Stimme zu erheben, darüber zu schimpfen und zu klagen. Aber was nutzt das? Wundern wir uns nicht, wenn die, die durch ein falsches Gesetz, das den Namen „Lastenausgleich" nicht verdient, enttäuscht sind, das Kind mit dem Bade ausschütten und sagen: Wir haben nichts zu verteidigen, und schlechter, als es uns jetzt geht, kann es uns nicht mehr gehen. Diese politische Verpflichtung, den Lastenausgleich ernst zu
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 31.01.1951 () [PBT/W01/00115]
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ungerecht, unmoralisch und auch politisch hochst unklug ist. Das Wort „sozialer Ausgleich" ist eine Tarnung, es ist ein heuchlerischer Mißbrauch mit dem Begriff des Sozialen, und er soll nur das verdecken, was er in Wirklichkeit darstellt, nämlich ein potenziertes Unrecht, das in Wirklichkeit alle Schichten, nicht bloß die Reichen trifft, sondern auch gerade die, die am Ende ihres Lebens ein Anrecht darauf hätten, von ihren Ersparnissen zu leben, und die man jetzt darum bringt. Tun wir doch nicht so, als wenn
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 31.01.1951 () [PBT/W01/00115]
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1 und sogar darüber hinaus umgestellt hat —, daß diese Kreise kein Interesse an einem Vermögensvergleich haben. Dieser Vermögensvergleich muß stattfinden, wenn wir nicht in unserem Volk das Gefühl von bitterer Enttäuschung über mangelnden guten Willen sich endgültig festigen lassen wollen, das sich allein schon durch die Verschleppung des Lastenausgleichsgesetzes und seiner Vorlage in weitesten Kreisen verbreitet hat. Es besteht weiter durchaus die Möglichkeit einer eigens für diese Zwecke zu dokumentierenden inneren Verschuldung. Es gibt kaum einen Staat auf der Welt, der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 31.01.1951 () [PBT/W01/00115]
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allen diesen Richtungen, meine sehr verehrten Damen und Herren, bereitet das Zentrum eigene Anträge vor, und wir behalten uns vor, in den Ausschußberatungen in dieser Hinsicht Gedanken zu Anträgen formuliert vorzubringen. Wir hoffen dann auf Ihre Zustimmung, damit dieses Gesetz, das den Namen „Lastenausgleich" bis jetzt nicht verdient, wirklich das wird, was die Bevölkerung von ihm erwartet: ein gerechter Ausgleich und eine gerechte Verteilung der Folgen dieses Krieges auf die Schultern derer, die leisten können, also eine Abbürdung für die, die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 31.01.1951 () [PBT/W01/00115]
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habe daraufhin einen sehr deutlichen Zwischenruf gemacht; er steht auch im Protokoll verzeichnet. Meine Damen und Herren! Das, was Herr Kather von mir behauptet, wird außer ihm niemand von Ihnen gehört haben. Ich will von der Sorte Recht nicht hören, das nur für Leute gelten soll, die einen Vermögensverlust nachweisen können, und ich mag von der Berufung auf ein solches Recht nicht hören. Das Recht, scheint mir, das mit jedem neugeboren wird, verbietet auch einen derartigen Mißbrauch dieses Wortes. (Zustimmung bei
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 31.01.1951 () [PBT/W01/00115]
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gestellt hat, da vorgetragen hat. Vielleicht findet der Herr Kollege Tichi, der meines Wissens ja auch wohl Mitglied des Lastenausgleichsausschusses ist, bis zum Beginn der Beratungen — also spätestens wohl bis übermorgen — Zeit, das sehr ausführliche Material recht gründlich zu studieren, das der Bundesrat durch seinen Arbeitsstab erarbeitet hat. Ganz egal, ob man es sich zu eigen machen will: man kann, nachdem dieses Material da ist, jedenfalls nicht mehr die Behauptung aufstellen, daß irgendeine deutsche gesetzgebende Körperschaft oder an der Gesetzgebung mitwirkende
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 31.01.1951 () [PBT/W01/00115]
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egal, ob man es sich zu eigen machen will: man kann, nachdem dieses Material da ist, jedenfalls nicht mehr die Behauptung aufstellen, daß irgendeine deutsche gesetzgebende Körperschaft oder an der Gesetzgebung mitwirkende Körperschaft, wie der Bundesrat, über solch ein Gesetz, das das Schicksal von Millionen von Menschen angeht, einfach so aus dem Handgelenk entschieden habe. — Das sind die Fragen, die zu behandeln mir am meisten am Herzen liegt. Noch eins. Das öffentliche Eigentum ist hier von mehreren Seiten mit großer Freimütigkeit
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 31.01.1951 () [PBT/W01/00115]
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Kenner des Stoffes erwiesen. Nach einer eingehenden Grundsatzdebatte und nach reichlichen Beratungen des materiellen Inhalts hat Herr Dr. Weitnauer den Stoff in eine klare juristische Form gebracht und dem Ausschuß vorgelegt. Denselben Entwurf hat das Justizministerium dem Kabinett zugehen lassen, das ihn kürzlich verabschiedete und dem Bundesrat zuleitete. Trotzdem glaubt der Ausschuß, daß auf den Eingang des Gesetzentwurfs vom Bundesrat nicht gewartet werden muß, weil der uns vorliegende Gesetzentwurf im Bundesjustizministerium mit Vertretern der Länder durchgesprochen wurde. Es darf daher angenommen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 31.01.1951 () [PBT/W01/00115]
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auch mit den zahlreichen Bedenken und Schwierigkeiten auseinandergesetzt. Eine in jeder Beziehung vollkommene Lösung ist kaum möglich. Aber wir glauben, die im Rahmen unseres Rechtssystems verhältnismäßig beste Lösung gefunden zu haben. Die Länder und die Städte warten auf das Gesetz, das ein dringendes wohnwirtschaftliches Bedürfnis befriedigt. Der Herr Kollege Laforet hat zu dem Gesetzentwurf kurz und treffend gesagt: „Neue Zeiten fordern neue Maßnahmen." Der Ausschuß legt Ihnen in dem Gesetzentwurf den Weg zu dem neuen Wohnungseigentum vor. Gestatten Sie mir zunächst
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 31.01.1951 () [PBT/W01/00115]
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in bezug auf die Wohnungen, einmal die Wohnung im eigenen Haus und dann die Mietwohnung. Die Wohnung im eigenen Haus mit einer oder zwei Wohnungen ist und bleibt die idealste Form des Wohnens. Aber dieses eigene Haus setzt reichlich Eigenkapitalvoraus, das nicht jeder aufbringen kann. Daher ist die Mietwohnung nur ein Ausweg. Er bleibt immer unbefriedigend. Der Mensch hat eine natürliche starke Sehnsucht nach einer dauernden Sicherung seiner Wohnung, nach einem Herrsein in der Wohnung und nach einer Verbindung seiner Wohnung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 31.01.1951 () [PBT/W01/00115]
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ist nach unserer derzeitigen Rechtslage die einzige Form des Eigentums an einer Wohnung. Wer nicht genug Eigenkapital zum Bauen hatte, mußte eine Mietwohnung beziehen. Da nun das Bauen immer teurer wird und weil deshalb der einzelne immer mehr Eigenkapital benötigt, das er aber nicht hat, deshalb sind immer mehr Menschen auf die Mietwohnung angewiesen. Es entstehen die großen Mietskasernen, in denen die Menschen immer fremd bleiben. Wir müssen der Masse der Menschen Eigentum geben und sie mit dem Grund und Boden
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 31.01.1951 () [PBT/W01/00115]
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Beitrag in Geld noch ein zusätzliches wertbeständiges Eigentum. Damit habe ich eine andere wichtige Seite des Wohnungseigentums angeschnitten, nämlich die wertbeständige Anlage der Ersparnisse. Heute wird bekanntlich nicht mehr gespart, weil man Sorge hat, daß man sich für das Geld, das man jetzt spart, nach einem Jahr nicht mehr soviel kaufen kann wie heute. Die Erhaltung der Kaufkraft des gesparten Geldes ist die wichtigste Voraussetzung für das Sparen. Das Vertrauen ist durch die beiden Währungszusammenbrüche und die Preissteigerungen der letzten Zeit
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 31.01.1951 () [PBT/W01/00115]
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war man sich einig, daß nicht in jedem kleinen Haus ein Verwaltungsbeirat aufgestellt wird. Daher wurde hier kein Zwang festgelegt, sondern es wurde dem freien Beschluß der Wohnungseigentümer anheimgestellt. § 30 gibt die Möglichkeit, Wohnungseigentum auch in einem Gebäude zu schaffen, das auf Grund eines Erbbaurechtes errichtet ist. Der zweite Teil des Gesetzes behandelt das Dauerwohnrecht. Zunächst einige allgemeine Bemerkungen zu diesem zweiten neuen Rechtsinstitut, das durch dieses Gesetz geschaffen wird. Es handelt sich um ein dauerndes Benutzungsrecht. Wenn es sich um
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 31.01.1951 () [PBT/W01/00115]
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freien Beschluß der Wohnungseigentümer anheimgestellt. § 30 gibt die Möglichkeit, Wohnungseigentum auch in einem Gebäude zu schaffen, das auf Grund eines Erbbaurechtes errichtet ist. Der zweite Teil des Gesetzes behandelt das Dauerwohnrecht. Zunächst einige allgemeine Bemerkungen zu diesem zweiten neuen Rechtsinstitut, das durch dieses Gesetz geschaffen wird. Es handelt sich um ein dauerndes Benutzungsrecht. Wenn es sich um eine Wohnung handelt, heißt es ein „Dauerwohnrecht"; wenn es sich um einen nicht zu Wohnzwecken dienenden Raum handelt, dann heißt es ein „Dauernutzungsrecht". Das
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 31.01.1951 () [PBT/W01/00115]
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die Bewirtschaftungskosten aufgebracht werden, und der Berechtigte hat fast die Stellung eines Eigentümers. Das höchstpersönliche Wohnungsrecht des § 1093 BGB wird durch die neue Rechtsform des Dauerwohnrechts nicht ausgeschaltet. Aber das Dauerwohnrecht bietet mehr als das Wohnrecht nach § 1093 des BGB, das als beschränkte persönliche Dienstbarkeit an die Existenz der Person gebunden ist. Darf ich nun die einzelnen Paragraphen kurz durchsprechen. § 31 gibt die Begriffsbestimmungen des Dauerwohnrechts und des Dauernutzungsrechts. § 32 behandelt die Voraussetzungen der Eintragung dieser Rechte in das Grundbuch. § 33
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 31.01.1951 () [PBT/W01/00115]
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verpflichtet ist, sein Dauerwohnrecht beim Eintreten bestimmter Voraussetzungen auf den Grundstückseigentümer zu übertragen. § 37 betrifft die Vermietung des Dauerwohnrechts. § 38 handelt von der Veräußerung des Dauerwohnrechts und des Grundstücks. § 39 betrifft die Behandlung des Dauerwohnrechts in der Zwangsversteigerung. Ein Dauerwohnrecht, das im Rang nach einer Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld oder Reallast im Grundbuch eingetragen ist, würde durch den Zuschlag erlöschen, wenn ein solcher vorhergehender Gläubiger die Zwangsversteigerung betreibt. Um diese Folge zu vermeiden, schafft § 39 eine bisher nicht bekannte Gestaltungsmöglichkeit, damit das
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 31.01.1951 () [PBT/W01/00115]
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es auch beleihen wollen? Da können wir bei den Sparkassen anfangen. Die Sparkassen können von ihrer Aufsichtsbehörde eine Empfehlung bekommen, dieses Wohnungseigentum besonders zu berücksichtigen. Oder ich darf eine Erklärung vom Verband der Lebensversicherungsunternehmen anführen. Ich habe ein Schreiben gesehen, das dieser Verband an Herrn Kollegen Dr. Oellers unter dem 3. April 1950 geschrieben hat, wonach der Verband keine Bedenken hat, dieses Wohnungseigentum zu beleihen. Eine andere Gruppe, die in dieser Angelegenheit bedeutsam ist, sind die Bausparkassen. Die Bausparkassen haben schon
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 31.01.1951 () [PBT/W01/00115]
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Be-. scheid!) Wenn dieser Mangel nicht behoben wird, bleibt eben kein anderer Ausweg, als zu erhöhter Kohlenförderung überzugehen. (Lachen in der Mitte und rechts.) — Sie lachen darüber, meine Herren? Ich glaube, Sie haben keinen Anlaß, über dieses hochwichtige wirtschaftliche Problem, das wir im Kohlenbergbau haben und von dem die Bevölkerung und die Bergarbeiter stärkstens betroffen sind, zu lachen! (Zuruf von der Mitte: Über das, was Sie sagen, lachen wir!) Es ist unbedingt notwendig, daß unsere Bergwerke modernisiert werden. Diese Modernisierung ist
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.06.1951 () [PBT/W01/00152]
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die eingeführte Kohle ein Viertel des Erlöses aus der Kohlenausfuhr verwandt werden muß, um nur dieses Defizit zu decken. Ich denke, das ist ein ausgezeichnetes Geschäft für die amerikanischen Kohlenkönige. Man muß sich fragen — und das Volk hat ein Recht, das zu fragen —, wieso deutsche Vertreter dazu kommen, anstatt Einstellung des Zwangsexportes die Einfuhr .weiterer amerikanischer Kohle zu fordern. Die Bevölkerung hat ein Recht, zu fragen: Was kostet diese 1 Million t Kohle, von der der Wirtschaftsminister hier gesprochen hat? Unter
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.06.1951 () [PBT/W01/00152]
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damit einverstanden? — Das ist offenbar der Fall. Herr Abgeordneter Seuffert wünscht das Wort zu nehmen. Ich darf annehmen, daß sich die Besprechungszeit auf die an sich vorgesehenen 40 Minuten begrenzt. Seuffert (SPD) : Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Gesetz, das in der Interpellation genannt ist, ist in der Tat inzwischen nach einer dreimonatigen Verzögerung verkündet worden. Damit können die materiellen Gründe, die zu der Verzögerung geführt haben und die in der Interpellation der Fraktion der Freien Demokratischen Partei angeschnitten sind
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.06.1951 () [PBT/W01/00152]
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des Etats". Wenn die Bundesregierung den Art. 113 auf Gesetzesbeschlüsse Anwendung finden lassen wollte, so wäre die weitere Frage zu stellen, wie sie dann überhaupt das Anwendungsgebiet des Art. 113 abgrenzen will. Praktisch und tatsächlich ist ja keinerlei Gesetz denkbar, das nicht in irgendeiner Weise Folgerungen bezüglich der Ausgaben des Bundes mit sich bringt oder mit sich bringen kann, und eine derartige Auslegung würde tatsächlich eine unbeschränkte Mitwirkung der Bundesregierung bei der Gesetzgebung bedeuten, die in unserem Grundgesetz nicht vorgesehen ist
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.06.1951 () [PBT/W01/00152]
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des Grundgesetzes festgelegt, daß er darüber wachen muß, daß der Haushalt eingehalten wird und außerplanmäßige Ausgaben und Haushaltsüberschreitungen nur mit seiner Zustimmung, d. h. mit seiner höchstpersönlichen Verantwortung vorgenommen werden können. (Zuruf von der SPD: Geht am Thema vorbei!) — Nein, das hängt innerlich damit zusammen. Der Gesetzgeber hat in Abs. 2 auch vorgesehen, daß diese Zustimmung nur im Falle eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses erteilt werden kann. Meine Damen und Herren! Es wäre möglich, daß durch ein Initiativgesetz, das letzten Endes
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.06.1951 () [PBT/W01/00152]
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Deutschland (Nr. 2260 der Drucksachen). Der Ältestenrat schlägt Ihnen eine Begründungszeit von 20 Minuten und eine Aussprachezeit von 150 Minuten vor. Zur Begründung Herr Abgeordneter Dr. Dr. Höpker-Aschoff, bitte! Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) , Antragsteller: Meine Damen und Herren! Das Problem, das mit dem von meiner Fraktion eingereichten Antrag angeschnitten wird, ist ein uraltes Problem. Es wird im allgemeinen bekannt sein, daß in der Zeit vor 1914 die Steuern des alten Reiches nicht durch eine eigene Reichsfinanzverwaltung eingehoben wurden, sondern durch die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.06.1951 () [PBT/W01/00152]
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in diesem Zusammenhang an die Begründung erinnern, die der damalige Reichsfinanzminister Erzberger bei der Einbringung des Gesetzentwurfs über die Reichsfinanzverwaltung in der Nationalversammlung am 12. August 1919 abgab. Sie lautete so: Jetzt ist aber bei dem hohen Maß von Steuern, das wir ausschöpfen müssen, gleichmäßige Veranlagung durch ganz Deutschland erste Voraussetzung. Gleichmäßige Veranlagung kann nur erfolgen, wenn wir eine in einheitlichem Geist geschulte und erzogene Beamtenschaft haben, wenn man unmittelbaren Einfluß auf die Beamten selbst besitzt. Man könnte vielleicht sagen: durch
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.06.1951 () [PBT/W01/00152]