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1 und Art. 2 in der Fassung der Regierungsvorlage wiederherzustellen. Die Verkehrsteilnehmer ohne Ausnahme, nicht nur die motorisierten, sondern alle Verkehrsteilnehmer, haben einen Anspruch darauf, daß dieses Hohe Haus heute in zweiter und vermutlich auch dritter Lesung ein Straßenbaufinanzierungsgesetz verabschiedet, das die Schaffung von Straßen gewährleistet, die entsprechend dem Fortschritt der zunehmenden Motorisierung den Ansprüchen der Verkehrssicherheit und der Erhöhung der Flüssigkeit des Verkehrs gerecht werden. Denn die Straßen sind nicht nur ein bedeutender Wirtschaftsfaktor, sondern auch ein sozialer und ein
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.03.1960 () [PBT/W03/00105]
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zu den Leuten gehöre, die der Meinung sind, daß in diesem Hause auch mit der Zeit ökonomisch verfahren werden sollte, habe ich mir stets erlaubt, auf einen ausführlichen — „ausführlichen" darf ich unterstreichen — Schriftlichen Bericht zu verweisen, und ich möchte bitten, das in Zukunft auch zu honorieren. (Beifall bei der CDU/CSU.) Präsident D. Dr. Gerstenmaier: Das Wort hat Herr Abgeordneter Ritzel. Ritzel (SPD) : Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich mit einem Dank und mit einem Lob für den
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.03.1960 () [PBT/W03/00105]
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SPD) : Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich mit einem Dank und mit einem Lob für den Herrn Berichterstatter beginnen. Es ist immer schön, wenn man, wie Goethe im Faust einmal sagen läßt, etwas schwarz auf weiß besitzt, das man getrost nach Hause tragen kann. Es ist sehr viel netter, wenn man das in dem gedruckten Bericht findet - ich komme darauf nachher noch zu sprechen —, als wenn man aus der Erinnerung oder einer flüchtigen Notiz feststellen muß, was der
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dann aus der Komödie in absehbarer Zeit ein Drama werden würde, nämlich das Drama des deutschen Verkehrschaos. Meine Damen und Herren, lassen Sie doch einmal die Zahlen einiger amtlicher Unterlagen auf sich einwirken. Die meisten von Ihnen haben Gelegenheit gehabt, das zu tun. Ich entnehme hier einer Ubersicht des Herrn Bundesministers für Finanzen eine Darstellung der Entwicklung des Bestandes an Kraftfahrzeugen ohne Mopeds. Aus einem heute morgen in der Kölner oder Bonner Rundschau — mein Leiborgan — (Abg. Rösing: Sehr schön!) erschienenen Bericht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.03.1960 () [PBT/W03/00105]
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Gemeinden etwas anfangen. Mit dem, was, wenn die Zeichen nicht trügen, nach diesem Gesetz übrigbleibt, können die Gemeinden bei Gott nichts Nennenswertes anfangen; sie sind, wie immer, die Letzten, die die Hunde beißen, sie sind die Dummen. Das neue Gesetz, das hier augenblicklich zur Beratung steht, läßt jedes ernsthafte Zeichen dafür vermissen, daß man das gesamte deutsche Straßenwesen wirklich als eine Schicksalsaufgabe der Gesamtheit ansieht. Was Sie den Gemeinden geben, ist letzten Endes nicht mehr als weiße Salbe. Ein Notstand im
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sind. Diese Wandlungen des Art. 1 machen Geschichte, wenn sie Gesetz werden. Meine Damen und Herren, man soll nicht mit dem Argument kommen, daß die Zweckbindung verfassungswidrig sei. Das stimmt nicht, in keiner Weise. Ich möchte hier ein Wort wiederholen, das mir dieser Tage begegnet ist: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen, wenn der Bund das Aufkommen an Steuern, über die ihm die Ertragshoheit zusteht, zu einem bestimmten Zweck bindet. Herr Kollege Krammig, Sie haben sich vorhin so ein bißchen in die Sache
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.03.1960 () [PBT/W03/00105]
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damit der Zweck erreicht wird, der der Bundesregierung von Anfang an Gott sei Dank vorgeschwebt hat. Ich bedauere nur, daß dieselbe Bundesregierung in der Zwischenzeit schwache Knie bekommen hat und nicht mehr bereit ist, zu ihrem eigenen Wort zu stehen, das sie seinerzeit sogar schriftlich in dem Gesetzentwurf gegeben hat. Art. 1 Abs. 1 des Regierungsentwurfs enthält einen gesetzlichen Befehl. Die neue Fassung des Art. 1 Abs. 1 erlaubt die Verwendung des Mehraufkommens aus der Mineralölsteuer für allgemeine fiskalische Zwecke. Welcher
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der Meinungsbildung im Finanzausschuß darstellt, die Möglichkeit der Bedienung des allgemeinen Haushalts. Denn praktisch verhält es sich so: Sie verweisen die Entscheidung über die Bedienung des Vierjahresplans Jahr um Jahr in das Haushaltsgesetz; Sie wollen keine Bindung an das Spezialgesetz, das hier verabschiedet wird, sondern Sie wollen sich frei bewegen können. Sie wollen also — ich erinnere noch einmal an die Zahlen von vorhin — die Masse der Kraftfahrzeugbesitzer zwingen, mehr Steuern zu leisten als bisher, wollen sich aber die Entscheidung darüber vorbehalten
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Landes- und Gemeindestraßen eine Maßnahme zu treffen, wie sie das Ziel unseres besonderen Antrages, den Sie bis jetzt leider abgelehnt haben, ist. Das System der Zweckbindung ist im Straßenbau aber wiederholt und aus ganz bestimmten Gründen anerkannt worden. Dieses System, das von verschiedenen Seiten sehr stark und warm befürwortet wird, würde die Durchführung des Vierjahresplans sichern. Wir sind mit dieser Meinung nicht allein. Ich will auf Zitate verzichten. Ich habe hier einen Artikel aus dem Wirtschaftsblatt der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom
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diese Zahlen addieren, kommen Sie zu einem Gesamtaufkommen von 2710 Millionen DM, von denen auf die Kraftfahrzeuge 2280 Millionen DM oder 84,1 % entfallen. Das sind Zahlen, die jedem zu denken geben sollten und Sie veranlassen sollten, unserem Antrag, das Mehraufkommen, das durch dieses neue Gesetz erschlossen werden soll, auch wirklich dem Straßenwesen zuzuführen, zuzustimmen, zumal die Regierung von Anfang an das gleiche wollte. (Beifall bei der SPD.) Präsident D. Dr. Gerstenmaier: Das Wort hat der Abgeordnete Drachsler. Drachsler (CDU/CSU) : Herr
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denn Sie ,müssen ja eine Entscheidung treffen. Um eine Entscheidung über ein Gesetz treffen zu können, muß man das ganze Gesetz kennen, nicht nur einen Teil oder einen Satz. (Sehr richtig! bei der CDU/CSU. Zurufe von der SPD.) — Ja, das sagen Sie, weil Sie die Vorlage noch nicht gelesen haben. (Widerspruch bei der SPD. — Zurufe von der SPD: Das ist eine Unterstellung!) Der Finanzausschuß hat bei der hier umstrittenen Formulierung, damit auch jeder es sofort sieht — aber Sie haben es
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bemerkt, weil Sie es noch nicht gelesen haben. (Widerspruch bei der SPD.) Art. 3 Abs. 1 besagt, daß ein Straßenbauplan aufzustellen ist. Dieser Straßenbauplan soll in Abweichung von der bisherigen Haushaltsgesetzgebung nicht für ein Jahr, sondern im Rahmen des Haushaltsgesetzes, das dieser Bundestag verabschieden soll, für vier Jahre aufgestellt werden, und wir hier in diesem Hause sollen in diesem Straßenbauplan das festlegen, was wir für den Straßenbau in vier Jahren für erforderlich halten. Wird diese Feststellung irgendwie bestritten? Wir im Finanzausschuß
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ich bin dafür nicht verantwortlich —: „Der auf den Kraftverkehr entfallende Teil des Aufkommens an Mineralölsteuer ...". Das ist zugleich der Antrag der FDP. Meine Damen und Herren, wir wissen, daß Mineralölsteuer auf Grund des Mineralölsteuergesetzes zum Teil auf Mineralöl erhoben wird, das nicht dem Kraftverkehr dient. Ich bitte das Hohe Haus, sich folgendes zu überlegen. Stimmen Sie dem Antrag der FDP auf Wiedereinführung der Worte „auf den Kraftverkehr" zu, dann legen Sie damit fest, welche Steuern im Rahmen des Mineralölsteuergesetzes vom Kraftverkehr
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kommt, daß es sich bei dem Gesetz um die Bewältigung eines ausgesprochenen Notstandes handelt. Niemand kann sich doch darüber im unklaren sein, daß, wenn man schon von Dringlichkeitsstufen redet, hier die Dringlichkeitsstufe I gegeben ist. Wenn man ein Gesetz macht, das den Titel „Straßenbaufinanzierungsgesetz" trägt, sollte man die Finanzierungsmöglichkeiten, die sich aus dem Gesetz ergeben, auf den Zweck beschränken und nicht andere fiskalische Zwecke damit verfolgen. Sosehr ich die Überlegung respektiere, im Haushalt müsse Beweglichkeit bestehen und man solle sich nicht
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bemessen sind. Er sagte dann weiter: Für den Finanzminister — und das gibt er zu — liegt darin eine wesentliche Einschränkung seiner Dispositionsmöglichkeiten. Ich darf heute vielleicht noch einmal darauf hinweisen, daß, als ich bei meiner ersten Haushaltsrede von dieser Zweckbindungsmöglichkeit sprach, das damals noch als sensationell galt. Heute scheint es schon selbstverständlich zu sein. Sehen Sie, auch für uns ist es selbstverständlich, daß man spezielle Abgaben dem Zweck zuführt, für den sie gedacht sind. Deswegen bitten wir hier um die Wiederherstellung der
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Sie ihn nicht immer mit dem Unternehmer des Nah- und Fernverkehrs. Der Fußgänger ist auch am Straßenbau interessiert. Oder nehmen Sie mir das nicht ab? (Zuruf von der CDU/CSU: Natürlich!) — Na also, dann sind wir uns einig. Ich glaube, das sollte diejenigen, die noch Zweifel haben, wirklich veranlassen, in der namentlichen Abstimmung der Zweckbindung zuzustimmen. Wollen Sie sich in Übereinstimmung mit den Ausführungen verschiedener Herren der Regierungspartei in jedem Jahr immer wieder um den für den Straßenbau bestimmten Posten im
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klar, daß Straßen notwendiger sind als Schulen! — Herr Burauen hat noch eine ganze Menge von Dingen aufgezählt und ich muß sagen: Selbst wenn wir, die wir am Straßenverkehr sehr interessiert sind, darüber zu befinden hätten, wäre wahrscheinlich ein Abstimmungsergebnis zutagegetreten, das ein anderes Bild hat, als man gemeinhin glaubt. Wir sollten doch die Dinge vernünftig sehen. Wenn man quer durch die Bundesrepublik fährt, muß man doch sagen, daß im Straßenbau allerhand geschehen ist. Man sollte nicht immer mit dem Argument operieren
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im Grundsatz, soweit es vom Straßenverkehr aufgebracht wird. Dies würde allerdings — bereits auf das Zahlenbild des Bundeshaushaltsplans 1959 angewandt — zu einem sehr hohen Fehlbetrag im Bundeshaushalt führen, der nicht anderweitig gedeckt werden könnte. Ich bitte Sie, meine Damen und Herren, das bei Ihrer Diskussion ganz scharf und ganz klar zu sehen. Der Gesetzentwurf muß daher — ich sage: muß — von ,den Einnahmen aus der Mineralölsteuer einen Abzug von 600 Millionen DM, den sogenannten Sockel, vorsehen, der dem Bundeshaushalt als allgemeines Deckungsmittel verbleiben
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auf die vier Jahre, könnte der Herr Bundesfinanzminister Anspruch erheben. Auf diese Beträge hätten wir auch unseren Antrag abstellen können, wenn wir hier die Forderung nach einer hundertprozentigen Zweckbindung vertreten wollten. Aber wir sehen ein, daß für das Jahr 1959, das bereits hinter uns liegt, eine solche Forderung nicht mehr zu verwirklichen ist. Auch für das Rechnungsjahr 1960, dessen Haushaltsplan bereits aufgestellt und fast zu Ende beraten ist, kämen wir mit dieser Forderung zu spät. Wir sind aber der Meinung, daß
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bisher an den Kosten von Ortsdurchfahrten und Ortsumgehungen, die im Zuge des Bundesfernstraßenbaues notwendig geworden sind, die Gemeinden mit einem Drittel, das Land mit einem Drittel und zu einem Drittel der Bund beteiligt waren. Nach der Neuregelung durch das Gesetz, das wir heute behandeln, soll der Bund mit drei, das Land mit zwei und sollen die Gemeinden mit einem Sechstel der für die Erfüllung der Aufgaben notwendigen Kosten belastet werden. Ich meine, daß die Gemeinden von diesen ihnen eigentlich gar nicht
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die dritte Lesung einen Entschließungsantrag vorzubereiten, der eine Frist setzt, bis zu der dem Anliegen im Bundesfernstraßengesetz entsprochen werden muß. Vielleicht kann der Herr Verkehrsminister gleich sagen, inwieweit auf Grund eines Entschließungsantrages unserer Bitte entsprochen werden kann. Wir bitten Sie, das zu überprüfen. Vizepräsident Dr. Jaeger: Das Wort hat der Herr Bundesminister für Verkehr. Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Änderungsentwurf zum Bundesfernstraßengesetz ist bei uns fertig und geht jetzt in die
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unserem Lande geholfen haben, die vielen einzelnen, die Gemeinden und Landkreise, die Länder, die Kirchen, die Gewerkschaften, die Arbeitgeberverbände, die Wohlfahrtsverbände. Lassen Sie mich heute ein anderes Wort sagen. Wir alle wissen, daß wir in unserem Lande mit dem Problem, das uns die 9 Millionen Vertriebenen und. die fast 3 Millionen politischen Flüchtlinge aufgegeben haben, nicht restlos fertig geworden sind. Immerhin ist in dem europäischen Flüchtlingsland Nr. 1 manches geschehen, um das uns andere Flüchtlingsländer innerhalb und außerhalb Europas beneiden. (Beifall
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.03.1960 () [PBT/W03/00105]
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nicht restlos fertig geworden sind. Immerhin ist in dem europäischen Flüchtlingsland Nr. 1 manches geschehen, um das uns andere Flüchtlingsländer innerhalb und außerhalb Europas beneiden. (Beifall.) Der Aufruf zum Weltflüchtlingsjahr allerdings hat in unserem Lande leider nicht das Echo gefunden, das er gerade hier verdient hätte. Das bisherige Sammelergebnis hat der Berichterstatter schon erwähnt. Mit 13/4 Millionen DM ist es sehr bescheiden. In der Bundesrepublik Deutschland leben — ich wiederhole es — 9 Millionen Vertriebene und 3 Millionen Flüchtlinge. Dieser Personenkreis, diese 12
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der Behandlung des entsprechenden Haushalts die Aufstockung des in Kap. 26 02 Tit. 607 vorgesehenen Betrages von 1 Million auf 5 Millionen DM zu beantragen. Ich hoffe sehr, daß sich die Fraktionen des Hohen Hauses mit Rücksicht auf das Verständnis, das das Weltflüchtlingsjahr in dieser Debatte bisher gefunden hat, über einen gemeinsamen Schritt verständigen können. Wir sprechen heute so viel von der Gefährdung der Welt durch die totalitären Ideen. Vergessen wir nicht, daß Elend und Not der beste Nährboden für Aktionen
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Hinter diesen mittelschweren Ölen verbirgt sich, wie von Herrn Kollegen Rademacher richtig gesagt worden ist, im wesentlichen das Leuchtpetroleum, das aber auch als Traktortreibstoff mitverwendet wird. Es läßt sich sehr gut mit Gasöl mischen. Ich möchte keineswegs den Anreiz geben, das in Zukunft bei Ihren Dieselfahrzeugen zu tun; aber es ist eine Tatsache, daß das Leuchtpetroleum in dieser Weise verwendet wird. Infolgedessen muß der Steuersatz für Leuchtpetroleum auch dem Steuersatz für Gasöl folgen, weil wir sonst Steuerhinterziehungen Tür und Tor öffnen
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