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auch für den Antrag zu, den Herr Kollege Börner hier soeben begründete. Meine Damen und Herren, wir wollen es nicht immer wiederholen, aber manchmal muß es sein. Wir wollen doch das Problem der Änderung der Unfallversicherung in dem Gesetz behandeln, das bereits dem Bundestag vorliegt und das demnächst auch im Ausschuß für Sozialpolitik behandelt wird. (Zuruf von der SPD: Wann denn?) Ich gebe zu, daß in dem Antrag oder in dem System etwas drin liegt. Auch wir sind dafür, daß bei
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 02.12.1959 () [PBT/W03/00091]
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so daß die Unfallrentner seit dem Wahljahr 1957 nicht mehr im der wirtschaftlichen Entwicklung und an der gestiegenen Produktivität teilgenommen haben. Die Erfüllung der in unseren Anträgen enthaltenen Forderungen wäre im Interesse der Millionen auf ein Renteneinkommen angewiesenen Menschen, für das sie übrigens jahrzehntelang Beiträge gezahlt haben, um so notwendiger gewesen, ais sich die Lebenshaltung durch die gestiegenen und noch steigenden Preise gerade für diesen Personenkreis bedeutend verteuert hat. Meine Damen und Herren, wir bedauern, daß Sie unseren Anträgen Ihre Zustimmung
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weil sich im Gegensatz zu den düsteren Vorhersagen die Finanzlage der Rentenversicherung seit der Rentenneuordnung außerordentlich günstig entwickelt hat. Der Tatbestand, daß der Überschuß der Rentenversicherung seit 1957 über 3,4 Milliarden DM beträgt, und die Tatsache, daß heute das Vermögen, das im wesentlichen seit der Währungsreform neu gewonnen wurde, über 121/2 Milliarden beträgt, rechtfertigt nicht, den Altrentnern eine Anpassung zu versagen. Meine Damen und Herren, deshalb lassen sich diejenigen, die heute für die Rentenanpassung stimmen, sowohl von einer Verantwortung gegenüber den
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Hälfte der Einsender — etwa 53 % — sich mit der Bewaffnung der Bundeswehr mit Atomwaffen befaßte. (Hört! Hört! bei der SPD.) Hier handelte es sich nicht wie bei anderen Petitionen um ein nur persönliches Anliegen, sondern auch um ein Anliegen politischer Art, das sich aus dem Für und Wider der atomaren Ausrüstung der Bundeswehr ergab; daher rührt wohl der hohe Prozentsatz. Es folgen die zahlenmäßig bisher an der Spitze liegenden Eingaben zur Sozialversicherung — was auch immerhin interessant ist — mit etwa 9 %, die zum
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die Lage zu versetzen, das legitime Bedürfnis der Wähler zu erfüllen und ihre parlamentarische Funktion auszuüben, so etwa die Entscheidung zu treffen, ob eine zum Zuständigkeitsbereich des Bundestages gehörende Frage aufzunehmen ist oder nicht, oder Material über Mißstände zu sammeln, das zu Gesetzesvorschlägen oder Anfragen im Parlament führt. Behörden und Gerichte sollten daher bemüht sein, den Abgeordneten alle Auskünfte zu erteilen, die erkennbar zur Vorbereitung der parlamentarischen Entschlüsse der Abgeordneten dienen. Die Grenzen, innerhalb derer Auskünfte möglich und zulässig sind, liegen
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festgelegt haben, können wir hier keinen Zwang ausüben, einen Zwang, der zumal einen ganz kleinen Kreis von Gesellschaften träfe, nicht einmal alle Aktiengesellschaften, nicht einmal alle Gesellschaften mit beschränkter Haftung, sondern eben nur gerade jene, die von einem bestimmten Gesetz, das ganz anderen Zielen dient und ganz andere Zwecke verfolgt, Gebrauch machen. Das wäre eine absolute Ungerechtigkeit. Deshalb bitte ich, diesen Antrag abzulehnen. Er hat auch gar nichts mit der Umwandlung zu tun, sondern wäre eine Liquiditätsfrage. Der zweiten Frage, der
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Ich habe mich auch nur wegen der Ausführungen von Herrn Kollegen Katzer zu Wort gemeldet. Über den zweiten Teil, darüber, in welcher Form sich die Arbeitnehmerfreundlichkeit zu betätigen hat, werden wir uns noch unterhalten. Das ist ein besonderes Kapitel, über das wir nachher ausführlich sprechen werden. Aber ich bin mir noch nicht ganz klar, was Sie eigentlich wollen, Herr Katzer, das, was hier steht, oder das, was Sie in etwas unklarer Weise hier eben gesagt haben. Ich bin absolut mit Ihnen
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von mir, sondern von Herrn Brestel — hat sich bereits über den Börsenkurs vollzogen, ohne daß die Parlamentarier darauf irgendeinen Einfluß haben nehmen können. Da Kursgewinne steuerfrei sind, ist es jederzeit möglich, diesen Gewinn ohne Steuerpflicht mitzunehmen. Um so handfestes Einkommen, das bei einer großen Zahl von Menschen sogar noch steuerfrei bezogen werden kann, handelt es sich hier. Was geschieht mit dieser Ausschüttung von in vergangenen Jahren angesammelten Vermögen? Es handelt sich ja überwiegend oder sogar fast ausschließlich um Vermögen, das aus
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 02.12.1959 () [PBT/W03/00091]
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Einkommen, das bei einer großen Zahl von Menschen sogar noch steuerfrei bezogen werden kann, handelt es sich hier. Was geschieht mit dieser Ausschüttung von in vergangenen Jahren angesammelten Vermögen? Es handelt sich ja überwiegend oder sogar fast ausschließlich um Vermögen, das aus der sogenannten Selbstfinanzierung angesammelt worden ist, d. h. daraus, daß die Preise in den betreffenden Unternehmen viel höher als die Kosten waren. (Zurufe.) — Entweder liegt es an der steuerlichen Begünstigung solcher Gewinne oder an niedrigen Löhnen oder an überhöhten
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Herr Schmidt (Wuppertal)! Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) : Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst noch einen kurzen Beitrag zu dem „juristischen Gestrüpp", Herr Kollege Deist, damit Sie auch insoweit auf Ihre Kosten kommen. Hinter dem juristischen Gestrüpp, das Sie meinen, steckt tatsächlich ein sehr prinzipielles Verhältnis zum Eigentum. Ihre Rede hat soeben gezeigt, daß Sie eine völlig andere Einstellung zur Eigentumsordnung haben als wir. (Beifall bei der CDU/CSU. — Demonstrativer Beifall bei der SPD.) — Feste, feste! (Zurufe von
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Debatte entzündet, die ich eigentlich erst in der dritten Lesung erwartet hatte. Ich habe mich darauf vorbereitet, dazu erst in der dritten Lesung zu sprechen, möchte aber doch jetzt schon vorab wenigstens einige Bemerkungen machen. Im Zusammenhang mit diesem Gesetz, das vor einem Jahr noch einen ganz anderen Charakter hatte, ist das Wort „Eigentumsbildung" in die Debatte gekommen. Was ist das für ein Wort? (Zurufe von der SPD: Sie müssen die CDU fragen!) Uns liegen Vorschläge vor, die von einer Schenkung
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zu Lasten anderer Leute tun! Hier haben Sie denselben Fall, nur umgekehrt. Sie können halt immer nur eine Sache nach der anderen erledigen. Ich bitte Sie, bei der Betrachtung dieser Vorlage daran zu denken, daß sie nicht ein Gesetz ist, das für sich allein besteht; das Gesetz muß vielmehr im Rahmen der gesamten Gesetzgebung gesehen werden. Natürlich müssen wir im Hinblick auf die kommenden Gesetze die Solidarität ansprechen. Darauf lege ich schon jetzt sehr großen Wert. (Beifall bei der. CDU/CSU
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Kurs fast auf die Hälfte heruntergegangen. Daß sich in der Folge von einer Woche zur andern der Absatz dieser Anteile verfünfzehnfacht hat, was Sie wahrscheinlich nicht wissen, hat ganz besondere Gründe. Sie liegen nämlich darin, daß die Leute offenbar glaubten, das ginge nun so weiter, die jetzt gesplitteten Anteile würden auch annähernd 200 DM wert sein, was sie aber bekanntlich bei weitem nicht sind. Hier haben Sie einen Beweis dafür, wie sich ein solches Aktiensplitting auswirken wird. (Oho! bei der SPD
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weil sie ihre Ersparnisse nicht bei einer Sparkasse, sondern in Aktien angelegt hat. Der Fall liegt nun auch nicht so, Herr Kollege Seuffert, wie beim Ausschluß eines gesetzlichen Bezugsrechtes, sondern hier handelt es sich eindeutig darum, daß bereits verteiltes Gesellschaftsvermögen, das nun den Aktionären gehört, ihnen nicht nachträglich wieder weggenommen werden kann. Das wäre eben eine Enteignung. Hier entsteht durch dieses Gesetz nur eine Verwässerung, ein Splitting und kein neues Vermögen. Deshalb kann man auch nicht nachträglich durch einen Mehrheitsbeschluß verfügen
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haben das getan. —, daß im Laufe der letzten Jahre sehr viele Aktiengesellschaften einen erheblichen Schritt in Richtung auf jenes Ziel getan haben. Trotzdem mag eine gesetzliche Regelung durchaus am Platze sein. Eine Neufassung der bisherigen Publizitätsvorschriften gehört zu dem Anliegen, das auch wir vertreten: im Rahmen der Aktienrechtsreform die Rechte des Aktionärs zu verstärken. Aber meiner Ansicht nach gehen verschiedene Vorschriften in dem vorliegenden Gesetzentwurf zu weit. Diese Vorschriften sollten vom Rechtsausschuß sorgfältig geprüft werden. Ich möchte nur daran erinnern, daß
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jedenfalls war ich dieser Meinung —, daß diese Frage nicht ohne die Anhörung eines oder mehrerer betriebswirtschaftlicher Sachverständiger behandelt werden könne. Hinter diesen Fragen stecken nämlich betriebswirtschaftliche Probleme, und der Rechtsausschuß ist nicht in der glücklichen Lage, ein Mitglied zu haben, das auf diesem Gebiet besondere Fachkenntnisse hat. Meine Absicht war es, diesen Teil des Gesetzentwurfs, wenn es so weit sei, unter Hinzuziehung eines Sachverständigen von außerhalb des Hauses, der besondere Kenntnisse auf dem Gebiete der Betriebswirtschaft hat und auf diesem Gebiet
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dieser Frage hier deutlich äußerte. (Beifall bei der SPD.) Für uns ist die Frage der Publizität gegenüber der Öffentlichkeit eine Frage der Demokratie überhaupt; es ist die Frage, ob wir eine Demokratie in der Wirtschaft haben oder ob ein Management, das hinter verschlossenen Türen ohne Kenntnis der Öffentlichkeit seine Geschäfte machen und den Markt manipulieren kann. Um diese Frage geht es. (Beifall bei der SPD.) Vizepräsident Dr. Becker: Das Wort hat der Abgeordnete Schmücker. Schmücker (CDU/CSU) : Herr Präsident! Meine Damen
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nicht speziell. Wir haben uns doch verständigt, daß wir die Anträge, die zur Konzentrationsdebatte gestellt worden sind, zu Beginn des nächsten Jahres in aller Gründlichkeit im Ausschuß beraten wollen. Dann werden wir uns entscheiden müssen, wie wir dieses Ihr Anliegen, das ich in weiten Teilen unterstütze, realisieren können. Mir scheint es aber nicht gerechtfertigt zu sein, das bei diesem speziellen Gesetz zu versuchen. (Beifall bei der CDU/CSU.) Vizepräsident Dr. Becker: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Debatte zu diesem Antrag
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sind, zu Beginn des nächsten Jahres in aller Gründlichkeit im Ausschuß beraten wollen. Dann werden wir uns entscheiden müssen, wie wir dieses Ihr Anliegen, das ich in weiten Teilen unterstütze, realisieren können. Mir scheint es aber nicht gerechtfertigt zu sein, das bei diesem speziellen Gesetz zu versuchen. (Beifall bei der CDU/CSU.) Vizepräsident Dr. Becker: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Debatte zu diesem Antrag ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag Umdruck 435 Ziffer 4. Ich lasse getrennt
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die Kleinaktionäre, d. h. gegen gerade diejenigen, die Sie zum Zwecke der breiten Eigentumsverteilung auffordern, ihr weniges Geld in solchen Unternehmungen anzulegen, sondern es ist gleichzeitig auch ein Gesetz zur Förderung der Konzentration, um auf ein anderes Stichwort zu kommen, das auch von Ihnen in der Öffentlichkeit so viel verwandt wird. Es ist ein Gesetz zur Förderung der Konzentration, denn es garantiert den Unternehmungen, die diesen Weg wählen können, die Selbstversorgung mit Investitionskapital. Es ist ein Gesetz gegen den freien Kapitalmarkt
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haben es hier mit einem Gesetz gegen Dividendenausschüttung zu tun. Es wirkt wie das, was wir vor Jahren einmal hatten, wie die Begünstigung des nichtausgeschütteten Gewinns. Es ist grotesk, daß man in demselben Augenblick, in dem man ein Körperschaftsteuersystem hat, das unter der Flagge „Begünstigung von Dividendenausschüttungen" mit allen möglichen Verbrämungen sehr große Körperschaftsteuerermäßigung fertiggebracht hat, nun ein anderes Gesetz haben will, das ein Gesetz gegen Dividendenausschüttungen und ein Gesetz zur Begünstigung nichtausgeschütteter Gewinne darstellt. Versucht man, diese beiden Dinge, die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 02.12.1959 () [PBT/W03/00091]
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Begünstigung des nichtausgeschütteten Gewinns. Es ist grotesk, daß man in demselben Augenblick, in dem man ein Körperschaftsteuersystem hat, das unter der Flagge „Begünstigung von Dividendenausschüttungen" mit allen möglichen Verbrämungen sehr große Körperschaftsteuerermäßigung fertiggebracht hat, nun ein anderes Gesetz haben will, das ein Gesetz gegen Dividendenausschüttungen und ein Gesetz zur Begünstigung nichtausgeschütteter Gewinne darstellt. Versucht man, diese beiden Dinge, die Sie hier nebeneinanderstellen wollen, auf einen Nenner zu bringen, dann bleibt nur übrig, daß man sagt: alles, was den großen Gesellschaften und
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auf einen Nenner zu bringen, dann bleibt nur übrig, daß man sagt: alles, was den großen Gesellschaften und ihren Beherrschern zum Nutzen ist, das ist Recht. Einen anderen gemeinsamen Nenner für diesen Widerspruch gibt es nicht. Wir bitten Sie deshalb, das nicht zu machen, sondern es bei dem bestehenden Rechtszustand der normalen Besteuerung dieser Art der Ausschüttung von Erträgen zu belassen. (Beifall bei der SPD.) Vizepräsident Dr. Becker: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Neuburger. Neuburger (CDU/CSU) : Herr Präsident! Meine
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Als ob diese Berichtigungsaktion irgendwie etwas mit dem Problem des Finanzbedarfs der Firma bzw. seiner Beschaffung zu tun hätte! Als ob die Firma durch diese Berichtigungsaktion auch nur um einen Pfennig reicher würde und damit über Investitionskapital verfügen würde, über das sie vorher nicht verfügt hat! Vizepräsident Dr. Becker: Gestatten Sie eine Zwischenfrage? Neuburger (CDU/CSU) : Ja! Es wäre mir sehr interessant, wenn ich das erfahren würde. Seuffert (SPD) : Darf ich mich dahin verständlich machen, daß ich auf folgendes hinweisen wollte
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erforderte. Nun schaffen wir — und deshalb auch der Antrag, vor der dritten Lesung der Vorlage Drucksache 416 die zweite Lesung der Vorlage Drucksache 417 vorzunehmen, weil beide Gesetze ein einheitliches Ganzes darstellen — mit der Vorlage Drucksache 416 ein handelsrechtliches Novum, das es bisher nicht gegeben hat. Und dieses handelsrechtliche Novum bedeutet eben, daß hier nur eine Wertberichtigung erfolgt. Sie wissen alle, daß die Frage der Wertberichtigungen bei den Einheitswerten eines Tages kommen muß. Ich frage Sie: Wenn wir heute die Einheitswerte
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