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bereits vor Monaten beschäftigt, mit dem Notstandsgesetz schon im Februar dieses Jahres. Meine Damen und Herren, das Hohe Haus und die Öffentlichkeit wissen, daß diesen Entwürfen jahrelange Vorarbeiten, lange Beratungen, Erwägungen verschiedener Art und mancherlei Diskussionen vorausgegangen sind. Das Thema, das hier behandelt wird, läßt sich kurz und volkstümlich etwa in die Frage zusammenfassen: Wie meistern wir außergewöhnliche Situationen, wie meistern wir einen Ausnahmezustand? Erlauben Sie, daß ich zu Beginn meiner Ausführungen — mit Genehmigung des Herrn Präsidenten — Ihnen dazu ein Zitat
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.09.1960 () [PBT/W03/00124]
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weil dies unsere Auffassung von dem Notwendigen ist. Deswegen die Ihnen vorliegenden Gesetzentwürfe. Es stellt sich nun die Frage nach dem Wie 'der Meisterung des Ausnahmezustandes. Ich 'denke, wir können uns sehr leicht darüber einig werden, daß das neue Instrument, das zu schaffen wir uns anschicken, für ,den Ausnahmefall brauchbar sein muß. Es geht nicht darum, daß wir etwa ein noch so schönes Stück neuer Verfassungstheorie einführen, sondern ,das, was wir brauchen, sind realistische, praktische Handhaben zur Meisterung des Ausnahmezustandes. (Zustimmung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.09.1960 () [PBT/W03/00124]
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muß man doch etwas gerecht im Bewußtsein wägen, wenn man nicht Legenden verfallen will. Nun komme ich zu unseren heutigen Vorschlägen, und ich denke, ich bin nun bei dem Einwand des Herrn Kollegen Ritzel. Verglichen mit Idem Art. 48 wird ,das von uns vorgeschlagene Inkraftsetzen des Ausnahmezustandes an wesentlich schärfere Voraussetzungen geknüpft. Bei Art. 48 wurde nur eine erhebliche Störung oder Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung verlangt. Bei uns heißt es: „eine drohende Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.09.1960 () [PBT/W03/00124]
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von den Ländern her zu ihr unterbrochen, so treten an ihre Stelle in einem bestimmten Umfang die Ministerpräsidenten oder nach ihnen die Regierungspräsidenten, die leitenden Beamten der Landkreise und der kreisfreien Städte. Auf diese Weise ist ein geschlossenes System erdacht, das tatsächlich den verschiedensten Möglichkeiten Rechnung zu tragen geeignet ist. Das ist der Kern der vorgesehenen Regelung. Ich möchte nun gleich, da ich zur Frage der Mehrheitsverhältnisse komme, darauf hinweisen, daß sich die vergleichbare Regelung, durch dieses Haus beschlossen, in dem
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.09.1960 () [PBT/W03/00124]
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können deswegen einer solchen Regelung nicht zustimmen. Die Ausnahmesituation ist die Stunde der Exekutive, weil in diesem Augenblick gehandelt werden muß und in diesem Augenblick nicht mehr die Möglichkeit besteht, etwa — wie dieser Wunsch vorgetragen worden ist — das ganze Verordnungswerk, das unter Umständen binnen weniger Stunden erlassen werden muß, erst komplizierten Beratungen in wenn auch noch so verkleinerten Ausschüssen zu unterbreiten. Da ich aber ganz sicher bin, daß gerade dieser Punkt eine gewisse Rolle spielen wird — mindestens in den Ausschußberatungen —, möchte
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.09.1960 () [PBT/W03/00124]
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Anforderung darstellt. Das ist mir völlig klar; denn es ist eine völlig andere Atmosphäre, die bei dem Verfassungsgesetzgeber herrscht, der sozusagen mehr den idealen Umriß schafft, auf dem sich das Verfassungsleben entwickeln soll, als die, die bei einem Parlament herrscht, das in zahlreichen praktischen Fragen, manchmal von geringerer Bedeutung, in seinen Meinungen notgedrungen geschieden ist. Sich einerseits um ganz konkrete Interessenpunkte streiten zu müssen und dann sozusagen gleichzeitig, im selben Augenblick oder kurz danach, die Höhenlage des Verfassungsgesetzgebers zu besteigen, ist
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.09.1960 () [PBT/W03/00124]
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hatten paramilitärische Verbände, wir hatten eine latente Bürgerkriegssituation. Das haben wir heute nicht. Ja, dieses Parlament hat auch Vorsorge getroffen, daß man Staatsfeinden rechtzeitig entgegentreten kann. Man hat vor nahezu 10 Jahren die dritte Strafrechtsnovelle geschaffen, ein sehr beachtliches Instrument, das die Grenze der Strafbarkeit sehr weit, beinahe bis an die Grenze des Verantwortlichen, vorverlagert. Man hat Verfassungsschutzämter geschaffen. Ich glaube, es ist hier auch einmal der Platz, dem Herrn Generalbundesanwalt in Karlsruhe, den ihm nachgeordneten Organen und all denjenigen, die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.09.1960 () [PBT/W03/00124]
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befinden. Im zitierten Falle hat der Vorsitzende einer Gewerkschaft in seiner Rede den höheren Anteil gefordert. Er hat seine Bereitschaft erklärt, dafür auch mit den zulässigen Mitteln des Arbeitskampfes zu streiten. Er nimmt damit ein Recht für sich in Anspruch, das ihm die Verfassung garantiert. Daraus kann kein Notstand konstruiert werden. (Beifall bei der SPD.) Meine Damen und Herren, sprechen wir von den Gewerkschaften im ganzen. Nennen Sie uns doch einmal einen Fall aus den letzten 40 Jahren, wo die Gewerkschaften
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.09.1960 () [PBT/W03/00124]
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einmal einen Fall aus den letzten 40 Jahren, wo die Gewerkschaften irgendwo auch nur den Verdacht hätten aufkommen lassen, daß sie nicht willens seien, unsere demokratische Grundordnung zu stützen und mit zu verteidigen. Sie sind doch eines der stärksten Bollwerke, das wir überhaupt haben. (Lebhafter Beifall bei der SPD.) Wer wäre denn in der Lage, unblutig einen eventuellen Putsch niederzuschlagen? Doch nur die Gewerkschaften und sonst gar niemand. (Sehr wahr! bei der SPD.) Deshalb, Herr Innenminister, darf man sie doch nicht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.09.1960 () [PBT/W03/00124]
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die Spannung, keine Regierung will doch den Verteidigungsfall —, sie also selbst nicht erfolgreich war, dann ist es von ihr zuviel verlangt, daß sie selber in sich die eventuelle Schuld sucht. Dann ist es am besten, wenn sich ein anderes Gremium, das nicht mit den seitherigen Maßnahmen belastet ist, noch einmal dazwischenschiebt. Wir meinen also, daß man idas mit in Betracht ziehen muß, daß bei einer zukünftig eventuell notwendig werdenden Notstandsregelung auch diese Frage mit geregelt werden muß. Weiter: der Entwurf geht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.09.1960 () [PBT/W03/00124]
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nur einen Auftrag enthalten kann, daß dessen Gelingen aber von den Menschen abhängt, die ,das Gesetz anzuwenden haben werden. Im Blick darauf müssen wir den goldenen Mittelweg suchen zwischen allzu großem Vertrauen und allzu großem Mißtrauen. Denn ohne gesundes Mißtrauen, das mit wohldosiertem Vertrauen gepaart ist, kommt man im Leben und gerade im politischen Leben einer freiheitlichen Demokratie einfach nicht aus. Die erste These von der Lückenhaftigkeit des Grundgesetzes, was das Not- oder Ausnahmezustandsrecht angeht, wird nicht nur von der Bundesregierung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.09.1960 () [PBT/W03/00124]
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vor, den Herren im Kreml gelänge es, in den nächsten Jahren unsere Verbündeten für eine Regelung zu gewinnen, nach der Deutschland aus dem System der westlichen Bündnisse und des sowjetrussischen Satellitentums entlassen würde, es bliebe aber bei dem illegitimen Zwangsregime, das sie in ihrer Besatzungszone eingerichtet haben, und stellen Sie sich weiter vor, im Raume unserer Bundesrepublik würde der wirtschaftliche Aufstieg abgelöst durch eine Zeit schwerster wirtschaftlicher Krisen: Bedarf es da noch großer Phantasie, um sich vorzustellen, was da alles im
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zu veranlassen. Wenn man dieses Rezept auf den Entwurf eines Notstandsartikels anwendet, dann kommt man genau zu dem, was die Bundesregierung uns mit dem Art. 115 a vorgeschlagen hat. Nun zur letzten These, zur These vom wohldosierten Vertrauen und Mißtrauen, das uns bei all den Beratungen über den Regierungsentwurf leiten sollte! Diese These sollten wir, die wir gemeinsam im Boot der freiheitlichen Demokratie sitzen, uns allesamt immer wieder vor Augen halten. Wir kommen ohne diese Kombination wohldosierten Vertrauens und wohldosierten Mißtrauens
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.09.1960 () [PBT/W03/00124]
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gewissen Abwandlungen — alle anderen freiheitlichen Demokratien auch. Vor allem haben auch unsere NATO-Partner solche Vorschriften. Wenn wir allesamt zur NATO ja sagen wollen, nun, meine Damen und Herren von der Opposition, dann sagen Sie doch auch ja zu einem Notstandsrecht, das der Sache nach gerecht ist und das den Art. 5 Abs. 2 des Generalvertrages gegenstandslos macht. Das gleiche, daß wir uns nämlich gar nichts Besonderes zumuten, gilt auch von den Notdienst- und Sachleistungsbestimmungen der übrigen Vorlagen, mit denen wir uns
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.09.1960 () [PBT/W03/00124]
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Art. 5 Abs. 2 des Generalvertrages gegenstandslos macht. Das gleiche, daß wir uns nämlich gar nichts Besonderes zumuten, gilt auch von den Notdienst- und Sachleistungsbestimmungen der übrigen Vorlagen, mit denen wir uns heute befassen. Zu ihnen kann vom Grundsätzlichen her, das ja eigentlich allein in der ersten Lesung erörtert werden soll, nur gesagt werden: Auch sie sind notwendig, auch sie sollten im Interesse der Sicherung unserer freiheitlichen Demokratie gebilligt werden. Meine Damen und Herren, vorgestern habe ich einen Brief aus London
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.09.1960 () [PBT/W03/00124]
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die merkwürdige Abweichung gegenüber dem Art. 59 a — beim Verteidigungsfall — hingewiesen. Hier ist nämlich plötzlich nicht davon die Rede, daß dem Zusammentritt des Bundestages Hindernisse entgegenstehen, sondern der Beschlußfassung. In ihrer Begründung begnügt sich die Bundesregierung mit der ominösen Floskel, das gelte mit der Maßgabe, daß auf die Möglichkeit der Beschlußfassung des Bundestages, nicht seines Zusammentritts abgestellt sei. Eine wirklich stichhaltige Begründung, warum diese Abweichung notwendig ist, ist uns bis heute noch nicht gegeben worden, und wir warten mit einigem Interesse
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.09.1960 () [PBT/W03/00124]
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dieser etwas schnippischen Frage des Herrn Bundesinnenministers zuwenden, ob wir uns den schon im Ausnahmezustand befänden, d. h. wie er es ausdrückte, ob wir vom Wege abwichen, den das Grundgesetz für den Verlauf solcher Beratungen vorgeschrieben habe oder nicht. Nun, das Grundgesetz sagt im Gegensatz zur Weimarer Verfassung eins ausdrücklich, nämlich, daß dieser unser Staat eine Demokratie ist — das Wort fehlt erstaunlicherweise in der Weimarer Verfassung —, und es sagt weiterhin, daß die politischen Parteien berufen sind, den politischen Willen des deutschen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.09.1960 () [PBT/W03/00124]
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einmal das Temperament durch, und das muß man auch bei Herrn Präsident Katz anerkennen. Er war in dieser Versammlung, und da hat er das gesagt, was ihm im Augenblick gerade einfiel. Man sollte, da selbst Homer zuweilen geschlafen haben soll, das auch einem hohen Richter nachsehen und aus dem, was er gesagt hat, nachher nicht eine Art Bibel machen: daß der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts schon — Roma locuta — alles Notwendige über das Notstandsrecht gesagt habe. (Abg. Dr. Weber [Koblenz] : Er hat es
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.09.1960 () [PBT/W03/00124]
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Fragestellung. Weil nur der Verfassunggeber an eine solche Aufgabe herangehen, sie prüfen und erforderlichenfalls lösen kann, müßten sich vorweg alle politischen Kräfte untereinander verständigen, ,die in der Lage sind, sich nach Maßgabe des Grundgesetzes als verfassungsändernde Gewalt zu konstituieren. Nun, das liegt zwei Jahre zurück. Ich könnte aus meiner Mappe eine Fülle von Erklärungen vor dem Rundfunk holen und auch noch vorlesen, die mein Kollege Menzel abgegeben hat, die Erler abgegeben hat, die ich abgegeben habe, wo immer wieder die Bereitschaft
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.09.1960 () [PBT/W03/00124]
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daß wir in diesen Dingen sehr aufgeschlossen mit Ihnen sprechen werden —, dann darf ich doch auch einer anderen Sorge Ausdruck geben. Ich will nicht die berühmte Frage der „Unterwanderung" hier vorbringen. Ich bin mir völlig klar darüber, daß jenes Regime, das wir aile verurteilen, nach allen Seiten zu unterwandern sucht. Es wäre eine einseitige Betrachtung, etwa anzunehmen, daß der Kreml nur nach einer Seite unterwandert. Diese Unterwanderung mit den Tausenden von Agenten ist leider eine Erscheinung, die für unseren Verfassungsschutz eine
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.09.1960 () [PBT/W03/00124]
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zwei Abgeordnete der CDU, alte Gewerkschaftler, Männer, die auch hauptberuflich in der Gewerkschaft tätig sind, Männer, die ein ganzes Leben auf dem Gebiet der Arbeiterwohlfahrt oder der Gewerkschaft gearbeitet haben, die es angeht. Diese Männer haben in Anwendung des Grundgesetzes, das ihnen die absolute Gewissensfreiheit garantiert, bei Abstimmungen im Bundestag über eine bestimmte Gesetzgebung, auf die ich jetzt nicht näher eingehen will, dieselbe Haltung eingenommen wie ihre Fraktion. Die Fraktion hatte sie nicht in irgendeiner Weise darauf festgelegt, sondern es war
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.09.1960 () [PBT/W03/00124]
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sind in dieser Sache 'aufgeschlossen; denn wir hüten die Freiheit, auch die Freiheit der Sozialpartner. Sie dürfen uns aber nicht übelnehmen, daß wir, wenn sich solche Vorgänge unter den Augen der Öffentlichkeit und der Presse abgespielt haben, die Gelegenheit benutzen, das hier vor dem Hohen Hause einmal zu sagen. Vizepräsident Dr. Jaeger: Herr Abgeordneter Werber, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Arndt? Dr. Werber (CDU/CSU) : Ja. Dr. Arndt (SPD) : Herr Kollege Werber, können Sie sich nicht vorstellen, daß
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.09.1960 () [PBT/W03/00124]
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CSU.) Herr Chruschtschow, der heute in New York ,ist und dort das große Wort führt, gibt nichts auf Worte; wenn dagegen Taten vom Deutschen Bundestag erfolgen und hier eine Einmütigkeit erzielt wird, dann hört man das nicht nur in Ostberlin, das hört man auch in Moskau, und man sagt: Es steckt hinter dem Wort von der Freiheit und der Verteidigung auch etwas Fundiertes. Dahinter steht die Absicht, wirklich auch Opfer zu bringen, die wir der Bevölkerung im Interesse der Freiheit und
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.09.1960 () [PBT/W03/00124]
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Hause vertreten und von der der Herr Kollege Dr. Werber soeben in beredten Worten gesprochen hat. Meine Damen und Herren, man erhält die Freiheit nicht dadurch, daß man die Freiheit abschafft. (Zurufe von der CDU/CSU: Na, na!) Ein Gesetz, das dem Schutz der Heimat, der Selbsterhaltung eines Volkes dienen soll, muß vom Vertrauen der Bevölkerung getragen werden. Der Appell an die freiwillige Mitarbeit, eine sorgfältige Planung und Beratung, bei der Länder, Parteien und Verbände mitwirken müssen, wären der erste Schritt
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.09.1960 () [PBT/W03/00124]
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nicht mehr und nicht weniger, als in diesem Gesetz den notdienstpflichtigen Burger kraft Geburt kreieren. Dubai haben Sie leider auch nicht den klaren und sauberen Weg einer Verfassungsergänzung gewählt. Ich glaube, auch nicht fehlzugehen in der Annahme, ,daß jenes Gespräch, das bei den gegebenen Mehrheitsverhältnissen im Hawse nun einmal notwendig ist, von Ihnen in der Vergangenheit über diese Fragen nicht gern geführt worden ist, und wohl auch deshalb nicht — wenn ich Sie heute richtig verstanden habe, wie der Herr Kollege Arndt
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.09.1960 () [PBT/W03/00124]