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benachrichtigen zu können. 3. Wenn der Gehalt radioaktiver Stoffe im Regen die für Trinkwasser zulässigen Werte nicht stärker, als wie es nach Kernexplosionen bisher der Fall war, überschreitet, wird von der erhöhten Niederschlagsaktivität nur diejenige kleine Bevölkerungsgruppe betroffen, die Regenwasser, das in Zisternen gesammelt wird, als Trinkwasser verwendet. Seit vielen Jahren laufen Maßnahmen, um den so gefährdeten Bevölkerungsteil durch Anschluß an öffentliche Versorgungsnetze zu vermindern. Weiterhin wurden Reinigungseinrichtungen für Zisternenwasser entwickelt und erprobt. Die Versorgung begrenzter Bevölkerungskreise in Katastrophenfällen durch Anlieferung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.03.1960 () [PBT/W03/00107]
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die Frage des Herrn Abgeordneten Wittrock betreffend Anlage von Ölversickerungsgruben durch amerikanische Streitkräfte in der Bundesrepublik: Ist der Bundesregierung bekannt, daß amerikanische Streitkräfte in der Bundesrepublik — beispielsweise im Kreis Gelnhausen (Hessen) — für Öl- und Benzinrückstände Ölversickerungsgruben angelegt haben, durch die das Grundwasser gefährdet werden kann? Wird die Bundesregierung in Verhandlungen mit den Stationierungstruppen darauf hinwirken, daß durch zweckentsprechende Maßnahmen bei derartigen Ölgruben ein Versickern ausgeschlossen wird, wie dies den hessischen Landesbehörden für eine kürzlich festgestellte Ölversickerungsgrube im Kreis Gelnhausen zugesichert worden
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.03.1960 () [PBT/W03/00107]
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getroffen. Frankreich ist also nicht berechtigt, zu Lasten von Grenzgängern aus der Bundesrepublik eine Fünf-Prozent-Feststeuer auf deren Einkünfte zu erheben. Das Besteuerungsrecht steht allein der Bundesrepublik zu. Auch das am 21. Juli 1959 unterzeichnete, aber noch nicht ratifizierte deutsch-französische Doppelbesteuerungsabkommen, das das Abkommen vom 9. November 1934 ersetzen wird, sieht eine gleiche Regelung für die Grenzgänger vor. Das Abkommen vom 21. Juli 1959 wird in Kürze von der Bundesregierung den gesetzgebenden Körperschaften zur Ratifizierung vorgelegt werden. Sollten Grenzgänger aus der Bundesrepublik
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.03.1960 () [PBT/W03/00107]
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hier aus der höheren Bruttolohnsumme, erwirtschaftet werden. Das ist keine Besonderheit. Und nun zu der Frage, ob diese Feststeuer zu Lasten der Arbeitgeber bei der inländischen Veranlagung deutscher Grenzgänger berücksichtigt werden kann. Ich meine, nein; denn nach dem deutschen Einkommensteuerrecht, das für diesen Teil der Einkünfte allein maßgebend ist, unterliegen nur die Bezüge der Einkommensteuer, die dem Arbeitnehmer zugeflossen sind. Eine Last des französischen Arbeitgebers, die vielleicht in irgendeinem entfernten ursächlichen Zusammenhang zu Lasten der Lohnsumme geht, kann dem deutschen Arbeitnehmer
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.03.1960 () [PBT/W03/00107]
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Entscheidung ist nicht verletzt worden. Vizepräsident Dr. Preusker: Eine Zusatzfrage? Dr. Arndt (SPD) : Herr Staatssekretär, ist Ihnen nicht bekannt, daß es sich nicht um die richterliche Bestätigung eines Verwaltungsaktsgehandelt hat, sondern um ein richterliches Urteil — und zwar ein höchstrichterliches Urteil —, das von der Lastenausgleichsverwaltung nichtausgeführt wurde; ein Urteil, an dem auch ein Gesetz, auch ein rückwirkendes Gesetz, nichts ändern kann? Und warum mußte denn das Bundesverwaltungsgericht bei der Bundesregierung vorstellig werden, falls das Bundesausgleichsamt sich korrekt verhalten hätte? Dr. Hettlage, Staatssekretär
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.03.1960 () [PBT/W03/00107]
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braucht man sicher nicht mehr zu reden. Diese Frage wird durch ein neues Jugendarbeitsschutzgesetz geklärt. Ich glaube, in diesem Hause besteht völlige Klarheit darüber, daß alle jugendlichen Arbeitnehmer bis zum 18. Lebensjahr 24 Tage Urlaub erhalten sollen. Das zweite Ziel, das mit diesem Gesetzentwurf erreicht werden soll, ist die Schaffung bundeseinheitlichen Rechts für Mindesturlaub. Wir sind der Auffassung, daß ein solches Gesetz ein Schutzgesetz ist, und daß es darauf ankommt, das Urlaubsrecht den heute gegebenen Voraussetzungen und Verhältnissen anzupassen. Wir haben
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.03.1960 () [PBT/W03/00107]
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CSU): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens der CDU/CSU-Fraktion möchte ich zu dem vorliegenden Antrag folgendes sagen. Der soeben hier begründete Gesetzentwurf stellt in den Mittelpunkt der Erörterung die Frage, ob die Regelung des Urlaubs durch ein Gesetz, das die Tarifautonomie in diesem Bereich entscheidend einschränkt, oder durch Vereinbarungen von Tarifpartnern erfolgen sollte. Bis jetzt liegt der Mindesturlaub auf Grund der Gesetzgebung der Länder fest. Darüber hinaus enthalten mindestens 600 Tarifverträge eine Urlaubsregelung durch die Tarifvertragsparteien. Das meiste von
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.03.1960 () [PBT/W03/00107]
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Berufsunfähigkeit zu bannen. In den freien Berufen ist das nicht der Fall. Bei den Freiberuflichen wird das Einkommen außerdem praktisch zweimal versteuert, nämlich zuerst das Bruttoeinkommen, d. h. die Einnahmen aus Gebühren zusätzlich der Auslagen. Das ist das umsatzsteuerpflichtige Einkommen, das mit 4% Umsatzsteuer versteuert werden muß. Dann wird — unter Abzug der Auslagen — das Nettoeinkommen von der Einkommensteuer erfaßt. Praktisch wird also die gleiche Leistung zweimal steuerlich erfaßt. Über die Einzelheiten wird im Ausschuß noch zu sprechen sein. Das sind einige
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.03.1960 () [PBT/W03/00107]
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die nicht Gegenstand der heute von uns zu schaffenden gesetzlichen Regelung sind und sein können. Der Bund und das Land Niedersachsen werden bei diesen zukünftigen Entscheidungen das Werk zu sehen haben, dem der Wind des Wettbewerbs in das Gesicht bläst, das sich täglich im Wirtschaftskampf bewähren und selbstverständlich dafür gerüstet sein muß; nur dann können die Wissenschaft und die Forschung Erträge erwarten und können die Aktionäre mit Dividenden rechnen, die ja nicht vom Himmel fallen, sondern hart erarbeitet werden müssen. Wenn
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.03.1960 () [PBT/W03/00107]
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Deist (SPD) : Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In dem aufgerufenen § 1 wird die Grundlage für die Privatisierung des Volkswagenwerkes gelegt. Diese Vorschrift bietet Anlaß, einige grundsätzliche Bemerkungen zu diesem Gesetzeswerk zu machen. Der aufgerufene Gesetzentwurf ist das sogenannte Vorschaltgesetz, das das Eigentum für den Bund festlegt, das die Genehmigung eines Vertrages vorsieht, wonach 60 % des Kapitals des Volkswagenwerks privatisiert werden sollen. Der Gedanke einer Stiftung ist aufgenommen worden; aber der Stiftung sollen nur die Dividenden von höchstens 40 % des Aktienkapitals
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.03.1960 () [PBT/W03/00107]
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Herren! In dem aufgerufenen § 1 wird die Grundlage für die Privatisierung des Volkswagenwerkes gelegt. Diese Vorschrift bietet Anlaß, einige grundsätzliche Bemerkungen zu diesem Gesetzeswerk zu machen. Der aufgerufene Gesetzentwurf ist das sogenannte Vorschaltgesetz, das das Eigentum für den Bund festlegt, das die Genehmigung eines Vertrages vorsieht, wonach 60 % des Kapitals des Volkswagenwerks privatisiert werden sollen. Der Gedanke einer Stiftung ist aufgenommen worden; aber der Stiftung sollen nur die Dividenden von höchstens 40 % des Aktienkapitals und die etwaigen Zinserträge des restlichen Vermögens
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.03.1960 () [PBT/W03/00107]
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tun. Darum ist die Frage gerechtfertigt: was bedeutet gesamtvolkswirtschaftlich gesehen diese Privatisierung des Volkswagenwerkes? Nach dem Willen der Mehrheit dieses Hauses soll gesichert werden, daß möglichst kein öffentlicher Einfluß im Volkswagenwerk wirksam wird, und wenn doch, dann in einem Ausmaß, das als ausgesprochen gering bezeichnet werden muß. Darum soll jeder der Aktionäre nur ein Zehntausendstel Stimmrecht haben. Aber es ;ist nicht uninteressant, daß Gruppenvertretungen, insbesondere Banken, zwei Prozent der Stimmrechte ausüben dürfen. (Abg. Dr. Atzenroth: Wir sind beim Vorschaltgesetz!) — Wir sind
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.03.1960 () [PBT/W03/00107]
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insbesondere Banken, zwei Prozent der Stimmrechte ausüben dürfen. (Abg. Dr. Atzenroth: Wir sind beim Vorschaltgesetz!) — Wir sind bei dem grundsätzlichen § 1 dieses Vorschaltgesetzes, (Abg. Dr. Atzenroth: Der darüber nichts sagt!) zu dem ich diese grundsätzlichen Ausführungen machen möchte. Ich glaube, das widerspricht nicht der parlamentarischen Praxis und Übung. Wir verzichten dann bei der dritten Lesung auf entsprechende Darlegungen, wenn das zur Beruhigung dienen kann. Meine Damen und Herren, das bedeutet, daß innerhalb des Unternehmens eine merkwürdige Machtverschiebung vor sich geht. Wenn
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.03.1960 () [PBT/W03/00107]
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aus der öffentlichen Bindung entlassen, stellte sie fest, daß sich auf dem Erdgasgebiet, weil sich da Verschiedenes entwickelt, private Machtgruppierungen bildeten, bei denen sie dabei sein möchte. Und was tat sie? Sie ging eine Interessengemeinschaft ein ausgerechnet mit einem Werk, das auf gewissen Gebieten eigentlich ihr Konkurrent sein müßte, nämlich der Gruppe Wintershall. (Abg. Dr. Atzenroth: Loch nur dem Namen nach!) Sie wissen, wie sich die Stimmrechte bei der Preußag. gestellt haben und daß praktisch ein öffentlicher Einfluß bei der Preußag
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.03.1960 () [PBT/W03/00107]
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den Import. Dr. Deist (SPD) : Sie fragten nach dem Export, und ich habe in bezug auf den Export geantwortet. Ich habe die Importzahlen im Moment nicht da. Ich bin aber sicher, daß es kein ausländisches Unternehmen gibt, welches Wagen importiert, das eine ähnliche marktbeherrschende Stellung auf dem deutschen Markt hat. Das müßte man ja auf den Autobahnen irgendwann einmal bemerkt haben. (Beifall bei der SPD.) Nun ist sicherlich eines festzustellen: einer solchen privaten wirtschaftlichen Machtposition imponiert im Grunde genommen nur gleichwertige
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.03.1960 () [PBT/W03/00107]
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wenig Wettbewerb herrscht, dann müssen Sie öffentliche Unternehmungen bejahen. Ich will Ihnen das an einem Beispiel klarmachen. Wir haben es hier im Hause durchexerziert. Wir haben einmal in einer Großen Anfrage gefragt, wie es eigentlich möglich sei, daß das Volkswagenwerk, das an sich schon eine beherrschende Stellung auf dem Wagenmarkt hat und diese Stellung leider auch mit Zustimmung der Bundesregierung sehr ausnutzt, nunmehr daran gehe, auch die Zulieferungen für Volkswagen zu monopolisieren. Wir haben da große Ausführungen über die Bedeutung des
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.03.1960 () [PBT/W03/00107]
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der traditionellen Sparformen des kleinen Mannes verwandt würden. Meine Damen und Herren, trotzdem wollen Sie jetzt das Volkswagenwerk, den größten Brocken aus dem Bundesvermögen, privatisieren. Da es um breite Streuung von Eigentum geht, muß man berücksichtigen, daß das ganze Bundesvermögen, das heute noch vielleicht zur Privatisierung anstehen mag, einen Betrag von 2 bis 3 Milliarden DM ausmachen dürfte. Wenn Sie davon ausgehen, daß wir 25 Millionen Erwerbstätige haben, dann würde im Durchschnitt auf jeden eine Vermögensbildung von 80 bis 120 DM
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.03.1960 () [PBT/W03/00107]
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Kredits für 20 Jahre zu einem angemessenen Zinsfuß — darunter verstehen Sie, wie Sie selbst ausgeführt haben, einen niedrigen Zinsfuß von 4 bis 5 % — dem Bunde zur Verfügung zu stellen. Was sie auf der einen Seite der Stiftung als Vermögensgrundlage geben, das nehmen Sie ihr wieder auf der anderen Seite. Für einen anständigen, seiner Pflichten bewußten Stifter ist das zumindest ein recht ungewöhnliches Verhalten. Das Ergebnis ist folgendes. Die 120 Millionen D-Mark, die für Wissenschaft und Forschung frei gemacht werden, sind für
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.03.1960 () [PBT/W03/00107]
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für 5 Jahre — und dann nicht mehr — das Land Niedersachsen und auch der Bund das volle Stimmrecht für ihren Kapitalanteil von 20 % haben sollen; danach haben sie ebenfalls nur ein Stimmrecht von 1/10 % des Kapitals. Das führt zu dem Ergebnis, das ich bereits dargelegt habe: daß Sie nämlich ein so wichtiges Unternehmen unter die beherrschende Gewalt der Banken bringen. Darüber hinaus legen Sie den Vertrag in einer Weise aus, die nicht mehr als loyal bezeichnet werden kann. Erst hinterdrein haben Sie
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.03.1960 () [PBT/W03/00107]
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Es heißt in dem Vertrag ausdrücklich, daß 60 % des Grundkapitals in Form von Kleinaktien ausgegeben werden sollen. Bei den anderen 40 %, den je 20 %, die dem Bund und dem Land zustehen sollen, ist davon nicht die Rede. Aber ich meine, das ergibt sich noch sehr viel eindeutiger aus einer Erklärung, die der Herr Bundesminister für wirtschaftlichen Besitz des Bundes in einem Schreiben gegenüber dem niedersächsischen Ministerpräsidenten abgegeben hat, in dem er folgendes — ich möchte es wörtlich zitieren — gesagt hat: Der Bund
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.03.1960 () [PBT/W03/00107]
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sozialen Privatisierung zu sprechen. (Abg. .Jahn [Marburg] : Was ist denn das: eine „soziale Privatisierung"?) — Sie werden es noch am Laufe dieser Debatte hören. — Der Bund und Niedersachsen hätten dann 40 % der Stimmen. Das würde der öffentlichen Hand ein Übergewicht geben, das es uns verböte, wie wir glauben, das Ganze dann noch als Privatisierung zu bezeichnen; denn die privaten Aktionäre wären dann Aktionäre minderen Rechtes. Das wollen wir nicht. Unserer gesellschaftspolitischen Überzeugung widerspräche es, die neuen Aktionäre dem Übergewicht der öffentlichen Hand
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.03.1960 () [PBT/W03/00107]
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als vier Fünfteln abhängig gemacht, es wird hier auch nicht nur auf die Stimmen abgestellt, sondern es wird auf das bei der Beschlußfassung vertretene Grundkapital abgehoben. Eine ähnliche Vorschrift kennen Sie sicher aus § 146 des Aktiengesetzes. Ich würde doch empfehlen, das im Zusammenhang mit § 113 des Aktiengesetzes einmal nachzuschlagen. Sie werden mir dann zugeben müssen, daß insoweit hier alles auch rechtlich restlos erfüllt ist. Ich möchte, nachdem Herr Kollege Jahn mich noch einmal darauf angesprochen hat, auch ein Wort zu gewissen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.03.1960 () [PBT/W03/00107]
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Abgeordnete Dr. Wilhelmi. Dr. Wilhelmi (CDU/CSU) : Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir sind in den Ausschüssen bereit gewesen, uns mit Ihnen über diese Fragen sehr eingehend und sachlich auseinanderzusetzen, und haben das getan. Wir sind auch hier bereit, das in absolut sachlicher Weise zu tun. Ich glaube, Herr Kollege Barzel hat das in ausgezeichneter, ruhiger und sachlicher Weise getan. Ich muß es deshalb auf das schärfste zurückweisen, Herr Kollege Jahn, wenn Sie hier sagen, Herr Kollege Barzel habe sich
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.03.1960 () [PBT/W03/00107]
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der sich lediglich auf das Stimmrecht der Aktien bezieht. Wenn ich einen Unterschied machen will, muß ich zwei verschiedene Aktiengattungen schaffen, sehr verehrter Herr Kollege Jahn. In § 2 steht nichts von verschiedenen Aktiengattungen. (Abg. Jahn [Marburg] : Doch!) — Nein, Herr Kollege, das übersehen Sie immer. § 2 sagt in seinem Abs. 1, in welchem Beteiligungsverhältnis die beiden Hauptaktionäre stehen. Es sollen nämlich das Land und der Bund je 20 % bekommen. Es ist aber mit keinem Wort davon die Rede, wie diese Aktien ausgestattet
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.03.1960 () [PBT/W03/00107]
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der angesammelten Dividende. Der jetzige Stand ist 30 Millionen D-Mark. Hinzu kommt der Gewinn von 1959; der Gewinn von 1958 wurde ja zur Aufstockung des Grundkapitals benutzt. Man darf damit rechnen, daß nach Abzug der Steuern 24 Millionen D-Mark hinzukommen, das ergibt zusammen 54 Millionen D-Mark, von denen Niedersachsen die Hälfte erhält, also 27 Millionen D-Mark. Es sind natürlich ungefähre Ziffern, Sie können gern dagegen angehen. Aber ich glaube kaum, daß sie sich um ± 10 % verändern werden. Drittens möchte ich die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.03.1960 () [PBT/W03/00107]