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auf dem Altar der Deutschen Bundesbahn, an deren Gesunderhaltung alle interessiert sind — das wurde hier mehrfach erwähnt —, sondern auf dem Altar der großen privaten Monopolbetriebe, deren Schutz ganz sicher nicht im Sinne des für dieses Gesetz so bedeutsamen Urteils liegt, das das Bundesverfassungsgericht gefällt hat. Und nur auf Grund dieses Urteils könnte eine solche Schutzbestimmung überhaupt verfassungsrechtlich zu vertreten sein. Ich sehe aber auch aus wirtschaftlichen Erwägungen und aus Gründen, die mit der erstrebten Verkehrsteilung zusammenhängen, keinen Anlaß für eine so
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.02.1961 () [PBT/W03/00142]
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Autobahn und die Straße zu fahren — lag doch und liegt im Interesse des Reisegastes, des Fahrgastes, für den das Ferienziel das Primäre, die Frage nach dem Verkehrsmittel die sekundäre Frage ist. Der Reisegast muß das Recht haben, sich das Verkehrsmittel, das er vorzieht, frei wählen zu können. Der gesunde Wettbewerb hat nicht zuletzt auf die Preisbildung, auf die Bequemlichkeit der Reise und auf die Annehmlichkeiten bei der Unterbringung am Ferienort Wirkungen gehabt, die wir alle im Interesse der Ferienreisenden begrüßen. Ich
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.02.1961 () [PBT/W03/00142]
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Zukunft des gesamten Personenverkehrs bedeutsamen Gesetzes alle Bedenken, die ich hinsichtlich der Zuordnung des Ferienzielverkehrs zu den Sonderformen des Linienverkehrs hatte und noch habe, zurückgestellt. Ich bitte Sie jedoch in diesem einen Punkte auch um Ihr Verständnis für ein Gewerbe, das für sich in Anspruch nehmen kann, auf dem Gebiete der Erholungsreisen, vor allem der Erholungsreisen für Menschen mit einem relativ kleinen Geldbeutel, Pionierarbeit geleistet zu haben. Zusammenfassend möchte ich sagen — und damit will ich meine Begründung abschließen —, daß diese Unternehmer
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.02.1961 () [PBT/W03/00142]
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nicht vor. Vor der Schlußabstimmung gebe ich das Wort zu einer Erklärung dem Herrn Abgeordneten Dr. Bleiß. Dr. Bleiß (SPD) : Herr Präsident! Mein Damen und Herren! Namens und im Auftrag der sozialdemokratischen Fraktion darf ich folgende Erklärung abgeben. Das Personenbeförderungsgesetz, das dem Hohen Hause zur Verabschiedung vorliegt, umfaßt eine Reihe von Ordnungsmaßnahmen, die dem öffentlichen Verkehrsinteresse und damit dem Interesse ,des Verkehrsnutzers dienen sollen. Wir erwarten, daß bei allen künftigen Entscheidungen der in Betracht kommenden Genehmigungsbehörden diesem Grundsatz im vollen Umfang
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.02.1961 () [PBT/W03/00142]
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23. September 1960 zu den Gesetzentwürfen Stellung genommen. Zum Gesetzentwurf zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes hat er keine Einwendungen, zu den übrigen Gesetzentwürfen dagegen einige Änderungsvorschläge gemacht. Alle diese vier Gesetzentwürfe sollen der Verwirklichung wesentlicher Teile des verkehrspolitischen Sofortprogramms dienen, das die Bundesminister der Finanzen und für Verkehr gemeinsam entworfen haben und das das Bundeskabinett am 15. Juni 1960 grundsätzlich gebilligt hat. Bei ihrem Sofortprogramm sind die beiden Ministerien von Beschlüssen ausgegangen, welche die Bundesregierung am 2. Juli 1959 auf Grund
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.02.1961 () [PBT/W03/00142]
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Vorstellungen unterstrichen und eine Präzisierung ermöglicht. Zugleich sind mit dem Gutachten Wege aufgezeigt worden, wie unsere verkehrspolitische Konzeption realisiert werden kann. Als Parlament, dessen Amtsperiode in den nächsten Monaten ausläuft, haben wir nach unserer Auffassung die Aufgabe, aus dem Gutachten, das wir selber in die Wege geleitet haben, auch die notwendigen Schlußfolgerungen zu ziehen. Wir werden uns bei der Beratung der Gesetze, die die Bundesregierung jetzt eingebracht hat und die wir ergänzen werden, darum bemühen. Die verkehrspolitische Konzeption meiner Fraktion läßt
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.02.1961 () [PBT/W03/00142]
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daß sie zu einer wesentlichen Beeinträchtigung des Wettbewerbs führen. Wir wünschen andererseits, daß, wo immer solche Auflagen in Widerspruch zu den eigenwirtschaftlichen Interessen der Deutschen Bundesbahn stehen, der Bahn eine angemessene Entschädigung gegeben wird. Ich glaube, das ist ein Verlangen, das nicht anders denn als recht und billig bezeichnet werden kann. Es ist mit eine Voraussetzung dafür, daß sich auch die Bundesbahn in einem geordneten Leistungswettbewerb, wie er uns vorschwebt, behaupten kann. Sollten sich zwischen Bund und Bundesbahn über die Frage
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.02.1961 () [PBT/W03/00142]
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weite Streckenanteile im Knotenpunktverkehr bedient werden können, in dem sich für die Bundesbahn in Zukunft, wenn sie die Möglichkeiten dazu hat, eine Reihe von Manipulationsmöglichkeiten bieten werden, die dem Verbraucher zugute kommen. Ich möchte noch auf ein letztes Argument hinweisen, das wir in dieser Legislaturperiode aus Termingründen sicherlich nicht mehr in die parlamentarische Diskussion bringen können. Es ist ein Element, das aber auch in diesem Zusammenhang gesehen werden muß. Ich glaube nämlich, daß auch der Werkverkehr durchaus ein belebendes Element im
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.02.1961 () [PBT/W03/00142]
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daß die Finanzierung des Investitionsplans sichergestellt ist. Das sollte auch bei der zusätzlichen Kreditgewährung für die nichtbundeseigenen Eisenbahnen gelten. Das sind die drei Kernprobleme, die uns in den nächsten Wochen beschäftigen werden. Von diesen entscheidenden Erfordernissen sind in dem Sofortprogramm, das die Bundesregierung vorgelegt hat, nur Bruchteile erfüllt. Von den Lasten der Altersversorgung werden statt der 450 Millionen DM nur 175 Millionen DM und diese nur für ein Jahr angeboten. Von den Mindereinnahmen im Berufs- und Schülerverkehr von mindestens 300 Millionen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.02.1961 () [PBT/W03/00142]
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wirklich notwendig ist, darf ich im Verlauf meiner Rede noch etwas näher eingehen. Der Bundesverband der Deutschen Industrie, der Deutsche Industrie- und Handelstag, nicht zuletzt die Bundesbahn und schließlich auch die Bundesregierung haben sich dazu aufgerafft, Programme vorzulegen, von denen das Sofortprogramm der Bundesregierung nach Möglichkeit noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden soll. Herr Dr. Bleiß, auch uns ist natürlich kein Geheimnis, was so hinter den Kulissen passiert ist. Ich weiß sehr wohl, daß es dem Kollegen MüllerHermann lieber gewesen wäre
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.02.1961 () [PBT/W03/00142]
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Abs. 1, nach der Rechtsgeschäfte und Handlungen im Außenwirtschaftsverkehr sollen beschränkt werden können, um zu verhüten, daß die auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik erheblich gestört werden, liegt die Gefahr einer zu weitgehenden Bindung der Außenwirtschaft an außenpolitische Interessen. Das Wort „erheblich", das im Ausschuß eingefügt wurde, schwächt den Sinn der Bestimmung nur unwesentlich ab. Der Bundesregierung wird hiermit eine bestimmte Entscheidungsfreiheit genommen. Wir glauben, daß sie sich in einer viel besseren Lage befinden würde, wenn diese Bestimmung überhaupt nicht bestünde. Sie erhält
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.02.1961 () [PBT/W03/00142]
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Enthaltungen? — Ich kann einstimmige Annahme feststellen. Damit ist die zweite Beratung geschlossen. Ich eröffne die dritte Beratung. Allgemeine Aussprache! Das Wort hat der Abgeordnete Diebäcker. Diebäcker (CDU/CSU) : Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das heute zur Verabschiedung anstehende Gesetz, das übrigens die erste Kodifikation des Außenwirtschaftsrechts in einem Land der westlichen Welt darstellt, wird in der öffentlichen Diskussion oft ein wenig anspruchsvoll als die Magna Charta des deutschen Außenhandels bezeichnet. Das mag im Hinblick auf den Gehalt dieses Gesetzes übertrieben
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.02.1961 () [PBT/W03/00142]
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auf den Gehalt dieses Gesetzes übertrieben klingen, zeigt aber doch, was die Öffentlichkeit, insbesondere die Wirtschaft, von diesem Gesetz erwartet. In der Tat ist ja auch der augenblickliche Zustand auf dem Gebiet des Außenwirtschaftsrechts sehr unbefriedigend. Noch gilt hier Besatzungsrecht, das vom Verbot des Außenwirtschaftsverkehrs mit der Möglichkeit der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ausgeht. Durch erfreulich zahlreiche Ausnahmegenehmigungen ist zwar der Verbotsgrundsatz weitgehend durchlöchert, die gesamte Rechtsmaterie aber sehr unübersichtlich geworden. Die Neuregelung des Außenwirtschaftsrechts kommt damit einem dringenden praktischen Bedürfnis nach
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.02.1961 () [PBT/W03/00142]
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grundsätzlich frei sei, ist auch um deswillen so wichtig, weil damit meines Erachtens eine das ganze Gesetz beherrschende Auslegungsregel gegeben ist. Das Gesetz ist im übrigen, wenn man einmal von § 10 absieht, ein Rahmengesetz — wie das eben schon betont wurde —, das die Grenzen absteckt, innerhalb derer die Freiheit des Außenwirtschaftsverkehrs eingeschränkt werden kann. Es enthält derartige Einschränkungen nicht unmittelbar. Die Einschränkungen sollen vielmehr' im Wege der Rechtsverordnung vorgenommen werden können. In der ursprünglichen Fassung des Regierungsentwurfs war vorgesehen, daß diese Rechtsverordnungen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.02.1961 () [PBT/W03/00142]
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auch sein muß. Diese Tatsache müßte uns aber geradezu verpflichten, nun darauf zu achten, daß die Rechtsverordnungen, die von der Bundesregierung auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden können, im Einvernehmen mit dem Parlament erlassen werden. Ich halte es für notwendig, das hier zu sagen, weil innerhalb der jetzigen Bundesregierung doch sehr starke Bestrebungen bestehen, eine immer größere Macht an die Exekutive zu geben und das Parlament in seinen Entscheidungen einzuengen. Selbstverständlich kann man der Bundesregierung bei Handelsvertragsverhandlungen nicht die Hände binden
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Erst auf diesem Hintergrund kann man dieses Gesetz sehen. Das Gesetz selbst hat jedenfalls bei den Freien Demokraten zunächst einmal das Unbehagen hervorgerufen, daß hier wieder einmal ein Stück der Freiheit — und zwar der Freiheit, die das sicherste Merkmal ist, das uns vom Kommunismus unterscheidet — preisgegeben wird. Die Meinungen in meiner Fraktion, der Fraktion der Freien Demokratischen Partei, waren sehr geteilt darüber, ob man diesem Gesetz zustimmen kann oder nicht. Die Bedeutung des Außenhandels in unserem Wirtschaftsleben ist doch immerhin so
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.02.1961 () [PBT/W03/00142]
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Wettbewerb stattfindet. Wir sind mit der Bundesregierung vollkommen einig, daß diesem Grundsatz selbstverständlich in beiden Genehmigungsverfahren Rechnung getragen werden soll, sind aber — um das abschließend nochmals hervorzuheben — der Auffassung, daß es beim besten Willen nicht möglich ist, aus dem Energiewirtschaftsgesetz, das aus 10 oder 12 Paragraphen besteht, diesen einen Paragraphen herauszuschneiden, also das Gesetz zu amputieren. Das sehen auch in der Opposition verschiedene Kreise, die sich mit den Fragen der Energiepolitik zu befassen haben, voll und ganz ein. Wir sind ,der
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hier sozusagen ein Gesetz in allen seinen Bestandteilen aufrechterhalten will. Denn, Herr Dr. Philipp, gerade wenn man ein neues Energiewirtschaftsrecht anstrebt — und ich kann nicht leugnen, daß das seit langem das Anliegen der Opposition und das Anliegen des Hauses ist, das schon zweimal verlangt hat, die Bundesregierung möge ein neues Energiewirtschaftsgesetz vorlegen —, stellt dieser § 10, wie er jetzt zur Erörterung steht, kein geeignetes Argument dar. Entweder ist § 10 eine wichtige Bestimmung; dann stellt sich gewiß die Frage, ob man ihn aus
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.02.1961 () [PBT/W03/00142]
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Ihre Motive hier kundgetan. Es geht hier nicht nur um formalrechtliche Erwägungen. Es geht nicht nur um die Frage, was man der Bundesregierung oder den Ländern an Rechten zugestehen sollte. Es geht zunächst einmal grundsätzlich darum, daß dieses Gesetz, über das wir heute in dritter Beratung entscheiden, eine geschlossene Konzeption darstellt und daß innerhalb dieser geschlossenen Konzeption, nachdem das Gesetz eingehend und sorgfältig vom federführenden Ausschuß und vom mitbeteiligten Wirtschaftsausschuß beraten worden ist, wenn man es jetzt noch in dritter Lesung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.02.1961 () [PBT/W03/00142]
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Wirtschaftsausschuß beraten worden ist, wenn man es jetzt noch in dritter Lesung ändert, ein Punkt als schwach erkannt worden sein muß. Es müßte also gravierende Erwägungen dafür geben, hier eine Änderung vorzunehmen. Im Grunde genommen wäre es Aufgabe der Regierung, das hier darzutun. Aber der Herr Kollege Dr. Philipp — ich sagte es schon — hat wenigstens in einem Punkt angedeutet, worum es hier geht. Es geht darum, daß er nicht wünscht, daß die Entscheidung der Frage, die jetzt nach dem Energiewirtschaftsgesetz den
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.02.1961 () [PBT/W03/00142]
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die Handhabe geben, beispielsweise den Import von Erdgas aus Holland zu verhindern. Wir dürfen aber nicht übersehen, daß es sich gerade beim Import von Energie um Fragen handelt, die von gesamtvolkswirtschaftlicher Bedeutung sind. Wir trauen der Bundesregierung — bei dem Mißtrauen, das wir sonst gegen sie haben — in einem solchen Fall durchaus zu, daß sie weiteren Aspekten Rechnung trägt als etwa ein bestimmtes Land, in dem eine bestimmte starke Gruppe einen bestimmten Einfluß auf eine Regierung nehmen kann. Das hat mit Föderalismus
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.02.1961 () [PBT/W03/00142]
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ganz versteckter Form einen § 45 Abs. 2 Nr. 1 anbringt und die Dinge gewissermaßen erst aus der Verdunkelung und aus dem Versteck langsam hervorgeholt werden müssen. Es ist ja nun die einzige Bestimung, die tatsächlich fachliche Bestimmungen aufhebt. Ich meine, das sollte Ihnen doch auch zu denken geben, daß wir gemeinsam das Interesse haben sollten, nicht ein Stückwerk zu schaffen, sondern die Bestimmungen des Energiewirtschaftsgesetzes tatsächlich in toto zu behandeln und nicht einen Teil herauszuschneiden. Wenn Sie, Herr Jacobi, von den
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.02.1961 () [PBT/W03/00142]
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ihrer Entscheidung ein Gutachten der Freiwilligen Filmselbstkontrolle einholen soll. Wir meinen, daß die Freiwillige Filmselbstkontrolle eine Institution ist, die auf Grund ihrer bisherigen Tätigkeit, ihrer Erfahrungen und ihrer Spruchpraxis durchaus geeignet und in der Lage ist, ein Gutachten zu liefern, das bei der Ermessensbildung des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft gewissermaßen als Material mit zu berücksichtigen ist. Ich glaube, dem Antrag liegt ein durchaus sachgemäßer Gesichtspunkt zugrunde, eben der, daß für die Ermessensbildung konkrete Anhaltspunkte geliefert werden können. Deshalb hier die gutachtliche
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.02.1961 () [PBT/W03/00142]
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Sondergesetz verabschiedet werden sollten. Dem ist Rechnung getragen worden; wir haben den vorliegenden Entwurf bekommen. Nun konkret zu dem Änderungsantrag der Opposition! Herr Kollege Wittrock, zu Ihren Ausführungen möchte ich doch einiges ganz kurz sagen. Das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft, das letztlich die Entscheidung über die Zulassung oder Ablehnung des Imports eines Filmes ausspricht, stützt sich in seiner Entscheidung auf ein Votum eines interministeriellen Ausschusses. Dieser interministerielle Ausschuß ist nicht irgendein „anonymes Gremium", wie Sie sagten. Ich bin der Auffassung, daß
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.02.1961 () [PBT/W03/00142]
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gegen die Verschmutzung durch Lagerflüssigkeiten. Aus dem Gutachten ergibt sich, daß schon ein Liter Kraftstoff im Mittel 1 Million Liter Wasser ungenießbar machen kann. Zu Punkt 1 der Frage: Ja. Nah § 34 Abs. 2 des Bundesgesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts, das am 1. März 1960 in Kraft getreten ist, dürfen „Stoffe nur so gelagert oder abgelagert werden, daß eine schädliche Verunreinigung des Grundwassers oder eine sonstige nachteilige Änderung seiner Eigenschaften nicht zu besorgen ist". Nach § 38 Abs. 1 Nr. 2 wird
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 22.06.1960 () [PBT/W03/00118]