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Kartell keine Rückwirkungen auf die Bundesrepublik und auf den immerdeutschen Markt und keine Bindungen für diesen möglich sind. Dias ist der Inhalt des Abs. 1, der insoweit unbestritten gewesen ist. Aber lin Abs. 2 dieses § 5 haben wir das Kartell, das in seinen Wirkungen auf den Inlandsmarkt ausstrahlt. Dia heißt es jetzt schilicht und einfach: Die Kartellbehörde hat auf Antrag — es ist also genauso wie vorher — die Erlaubnis zu einem Vertrag oder Beschluß der in § 1 bezeichneten Art zu erteilen, wenn
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.07.1957 () [PBT/W02/00222]
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einen negativen Anspruch stipulieren. Man kann auch nicht — mit Herrn Kollegen Hoffmann — davon ausgehen, daß im jetzigen Entwurf die negativen Ansprüche erhalten bleiben, die positiven aber ausgeschlossen werden. Das ist unlogisch, und das geht nicht. Zusätzlich möchte ich darauf hinweisen, das in § 5 Abs. 2, also in jener Bestimmung, die die Exportkartelle mit Inlandswirkung zum Gegenstand hat, der Kartellbehörde für ihre Entscheidung dennoch ein gewisser Spielraum eingeräumt ist. Denn die Kartellbehörde muß zunächst einmal entscheiden, ob eine Inlandsregelung notwendig ist, um
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.07.1957 () [PBT/W02/00222]
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übrigen Hersteller der Branche gezwungen sind, denselben Übergang zu vollziehen. Das heißt also, daß das Phänomen der Preisbindung ,der zweiten Hand eine ganz starke Tendenz zur Ausdehnung in sich trägt. Nun kommen wir wieder zurück zu dem Problem des Rabattkartells, das wir vorhin 'besprochen haben. Das Rabattkartell folgt nämlich der Preisbindung der zweiten Hand auf !dem Fuße, und zwar aus dem einfachen Grunde: Wenn erst einmal alle Hersteller in einem bestimmten Bereich gezwungen sind, die Preise zu binden — und wirksam zu
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.07.1957 () [PBT/W02/00222]
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der kanadischen Kommission angibt — in so geringem Umfang festgestellt worden, daß man es nicht für nötig gehalten hat, irgendwelche gesetzlichen Maßnahmen dagegen zu treffen. Gegen solche Verlustverkäufe muß zweifellos etwas geschehen. Wir haben im Ausschuß immer wieder unsere Bereitschaft erklärt, das im Rahmen einer Novelle zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zu tun. Dahin gehört es, aber nicht in das Kartellgesetz. Schließlich haben wir noch folgendes dazu zu sagen. Gerade in den letzten zwölf Monaten ist weiteres entscheidendes Material zu diesem
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.07.1957 () [PBT/W02/00222]
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äußerlich unter der Marke stehen: „Die kleinen und mittleren Betriebe müssen gleichartige Voraussetzungen erhalten", den Eindruck, daß Sie weniger an die gleichartigen Voraussetzungen der Betätigung im Hinblick auf den freien Entschluß des einzelnen 'denken, sondern vielmehr einem Schutzdenken verfallen sind, das mehr oder weniger Naturschutzparks in einem ganz bestimmten Umfang errichten will. Im Zusammenhang mit der Preisbindung der zweiten Hand und dem Rabattkartell, das Sie vorhin ausdrücklich wieder zugelassen haben, bringen Sie die kleinen und mittleren Unternehmen in eine solche Abhängigkeit
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.07.1957 () [PBT/W02/00222]
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der Betätigung im Hinblick auf den freien Entschluß des einzelnen 'denken, sondern vielmehr einem Schutzdenken verfallen sind, das mehr oder weniger Naturschutzparks in einem ganz bestimmten Umfang errichten will. Im Zusammenhang mit der Preisbindung der zweiten Hand und dem Rabattkartell, das Sie vorhin ausdrücklich wieder zugelassen haben, bringen Sie die kleinen und mittleren Unternehmen in eine solche Abhängigkeit von den großen, die auf Grund ihrer Stellung am Markt die Preise binden wollen und auch binden können, daß Sie genau das Gegenteil
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.07.1957 () [PBT/W02/00222]
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all den Belastungen für die Kartellbehörde. Sie wollen damit den Bereich der Mißbrauchsaufsicht ausdehnen und den Bereich des allgemeinen klaren Rechtsschutzentzuges verkleinern. Ich bedaure, daß die Herren von der Koalition nicht mit einem Wort auf das entscheidende Problem eingegangen sind, das z. B. auch Herr Dr. Herbert Groß vom „Handelsblatt" mit Recht angeschnitten hat, nämlich die Frage, ob die Aufrechterhaltung der Preisbindung der zweiten Hand geeignet ist, den Durchbruch zu fortschrittlichen Verteilungsmethoden zu erleichtern oder nicht. Herr Dr. Groß hat die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.07.1957 () [PBT/W02/00222]
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ein solcher Vertrag zur Auflösung, so besteht die Gefahr, daß die Rückzahlung dieser Darlehen größte Schwierigkeiten macht. Es ist nicht möglich, die Gelder auf dem Kapitalmarkt zu beschaffen. Deswegen bin ich der Meinung, daß man sich hier mit dem Ergebnis, das im Ausschuß zustande gekommen ist, begnügen sollte. Auswüchsen, wie sie sich in Knebelungsverträgen finden, sind die Gerichte, wie ich eingangs erwähnte, bisher schon entgegengetreten, indem sie solche Verträge für nichtig erklärt haben. Der Rechtsschutz hat also bisher ausgereicht. In einer
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.07.1957 () [PBT/W02/00222]
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lange genug :debattiert hätten. Höcherl (CDU/CSU) : Ich will mich auf Grund dieser Mahnung ganz kurz fassen. — Herr Kollege Lange, Sie haben sich bei den Ausschußberatungen als sehr erfindungsreicher Kollege erwiesen. Wenn Ihnen noch ein tatsächliches Moment eingefallen wäre, das in § 17 eingebaut werden könnte, wäre es von Ihnen zweifelsohne vorgeschlagen worden. Aber Sie müssen auch an eines denken: wir haben hier eine wichtige Aufgabe in einem Rechtsstaat. Mit Recht haben wir scharfe Sanktionen, sowohl im Ordnungsstrafverfahren wie auch solche
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.07.1957 () [PBT/W02/00222]
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Verbots, Empfehlungen auszusprechen, außerhalb der hier angesprochenen Organisationen möglich ist, und hatte daher zunächst beschlossen, Empfehlungen überhaupt unter Verbot zu stellen. Es sollte aber der Kreis der verbotenen Empfehlungen eingeengt werden. Empfehlungen sollten verboten sein, wenn sie ein Verhalten nahelegen, das nach diesem Gesetz oder nach einer auf Grund dieses Gesetzes ergangenen Verfügung der Kartellbehörde nicht zum Gegenstand einer vertraglichen Bindung gemacht werden darf. Außerdem sollten die Empfehlungen nicht öffentlich, nicht gegenüber einem größeren Personenkreis oder nicht gegenüber sogenannten oligopolen Unternehmen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.07.1957 () [PBT/W02/00222]
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Meinung, daß auf dem Umweg über Empfehlungen praktisch alles das veranlaßt werden kann, was im Gesetz verboten oder für unwirksam erklärt ist. Der § 24 ist im Ausschuß schon sehr gemildert worden. Er enthält zwar das Verbot, Empfehlungen zu einem Verhalten, das nach dem Gesetz unzulässig ist, auszusprechen. Zugleich wird aber in Abs. 2 das Verbot zugunsten von Vereinigungen von Unternehmen gemildert, die unter Beschränkung auf den Kreis der Beteiligten Empfehlungen aussprechen, die lediglich dem Zweck dienen, wettbewerbsfördernde Bedingungen gegenüber Großbetrieben zu
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.07.1957 () [PBT/W02/00222]
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andere Dinge auf diesem Sektor unterhalten. Wir könnten über Geschehnisse im gewerblichen Sektor reden. Aber, meine Damen und Herren, wir sind uns doch darüber klar gewesen, daß unter den Abs. 1 des § 24, der da lautet: Empfehlungen zu einem Verhalten, das nach diesem Gesetz oder nach einer auf Grund dieses Gesetzes ergangenen Verfügung der Kartellbehörde nicht zum Gegenstand einer vertraglichen Bindung gemacht werden darf, dürfen nicht öffentlich, gegenüber einem größeren Personenkreis oder gegenüber Unternehmen im Sinne des § 17 Abs. 2 — das
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.07.1957 () [PBT/W02/00222]
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wir uns diese 'Bekenntnisse auch etwas kosten lassen wollen (Abg. Dr. Strosche: Sehr richtig!) und auch gewisse Unbequemlichkeiten in Kauf nehmen, die die Entscheidung dann mit sich bringt. Es werden sogar sonderbare Argumente angeführt, nämlich daß Berlin für das Publikum, das da verkehren muß, zu weit entfernt sei. Ich kann mir übrigens nicht vorstellen, daß das ein gewaltiger Publikumsverkehr sein wird, vielleicht ein beachtlicher, aber nicht ein gewaltiger. Stellen Sie sich vor, die Hauptstadt wäre schon wieder Berlin und das Kartellamt
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.07.1957 () [PBT/W02/00222]
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auf Streichung dieser Formulierungen zustimmen sollte. Das ist der erste der beiden Änderungsanträge zu § 57. Der wesentlich bedeutsamere Antrag ist der zweite, der darauf hinzielt, den Abs. 4 des § 57 zu streichen. Dieser Abs. 4 befaßt sich mit einem Problem, das im Rechtsausschuß Anlaß zu eingehenden Erörterungen gegeben hat. Sie wissen, daß sich diese Erörterungen nicht nur auf den Rechtsausschuß beschränkt haben, sondern daß auch in der interessierten Öffentlichkeit die Frage, die der Abs. 4 des § 57 behandelt, sehr erhebliche Aufmerksamkeit
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.07.1957 () [PBT/W02/00222]
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Im ersten Teil der Ihnen vorliegenden Ausschußformulierung wird das richterliche Prüfungsrecht erweitert. Das ist daraus zu entnehmen, daß die Regelfälle eines richterlichen Prüfungsrechtes bei fehlerhaften Verwaltungsakten hier nur als Beispiele angeführt sind, nämlich durch die Einleitung, durch das Wörtchen „insbesondere", das ja nichts anderes als „zum Beispiel" heißt. Damit ist gesagt — und das ergibt sich auch aus der Entstehungsgeschichte dieser Vorschrift, d. h. aus den Erörterungen, die im Ausschuß geführt worden sind —, daß man an eine weiteres Prüfungsrecht gedacht hat. Man
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.07.1957 () [PBT/W02/00222]
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sind auf eine derartige wirtschaftspolitische — dabei unterstreiche ich das Wort „politische" — Überprüfung nicht eingestellt. Somit glauben wir, daß eine solche Regelung unzumutbar ist. Aber sie ist nicht nur unzumutbar, sondern es wäre nach unserer Auffassung auch unerwünscht, ein derartiges Überprüfungsrecht, das ja auch gleichzeitig eine Überprüfungspflicht wäre, in wirtschaftspolitischer Hinsicht den Gerichten zu übertragen. Die Ausübung eines wirtschaftspolitischen Ermessens und wirtschaftspolitische Entscheidungen müssen Sache der politischen Organe sein, der Organe, die einer politischen Kontrolle unterworfen sind, der Kontrolle des verantwortlichen Ministers
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.07.1957 () [PBT/W02/00222]
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haben. Daraus ergibt sich zunächst einmal die Tendenz meiner Vorschläge und auch der Vorschläge des Wirtschaftspolitischen Ausschusses, den Anteil der Gerichte an den Kartellverfahren gegenüber der Regierungsvorlage zu vergrößern. Es kommt aber ein Weiteres hinzu. Wenn eine Rechtsmaterie Neuland ist, das der Gesetzgeber zum erstenmal in seinen Vorschriften bearbeitet, liegt es in der Natur der Sache, daß die Vorschriften zweideutig, unbestimmt sind, und erst eine gerichtliche Praxis ist imstande, die Grenze zwischen dem Erlaubten und Unerlaubten zu ziehen, die Zweifel über
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.07.1957 () [PBT/W02/00222]
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Abg. Haasler: Dann wird die Bestimmung aber unschädlich!) Sie sollte auch nicht in Spezialgesetzen gezogen werden, sondern sie sollte von ihnen so hingenommen werden, wie sie ist. Wenn sich der Gesetzgeber schon einmischt, dann sollte es mit einem Gesetz geschehen, das diese feierliche rechtsstaatliche Aufgabe zu seinem Hauptinhalt macht, also etwa mit einem Verwaltungsgerichtsgesetz, aber nicht mit einem Gesetz, bei dem ad usum delphini die Abgrenzung zwischen Behördenaufgabe und Gerichtsaufgabe anders gezogen ist als nach dem allgemeinen Recht und das mit
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ist, anders gelautet hat. Hier war nämlich nicht nur die Würdigung der gesamtwirtschaftlichen Lage und Entwicklung, sondern auch die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Folgen der Nachprüfung des Gerichts entzogen. Diese letztere Bestimmung ist dann im Wirtschaftspolitischen Ausschuß gestrichen worden. Ein Gericht, das sämtliche Ausschuß materialien beizieht, könnte also zu dem Ergebnis gelangen, daß nach dem Willen des Gesetzgebers die wirtschaftlichen Folgen der Verfügung der Kartellbehörde von ihm berücksichtigt werden sollen, daß es also etwa die Zurücknahme einer Kartellerlaubnis aufheben muß, wenn nach
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zu übertreiben. Unsere Zunge ist hier offenbar klüger und außerdem auch einflußreicher als der Wille, der sie in Bewegung setzt. Nicht nur die Sprache scheint die Eigenschaft zu haben, daß sie für uns dichtet und denkt, sondern auch das Recht, das wir vorfinden. So kam der Gesetzentwurf vom Rechtsausschuß an den Wirtschaftspolitischen Ausschuß mit einem § 57 zurück, der immer noch nicht ausdrückte, was der Rechtsausschuß eigentlich gewollt hatte. Aber noch immer gab sich der Rechtsausschuß nicht geschlagen. Im Wirtschaftspolitischen Ausschuß selbst
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.07.1957 () [PBT/W02/00222]
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Das ist noch nicht die einzige Seltsamkeit. Die fraglichen Bestimmungen lassen vielmehr, wie schon bemerkt, mehrere Deutungen und Auslegungen zu, die sich zwischen zwei Extremen bewegen. Das eine Extrem ist die völlig harmlose Auslegung im Sinne des bisher geltenden Rechts, das andere eine ganz und gar nicht harmlose Auslegung im Sinne eines neuen, vom geltenden entschieden abweichenden Rechts. Dringt die harmlose Auslegung durch, hätten wir uns den ganzen Wortreichtum und die ganze Dunkelheit sparen können. Dann würde das Gesetz so zu
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ist zwar alles andere als schön, aber es ist nicht geradezu verfassungswidrig." (Abg. Samwer: Na also!) Immerhin haben wir dann hier einen Paragraphen, auf den sich eine Verfassungsklage stützen könnte. Ich möchte fragen: Lohnt es sich, um des Zieles willen, das mit diesen wortreichen und dunklen Sätzen im äußersten Falle erreicht werden kann, diese Gefahr einer Verfassungsklage herauszufordern, ja ihr auch nur nahezukommen? Ich persönlich stehe auf dem Standpunkt, daß Gesetze mit speziellem Inhalt, die ein begrenztes wirtschaftspolitisches oder rechtspolitisches Problem
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.07.1957 () [PBT/W02/00222]
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die auf ihn Anwendung findet, besteht. Das ist das Ergebnis der deutschen Verwaltungsrechtsprechung, und das sind auch die Gesichtspunkte des Montanunionvertrags, der übrigens auch die Würdigung der wirtschaftlichen Gesamtlage nicht der Nachprüfung durch den Gerichtshof unterstellt. Bringen wir das Vertrauen, das wir seinerzeit bei der Annahme des Montanunionvertrags dieser seiner Bestimmung entgegengebracht haben, auch einer ähnlich aufgebauten Bestimmung entgegen, die nunmehr in § 57 Abs. 4 unseres Gesetzes ihre juristische Formulierung gefunden hat! (Beifall in der Mitte.) Vizepräsident Dr. Jaeger: Das Wort
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.07.1957 () [PBT/W02/00222]
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der Raiffeisen-Genossenschaft, berufen —, wenn ich sage, daß die Landwirtschaft mit diesen Ausnahmebestimmungen genau das bekommen hat, dessen sie bedarf, um in dieser besonderen Situation ihrer Aufgabe gerecht zu werden, und nicht mehr, und daß ihr nichts gegeben worden ist, durch das sich irgendwer anders beschwert fühlen könnte. Ich sage das einleitend mit so viel Nachdruck, weil es leider auch sehr viel törichte Kritik zum Beschluß des wirtschaftspolitischen Ausschusses zu § 75 gegeben hat. Da hat man von einem Torso und ähnlichen Dingen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.07.1957 () [PBT/W02/00222]
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belastet, die es in anderen Ländern, in denen es der Landwirtschaft viel besser geht, nicht gibt. Hier kommt kein Körnchen in die Erde, hier wächst nichts auf, hier wird nichts geerntet, hier wird nichts als Saatgut in den Verkehr gebracht, das nicht mindestens zwei oder drei Beamte zwei- oder dreimal angesehen haben. Wenn das immer noch nicht ausreichen sollte, um die Landwirtschaft mit einwandfreiem Saatgut zu versorgen, wenn man zur Komplettierung dieses Systems nun auch die Preisbindung mit Rabatten und ähnlichen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.07.1957 () [PBT/W02/00222]