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läge also in der Mitte; aber eine mittlere Lösung gibt es bei der Beweislastverteilung nicht. Das ist eben das Problem des § 611 a BGB. Auch noch auf ein anderes, schwerwiegendes und sehr grundsätzliches Problem der Beweislastumkehr will ich aufmerksam machen, das ebenfalls Professor Henckel im Hearing angesprochen hat. Es gibt Beweislastumkehr für Verschulden und dergleichen mehr, — sagt er — aber nirgendwo ist ein Satz zu finden, in dem einer bestimmten Berufsgruppe oder einer Gruppe von Bürgern rechtswidriges Verhalten unterstellt wird, ohne daß
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.06.1980 () [PBT/W08/00225]
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was die Liberalen alles für sie machen, später mal. Vielleicht. (Franke [CDU/CSU]: Aber nur vielleicht!) Das erbittert wiederum, die SPD, — fährt Hoffmann fort — weil sie weiß, daß es ja nicht zuletzt Lambsdorff ist, der augenblicklich das Gleichberechtigungsgesetz im Arbeitsrecht, das wahrscheinlich nützlicher sein würde als jedes Anti-Diskriminierungsgesetz, so ausdünnt Wahrscheinlich wird sich die Koalition auf ein Gesetz ohne Biß einigen Hoffmann fährt dann fort: — nur der Opposition wird es noch zu scharf sein. Stimmt alles — bis auf den letzten Satz
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der Stellen werden verboten. Ob nun Stelleninserate in Zeitungen oder Zeitschriften erscheinen, ob sie innerbetrieblich durch Aushang oder Rundschreiben erfolgen, jede Stelle soll einem Mann wie einer Frau gleichberechtigt angeboten werden. Für wichtig halte ich es auch, daß dieses Gesetz, das die Gleichbehandlung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen zum Inhalt hat, auch in den Arbeitsstätten, in den Betrieben und Verwaltungen sowie den Geschäften zum Aushang gebracht wird. Auch hierbei handelt es sich um eine vom Ausschuß beschlossene Ergänzung der Regierungsvorlage. Ich möchte
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haben, erübrigt. Gnädige Frau, wir haben das Vertrauen, daß der gute Wille der Arbeitgeber, kontrolliert durch die Betriebsräte, zu positiven Ergebnissen führt. Wir lieben es einfach nicht, unnötig mit dem Knüppel zu drohen. Lassen Sie den Arbeitgebern doch die Chance, das zu praktizieren, was der Gesetzgeber will, ohne gleich mit der Strafe zu drohen. Sollte sich herausstellen, daß unsere Vermutung falsch ist, so besteht in diesem Hause kein Hinderungsgrund, das Gesetz entsprechend zu ändern. Einigen wir uns auf einen sinnvollen Versuch
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die von uns verehrten Damen erreicht haben. — Herzlichen Dank für Ihre Geduld. (Beifall bei der FDP) Präsident Stücklen: Das Wort hat Frau Abgeordnete Männle. Frau Männle (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir debattieren heute über ein Problem, das sich nach dem Verständnis unserer Verfassung eigentlich gar nicht stellen dürfte. In unserem Grundgesetz ist die Gleichberechtigung von Mann und Frau verbürgt. Ebenso verpflichtet § 75 des Betriebsverfassungsgesetzes Arbeitgeber und Betriebsrat zur gleichen Behandlung aller in einem Betrieb tätigen Arbeitnehmer. Wenn
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kennen das alles ganz genau. Ich darf zum Gesetz zurückkommen: Eine ganze Reihe von Dingen scheinen mir hier unzureichend geregelt zu sein. Aber auch dieses Gesetz ist ja, wenn Sie so wollen, ein Einstieg, sogar ein Einstieg in ein Antidiskriminierungsgesetz, das vor allen Dingen die Damen der FDP so gerne wollen. Ich frage mich allerdings, wie sie ein Antidiskriminierungsgesetz durchsetzen wollen, wenn sie hier nicht einmal in der Lage waren, eine Regelung hinsichtlich der Beweislastumkehr zu treffen. (Beifall bei der SPD
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.06.1980 () [PBT/W08/00225]
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Herr Abgeordnete Hölscher. (Zuruf von der CDU/CSU: Jetzt kommt ein Eiertanz!) Hölscher (FDP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der Verabschiedung dieses Gesetzes über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz machen wir zweifellos einen wichtigen Schritt, das in der Verfassung enthaltene Gleichberechtigungsgebot im betrieblichen Alltag zu verwirklichen. Ich fand es sehr nett, Frau Kollegin Professor Männle, daß Sie bedauernd festgestellt haben, daß dieses Gesetz nicht die Rückkehr weiblicher Abgeordneter in den Bundestag sichert. Ich kann nur ebenfalls
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.06.1980 () [PBT/W08/00225]
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sich nicht um eine unverbindliche Pflichtübung des Parlaments, sondern um eine sehr wichtige, in die Zukunft weisende Willenserklärung. Frau Kollegin Renger, wenn ich Sie richtig verstanden habe, erscheint es auch Ihnen notwendig, heute nicht nur über das EG-Anpassungsgesetz zu sprechen, das nur einen Teilaspekt von Diskriminierung behandelt, sondern auch über Verletzungen des Gleichberechtigungsgebots in anderen Lebensbereichen. Ich bin sehr froh, daß dies in dem Entschließungsantrag in einer Willenserklärung zum Ausdruck gekommen ist, die auch eine Selbstverpflichtung des Parlaments für die nächste
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oder im Rahmen eines allgemeinen, umfassenden Antidiskriminierungsgesetzes. Gegen solche Teilgesetze spricht zweifellos mehr Bürokratie, weniger Transparenz, viel mehr Perfektionismus; das muß sich nicht unbedingt immer zugunsten der Frauen auswirken. Warum reden wir nicht nach dem 5. Oktober über ein Antidiskriminierungsgesetz, das z. B. vorsieht - das entspricht jedenfalls der Beschlußlage meiner Partei, dem Wahlprogramm der FDP vom Juni dieses Jahres —, daß eine mit den entsprechenden Kompetenzen ausgestattete Kommission eingerichtet wird, die Verletzungen aufspürt und Maßnahmen ergreift, um sie abzustellen? Ich denke, wir
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.06.1980 () [PBT/W08/00225]
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meiner Partei, dem Wahlprogramm der FDP vom Juni dieses Jahres —, daß eine mit den entsprechenden Kompetenzen ausgestattete Kommission eingerichtet wird, die Verletzungen aufspürt und Maßnahmen ergreift, um sie abzustellen? Ich denke, wir sollten dafür offen sein. Jedenfalls sind das Gesetz, das wir heute zu verabschieden haben, und unsere Forderung nach einem umfassenderen Antidiskriminierungsgesetz für uns kein Gegensatz. (Beifall bei der FDP) Denn wir sind der Meinung, daß es in vielen Lebensbereichen Diskriminierung gibt. Dies wurde auch von meinen Damen Vorrednern angesprochen
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des Innenausschusses heute abschließend beraten, ist — der Kollege Penner sagte es schon — ein guter Beweis dafür, daß es möglich ist, eine Aufgabe durch eine sachlich-faire Zusammenarbeit aller Beteiligten mit einem guten und für alle tragbaren Kompromiß zu lösen. Das Melderechtsrahmengesetz, das in der Fassung, wie der Innenausschuß sie Ihnen vorschlägt, auch nach Auffassung der FDP heute verabschiedet werden soll, wird ein bedeutendes Stück Verfassungswirklichkeit repräsentieren. Das Grundgesetz hat den klaren Auftrag erteilt, die Menschenwürde zu achten und die Freiheit des einzelnen
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18 des Entwurfs, also der Regelung der Datenübermittlung zwischen Behörden, haben wir einen ersten Schritt gemacht, um die außerordentlich komplizierte Frage der Amtshilfe zwischen Behörden in einem Spezialbereich — hier im Verhältnis der Meldebehörden zu den Sicherheitsbehörden — zu regeln. Das Verfahren, das wir gefunden haben, die Verpflichtung der Sicherheitsbehörden zur Protokollierung, (Zuruf von der SPD: In bestimmten Fällen!) wird nach unserer Auffassung einen wirksamen Grundrechtsschutz gewährleisten. Er gibt den Datenschutzkontrollorganen überhaupt erst die Möglichkeit, in einem äußerst sensiblen Bereich wirksam zu kontrollieren
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daß dann sein eigener Antrag in der Begründung falsch war. Sie haben nämlich zu der Kostenfrage geschrieben, es kämen nur ganz minimale Erhöhungen heraus. Wegen minimaler Erhöhungen aber wird der Polizeibeamte nicht von der SPD zur CDU umschwenken. Ich glaube, das darf ich vorab einmal feststellen. (Broll [CDU/CSU]: Aber bei wesentlichen Entlastungen?) Ich darf in dieser Frage auch das in Erinnerung rufen, was ich als Sprecher der SPD-Fraktion in der ersten Lesung dieses Gruppenantrags am 13. Mai bereits gesagt habe
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bekennen, daß wir nicht in der Lage waren, alle Probleme, die hier auftauchten, wirklich in der Geschäftsordnung zu lösen. Manches geht nur durch Einsicht und durch eine vernünftige Disziplin. Ich würde der Selbstdisziplin das Wort reden mögen. Noch ein Thema, das in diesen Zusammenhang hineingehört. Die Arbeit an der Geschäftsordnung hat keine besondere Publizität. Da, wo sie Publizität gefunden hat, bin ich eigentlich erschrocken darüber, wie negativ die Äußerungen insbesondere der Medien sind. (Zuruf von der CDU/CSU: Sehr richtig!) Man
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Änderung von grundlegender Art insofern vorgenommen haben, als wir im Text der Geschäftsordnung die Wiederholung des Wortlautes von Verfassungsbestimmungen vermieden haben und dafür an den entsprechenden Stellen, wo die Geschäftsordnung auf die Verfassung Bezug nimmt, den Verfassungstext abdrucken, ein Verfahren, das in der Geschäftsordnung des Bayerischen Landtages schon immer so gehandhabt wird. (Broll [CDU/CSU]: Sehr gut!) Weiterhin litt die Geschäftsordnung teilweise an einem Mangel: Durch die im Laufe der Jahre erfolgten Änderungen und Interpretationen haben sich an verschiedenen Stellen verschiedene
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für zum Teil gleiche Sachverhalte eingeschlichen. Wir haben uns bemüht, die gleichen Begriffe durchgängig zu verwenden, also beispielsweise dort, wo es sich um eine Erklärung handelt, diesen Begriff auch durchgängig zu verwenden. Der Herr Ausschußvorsitzende hat schon ein wichtiges Thema, das ja nicht nur den Geschäftsordnungsausschuß, sondern auch die Fraktionen lange beschäftigt hat, nämlich die Frage des „Benehmens" oder des „Einvernehmens" mit dem Haushaltsausschuß beim Haushalt, dargestellt. Ich verhehle nicht, daß der Geschäftsordnungsausschuß in seiner Mehrheit in dieser Frage an sich
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der Ablauf der Fragestunden neu geregelt worden ist. Ich halte es für eine sehr wichtige kleine Reform der Geschäftsordnung, daß Fragesteller, die nicht anwesend sind und sich nicht vorher entschuldigt haben, sozusagen von der Liste gestrichen werden. Ein zweites Problem, das uns immer beschäftigt hat und uns immer wieder beschäftigen wird — dazu haben auch die Vorredner schon Stellung genommen —, betrifft die Redezeit. Theoretisch ist es natürlich jederzeit — auch nach der derzeitigen neuen Fassung des § 35 — möglich, neue Redezeitvereinbarungen zu treffen, wie
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gesagt habe, daß jeder in bezug auf sein eigenes Verhalten immer wieder vor der Frage steht: Was ist richtig, und was kommt an? Es kommt ja nicht immer das an, was richtig ist. Es beginnt eigentlich schon beim kleinen Kind, das zu begreifen und sich dem anzupassen. Das gilt erst recht in unserer Wirtschaft, in der Gesellschaft überhaupt. Es ist natürlich nicht verwunderlich, daß diese Versuchung für den Politiker, der auch von anderen abhängig ist, immer wieder gegeben ist und daß
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wir bloß dem Parlament schlechthin. (Dr. Schweitzer [SPD]: Wir kritisieren ja keinen einzelnen, sondern uns selber!) — Ich will nicht noch einmal darauf eingehen. Nun zu dem zweiten Punkt, den ich anführen wollte. Ich meine den wechselseitigen Hinweis auf das Parteisüppchen, das da einer kochen will. Die einen werfen es den anderen vor: Hier geht es ja nur um Parteipropaganda, hier will nur jemand ein Parteisüppchen kochen. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, die Parteilichkeit und die Mitwirkung der Parteien stehen im
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der Regierung und wer in der Opposition steht. Das können Sie durchgängig feststellen. Machen doch wir im Bundestag damit den Anfang! Dann sagen wir lieber im Falle X — ganz konkret —: Wie kommen Sie dazu — ich nehme jetzt das gleiche Beispiel, das ich schon einmal verwendet hatte —, einen Gartenbautechniker als Elektroingenieur anzustellen? Begründen Sie das hier! — Dann sind wir konkret geworden. Aber alles andere hier ständig anzusprechen fördert wieder dem Eindruck beim Bürger: Parteien sind alle gleich schlecht. Sorgen Sie dafür, daß
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wie sehr wir dabei unsere Natürlichkeit verloren haben, immer in dem Zwang einer Rolle stehen, die wir überhaupt nicht mehr verlassen. Ich bedauere wirklich, daß das so läuft und wir gar nicht mehr natürlich miteinander reden. Ich würde also bitten, das zu versuchen. Denn alle drei, die Abgeordneten, die Journalisten und die Bürger selbst — wobei die ersten beiden Gruppen ja letztlich auch Bürger sind —, leben von dieser parlamentarischen Demokratie und genießen ihre Freiheit. Dann sollten Sie auch alle, nicht nur die
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richtigen Wege. Ich meine, wir sollten diesen Weg auch weiterhin beschreiten, um hier das Unsere beizutragen. Ich stimme dem Kollegen Collet voll zu, wenn er sagt: Es sind eben zusätzliche Faktoren, die die Kollegen — wenn wir von dem besonderen Beispiel, das mein Vorredner genannt hat, von Herbert Wehner absehen — davon abhalten, an den Sitzungen bei jedem Tagesordnungspunkt teilzunehmen. Es ist die Belastung, die durch die vielen Wünsche und Eingaben der Bürger, der Verbände, der Organisationen, der Gemeinden auftritt, im Wahlkreis, im
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vier Stunden zum erstenmal ein Redner aus dem Parlament zu Wort kommt. Das ist mit Sicherheit auch nicht nach dem Geschmack des Präsidenten, der oben sitzt und das Wort erteilt. Aber dieser Zustand entspricht nun einmal einem grundgesetzlich verankerten Recht, das man nicht durch eine Geschäftsordnung außer Kraft setzen kann. Man könnte das eigentlich nur durch ein Agreement, durch eine Vereinbarung freundschaftlicher Art mit der Regierung auf der einen und dem Bundesrat auf der anderen Seite. Dies sollte man auch versuchen
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der im Bundestag ist. Ich habe auch nachgelesen, wie es im englischen Parlament ist. Dabei habe ich festgestellt, daß einmal ein Redner in seiner Rede plötzlich den Faden verlor und nicht mehr weiter konnte. Was war im alten englischen Unterhaus, das zu dieser Zeit sehr gut besetzt gewesen sein soll, geschehen? Der Redner bekam lebhaften Beifall. Das ist eine moralische Unterstützung, die man aus den Abgeordnetenbänken erfahren kann. Ich bin ein alter Sünder, und ich bekenne das auch. Sie, Herr Collet
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Es sollte mehr von der Kurzdebatte Gebrauch gemacht werden. Dann können auch mehr Abgeordnete reden, auch jene, die nicht schon seit Jahren das Patent für gewisse Sachbereiche haben. Besuch des Parlaments: Ich darf sagen, daß es kein demokratisches Parlament gibt, das im Schnitt besser besucht ist als unseres. (Frau Traupe [SPD]: Die Gemeinderäte und Stadträte!) Das ist für uns ein schwacher Trost. Nur, die Feststellung sei mir erlaubt: Als ich im amerikanischen Kongreß war, habe ich erlebt, daß drei Abgeordnete da
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