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bis zum Schluß, bis wir hier die gesamte Abstimmungsprozedur hinter uns haben. Die Fraktion der GRÜNEN hat die namentliche Abstimmung verlangt. Ich eröffne die namentliche Abstimmung zu diesem Antrag. Meine Damen und Herren, ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgegeben hat? — Da das nicht der Fall ist, schließe ich die Abstimmung. Ich bitte die Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen, und die Kollegen, wieder Platz zu nehmen, damit wir in den Abstimmungen fortfahren können. — Ich darf
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.10.1987 () [PBT/W11/00030]
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man an die vielen Versetzungen denkt? Das hängt mit Ihrer vorherigen Antwort zusammen. Pfeifer, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, das ist ein Thema, das Frau Bundesministerin Süssmuth auch in öffentlichen Äußerungen angesprochen hat. Das ist in der Tat auch ein Thema, das den Familienminister im Rahmen der Gesamtbetrachtung dieser Fragen auch in der Zukunft interessieren wird. Vizepräsident Cronenberg: Dann rufe ich die Frage 26 des Abgeordneten Heinrich auf: Ist der Bundesregierung bekannt, daß bereits Mitte August Transporte mit italienischem Federweißen (teilweise angegorenem
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kann zu dieser Frage folgendes sagen. Die Deutsche Bundesbahn will in dem Korridor Köln—Rhein/Main die Magnetschwebetechnik nicht einsetzen. Es finden hierüber aber noch Gespräche innerhalb der Bundesregierung statt. Es gibt hier auch besondere Interessen für ein Ressort, für das ich nicht sprechen darf, nämlich für das Forschungsministerium. Es ist vereinbart, daß sich die Ressorts Anfang nächsten Jahres endgültig verständigen. Ich darf aber für den Bundesminister für Verkehr sagen, daß noch in dieser Legislaturperiode eine Strecke für die Magnetschwebebahn gesucht
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Bundesbesitz befindliche Molke in Lingen dekontaminiert wird. Können Sie Pressemitteilungen bestätigen, daß es darüber hinaus 2 000 Tonnen verstrahlte Molke in Privatbesitz gibt, und was wird damit geschehen bzw. wie wird diese entsorgt? Dr. Töpfer, Bundesminister: Ich kann Ihnen bestätigen, das es über diese 5 000 Tonnen, die ich vorhin schon angesprochen habe, hinaus weitere Mengen verstrahlter Molke gibt. Ich habe aber auch ganz deutlich gemacht, daß die Aufgabe der Bundesregierung darin besteht, den Entsorgungsnachweis für diese in ihrem Besitz befindlichen
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also Sand in die Augen gestreut und gleichzeitig ein Gesetz verabschiedet, das datenschutzrechtlich völlig ungenügend ist. Das wird beispielsweise daran deutlich, daß die Übergangsregelung für Verfassungsschutz und MAD, die im übrigen zeitlich unbefristet ist, völlig unzulänglich ist. Gerade beim ZEVIS-Gesetz, das im letzten Jahr verabschiedet worden ist, zeigt sich deutlich, an welche Grenze die Kontrolle des Datenschutzes in unserer Gesellschaft stößt. Dateien wie ZEVIS, von denen im On-Line-Verkehr von sehr vielen Dienststellen massenhaft Daten abgefragt werden können, entziehen sich zunehmend der
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zugehe. Darum muß man sehr sorgfältig prüfen, ob die Vorstellung, daß bestimmte Sachverhalte nicht zu veröffentlichen sind, wirklich angemessen ist. Wenn man diese Teile in der Geheimschutzstelle dieses Hauses liest, sagt man sich für einen großen Teil: Du lieber Gott, das hätte man auch veröffentlichen können. Das ist der Punkt: daß sich das, was von den Betroffenen als Maßnahme zum Schutz der Interessen des Staates betrachtet wird, häufig in das Gegenteil verkehrt, nämlich Mißtrauen schürt, also das Gegenteil dessen erreicht, was
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für die Geheimschutzbeauftragten. Sie bemühten sich um einen Auftrag, den sie auch im Interesse der Mitarbeiter wahrzunehmen haben. Es gab niemals den Versuch, etwas zu verschleiern, sondern alsbald konnte der Bundesbeauftragte auch prüfen. Ich wende mich nun einem Thema zu, das hier mehrfach angesprochen wurde, nämlich den Gesetzesvorhaben, die Datenschutzregelungen insbesondere für den Bereich der inneren Sicherheit enthalten. In der vergangenen Legislaturperiode hat die Zeit leider nicht mehr gereicht, das in einem Artikelgesetz geschnürte Paket von datenschutzrechtlichen Vorschriften zu verabschieden. Ich
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der Bundesbeauftragte auch prüfen. Ich wende mich nun einem Thema zu, das hier mehrfach angesprochen wurde, nämlich den Gesetzesvorhaben, die Datenschutzregelungen insbesondere für den Bereich der inneren Sicherheit enthalten. In der vergangenen Legislaturperiode hat die Zeit leider nicht mehr gereicht, das in einem Artikelgesetz geschnürte Paket von datenschutzrechtlichen Vorschriften zu verabschieden. Ich erkläre hier für die Regierung: Inzwischen sind die Gesetzentwürfe, die den Datenschutz im Sicherheitsbereich bereichsspezifisch stärken sollen, in der Ressortabstimmung. Ein neu gefaßtes Bundesdatenschutzgesetz wird den Ressorts in Kürze
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damit hinter seiner Zeit zurück, die dezentrale und regenerative Energiekonzepte verlangt. Außerdem vertritt er eine menschenverachtende Ethik, die die Verseuchung von zukünftigen Generationen mit Radioaktivität in Kauf nimmt. (Beifall bei den GRÜNEN) Die Bundesregierung hält am sogenannten integrierten Entsorgungskonzept fest, das irrigerweise die Wiederaufarbeitung als Teil der Entsorgung ansieht. Die Bundesregierung weiß: Seit 1983 ist kein neuer Entsorgungsbericht der Bundesregierung mehr erschienen. Das zeigt, welche Schwierigkeiten sie mit dem Konzept haben. Angesichts der fatalen Situation bei der Endlagerung, die — nach den
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des integrierten Entsorgungskonzepts. Wir sehen überhaupt keinen Anlaß, auf den Bau der Wiederaufarbeitungsanlage in Wackersdorf zu verzichten. Die Regierungskoalition geht bei ihrem Festhalten an der Entscheidung für den Bau einer Wiederaufarbeitungsanlage von dem geltenden Atomgesetz aus dem Jahre 1976 aus, das das integrierte Entsorgungskonzept, also den geschlossenen Kernbrennstoffkreislauf mit Wiederaufarbeitung und Verwertung der wieder aufgearbeiteten Kernbrennstoffe, in den Vordergrund stellt. Dieses integrierte Entsorgungskonzept wurde 1979 von den Regierungschefs von Bund und Ländern über die Parteigrenzen hinweg — auch mit Zustimmung der SPD-geführten
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.10.1987 () [PBT/W11/00030]
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klimatologisch gefährlichen Verbrennung fossiler Bodenschätze geleistet werden. In beeindruckender Weise verweisen die Gutachter darüber hinaus darauf, daß kein technisches Gerät während seiner Bauzeit so umfassend geprüft worden ist wie der Schnelle Brüter und daß es auch kein vergleichbares Projekt gibt, das einen, international gesehen, so hohen Sicherheitsstandard aufweist. Diese Feststellungen bestärken uns in der Ansicht, daß die derzeit im Rahmen des Genehmigungsverfahrens noch laufenden Sicherheitsüberprüfungen weiter vorangetrieben und in angemessener Zeit beendet werden müssen. Am Ende der sicherheitstechnischen Überprüfungen muß eine
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.10.1987 () [PBT/W11/00030]
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es kann doch nicht richtig sein, daß wir dann diese Dinge, weil wir sie hier nicht haben wollen, exportieren. Dafür sind wir auch selbst verantwortlich. Deswegen müssen wir das auch hier tun. (Frau Unruh [GRÜNE]: Wir haben doch genug versucht, das zu tun!) Denn wir hätten im übrigen auch keinen weiteren Einfluß auf Risikominimierung oder auf die Formulierung von adäquaten Sicherheitsstandards. Ich möchte darüber hinaus auch nachdrücklich davor warnen, daß wir die Betreiber von Kernkraftwerken aus ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Entsorgung
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Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: Gern, ja. Dr. Daniels (Regensburg) (GRÜNE): Herr Minister, ich habe einige Probleme, weil ich gern einen Bezug zu dem vorliegenden Antrag hätte. Sie ergehen sich hier in allgemeinen Äußerungen. (Zuruf von der CDU/CSU: Das ist das, was ihr nie begreift!) Ich gehe einmal davon aus, daß Sie sich noch nicht mit dem Antrag beschäftigt haben. Aber ich möchte von Ihnen wissen: Wie würde sich die Bundesregierung verhalten, wenn, durch Gutachten belegt, tatsächlich eine Gefährdung des Trinkwasserversorgungsgebietes
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nie eintritt, diese Verordnung durch die EG in Kraft zu setzen. Das Verfahren hierzu ist noch strittig. Wenn Sie so wollen, liegt die Verordnung in einer Schublade und könnte in einem solchen Fall in Kraft gesetzt werden. Ich bitte Sie, das noch einmal nachzuvollziehen. Das ist keine Festschreibung von hohen Grenzwerten, sondern die Vorsorge für einen möglichen Ereignisfall, der jetzt Gott sei Dank nicht gegeben ist. Würden wir nicht für die Verlängerung der Verordnung 1707 mit 600 und 370 Bq kämpfen
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GRÜNEN die Einschaltung unabhängiger Experten und den Austausch der deutschen Vertreter in der Expertenkommission der EG. Sie werfen den deutschen Vertretern vor, daß sie wirtschaftlich von der Atomenergiewirtschaft abhängig sind. Sie versuchen in der Begründung Ihres Antrages auch nicht ansatzweise, das zu konkretisieren oder gar zu beweisen. Dahinter steckt bei Ihnen Methode. Dem liegt nämlich die Theorie zugrunde, daß jede wissenschaftliche Äußerung letzten Endes interessenbedingt ist. Wer das von vornherein unterstellt, muß im Einzelfall natürlich nichts mehr beweisen. Ich möchte nur
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radiokative Belastung von Nahrungsmitteln, Futtermitteln und Trinkwasser vorsorglich geschaffen werden. Vorsorglich heißt, daß der Bürger auch dann, wenn bei diesen Grenzwerten toxische Wirkungen nicht gesichert feststellbar sind, vor etwaigen Folgen geschützt werden muß. Jetzt werden Sie mir sicherlich Ihr Zahlenmaterial, das Sie in der Begründung Ihres Antrages zu Punkt 2 anführen, entgegenhalten wollen. Aber wie sehr Sie bei der Erstellung von Zahlenmaterial mit zweierlei Maß messen, geht aus einer Zusammenschau des Punktes 4 Ihres Entschließungsantrages, in dem Sie Wissenschaftlern der Kommission
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Ifeu-Institut. Dieses Institut ist von der deutschen Alternativwirtschaft abhängig. Wenn Sie, meine Damen und Herren, die Zahlen einer Kommission, die angeblich von der Atomenergiewirtschaft abhängig ist, nicht akzeptieren, so verlangen Sie bitte nicht von uns, daß wir Zahlen eines Instituts, das von der deutschen Alternativwirtschaft abhängig ist, akzeptieren. (Frau Garbe [GRÜNE]: Aha, so einfach ist das!) Resümierend stelle ich für die FDP-Fraktion fest, daß wir die in der Richtlinie 1707 festgelegten Kontaminationswerte als ausreichend betrachten. (Beifall bei der FDP und der
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Wenn sich herausstellen sollte, daß in den fraglichen Kinos die Alterskontrolle nicht strikt gehandhabt wird, wenn die Möglichkeit besteht, daß Kinder und Jugendliche solche Filmvorführungen besuchen können, dann muß man sehr wohl prüfen, ob das von uns allen beabsichtigte Ziel, das wir durchaus positiv bewerten, mit der von Bayern vorgeschlagenen Formulierung erreicht werden kann. Kommen wir zum dritten und für mich wichtigsten Punkt, dem Vermietverbot. Diese Maßnahme sieht auf den ersten Blick vernünftig und richtig aus, aber eben nur auf den
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auch her! — Heiterkeit bei der CDU/ CSU und der FDP) — Da komme ich auch her, Herr Sauter. Nichts destotrotz fühle ich mich durch die Bayerische Staatsregierung oft schlecht vertreten. Die Bayerische Staatsregierung ist inzwischen nicht mehr nur ein tiefschwarzes Kabinett, das mit der wunderbaren bayerischen Landschaft auch die Demokratie und die Liberalität in Bayern gleich mit zerstört — denken Sie an den Rhein-Main-Donau-Kanal oder an die WAA — , sondern auch ein Kabinett, das von selbsternannten Sicherheitssheriffs durchsetzt ist, die am liebsten alles mit
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Bayerische Staatsregierung ist inzwischen nicht mehr nur ein tiefschwarzes Kabinett, das mit der wunderbaren bayerischen Landschaft auch die Demokratie und die Liberalität in Bayern gleich mit zerstört — denken Sie an den Rhein-Main-Donau-Kanal oder an die WAA — , sondern auch ein Kabinett, das von selbsternannten Sicherheitssheriffs durchsetzt ist, die am liebsten alles mit der ganzen Strenge des Gesetzes abschaffen wollen, was nicht in ihr Bild vom sauberen rechten Bayern mit der rechten Gesinnung paßt. Der bayerische Kultusminister, Hans Zehetmayr, hat über Homosexualität gesagt
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von der CDU/CSU damals auch wollten — durchgesetzt hätten. Das wäre sicher wirksamer gewesen, weil die Zugriffsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche dadurch entscheidend eingeschränkt worden wären. (Eimer [Fürth] [FDP]: Stimmt nicht! Umgekehrt!) Ich darf noch geschwind auf ein Argument eingehen, das einige Kollegen gebracht haben und das folgendermaßen lautet: Wenn wir ein Verleihverbot haben, gibt es billigere Videokassetten zum Kaufen, und dann liegen die Videokassetten das ganze Jahr in den Wohnungen herum. Dazu ist folgendes zu sagen. Sie hätten recht, Herr
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bei Abgeordneten der FDP) Vizepräsident Cronenberg: Zum Schluß hat der Parlamentarische Staatssekretär Jahn das Wort. Dr. Jahn, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf des Bundesrates verfolgt — Herr Kollege Häfner, das sollte noch einmal betont werden — das Ziel, den Schutz der Jugend vor pornographischen und sonstigen jugendgefährdenden Schriften zu verbessern, nicht mehr und nicht weniger. Wer wollte eine solche Zielsetzung nicht gutheißen? Auch die Bundesregierung unterstützt voll und ganz alle Bemühungen
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ihre Synagoge an einer anderen Stelle zu errichten und den alten Ort aufzugeben — aus Gründen, die unserer Wertung nicht unterliegen. Ich kann Ihnen sagen, daß im Gegensatz zu der Aufgeregtheit vor allem bei den GRÜNEN und bei dem Ehepaar Düllmann, das aus der Synagogengemeinde ausgeschlossen und ausgetreten ist, unter den ehemaligen jüdischen Mitbürgern, die zu dieser Zeit die Gäste der Stadt Bonn waren, keinerlei Empörung geherrscht hat. Wir haben, weil sie inzwischen schon achtmal bei uns waren, ein so inniges, auch
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Dezentralisierung und Basisnähe rufen und dann, wenn unten, also bei denen, die zuständig sind, hier im Fall bei der Stadt Bonn, anders entschieden wird, als Sie es wollen, die Bundesregierung, den Bundestag aufzurufen, nun von oben hineinzuentscheiden und zu sagen, das müsse aber alles ganz anders sein. Das ist doch ein Widerspruch. Man soll auch nicht so tun, als sei Bonn in dieser Frage Bundeshauptstadt. Bonn war damals eine kleine Stadt wie viele andere in Deutschland. Bonn muß sich seiner eigenen
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Nickels [GRÜNE] meldet sich zu einer Zwischenfrage) — Gerne. Vizepräsident Cronenberg: Bitte schön, Frau Nikkels. Frau Nickels (GRÜNE): Ich möchte gerne wissen, ob das gleiche zutreffen würde, wenn die Bonner das Beethovenhaus abreißen wollten. (Zurufe von der CDU/CSU: Ach!) — Ja, das möchte ich gerne wissen. Conradi (SPD): Aber selbstverständlich würde dann das gleiche gelten, weil das Beethovenhaus nun wirklich mit der Bundeshauptstadt Bonn nichts zu tun hat. Als Beethoven hier lebte, war Bonn weiß Gott nicht Bundeshauptstadt. Es ist eine Entscheidung
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