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betonen. Vor diesem Hintergrund komme ich zu einem anderen Ergebnis als mein Kollege Vorredner. Unter diesem Aspekt meine ich, daß es sehr wohl gute Gründe gibt, die Öffentlichkeit der Ausschüsse als Regel zu fordern und, wenn Öffentlichkeit ausgeschlossen werden soll, das mit Einzelbeschluß festzustellen. Das würde draußen als eine Bereitschaft des Parlaments aufgenommen, sich tatsächlich zu öffnen. (Beifall der Abg. Frau Weiler [SPD]) Bei der Frage des offenen Prozesses, d. h. bei der Frage, ob man einen Prozeß im Rahmen des
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.12.1989 () [PBT/W11/00184]
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in einer ein- oder zweistündigen öffentlichen Debatte im Ausschuß behandelt werden könnte, wird sich die Situation nicht verbessern. Dazu braucht man keine Änderung der Geschäftsordnung. Das kann man heute schon tun. (Beifall bei der SPD) Solange wir uns nicht bereitfinden, das zu prüfen und auch einmal anders zu entscheiden, dürfen wir nicht über das langweilige Plenum klagen. Ich habe selbst letzte Woche eine Nachtdebatte mitgemacht. Es waren weniger Abgeordnete anwesend als im Ausschuß. Die Presse war überhaupt nicht mehr vertreten. Die
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beim internationalen Parlamentsvergleich hinkt dieses Parlament hinter vielen Parlamenten nicht nur bei der Einräumung von Rechten der Einzelabgeordneten nach demokratischen Gesichtspunkten weit hinterher. Zweitens. Ich möchte auf das Urteil — vorhin wurde gesagt, jeder hat hier sein Hobby — in dem Organstreitverfahren, das ich aus Karlsruhe herbeigeführt habe, rekurrieren. Wenn Karlsruhe bereits nach den Mindeststandards der Verfassungsgemäßheit so denkt, wie es jetzt in den Leitsätzen formuliert ist, können wir im Parlament unmöglich dabei stehenbleiben. Das ist der Spannungsbogen, das ist die politische Entscheidung
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Sie ein verkommenes Parlamentsverständnis haben, und verweise Sie auf viele meiner Äußerungen und auch auf die Ausführungen in den Schriftsätzen zur Organstreitklage. (Zuruf von der FDP: Eine verkommene Sprache!) Zu fragen ist: Wo kommt das Prinzip der Beteiligung aller, auf das der Zweite Senat aus Karlsruhe rekurriert hat, her? Es steht weder in Art. 40 des Grundgesetzes, noch läßt es sich irgend einer anderen Bestimmung des Grundgesetzes entnehmen, schon gar nicht Art. 38 des Grundgesetzes. Dort steht nämlich genau das Gegenteil
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daß dieses Parlament über einen Ausschuß verfügt, der sich jedenfalls mit einem großen Teil der hier angesprochenen ganz praktischen Fragen nicht nur mit einem ganz ungewöhnlich hohen Maß an Sachkenntnis und Engagement auseinandersetzt, sondern dies auch in einem Klima tut, das seit vielen, vielen Jahren dadurch gekennzeichnet ist, daß hier über die Fraktionen und quer durch die Fraktionen wirklich der Versuch unternommen wird, überall da, wo es konkrete, plausible Überlegungen zur Veränderung unserer Arbeitsweise gibt, dies auch in gemeinsame Beschlußempfehlungen umzusetzen
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geschieht. Herr Kollege Wüppesahl, Sie haben Ihren Beitrag verständlicherweise erneut dazu benutzt, die vermeintliche Dominanz der Fraktionen zu kritisieren und die Notwendigkeit der Mitwirkungsmöglichkeiten der einzelnen Abgeordneten darzustellen. Niemand wird bestreiten wollen, daß es auch hier um ein Spannungsverhältnis geht, das — wie alle Spannungsverhältnisse — nicht aufgelöst, sondern nur möglichst verantwortungsbewußt und intelligent ausgeschöpft werden kann. Aber ich möchte doch — gerade auch in dieser Debatte — darauf hinweisen, daß es zu den historischen Erfahrungen nicht nur der deutschen Geschichte, aber auch der deutschen
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daß sich alle frei gewählten Parlamente, wenn sie denn Ihre Aufgaben wahrnehmen wollten, in Fraktionen organisiert haben (Frau Dr. Hellwig [CDU/CSU]: Ja, natürlich! In Mehrheiten!) und daß es kein demokratisch legitimiertes Parlament in der ganzen Welt gibt und gab, das sein „Personal" nicht über Parteien rekrutiert hat. (Beifall bei der CDU/CSU, der FDP und der SPD) Ich habe in den neun Jahren, in denen ich diesem Parlament angehöre, viele Situationen erlebt, in denen ich meine höchstpersönliche, subjektive Meinung hinter
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Wir reden heute über Verbesserungen der Parlamentsarbeit. Manche reden auch über Parlamentsreform. Wer wollte behaupten, wir arbeiteten im besten aller Parlamente? Wer wollte behaupten, wir arbeiteten im schlechtesten aller Parlamente? Für bornierte Selbstgewißheit gibt es niemals überzeugende Rechtfertigungen. Ein Parlament, das mit sich selbst fertig ist, verdient diesen Namen nicht, und die demokratische Öffentlichkeit verdient ein solches Parlament nicht. Ein neuer Plenarsaal kann fertig werden. Der Deutsche Bundestag wird nie, darf nie ein abgeschlossenes Werk sein. (Jahn [Marburg] [SPD]: Wobei man
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als Diskussionsforum ist nun einmal überlegen. Daran können wir nichts ändern. Dort ist schon die Beleuchtung besser. Viele Journalisten sagen ja: Sie müssen aber schon so reden, daß man das dann richtig herausschneiden kann. Oder ich denke an das Gerangel, das auf der Regierungsbank einsetzt, wenn man spürt, die Fernsehübertragungszeit geht zu Ende. Das zeigt doch sehr deutlich, daß hier eine Funktion des Parlaments einfach entfallen ist. Ich meine, daß den Reformmöglichkeiten ganz enge Grenzen gesetzt sind, auch deshalb, weil wir
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spürt, die Fernsehübertragungszeit geht zu Ende. Das zeigt doch sehr deutlich, daß hier eine Funktion des Parlaments einfach entfallen ist. Ich meine, daß den Reformmöglichkeiten ganz enge Grenzen gesetzt sind, auch deshalb, weil wir grundsätzlicher fragen müssen, ob ein Parlament, das mit der Wahl des Kanzlers im Grunde seine Macht an die Regierung abgibt, überhaupt noch kontrollieren kann. (Beifall bei Abgeordneten der GRÜNEN sowie des Abg. Wüppesahl [fraktionslos] und der Abg. Frau Unruh [fraktionslos]) Alle Vergleiche, wie sie gebracht worden sind
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Mechtersheimer [GRÜNE]: Sie sollen aber nicht sagen: Zeigt uns, wie es geht! Schickt uns die Geschäftsordnung!) Präsidentin Dr. Süssmuth: Das Wort hat der Abgeordnete Eimer. Eimer (Fürth) (FDP): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es gibt ein Stück versuchter Parlamentsreform, das in der Initiativgruppe nicht behandelt wurde, Kinderbeauftragte, die wir in dieser Debatte ansprechen wollen. Ich darf daran erinnern, daß nach dem Wunsch von Verbänden, die in der vorletzten Legislaturperiode an uns herangetreten waren, ähnlich dem Wehrbeauftragten ein Kinderbeauftragter ernannt werden
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der Abgeordnete Werner. Werner (Ulm) (CDU/CSU): Frau Präsident! Liebe Kollegen! Es ist heute völlig zu Recht vieles über das Spannungsverhältnis gesagt worden, in dem wir unseren Dienst — ich möchte das Wort „Dienst" unterstreichen — hier zu leisten versuchen; ein Spannungsverhältnis, das sich auf der einen Seite aus dem Durchsetzungswillen des einzelnen, zu berücksichtigen, was von der bekannten Basis, also von der Bevölkerung, von jedem einzelne Bürger, an ihn herangetragen wird, und dem Versuch auf der anderen Seite, die Dinge im Rahmen
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bestimmte politische Schublade hineinzudrücken versuchen, selbst dann, wenn er mit seiner Meinungsäußerung dort gar nicht hineingehört. Wir zwingen uns damit gegenseitig, nicht nur im Rahmen von Disziplin, die innerhalb der Fraktionen notwendig ist, oft insgesamt in eine Art stromlinienförmiges Verhalten, das wir anderen gegenüber doch immer wieder verurteilen. Ich meine, wir sollten in bezug auf Umgang miteinander, auf Urteil und auf Toleranzfähigkeit in diesem Hause miteinander mehr lernen. (Frau Dr. Hamm-Brücher [FDP]: Sehr gut!) Wenn wir über diese politische Kultur reden
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den wir uns untereinander verabredet haben. Es ist, glaube ich, ein ganz wichtiger Aspekt, daß wir hier nicht versuchen, Regierungsarbeit oder ähnliches zu konterkarieren oder aufzugreifen und neu zu organisieren. Es geht vielmehr um die zutiefst politische Arbeit dieses Parlaments, das sich in den vergangenen Jahren doch offensichtlich darin einig gewesen ist, die Arbeit für Kinder, die Politik für Kinder auch als politische Aufgabe zu verstärken. So verstehen wir uns. In dieser Funktion sind wir angetreten. Präsidentin Dr. Süssmuth: Herr Abgeordneter
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Kommission brauchen wir noch? Sind das nicht im Grunde genommen generelle Politikfelder, die wir, wenn wir Politik machen, im Rahmen unseres Auftrages insgesamt zu erledigen haben? (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Schmidt (Salzgitter) (SPD): Herr Kollege, das ist genau das, was ich jetzt sagen wollte. Es ist die Aufgabe des Parlaments, zu entscheiden, welche Art von Kommissionen und Sonderaufgaben es sich weiterhin zuordnet. Ich denke, wir waren uns bisher einig, daß die Kinderpolitik zumindest für einige Zeit ein besonderes Feld
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CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie einen, der am Ende dieser Legislaturperiode 25 Jahre diesem Haus angehört, (Zurufe von der SPD und den GRÜNEN: Viel zu lange!) ganz spontan ein paar Bemerkungen zu dem Anliegen, das heute behandelt wird, machen. Zunächst eine Stellungnahme zu einer ganz konkreten Frage: Ich möchte Sie beschwören, machen Sie die Ausschüsse nicht grundsätzlich öffentlich. Ich habe in diesem Haus viele Ausschüsse erlebt: Petitionsausschuß, Geschäftsordnungsausschuß, Sportausschuß und jetzt seit Jahren den Rechtsausschuß
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Maßnahmen zur Beschleunigung des Asylverfahrens die weitere Zuwanderung von Ausländern aus Drittstaaten außerhalb der EG besser zu begrenzen als bisher. Ich denke, Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, daß der Gesetzentwurf in beiden Zielsetzungen dazu beitragen kann und beitragen wird, das friedliche Zusammenleben von Deutschen und Ausländern in der Bundesrepublik Deutschland für die Zukunft noch besser sicherzustellen, als es schon heute der Fall ist. Präsidentin Dr. Süssmuth: Danke schön, Herr Bundesminister. Als erster Fragesteller Herr Penner. Dr. Penner (SPD): Herr Bundesminister
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darauf hinzuweisen, daß der Gesetzentwurf vorsieht, das Asylanerkennungsverfahren durch das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge und das Verfahren der Anerkennung eines nicht als asylberechtigt anerkannten De-facto-Flüchtlings — wie wir das üblicherweise sagen, insbesondere im Rahmen der Flüchtlingskonvention der Vereinten Nationen —, das bisher durch die Ausländerbehörden der Länder erfolgt, zu vereinheitlichen, so daß die beiden Verfahren organisatorisch und zeitlich miteinander verschränkt werden. Ich denke, daß darin über die verwaltungsmäßigen Maßnahmen hinaus, von denen ich schon gesprochen habe, ein erheblicher Beschleunigungseffekt liegt. Darüber
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diesen Fragen gewährleistet wird. Ich denke, daß dies alles zusammen und die Novellierung des Asylverfahrengesetzes zu erheblichen Beschleunigungen führen wird. Präsidentin Dr. Süssmuth: Herr Abgeordneter Hirsch. Dr. Hirsch (FDP): Herr Minister, aus verschiedentlichen Veröffentlichungen sehe ich, daß das Wort „Eilverfahren", das in diesem Zusammenhang verwendet worden ist, in der Öffentlichkeit offenbar Mißverständnisse hervorruft. Können Sie mir bestätigen, daß sich das Wort „Eilverfahren" auf die Fristen des Bundesrates bezieht, daß wir in allen Verhandlungen immer vorgesehen haben, daß selbstverständlich im Bundestag eine
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Begrenzung weiteren Zuzugs von Ausländern aus Drittstaaten notwendig ist, weil die Grenzen der Integrationsfähigkeit jeder Gesellschaft irgendwann erreicht sein könnten. Die Begrenzung ist für das friedliche Zusammenleben von Deutschen und Ausländern unverzichtbar erforderlich. Wenn wir das Prinzip der Zuzugsbegrenzung, über das wir uns in diesem Hause seit 15 Jahren im wesentlichen einig sind, nun auch stärker vollziehbar, effizienter machen — durch schnellere Verfahren, durch klarere Tatbestände, durch klarere Abschiebungs- und Ausweisungsregelungen — , dann denke ich, daß auch diejenigen Mitbürgerinnen und Mitbürger, die sich
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freikommen und Sie das als durchaus rechtmäßig ansehen, darf ich Sie dann fragen, wie denn die Bundesregierung mit denen verfährt, die hier wegen Spionage verurteilt worden sind? Dr. Hennig, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Klejdzinski, dies ist ein diffiziles, heikles Gelände, das sich nicht unbedingt für eine öffentliche Behandlung eignet. Aber es geht immerhin in diesem Zusammenhang um wegen angeblicher Spionage Verurteilte, bei denen es auf unserer Seite nicht den geringsten Hinweis darauf gibt, daß das, was ihnen vorgeworfen wird, den Tatsachen
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bereit, hier kurz zu sagen, wann konkret auf die von mir gestellten Fragen im Untersuchungsausschuß geantwortet worden ist? Carstens, Parl. Staatssekretär: Ich kann nicht genau wissen, welche Fragen im einzelnen im Untersuchungsausschuß gestellt worden sind. Aber ich bin gern bereit, das noch einmal zu überprüfen. Doch ich habe meine Aussage auf ihre vorherige Frage bezogen und meine Antwort so gemeint, daß wir, wenn Sie konkret fragen, auch konkret antworten. Frau Beer (GRÜNE): Die konkreten Fragen beziehen sich ja in Frage 12
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verschiedentlich gesagt worden, daß es hier im Vergleich zu den 156 Milliarden DM Beitragseinnahmen um geringe Beträge aus den Verzögerungen gehe. Sind Sie mit mir einig, daß man, wenn man von jedem Arbeitgeber, der ja Beitragseinzugsstelle ist, pünktliche Zahlung verlangt, das auch vom Bund als Beitragszahler verlangen könnte und daß es in der Rentenversicherung auf jede Mark, die pünktlich gezahlt wird, ankommt? Seehofer, Parl. Staatssekretär: Natürlich kommt es auf eine pünktliche Beitragsentrichtung an. Ich bitte aber, Frau Kollegin, zu sehen, daß
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Er enthält nur den grundsätzlichen Ausschluß bei Lkw und personenbefördernden Omnibussen. Vizepräsident Westphal: Haben Sie Zusatzfragen, Frau Würfel? — Bitte schön. Frau Würfel (FDP): Habe ich Sie richtig verstanden, Herr Staatssekretär, daß das in der Bundesrepublik erstellte Gutachten „Krankheit und Kraftverkehr", das eine Erteilung einer Fahrerlaubnis an insulinspritzende Diabetespatienten nicht ausschließt, sondern als gerechtfertigt ansieht — offensichtlich dann auch für Busfahrer — und sein Ergebnis in Ihre Beratungen einfließen wird und daß Sie dann unter Umständen zu einer anderen Auffassung gelangen könnten, als dies
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wäre, daß der Herr Bundespostminister bereit ist — ich meine ihn jetzt auch als Person — , die Kreativität, die er eingesetzt hat, um die neuen Medien in der Bundesrepublik überhaupt durchzusetzen, jetzt auch einzusetzen, um uns schnell mit dem DDR-Programm zu versorgen, das auf Grund der Informationssituation für uns — damit meine ich die Bürger der Bundesrepublik — besonders wichtig geworden ist? Dr. Florian, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, ich stimme Ihnen zu, darf Ihnen aber versichern, daß genau die gleiche Kreativität ein wesentlicher Anlaß für die
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