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sich das Recht zum Gebrauch von Schußwaffen bis zum 18. November 1965 auf das Notwehrrecht. Das Zwangsgesetz, das am 18. November 1965 in Kraft getreten ist, hat in den §§ 15 ff. die Möglichkeiten zum Schußwaffengebrauch
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.06.1966 () [PBT/W05/00050]
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: Herr Kollege Draeger, ich darf darauf aufmerksam machen, daß ein Gesetz zur Ausübung unmittelbaren Zwanges, das also auch den Schußwaffengebrauch regelt, sehr genau sein muß, damit kein Mißbrauch, auch kein Mißbrauch aus Versehen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.06.1966 () [PBT/W05/00050]
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, sondern kann sich nach eigener willkürlicher Entscheidung über selbstgesetzte Normen hinwegsetzen. Wir haben sicher keinen Anlaß, das manchmal umständliche, für die unmittelbar Beteiligten sehr mühselige Verfahren für ideal zu halten, an dessen Ende — wie
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.06.1966 () [PBT/W05/00050]
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kommunistischer Ideen, Schwierigkeiten entgegenstehen, haben wir schon bei früherer Gelegenheit in diesem Hause unsere Bereitschaft bekundet, das materielle und das Verfahrensrecht zu überprüfen und so zu ändern, daß jedermann, solange er die verfassungsmäßige Ordnung unseres
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.06.1966 () [PBT/W05/00050]
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—, dann wird erneut deutlich werden, daß ein unüberbrückbarer Gegensatz zwischen dem Gewaltregime in der Sowjetzone, das keine von der kommunistischen Sprachregelung abweichende Äußerung zuläßt, und der Gelassenheit eines freiheitlichen Rechtsstaates besteht, der keine Meinung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.06.1966 () [PBT/W05/00050]
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Bundesregierung von der ihr erteilten Ermächtigung nur in diesem Sinne Gebrauch macht, und haben daher davon abgesehen, das Ermessen der Regierung in bestimmten Fällen so zu beschränken, wie dies in früheren Vorschlägen vorgesehen war. Viertens.
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.06.1966 () [PBT/W05/00050]
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Diskussion schließlich einen befriedigenden Abschluß gefunden hat. Nicht jedes Wort in der öffentlichen Auseinandersetzung über diese Frage, das in den letzten Monaten geäußert wurde, war hilfreich. (Sehr wahr! bei der SPD.) Nicht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.06.1966 () [PBT/W05/00050]
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verschließt, damit das Gesetzgebungsverfahren schnell seinen Abschluß findet. Dann wird die Bundesregierung über ein Instrument verfügen, das sie in die Lage versetzt, die erforderlichen Entscheidungen zu treffen. Dieses Instrument soll nicht nur für den gegenwärtigen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.06.1966 () [PBT/W05/00050]
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bezeichnet werden kann. Gerade wir Freien Demokraten als eine liberale Partei wissen die Bedeutung eines strengen Legalitätsprinzips, das vor Willkür schützen soll, wohl zu würdigen. Es müssen schon schwerwiegende Gründe sein, die uns veranlassen,
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.06.1966 () [PBT/W05/00050]
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sie aufrechterhalten. Zu den zehn Ländern, die die diplomatischen Beziehungen abgebrochen haben, gehört das Land, das den größten Teil der deutschen militärischen Ausrüstungs- und Ausbildungshilfe erhalten hat, in einem ganz, ganz erheblichen Umfang.
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.06.1966 () [PBT/W05/00050]
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einer Änderung der gegebenen Praxis interessiert sind. Ich habe bereits darauf hinweisen können, daß das Land, das bisher am meisten von der deutschen militärischen Ausbildungs- und Ausrüstungshilfe profitiert hat, nämlich der Sudan, inzwischen die diplomatischen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.06.1966 () [PBT/W05/00050]
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, mit Äthiopien und mit Kenia, in erheblichem Umfange Grenzschwierigkeiten. Die Bereitschaft, Somalia zu helfen, das sich in einem Spannungsraum befindet, hat dazu geführt, daß sich die Bundesregierung hat Bereiterklären müssen, auch Äthiopien
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, in dem sich die Bundeswehr befindet, zu verzeichnen sind. Das gilt nicht nur für Nigeria, das Land, dem wir alle wünschen, daß es bald wieder zu seiner inneren Ruhe findet, sondern das gilt
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.06.1966 () [PBT/W05/00050]
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ohne ein bestimmtes Land anzusprechen — derartige Schwierigkeiten verhindern. Wir glauben, daß dieser Gesetzentwurf geeignet ist, das Problem zu regeln. (Beifall bei der SPD.) Vizepräsident Frau Dr. Probst: Damit ist die Begründung
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Was ich an Ihrem Antrag zu kritisieren habe, ist eben, daß er meines Erachtens geeignet ist, das Kind mit dem Bade auszuschütten. Ich glaube fast, annehmen zu dürfen, daß diese Auffassung auch in Ihren
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. Dagegen — das muß ich allerdings sagen — habe ich ,außerordentliche Bedenken. Nicht jedes Petitum, das an uns herangetragen wird, ist von vornherein problematisch. Jedes Petitum, das an uns herangetragen wird, sollte
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.06.1966 () [PBT/W05/00050]
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. Nicht jedes Petitum, das an uns herangetragen wird, ist von vornherein problematisch. Jedes Petitum, das an uns herangetragen wird, sollte angesichts der Schwierigkeiten, die hier nun einmal vorliegen, sorgfältig geprüft werden.
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.06.1966 () [PBT/W05/00050]
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. Ich fasse zusammen: keine generelle Regelung, wohl aber eine sorgfältige und von allem politischen Verantwortungsbewußtsein, das hier vonnöten ist, getragene Prüfung von Einzelfällen, wobei sowohl das Budgetrecht des Parlaments als auch die von ihm
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.06.1966 () [PBT/W05/00050]
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ich, daß dieser sehr apodiktische Antrag in der Tat die Bewegungsfreiheit der Bundesregierung in einem Maße einengt, das ihr eigentlich nicht zuzumuten ist und wobei man sich überlegen muß, inwieweit hier die beiden Gewalten der Exekutive und
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.06.1966 () [PBT/W05/00050]
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Möglichkeit des Verkaufs offenhalten? Ich glaube allerdings, daß wir uns auch mit dem Argument auseinandersetzen müssen, das da heißt: Wenn wir nicht die Hilfe geben, dann wird sie von anderer, uns politisch nicht wohlgesinnter
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.06.1966 () [PBT/W05/00050]
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Strafe stellt, ein Faktum, dessen Realisierbarkeit mindestens erheblichen Bedenken unterliegt. Bleiben wir bei dem Beispiel, das uns in der vorigen Legislaturperiode beschäftigt hatte. Was hätte man ernsthaft gegen die Deutschen, die in Ägypten tätig
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.06.1966 () [PBT/W05/00050]
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genehmigungspflichtig und gegebenenfalls unter Strafe zu stellen ist, will man I jetzt auch das Entwickeln von Waffen, das bisher nicht strafbar ist, und die Mitwirkung an der Herstellung unter Strafe stellen. Ich sehe wirklich nicht ein
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.06.1966 () [PBT/W05/00050]
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der angesprochenen Tatbestände und zu einer klärenden Prüfung des vorliegenden Antragstextes führt. Die Bundesregierung ist gern bereit, das Ihre dazu beizutragen dadurch, daß sie über Art und Umfang der bisher gewährten Ausrüstungs- und Ausbildungshilfe sowie über die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.06.1966 () [PBT/W05/00050]
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daß ich die hier von einigen der Kollegen dazu gemachten Anmerkungen durchaus unterstütze. Meine Damen und Herren, das Hohe Haus ist sich ja darüber klar, daß es sich hier um sehr schwierige, sehr delikate Fragen handelt
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.06.1966 () [PBT/W05/00050]
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Ausbildungshilfe betreiben, außerordentlich verschieden. Aber das Gesamtproblem ist auch komplex. Dort Wort „Spannungsgebiete", das in dieser Debatte mehrfach angeklungen ist, ist außerordentlich vielschichtig und entzieht sich als Begriff nach meiner Meinung einer klaren
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.06.1966 () [PBT/W05/00050]