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aus Erbschaften. Nun haben wir heute von Hans Michelbach gelernt: Erwirtschaften geht vor Verteilen. Ich sage es noch einmal: Erwirtschaften geht vor Verteilen. Ich kenne ganz viele Töchter und Söhne, an die wurde zuerst verteilt, und anschließend wurde das Unternehmen, das sie erbten, ruiniert. Was Hans Michelbach gesagt hat, ist also eigentlich falsch. Die meisten Vermögen entstehen nicht durch Erwirtschaften, sondern durch Verteilen, bevor etwas erwirtschaftet worden ist. Das ist die Realität. (Beifall bei Abgeordneten der SPD – Christian Freiherr von Stetten
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.06.2016 () [PBT/W18/00180]
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90/Die Grünen hat namentliche Abstimmung verlangt. Ich darf deswegen die Schriftführerinnen und Schriftführer bitten, die vorgesehenen Plätze einzunehmen und mir zu signalisieren, wenn die Abstimmungsurnen komplett besetzt sind. – Wunderbar. Ich eröffne die Abstimmung. Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgegeben hat? – Ich frage noch einmal, ob jemand im Saal und abstimmungsberechtigt ist, der seine Stimmkarte nicht abgegeben hat. – Das ist offensichtlich nicht der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit
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worden. Dafür möchte ich mich bei beiden Ressorts ganz herzlich bedanken. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wir haben uns dieser Mühe unterzogen, weil wir die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger ernst genommen haben. Wir wollten ihnen ein Gesetzeswerk liefern, das ihre Ängste und Befürchtungen zerstreut. Aber wir mussten während der ganzen Beratungen feststellen, bis heute – die gerade gehaltene Rede war das beste Beispiel dafür –, dass es wohl nur wenige Themen gibt, die politisch so aufgeladen sind und bei denen es
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das war gerade Thema –, dass auch die Erdgasförderung ohne Fracking strengere Umweltauflagen bekommen sollte. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Kriegt sie auch!) Wir nehmen das Vorsorgeprinzip ernst. Auch hier können wir im Gesetzespaket der Bundesregierung zwar das eine oder andere erkennen, das in die richtige Richtung geht. (Andreas Mattfeldt [CDU/CSU]: Sehr gut!) Zum Beispiel ist die Beweislastumkehr bei Bergschäden ein erster Schritt. Aber dass Sie den bestehenden Lagerstättenverpressstellen Bestandsschutz geben, wird die Menschen in den betroffenen Regionen wohl kaum zufriedenstellen. Innerhalb
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insbesondere aber meiner Fraktion, die wirklich zusammengestanden und gekämpft hat, ganz herzlich danken, vor allem Frau Jantz-Herrmann und Herrn Klingbeil, aber auch den anderen. Ich finde, man sollte das vorliegende Ergebnis nicht skandalisieren. Vielmehr ist es eine Sternstunde des Parlaments, das so erkämpft zu haben. Dafür danke ich, wie gesagt, herzlich. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Frank Schwabe. – Nächste Rednerin: Annalena Baerbock für Bündnis 90/Die Grünen. Annalena Baerbock (BÜNDNIS
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ohne andere Hürden machen. Das ändern wir heute mit diesem Gesetzespaket. Deshalb ist das ein richtig guter Schritt nach vorne. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Einer der ersten Schritte in diesem Prozess war das Gutachten, das das Umweltbundesamt in Auftrag gegeben hat. In diesem Gutachten hatten die Gutachter darauf hingewiesen: Der jetzige Zustand ist unreguliert. Es muss etwas gemacht werden. – Die Gutachter haben Vorschläge für eine Umweltverträglichkeitsprüfung, Öffentlichkeitsanhörung und teilweise auch für Verbote gemacht. All das
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die Gutachter des Umweltbundesamtes vorgeschlagen haben. Wir sind einen Quantensprung weiter und haben eine viel bessere Regelung für Trinkwasserschutz und Gesundheitsvorsorge gefunden. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Ich will das an einem Beispiel deutlich machen, das in meiner Region am Bodensee für besonders viele Diskussionen gesorgt hat, aber mit der Situation in fast allen anderen Regionen in Deutschland vergleichbar ist. In der Empfehlung des Umweltbundesamtes stand ursprünglich nur: Verbietet Fracking in Wasserschutzgebieten. – Dann stellten wir fest
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ob die Risiken beherrschbar sind und ob das eine Option für Deutschland ist. Wir müssen doch in Deutschland zumindest in der Lage sein, so eine Technologie ausprobieren zu können. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Aber auch im konventionellen Fracking, das in Deutschland seit über 50 Jahren erfolgreich durchgeführt wird, gibt es jetzt eine Öffentlichkeitsbeteiligung. Es gibt Schutzgebiete, die davon ausgenommen werden, und vor allen Dingen strengere Regelungen gerade bei der Entsorgung von Abfällen und eine Beweislastumkehr bei Bergschäden. Um es
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sagen: Es gibt auch bei uns jemanden, dem ich zu danken habe: Der CDU-Vorsitzende in NRW, Armin Laschet, hat mit seiner Einwirkung auf unsere Fraktion entscheidend dazu beigetragen, (Zurufe von der SPD: Oh!) dass bei uns ein Meinungsbild zustande kam, das bei der heutigen Verabschiedung eine wesentliche Rolle spielt. (Beifall bei der CDU/CSU – Sabine Weiss [Wesel I] [CDU/CSU]: Genau so!) Wie führen wir die Trinkwassersicherung durch? Ich will in diesem Zusammenhang drei zentrale Punkte aus den vielen Einzelmaßnahmen nennen
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muss zurückgewonnen werden. Beide Dinge sind ein wesentlicher Bestandteil zur Sicherung unserer Trinkwasservorräte. Der zweite Punkt hat erst im Laufe des Verfahrens eine immer größere Bedeutung bekommen. Dabei geht es um die Frage des Umgangs mit den Lagerstätten. Das Wasser, das aus großen Tiefen kommt, ist stark belastet. Es wurde bisher zum Teil oberflächennah in geeigneten Formationen wieder entsorgt. Dieses Lagerstättenwasser wird jetzt dorthin zurückgehen, wo es hergekommen ist, nämlich in die Tiefen, aus denen es ursprünglich stammt. Es gehört da
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nicht irgendein zukünftiger Bundestag hingeht und ein Gesetz verabschiedet, durch welches dieses Verbot aufgehoben wird, bleibt es auf Dauer so. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen – ich spreche jetzt auch die anderen Kritiker an –: Selbst wenn wir Ihrem Gesetz, das zu einem absoluten Verbot von Fracking führen würde, zugestimmt hätten, hätte es der nächste Bundestag wieder aufheben können. Vizepräsidentin Claudia Roth: Jetzt muss ich Sie fragen: Erlauben Sie eine Zwischenfrage oder Zwischenbemerkung von Herrn Behrens? Karsten Möring (CDU/CSU): Bitte
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gleiche Stelle zurückgepresst werden, von der sie gekommen sind. Sie wissen, dass diese Flüssigkeiten nach diesem Vorgang eine unterschiedliche Qualität haben. Sie sagen, alles sei ungefährlich und es gebe keine Probleme. Wie erklären Sie sich, dass die Ergebnisse des Monitorings, das gerade diese Frage untersuchen sollte, bislang in Niedersachsen nicht veröffentlicht worden sind? Karsten Möring (CDU/CSU): Herr Kollege, ich vermute, Sie meinen Lagerstättenwasser und nicht Frack-Fluid in Ihrer Frage. (Herbert Behrens [DIE LINKE]: Entschuldigung! Ja!) Ich kann über die niedersächsischen
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Bevölkerung kann sehr beruhigt sein, wie wir mit dem Thema umgehen. (Beifall bei der CDU/CSU) Wir wollen den Ausstieg aus der fossilen Energieversorgung. Es wird uns entgegengehalten, wir sollten doch das Gas dann in der Erde belassen. Das Gas, das wir in Deutschland fördern können, entspricht der Menge, die unsere chemische Industrie als Rohstoff braucht. Wir brauchen das Gas nicht zur Energieerzeugung. Wenn wir eine vollständig dekarbonisierte Energieversorgung hätten, dann könnten wir immer noch dieses Gas gebrauchen, um uns selbst
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herbeizuführen. Genauso verhält es sich hinsichtlich der Regelungen der Fracking-Technologie. Hier brauchen wir eine staatliche Regelung zur Sicherheit von Bürgerinnen und Bürgern, zur Sicherheit der Umwelt, aber auch für die Planungssicherheit der Unternehmen. Diese Sicherheit ist jetzt gegeben. Das Regelungspaket, das wir heute beraten – man kann es nicht oft genug sagen; Wiederholung festigt –, sieht ein unbefristetes Verbot unkonventionellen Frackings vor. Das heißt, die Fracking-Technologie wird in unkonventionellen Lagerstätten, Schiefer-, Ton- und Mergelgestein sowie Kohleflözgestein, zur Gewinnung von Erdgas und Erdöl vollständig
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Grünen namentlich ab. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die vorgesehenen Plätze einzunehmen. Darf ich fragen, ob die Plätze an den Urnen besetzt sind? – Das ist der Fall. Dann eröffne ich die Abstimmung. Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgegeben hat? – Niemand mehr, der noch nicht abgestimmt hat. Dann schließe ich die Abstimmung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Das Ergebnis wird Ihnen wie immer später bekannt gegeben.4 Wir kommen nun
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Urlaubs- und Weihnachtsgeld auf den Mindestlohn angerechnet werden können. (Daniela Kolbe [SPD]: Aber nur in manchen Fällen!) Das Problem ist nicht, dass das Gericht so entschieden hat; das Gericht hat nach der Gesetzeslage entschieden. Aber Sie haben ein Gesetz definiert, das es möglich macht, dass Weihnachts- und Urlaubsgeld auf den Mindestlohn angerechnet werden können. Das ist Unfug, das muss geändert werden. (Beifall bei der LINKEN) Das ist der Inhalt unseres Antrags, Kollege Rützel. Ich zitiere, damit man es nicht vergisst, aus
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unsere Anträge bis jetzt mit keinem Satz eingegangen sind. Es geht um ganz konkrete Dinge, nämlich um die Ausnahmeregelungen, und nicht allgemein um den Mittelstand. Ich würde gerne von Ihnen hören, ob Sie dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung widersprechen, das zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die Ausnahmeregelungen bei den Langzeitarbeitslosen Unfug sind. Es wäre schön, wenn wir dazu noch was hören würden. Dann haben Sie gefragt, welches Bild von den Unternehmern wir haben. Herr Linnemann, wenn es um Kontrollen
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dazu einmal etwas sagen; denn es wäre ein echter Abbau der Bürokratie, wenn man die Ausnahmeregelungen beenden würde. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Dr. Carsten Linnemann (CDU/CSU): Herr Ernst, das war eine Stellungnahme von Ihnen. Vizepräsidentin Claudia Roth: Ja, das sieht die Geschäftsordnung aber vor. Man kann fragen oder eine Stellungnahme abgeben. Dr. Carsten Linnemann (CDU/CSU): Ja. – Herr Ernst, wir können uns gerne über alle Änderungen unterhalten. Es ist aber nicht in Ordnung, dass Sie sich nur eine oder
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klar für eine Abschaffung. – Das war das erste aktuelle Thema. Das zweite Thema – auch darüber wurde heute gesprochen – betrifft die Anrechnung von Sonderzahlungen auf den Mindestlohn. Die Frage war, wie wir damit umgehen. Ja, es gibt ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts, das uns alle beunruhigt. Es beunruhigt uns deshalb, weil wir glauben, dass es dazu kommen könnte, dass selbst 13. Monatsgehälter auf den Mindestlohn angerechnet werden. Das war bisher nie unsere Auffassung und auch nicht die Auffassung der Bundesregierung. Allerdings: Im Gegensatz
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in einer industrialisierten Gesellschaft sehr ehrgeizige Klimaschutzziele zu stecken. Wir haben mittlerweile einen Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromproduktion in Deutschland von 33 Prozent. Das ist eine lange Strecke, eine lange Lernkurve. Ich will daran erinnern, dass das Erneuerbare-Energien-Gesetz, das wir heute anfangen, grundlegend zu reformieren, eingeführt wurde zur Markteinführung erneuerbarer Energien. Aber bei 33 Prozent Marktanteil kann man nicht mehr von Markteinführung reden. Vielmehr werden die Erneuerbaren jetzt Stück für Stück zur tragenden Säule der Energieproduktion in Deutschland. Deshalb
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doch wissen, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, können wir die Genehmigungen für solche Offshoreanlagen erst dann erteilen, wenn wir sicher sein können, dass der Strom verwendet werden kann. Das hat für mich eine gewisse Logik. Dafür werbe ich. Wir sind dabei, das ein Stück weit in den Griff zu bekommen. Wir haben im Gesetzgebungsverfahren – da bin ich völlig einig mit Hubertus Heil – noch einiges zu verändern. Aber wir sind auf dem richtigen Weg. Die Ausschreibung ist der richtige Weg. Wir wollen am
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Es würde uns viel teurer zu stehen kommen – die Folgekosten nicht einmal mit eingerechnet. Deshalb ist das auch ein volkswirtschaftlich effizienter Weg, den wir an der Stelle gehen, meine Damen und Herren. Jetzt möchte ich etwas zu dem neuen Argument, das immer wieder angeführt wird, sagen: Beim Netzausbau haben wir Probleme. – Ja, da haben wir in der Tat Probleme, aber nicht, weil da irgendwelche Grünen oder sonst wer unterwegs ist, sondern weil Herr Seehofer blockiert. (Beifall der Abg. Dr. Petra Sitte
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danach zu relativ geringen Zubauten geführt haben, was übrigens dazu führt, dass wir jetzt bei dem von Ihnen damals kritisierten EEG 2014 die Kostendegression lockern, damit wieder mehr zugebaut wird. Sie sagen immer nur die halbe Wahrheit, und ich finde, das tut der Energiewende nicht gut. Ich komme zu noch ein paar solcher Beispiele. Biomasse zum Beispiel: Die Biomasse ist eine Technologie, die in den letzten 20 Jahren jedes Jahr teurer geworden ist. Das Technologiefördergesetz hatte das Ziel, die erneuerbaren Energien
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sie sie in dem Umfang nicht brauchen. Wir bauen sie jetzt weiter aus, aber nicht so, dass das ein erheblicher Kostenblock bleibt, weil wir mehr nicht brauchen. Wir können doch nicht einfach die Augen davor verschließen. Nun zu dem Argument, das würde die Energiewende ausbremsen: Die erneuerbaren Energien haben jetzt einen Anteil von 33 Prozent. Bis 2025 werden wir den Anteil auf vermutlich über 45 Prozent steigern. Das ist doch kein Ausbremsen, kein Abwürgen. Sie können sagen, dass sie sich 50
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das Wort „Energieverhinderungsgesetz“ wurde vorhin genannt. Die Großkonzerne werden gegeißelt. – Ihr wisst es besser: Das sind nicht die Probleme der Energiewende, es sind nicht die Themen, die uns derzeit bewegen, sondern wir haben andere Probleme. Die werden mit dem Gesetz, das wir jetzt vorgelegt haben, auch adressiert. Ich wünsche mir manchmal – gerade auch vonseiten der Grünen – eine etwas sachlichere Debatte. Schließlich hat auch euer Ministerpräsident Winfried Kretschmann bei der MPK mitgemacht. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ist auch eurer, glaube ich
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