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Prozentsatz zu kommen. Sicherlich ist die Zahl zehn von 39 Geschäften in Bonn, die Sie genannt haben, noch keineswegs befriedigend. Auf der anderen Seite ist die in dem einen Jahr erzielte Verdoppelung des Umfangs der Wiederverwertung von Quecksilberbatterien ein Ergebnis, das nicht signalisiert, daß das alles erfolglos war. Das heißt, wir brauchen noch einige Zeit, um die von Ihnen angeschnittene Frage letztendlich beantworten zu können. Aber wir werden drängen. Vizepräsident Dr. h. c. Leber: Eine zweite Zusatzfrage, Herr Kollege Herberholz. Herberholz
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.12.1981 () [PBT/W09/00073]
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von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Herberholz, der Zeitplan ergibt sich aus ganz anderen Umständen als nur diesem Problem. Ich habe bereits darauf hingewiesen, daß gesetzgeberische Maßnahmen im Zusammenhang mit der dritten Abfallbeseitigungsnovelle in Frage kämen. Das ist ein Gesetzgebungsvorhaben, das nicht mehr lange auf sich warten läßt. Von daher begrüße ich, daß Sie mir mit Ihrer Frage Gelegenheit geben, noch einmal an alle Beteiligten, an den Handel wie an die Hersteller, zu appellieren, die im letzten Jahr geschlossene Vereinbarung noch
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.12.1981 () [PBT/W09/00073]
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zu empfindlichen Schädigungen geführt haben. Deswegen gibt es die beiden Vorschläge, von denen ich sprach. Vizepräsident Dr. h. c. Leber: Keine weitere Zusatzfrage. Ich rufe die Frage 57 des Herrn Abgeordneten Dr. Voss auf. Ist der Generalstaatsanwalt des Bundeslandes, in das der ,,DDR"-Hauptmann flüchtete, in das Verfahren eingeschaltet worden? Dr. de With, Parl. Staatssekretär: Es gibt kein Verfahren gegen den geflüchteten DDR-Soldaten Peter Vogel, in das ein Generalstaatsanwalt hätte eingeschaltet werden können. Vizepräsident Dr. h. c. Leber: Eine Zusatzfrage, Herr
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.12.1981 () [PBT/W09/00073]
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Frage 57 des Herrn Abgeordneten Dr. Voss auf. Ist der Generalstaatsanwalt des Bundeslandes, in das der ,,DDR"-Hauptmann flüchtete, in das Verfahren eingeschaltet worden? Dr. de With, Parl. Staatssekretär: Es gibt kein Verfahren gegen den geflüchteten DDR-Soldaten Peter Vogel, in das ein Generalstaatsanwalt hätte eingeschaltet werden können. Vizepräsident Dr. h. c. Leber: Eine Zusatzfrage, Herr Kollege Dr. Voss. Dr. Voss (CDU/CSU): Herr Staatssekretär, sind Sie mit mir der Meinung, daß in diesem Fall hier das Rechtshilfegesetz aus dem Jahr 1953
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.12.1981 () [PBT/W09/00073]
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nach DDR-Strafrecht Tatbestände wie beispielsweise Republikflucht, Fahnenflucht, Terror, Spionage und was Sie sonst noch alles wollen, verwirklicht hat, und daß auf Grund dieses Tatbestands das Rechtshilfegesetz hätte in Anspruch genommen werden müssen und daß dann der Generalstaatsanwalt des Landes, in das der Geflohene seinen Übertritt vollzogen hat, mit dem Fall hätte befaßt werden müssen? Dr. de With, Parl. Staatssekretär: Der Generalbundesanwalt hat kein strafprozessuales Ermittlungsverfahren eingeleitet. Mir ist auch nicht bekannt, daß der Generalstaatsanwalt eines Bundeslandes dies getan hätte. Ich gehe
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diesem Fall das Bundeskanzleramt befragt, ob der Geflüchtete für ein Gespräch mit DDR-Vertretern bereitstehe. Sind Sie mit mir der Meinung, daß hier die falsche Stelle gefragt worden ist und daß die richtige Stelle der Generalstaatsanwalt des Landes gewesen wäre, in das der Geflohene seinen Übertritt vollzogen hat? Dr. de With, Parl. Staatssekretär: Ich bin der Auffassung, daß in diesem Fall ganz offenkundig die richtige Stelle benannt wurde und daß es keine Anhaltspunkte dafür gab, einen Generalstaatsanwalt anzugehen, weil mir nicht bekannt
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Sie sich vorstellen, daß auch hier eine Angleichung von seiten der Bundesregierung betrieben wird? Haehser, Parl. Staatssekretär: Wenn eine Angleichung der Steuerbelastung, die auf dem Kraftstoff liegt, erfolgen würde, dann könnte manche Kontrolle entfallen. Aber solange wir für das Straßennetz, das auch von Ausländern in hohem Maße benutzt wird, so hohe Aufwendungen vornehmen, wie wir sie vornehmen, und eine hohe Belastung auf dem Treibstoff haben, und andere weniger, so lange müssen wir kontrollieren, daß die Abgaben auch erbracht werden. Vizepräsident Dr.
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Maßnahmen wird die Bundesregierung sicherstellen, daß die Versicherungsunternehmen ausländischen Mitbürgern nicht durch Sonderbehandlung (Vorkasse, Wartezeit) und Ausreden den Abschluß von Kfz.-Haftpflichtversicherungen zu Normaltarifen erschweren oder verweigern? Grüner, Parl. Staatssekretär: Ihre Frage bezieht sich offensichtlich auf den Tarif eines Versicherungsunternehmens, das erst vor kurzer Zeit seinen Geschäftsbetrieb in der Kraftfahrtversicherung aufgenommen hat. Dieses Unternehmen hat sich geschäftspolitisch zum Ziel gesetzt, alle schwer versicherbaren Personenkraftwagen — und zwar nicht nur von ausländischen, sondern auch von deutschen Versicherungsnehmern — zu versichern. Der Tarif umfaßt daher
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.12.1981 () [PBT/W09/00073]
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hierüber ist nur aus den Meldeunterlagen des Arbeitgebers oder der zuständigen Krankenkasse zu führen. Darüber hinaus wäre es verwaltungstechnisch nicht durchführbar, den Ausweis über die Versicherungsnummer in der Sozialversicherung mit einem Lichtbild zu versehen. Der Ausweis ist Inhalt des Versicherungsnachweisheftes, das von den Rentenversicherungsträgern nach Vergabe einer Versicherungsnummer ausgestellt wird und neben dem Deckblatt und dem Ausweis über die Versicherungsnummer Vordrucke für die vom Arbeitgeber zu erstattenden Meldungen enthält. Nach Verbrauch des letzten Meldevordrucks wird dem Versicherten automatisch ein neues Versicherungsnachweisheft
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.12.1981 () [PBT/W09/00073]
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zu eigen gemacht. Es wird vorgeschlagen, die Bestimmungen über die teilstationäre Krankenhauspflege nur für den Bereich der psychiatrischen Behandlung aufrechtzuerhalten. Dieser Regelung ist im Hinblick auf die Notwendigkeiten der Behandlung psychischer Erkrankungen große Bedeutung beizumessen. Zum vierten Gesetz, dem Krankenhaus-Kostendämpfungsgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, konnte ein Kompromiß gefunden werden, der den Gesetzesbeschluß in wichtigen Punkten ändert. 1. Zum wichtigsten Streitpunkt schlägt der Vermittlungsausschuß vor, entgegen dem Gesetzesbeschluß des Bundestages die Kosten des schulischen Teils der Krankenpflegeausbildung bis zum 31.
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.12.1981 () [PBT/W09/00073]
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Koalition im Rahmen ihrer eigenen, wenn auch bescheidenen Sparbemühungen der Ausbildungsförderung für Schüler offensichtlich eine wesentlich höhere Priorität einräumt als der tatkräftigen Hilfe für Behinderte und für ihre Ausbildung in Werkstätten. Entsprechendes gilt für das Taschengeld alter Menschen in Altenheimen, das in dem jetzigen Umfang ohnehin nur für die notwendigsten Dinge ausreicht, aber von der Koalition als weniger dringlich eingestuft wird als die Ausbildungsförderung für Schüler, die im Volksmund wohl nicht ganz zu Unrecht als „Mofa-Zulage" bezeichnet wird. (Unruhe — Glocke des
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darauf bedacht sind, ihre Gesetzesvorlagen durchzupeitschen. Dies führt dazu, daß die echte sachliche Auseinandersetzung erst im Vermittlungsausschuß zustande kommt und sich eine Kompromißbereitchaft von Regierung und Parlamentsmehrheit erst bei der Gefahr des Scheiterns der Gesetze zeigt. Ein Vermittlungsverfahren wie dieses, das vom vergangenen Donnerstag bis zum Dienstag dieser Woche bei insgesamt 53stündiger Beratung dauerte, gab es bisher in der Geschichte dieses Parlamentes nicht. Die Verantwortung hierfür, wie auch für das weitere Verfahren liegt bei der Bundesregierung, die in ihren Gesetzentwürfen den
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.12.1981 () [PBT/W09/00073]
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Zustimmung bei Abgeordneten der SPD) Aus dem Tatbestand, daß einerseits wohnungspolitische Gesetzgebung in diesem Vermittlungsverfahren zur Beratung anstand und andererseits ein zu deren Erweiterung gemachter sehr einseitiger Vorschlag abschließend zu einem Kompromiß geführt werden mußte, entstand ein ganz neues Gesetz, das als ein Artikel in ein anderes Gesetz eingefügt worden ist. Nur der Umstand, daß daraus schneller, als es sonst auf normalem parlamentarischem Wege zustande gekommen wäre, ein Auslösungsfaktor entscheidender Art für den Bau von Sozialwohnungen und damit zur Arbeitsplatzsicherung oder
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.12.1981 () [PBT/W09/00073]
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bei der SPD) Im Vorschlag des Bundesrats ist eine Passage enthalten — nachzulesen in dem Dokument vom 25. September, Artikel 21 a des Entwurfs des Bundesrats —, wonach darauf hingewirkt werden soll, das zusätzliche Taschengeld einzuschränken — man könnte vereinfacht sagen: zu halbieren —, das seit 1974 denjenigen in Heimen gewährt wird, die für die Bezahlung ihrer Heimunterbringung aus ihren eigenen Einkommen, meist Renten, aufzukommen in der Lage sind. Daran wird die Kürzung vorgenommen, und zwar in der Weise, wie es der Bundesrat vorgeschlagen hat
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nicht äußern. Das ist bereits sehr ausführlich geschehen. Ich möchte nur noch einige Bemerkungen machen, ohne, wie ich hoffe, Ihre Geduld zu sehr zu strapazieren, bevor wir hier zur Abstimmung kommen. (Dr. Jenninger [CDU/CSU]: Ein lieber Mensch!) Das Verfahren, das hinsichtlich seiner Dauer in dem Gremium nach Art. 77 des Grundgesetzes zweifellos einmalig war, das ich aber deshalb nicht, wie es öffentlich mancherorts geschieht, als gegenüber früheren Verfahren qualitativ anders beurteilen möchte — wobei ich auf eine Ausnahme noch zurückkommen werde
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.12.1981 () [PBT/W09/00073]
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ohne, wie ich hoffe, Ihre Geduld zu sehr zu strapazieren, bevor wir hier zur Abstimmung kommen. (Dr. Jenninger [CDU/CSU]: Ein lieber Mensch!) Das Verfahren, das hinsichtlich seiner Dauer in dem Gremium nach Art. 77 des Grundgesetzes zweifellos einmalig war, das ich aber deshalb nicht, wie es öffentlich mancherorts geschieht, als gegenüber früheren Verfahren qualitativ anders beurteilen möchte — wobei ich auf eine Ausnahme noch zurückkommen werde —, läßt den Schluß darauf zu, daß alle Beteiligten mit großem Ernst, mit der nach dem
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oder die andere Gruppe oder Institution von den allgemein ganz unisono als notwendig anerkannten Sparmaßnahmen zu sehr betroffen werde oder daß sie sogar ausnahmsweise ganz und gar ausgenommen werden müsse. In diesem Zusammenhang ist sehr häufig ein Wort zu hören, das meiner Ansicht nach jedenfalls unmittelbar in diesen Zusammenhang nicht gehört; das ist das Wort Gerechtigkeit. Es kann nicht sein, daß immer dann, wenn ich etwas bekomme, das gerecht ist, und immer dann, wenn ich etwas geben muß, das ungerecht ist
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zu dem vorhin bereits angedeuteten Punkt, an dem man tatsächlich der Ansicht sein könnte, das Verfahren hätte qualitativ einen etwas anderen Inhalt gehabt als frühere Verfahren. Das betrifft das Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung und der Mietverzerrung im Wohnungsbau, das Sie im Vermittlungsergebnis vorfinden. Der Vorgang ist insofern besonders und, soweit ich sehen kann, einmalig, als eine verhältnismäßig umfangreiche und in sich geschlossene gesetzliche Regelung im Vermittlungsverfahren eingefügt worden ist an Stelle einer zwar diesen Punkt deutlich und genau betreffenden
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.12.1981 () [PBT/W09/00073]
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der Volksvertretung kann nicht durch einen Vermittlungsausschuß aufgehoben werden, denn die Öffentlichkeit hat das Recht darauf, zu erfahren, wie ein Gesetz zustande gekommen ist. Gerade jetzt bei diesen Mehrheitsverhältnissen zwischen Bundesrat und Bundestag, die dem Vermittlungsausschuß erst ein Gewicht geben, das die Väter der Verfassung sich wohl nicht so gedacht haben, sollten wir es nicht zulassen, daß die notwendige politische Auseinandersetzung zwischen uns in ein Konklave verlegt wird. (Zustimmung bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Ich hoffe also, daß
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.12.1981 () [PBT/W09/00073]
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einiges hat bei Ihnen zum Schluß so geklungen, als ob Sie es gehört hätten -- durchaus den Weg zu einer besseren Alternative gewiesen. Anstatt in den Verfahrensvorschriften herumzudoktern, wie Sie es tun, sollten wir unsere Anstrengungen darauf richten, das materielle Umweltrecht, das gegenwärtig in zahlreiche Einzelgesetze und sonstige verstreute Vorschriften zersplittert und nahezu unüberschaubar ist, in einem Umweltgesetzbuch systematisch zusammenzufassen und neu zu ordnen. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Dr. Jürgen Rochlitz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Verwaltungsverfahren und Verwaltungsgerichtsprozesse dauern nicht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 27.06.1996 () [PBT/W13/00116]
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sein. Meine Damen und Herren, verstehen Sie das noch als Waffengleichheit zwischen Unternehmen und Bürgern? Weiter: Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist das wesentliche Merkmal des Planfeststellungsverfahrens. Für die neu anzuwendende Plangenehmigung ist aber keine Beteiligung der Öffentlichkeit vorgesehen. Im Anzeigeverfahren, das an die Stelle des Genehmigungsverfahrens tritt, erhalten Vorhabenträger die Möglichkeit, Anlagen schon auf Grund einer Baugenehmigung zu errichten. Einer immissionsschutzrechtlichen Anzeige bedarf es erst vor Inbetriebnahme. Das heißt, wer bauen will, der baut einfach. Den Bürgern wird durch Plangenehmigung und
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 27.06.1996 () [PBT/W13/00116]
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zur angeblichen Überhastung. Es gab die von der Bundesregierung berufene Schlichter-Kommission, die 1994 ihren Bericht vorgelegt hat, es gab die Ludewig-Kommission, die 1995 ihren Bericht vorlegte, und jetzt, nach einem Jahr Diskussion -- ich nehme an, das ist für das Tempo, das sonst bei Gesetzgebungsverfahren herrscht, eine akzeptable Spanne --, ist das Produkt entscheidungsreif. Mit dem Genehmigungsverfahrensbeschleunigungsgesetz sollen die Behörden die Möglichkeit erhalten, die Verfahren stärker als bisher auf die Bedürfnisse des konkreten Einzelfalles zuzuschneiden und zwischen mehreren Verfahrensabläufen wählen zu können. Dies
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 27.06.1996 () [PBT/W13/00116]
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in der Ausgestaltung der Anzeigeverfahren begründet. Ich befürchte, daß durch die Verhinderung von Beteiligungsrechten gleichzeitig eine Gefährdung von Umweltstandards erfolgt, weil sehr wirksame Wächter über diese Standards nicht mehr informiert werden. Schon im geltenden Recht gibt es ein ausgedehntes Anzeigeverfahren, das nicht in dieser Weise dem Vorwurf der Verkürzung der Bürgerrechte ausgesetzt ist. Wenn Sie unseren Änderungsanträgen zugestimmt hätten, hätten wir ein vernünftiges Anzeigeverfahren, das diesen Bedenken nicht ausgesetzt ist. (Beifall bei der SPD) Die Bürgerinitiativen weisen zu Recht darauf hin
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 27.06.1996 () [PBT/W13/00116]
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über diese Standards nicht mehr informiert werden. Schon im geltenden Recht gibt es ein ausgedehntes Anzeigeverfahren, das nicht in dieser Weise dem Vorwurf der Verkürzung der Bürgerrechte ausgesetzt ist. Wenn Sie unseren Änderungsanträgen zugestimmt hätten, hätten wir ein vernünftiges Anzeigeverfahren, das diesen Bedenken nicht ausgesetzt ist. (Beifall bei der SPD) Die Bürgerinitiativen weisen zu Recht darauf hin, daß es eine massive Bevorzugung von Investoren und Behörden gegenüber den Drittbeteiligten im Verfahren gäbe, also keine Verfahrensfairneß, und daß es eine Umfunktionierung der
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Dem Anlagenbetreiber soll es natürlich möglich sein, im Genehmigungsverfahren den Nachweis bestimmter Genehmigungsvoraussetzungen bis zur Inbetriebnahme der Anlage aufzuschieben. Drittens. Die Genehmigungsvorschriften sollen in der Tat, so wie es der Kollege Schütz gesagt hat, umgestellt werden, so daß das Anzeigeverfahren, das wir in dieser Art im deutschen Immissionsschutzrecht nicht kennen, wesentlich ausgeweitet und gestärkt wird, aber, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, nur in der Form -- das ist sowohl von Herrn Häfner als auch von Herrn Schütz völlig unterschlagen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 27.06.1996 () [PBT/W13/00116]