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Beratung fanden. Drittens. Die Auffassung des Landes ist aber seinerzeit sowohl dem damals noch federführend zuständigen Herrn Bundesminister der Finanzen in einem Schreiben der Landesregierung vom Juni des vergangenen Jahres als auch Herrn Bundesminister Professor Dr. Erhard in einem Schreiben, das ich Anfang Oktober 1957 an ihn gerichtet habe, dargelegt worden. Eine Stellungnahme dazu ist der Landesregierung bisher nicht zugegangen. (Hört! Hört! bei der SPD.) Um so mehr hat es die Landesregierung überrascht, daß der frühere Gesetzentwurf mit der Drucksache 102
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 22.01.1958 () [PBT/W03/00008]
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CSU-Antrags auf die erste Lesung im 2. Bundestag verwiesen werden darf. Damals sind von den Sprechern aller Fraktionen wesentliche Ausführungen zu diesem Thema gemacht worden. Die zeitliche Belastung des federführenden Ausschusses für Wirtschaftspolitik durch die Beratung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, das noch verabschiedet werden sollte, erlaubte es nicht mehr, in die Ausschußberatungen im einzelnen einzutreten. Immerhin sind in der damaligen Debatte im Bundestag wie auch in der öffentlichen Diskussion, die dieser Antrag hervorgerufen hat, eine ganze Reihe von Gesichtspunkten zum Vortrag
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 22.01.1958 () [PBT/W03/00008]
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Verwendung entzogen. Nicht ohne Grund ist die Stiftung gerade die Rechtsform, die man als die tote Hand bezeichnet, nämlich die Ausschaltung eines Vermögenskomplexes aus dem Wirtschafts- und Rechtsverkehr. Zum zweiten. Dieser Vorschlag erreicht nichts auf dem Wege zu dem Ziele, das wir mit unserem Antrag verbinden, nämlich über die hier gebotenen Anreizmöglichkeiten eine zusätzliche Kapitalbildung herbeizuführen. Präsident D. Dr. Gerstenmaier: Gestatten Sie eine Zwischenfrage? Dr. Hellwig (CDU/CSU) : Bitte schön! Kurlbaum (SPD) : Herr Kollege Hellwig, darf ich Sie einmal fragen, ob
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 22.01.1958 () [PBT/W03/00008]
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und rechts.) Präsident D. Dr. Gerstenmaier: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Atzenroth. Dr. Atzenroth (FDP) : Meine Damen und Herren! Sie werden verstehen, daß wir von dem bisherigen Ablauf der heutigen Beratungen sehr angenehm überrascht sind. Ein Ziel, für das wir seit acht Jahren in diesem Hause kämpfen, scheint sich langsam der Verwirklichung zu nähern. Wir sind seit acht Jahren dafür eingetreten, daß sich die öffentliche Hand aus dem Erwerbsleben heraushält. Wir sind sehr froh, dem vorliegenden Gesetzentwurf entnehmen zu
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 22.01.1958 () [PBT/W03/00008]
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Zeiß - Jena sei ein gutes Beispiel dafür, wie eine Stiftung wirtschaftlich funktionieren könne. Wir müssen dem entgegenhalten, daß die Stiftung Zeiß - Jena aus Privatvermögen auf freiwilliger Basis zustande gekommen ist. Hier soll aber über öffentliches Vermögen entschieden werden, über Vermögen, das uns allen gehört. Das muß zuerst privatisiert werden. Wenn dann eines Tages von demjenigen, dem dieses in privates Eigentum übergeführte Vermögen gehört, etwa der Wunsch geäußert wird, es in eine Stiftung zu überführen — warum denn nicht? —, dann ist das dessen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 22.01.1958 () [PBT/W03/00008]
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dem dieses in privates Eigentum übergeführte Vermögen gehört, etwa der Wunsch geäußert wird, es in eine Stiftung zu überführen — warum denn nicht? —, dann ist das dessen gutes Recht. Hier soll zunächst einmal der Bund, der deutsche Steuerzahler, das Vermögen zurückerhalten, das er in einer ungeeigneten Form zur Zeit im Volkswagenwerk liegen hat. In aller Deutlichkeit muß in der Öfffentlichkeit herausgestellt werden, daß die Form der Stiftung hier mit dem etwas an das Gefühl gehenden Gedanken der Förderung der Wissenschaften verknüpft ist
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 22.01.1958 () [PBT/W03/00008]
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zwar möglichst bald; das ist das Wesentliche. Ich darf noch einmal ganz kurz darauf hinweisen, daß dieser Gesetzentwurf drei Grundanliegen zu verwirklichen sucht; das erste ist die Privatisierung, das zweite die Eigentumsordnung, das dritte die Förderung der Wissenschaften, ein Problem, das sicherlich gleichrangig ist, wenn es auch auf einer anderen Ebene liegt. Was die Privatisierung anlangt, so kann ich mich kurz fassen. Der Standpunkt meiner Freunde ist bekannt. Ich habe ihn mehrmals vortragen dürfen, nicht nur aus Anlaß der Behandlung dieses
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 22.01.1958 () [PBT/W03/00008]
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würde für einen großen Teil unserer Bürger eine wirtschaftliche Abhängigkeit von Unternehmen des Staates bedeuten. Wir wollen nicht verschweigen, daß trotz Bemühens des Parlaments das Gewicht des „Apparats" gegenüber dem einzelnen manchmal noch recht groß ist. Es ist unsere Aufgabe, das zu verhindern; daß wir uns darum mühen, verleiht uns unsere Würde. Ich warne also davor, daß zu dieser Beeinflussung durch den „Apparat", die sich durch die Verteilung der Gewichte zwischen Staat und Bürger ergibt, unter Umständen wirtschaftliche Einflüsse hinzukommen. Gerade
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 22.01.1958 () [PBT/W03/00008]
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meint Herr Dr. Hellwig, jeder Versuch, eine moderne Unternehmensform aus der Stiftung zu entwickeln, müsse hier diffamiert werden. (Abg. Dr. Hellwig: Wer hat diffamiert?) — Herr Kollege Hellwig, ich komme darauf zurück. Sie haben zunächst die Frage aufgeworfen, was dieses Unternehmen, das sich von einer Produktion von etwa 5- bis 6000 Wagen in den ersten drei Jahren auf 500 000 Wagen heraufgearbeitet hat, für Forschung und Wissenschaft beigetragen hat. Sie haben gemeint, ein solches fähiges Unternehmen in öffentlicher Hand zu führen, sei
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 22.01.1958 () [PBT/W03/00008]
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Staaten kennen. Wir meinen aber, man .sollte hier einen Versuch mit einer Stiftung machen, bei der sich das Unternehmen nicht in Staatseigentum befindet und bei der durch die Stiftungsverfassung eine moderne Wirtschaftsführung im öffentlichen Interesse gesichert wird. Wenn Sie meinen, das nicht tun zu sollen, dann geben Sie den Gedanken auf, daß eine Unternehmung wie das Volkswagenwerk dem öffentlichen Wohle dienen könnte. Was hat Herr Dr. Hellwig über das Volkswagenwerk gesagt? Eine Selbstfinanzierung in Höhe von 800 Millionen wird nicht nur
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 22.01.1958 () [PBT/W03/00008]
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Atzenroth mit Recht bedauert, daß ein Rückgang bei den Selbständigen festzustellen sei. Wir wissen, daß wir uns in der heutigen Massengesellschaft in einer schwierigen Lage befinden, aber wir wollen gerade mit diesem Gesetzentwurf, dem weitere folgen sollen, ein System entwickeln, das gewissermaßen zum mittelbaren Selbständigen in dieser Massengesellschaft führen kann. Es ist hier wiederum das Ahlener Programm zitiert worden. Ich möchte wie schon in der ersten Lesung des 2. Bundestags darauf hinweisen, daß dieses Ahlener Programm vom Februar 1947, dessen Geltung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 22.01.1958 () [PBT/W03/00008]
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es ja gewesen, der zunächst einmal beklagte, daß der Kollege Hellwig zuvor den Einzelfall und das Prinzip unterschieden hat. Aber Sie haben nachher selbst erklärt, daß der spezielle Fall Volkswagenwerk einmünde in den Fall eines großen marktbeherrschenden Unternehmens, eines Unternehmens, das aus der Konzentration der Wirtschaft heraus in eine beherrschende Stellung hineingewachsen sei, und daß wegen dieser besonderen Charakteristik Ihre Meinung dahin gehe, dieses Unternehmen sollte als Stiftung und nicht als Aktiengesellschaft fortgeführt werden. Ich möchte versuchen, in dieser einen grundlegenden
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 22.01.1958 () [PBT/W03/00008]
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das war in dem Augenblick schlechthin ein Faktum. Wir konnten es ja gar nicht nach unserem Wunsch und Willen ändern. Noch als wir 1950 in der Bundesrepublik unsere ersten Steuersenkungen durchführen wollten, begegneten wir einem geharnischten Veto der damaligen Besatzungsmächte, das erst allmählich durch die Standhaftigkeit auf unserer Seite überwunden werden konnte. Wenn man aber eben einen zu großen Anteil des Sozialprodukts direkt und indirekt als Steuern erhebt, kann das nicht gleichzeitig bei Herrn Müller, Herrn Schulze und Herrn Lehmann als
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 22.01.1958 () [PBT/W03/00008]
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Aber in der Gegenwart haben Sie, glaube ich, fast offene Türen eingerannt, als Sie sagten, daß der Bezieher eines Einkommens zwischen 300 und 500 DM wohl nicht der erste Aspirant auf die Aktie sein werde; er werde, wenn er spare, das zunächst über die Sparkasse, die Bausparkasse, die Lebensversicherung oder das Investment-Papier tun, in dem dann ja auch schon die Aktie enthalten ist, und erst wenn es ihm dann besser gehe und er einen gewissen Stock habe, werde er auch die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 22.01.1958 () [PBT/W03/00008]
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am Kapitalmarkt nicht emissionsfähig und wäre daher im Wettbewerb, in dem es sich mit anderen wirtschaftlichen Unternehmen befindet, in allererster Linie auf die Selbstfinanzierung, d. h. auf die Finanzierung über die Preise, angewiesen. Aber gerade das ist ja das Krebsübel, das wir beseitigen wollen. Wenn wir es durch eine entsprechende Wettbewerbsordnung und eine allgemeine steuerliche Entlastung beseitigten, entfiele für die Stiftung im wesentlichen die Selbstbehauptungsmöglichkeit. Wenn Sie die Form der Stiftung prinzipiell für marktbeherrschende Unternehmen wählen — Sie haben es ja ungefähr
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 22.01.1958 () [PBT/W03/00008]
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großen Bedauern muß ich noch einmal kurz das Wort ergreifen, weil der Kollege Dr. Deist stellenweise das von mir Vorgetragene in einer Art und Weise wiedergegeben und dann dagegen polemisiert hat, die ich als ungewöhnlich unfair — abweichend von dem Verfahren, das wir sonst bei Diskussionen in diesem Hause hatten — angesehen habe. (Sehr wahr! bei der CDU/CSU.) Herr Dr. Deist, ich komme an einigen Stellen darauf zurück und werde Ihnen diese merkwürdige Art der Polemik genau vorhalten. Aber zunächst einiges zum
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auf ein Viertel der Haushaltungen, die Aktien besitzen. Und nun überlegen Sie einmal folgendes. Gerade der selbständige Betriebsinhaber, der die flüssigen Mittel in seinem Betrieb arbeiten läßt, fällt ja als Erwerber von Aktienbesitz aus. Es ist das doch ein Problem, das mein Freund und Kollege Schmücker immer wieder anführt, daß die Förderung insbesondere des Aktiensparens in Konflikt käme mit dem Kapitalbedarf und dem Sparbedarf gerade der Selbständigen zugunsten ihres eigenen Betriebs. Ich glaube, man sollte diese Zahlen etwas sorgfältiger wägen, ehe
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sehr überlegt, ob wir Publizitätsvorschriften im konkreten präzisen Sinne in diesen Gesetzentwurf hineinbringen sollen. Wir haben aber den zeitlichen Zusammenhang mit den an anderer Stelle laufenden Arbeiten über die Verbesserung der Publizitätsvorschriften im Aktienrecht richtig gesehen und behalten uns vor, das bei der Ausschußberatung hineinzubringen. (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.) Nun zu der Frage der deutschen Aktiengesellschaften und ihrer Publizität im Verhältnis zu amerikanischen Gesellschaften, dem vielbeschworenen Beispiel, daß die Zulassung deutscher Aktien bei der New Yorker Wertpapierbörse abgelehnt worden
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die ihr Stimmrecht ausüben können, ist sicherlich noch nicht vollständig. Ich sehe nicht ein, warum wir uns hier entzweien ollen, wenn wir auf der Linie einig sind, daß das Problem der Begrenzung in den Stimmrechten ein ernstes Anliegen ist, über das wir in den Ausschüssen beraten müssen. Ich verstehe nicht, warum Sie uns dann einen unsachlichen Vorwurf machen. (Sehr richtig! in der Mitte.) Präsident D. Dr. Gerstenmaier: Meine Damen und Herren, ab und zu muß ich doch einen Blick auf die
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nur auf seine laufenden Bezüge angewiesen sein, daß niemand diesem Arbeitnehmer im Ernst zuraten kann, sich Aktien zu verschaffen. Das hat mit der Reife der Arbeitnehmer nicht das mindeste zu tun. Ich hin Ihnen dankbar, daß Sie schließlich anerkannt haben, das hätte ich auch nicht gesagt. Aber das ist der entscheidende Punkt. Es handelt sich nicht um die Reife der Arbeitnehmer, sondern es handelt sich darum, ob Sie nicht mit Ihrer Darlegung über die Ringe der Eigentumsbildung recht haben, daß man
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Damen und Herren, ich muß noch einige Dinge richtigstellen, die Herr Dr. Hellwig über die Vermögensbildung gesagt hat. Das ist eine Darstellung, die leider immer wieder in dieser Form gebracht wird und die die öffentliche Vermögensbildung in einem Ausmaße diffamiert, das dem Sachverhalt nicht entspricht. Sicherlich, die formalen Prozentsätze sind: 40 % in Unternehmenshand, 20 % in privater Hand und 40 % in öffentlicher Hand. Aber bitte, unter diesen 40 % ist zunächst einmal das ganze Vermögen, das in Darlehen für den sozialen Wohnungsbau gegeben
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 22.01.1958 () [PBT/W03/00008]
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die öffentliche Vermögensbildung in einem Ausmaße diffamiert, das dem Sachverhalt nicht entspricht. Sicherlich, die formalen Prozentsätze sind: 40 % in Unternehmenshand, 20 % in privater Hand und 40 % in öffentlicher Hand. Aber bitte, unter diesen 40 % ist zunächst einmal das ganze Vermögen, das in Darlehen für den sozialen Wohnungsbau gegeben worden ist. (Sehr richtig! bei der SPD. — Abg. Dr. Hellwig: Dafür sind bei den Unternehmungen auch die öffentlichen Unternehmungen!) Das sollte man dazusagen, wenn man immer von diesem raffgierigen Staat mit seinen 40
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wir konsequent immer eingenommen haben, und wird nicht aus einer gewissen Oppositionsstimmung heraus hier vorgetragen. Ich stelle den Antrag, die Beratung dieses Gesetzes vorläufig abzusetzen; denn das Gesetz wäre, wenn es erlassen würde, verfassungswidrig. Sie können nicht ein Gesetz verlängern, das nicht mehr besteht. Das Gesetz, das hier verlängert werden soll, ist seit 21 Tagen tot. (Zuruf von der Mitte: Aber nicht beerdigt!) — Sie haben es nicht beerdigt, das ist schon richtig; aber am 21. Dezember 1957 ist es erloschen. Man
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 22.01.1958 () [PBT/W03/00008]
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wird nicht aus einer gewissen Oppositionsstimmung heraus hier vorgetragen. Ich stelle den Antrag, die Beratung dieses Gesetzes vorläufig abzusetzen; denn das Gesetz wäre, wenn es erlassen würde, verfassungswidrig. Sie können nicht ein Gesetz verlängern, das nicht mehr besteht. Das Gesetz, das hier verlängert werden soll, ist seit 21 Tagen tot. (Zuruf von der Mitte: Aber nicht beerdigt!) — Sie haben es nicht beerdigt, das ist schon richtig; aber am 21. Dezember 1957 ist es erloschen. Man kann ein Gesetz, das erloschen ist
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eines Verlängerungsgesetzes ist noch rechtzeitig vor Auslaufen des Gesetzes von der Bundesregierung vorgelegt (Abg. Wittrock: Das spielt gar keine Rolle!) und rechtzeitig im Bundesrat beraten worden. Aus der Beratung des Bundesrats verdient das Faktum festgehalten zu werden, daß der Antrag, das Gesetz nicht nur für ein Jahr, sondern für drei Jahre zu verlängern, von einem sozialdemokratischen Wirtschaftsminister gestellt und vertreten worden ist. (Hört! Hört! in der Mitte.) Das ist ein erheblicher Widerspruch zu der Erklärung, die wir eben von dieser Seite
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