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hinzuzufügen. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Dr. Wolfgang Ullmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Lassen Sie mich von seiten des Bundesrates und der Länder ausdrücklich hervorheben: Aus unserer Sicht ist die Handlungsfreiheit des Zentralstaates unverändert gewährleistet. Es liegt mir daran, das zu sagen, weil während der Diskussion über Art. 23 innerhalb des Deutschen Bundestages und sogar von seiten unseres Staatsoberhauptes Kritik und mahnende Hinweise die Regel waren. Die Feststellung hat ihre nachhaltigste Bestätigung in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Europäische
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 04.02.1994 () [PBT/W12/00209]
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der PDS/Linke Liste und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten [CDU/CSU]) Dies haben unsere Vorschläge aber auch vermieden. Zweitens. Was hätte gegen die vorsichtige Formulierung zum Tierschutz gesprochen, auf einem Gebiet, auf das sich die wohl größte Zahl hochengagierter Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern aus der gesamten Bundesrepublik richtete? Drittens. Herr Kleinert war so freundlich, Herbert Wehner zu zitieren. Nun wissen Sie, daß Herbert Wehner Ehrenbürger der Freien und Hansestadt Hamburg war. Ich
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denn es sind weitere Anträge gestellt worden. Ich möchte aber doch dringend darum bitten, meine Damen und Herren: Was am Ende beschlossen wird und was der Deutsche Bundestag und der Bundesrat als die neue Fassung des Grundgesetzes verabschiedet haben werden, das sollte von uns allen als Grundlage für die Arbeit der kommenden Jahre bei der Vollendung der deutschen Einheit angenommen werden. Wer dies nämlich nicht tut und an der verabschiedeten Fassung mit dem Argument, sie sei unzureichend, danach noch weiter herumkrittelt
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Verfassungskommission betrifft, so muß man davon ausgehen, daß wir die innere Einigung nicht ersetzen konnten. Das war nicht die Aufgabe. Ich selbst halte an meiner nüchternen Voraussage aus dem Jahre 1990 fest: Die Einheit der Köpfe und Herzen der Deutschen, das dauert 40 Jahre. Zur Gestaltung der inneren Einigung konnte die Verfassungskommission also nur einen begrenzten Beitrag leisten. In Anbetracht der Größe der vor uns stehenden Aufgabe der deutschen Einigung müssen wir davon ausgehen, daß auch der kommenden Generation noch große
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der DDR 1968 der Fall war, die Staatsgrundsätze vor Menschen- und Bürgerrecht gestellt. Ich denke, das ist in einer deutschen Verfassung nicht mehr möglich. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD) Der zweite Punkt betrifft das Übergewicht der Exekutive, das an mehreren Stellen erkennbar ist. Sie wissen das besser als ich; ich will meine Zeit darauf nicht verschwenden. Es wundert mich nur, daß Ihnen das, unter Berufung auf den Runden Tisch und den Kuratoriumsentwurf, passiert ist. Das dritte, das ich
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Exekutive, das an mehreren Stellen erkennbar ist. Sie wissen das besser als ich; ich will meine Zeit darauf nicht verschwenden. Es wundert mich nur, daß Ihnen das, unter Berufung auf den Runden Tisch und den Kuratoriumsentwurf, passiert ist. Das dritte, das ich ansprechen wollte, steht nun wahrlich nicht in einem der beiden Entwürfe. Es bezieht sich auf die Ostkammer: Gerade wenn man mit solchem Nachdruck für die Vollendung der Einheit Deutschlands eintritt, kann man doch nicht einen Vorschlag machen, der die
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CDU/CSU: Mikrofon!) Vizepräsident Dieter-Julius Cronenberg: Wenn Sie auf den Knopf dort drücken und sich gedulden, bis es dauerhaft rot leuchtet, (Dr. Burkhard Hirsch [F.D.P.]: Das paßt!) dann funktioniert es. Dr. Uwe-Jens Heuer (PDS/Linke Liste): Herr Ullmann, das mit dem Übergewicht der Exekutive verstehe ich nicht. Darüber müßten wir dann einzeln reden. Aber Sie haben weiter gesagt, unser Problem sei, wir hätten einen ersten Teil vorgeschaltet, der sozusagen den Staat verkörpert. Wir haben gemeint, die Frage der Volkssouveränität
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daß ich nicht behauptet habe, die Mehrheit des deutschen Volkes sei für die Todesstrafe, daß ich lediglich zum Ausdruck gebracht habe, daß es unter ganz bestimmten Umständen bei einem Plebiszit dazu kommen könnte? Dies ist ein qualitativer Unterschied. Das zweite, das ich daran anschließen möchte, ist: Ich habe Sie heute, als ich über die Präambel sprach, nicht mit Namen genannt und habe Sie deshalb auch nicht als Vertreter eines atheistischen Zeitgeistes bezeichnet. Ich bitte, das zur Kenntnis zu nehmen. Dr. Wolfgang
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ist ein qualitativer Unterschied. Das zweite, das ich daran anschließen möchte, ist: Ich habe Sie heute, als ich über die Präambel sprach, nicht mit Namen genannt und habe Sie deshalb auch nicht als Vertreter eines atheistischen Zeitgeistes bezeichnet. Ich bitte, das zur Kenntnis zu nehmen. Dr. Wolfgang Ullmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Kollege Dr. Jahn, ich nehme das in beiden Fällen gerne und mit Beruhigung zur Kenntnis. Vizepräsident Dieter-Julius Cronenberg: Abgeordneter Dr. Krause (Bonese). Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) (fraktionslos): Herr
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Rechnung tragen. Ähnlich steht es bei der Frage der sozialen Rechte. Wenn sie selbst in der abgeschwächten Form der Staatszielbestimmung keinen Eingang in das Reformkonzept der Kommission finden konnten, dann zeigt das die grundsätzliche Nichtbereitschaft einer autoritär-antidemokratischen Technokratie, ihr Ausbeutungskonzept, das keinerlei sinnvolle Zukunftsperspektiven mehr eröffnet, zu einer Kultur transformieren zu lassen, in der das Leben das Wichtigste im Leben ist und darum der Heteronomie von Vermarktungszwängen eben nicht unterworfen werden darf. Nun noch ein Schlußwort zu dem Verhältnis des Christentums
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auf, daß von der Ästhetik der Sprache des Grundgesetzes und der Notwendigkeit von Klarheit und Kargheit immer dann die Rede ist, wenn es um die Rechte von Frauen geht. Ich denke nur an den Art. 23 oder an das Monstrum, das wir jetzt als Art. 16a in der Verfassung haben: Dagegen ist das, was wir zur Ergänzung des Art. 3 formuliert haben, präzise, schlank und elegant. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der F.
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den Staat und insbesondere den Gesetzgeber, Grundlagen dafür zu schaffen, daß Familientätigkeit und Erwerbstätigkeit aufeinander abgestimmt werden können und die Wahrnehmung der familiären Erziehungsaufgabe nicht zu beruflichen Nachteilen führt. " (Ulrich Irmer [F.D.P.]: Das ist schon weniger schlank!) — Ja, das stammt vom Bundesverfassungsgericht. (Heiterkeit bei der SPD) Die CDU/CSU hat bei der Debatte in der Gemeinsamen Verfassungskommission zwar anerkannt, daß es hier für sie Diskussionsbedarf gibt. Ich erinnere mich an eine diesbezügliche Erklärung von Herrn Jahn. Irgendwelche Ergebnisse dieser
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sein soll, kann ich nicht erkennen. Können Sie mir die Frage beantworten, wie Sie dazu kommen, zu sagen, daß Verbände wie die Lebenshilfe nicht wissen, was sie tun, wenn sie diese Forderung unterstützen? Dies insbesondere auch auf Grund des Gutachtens, das von dem Behindertenbeauftragten Regenspurger in Auftrag gegeben worden ist, das sich für eine solche Ergänzung des Grundgesetzes ausspricht. Dr. Gerhard Friedrich (CDU/CSU): Frau Kollegin Mascher, ich habe das Wort „nebulös" im Zusammenhang mit der Kritik erwähnt, daß es von
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Frage beantworten, wie Sie dazu kommen, zu sagen, daß Verbände wie die Lebenshilfe nicht wissen, was sie tun, wenn sie diese Forderung unterstützen? Dies insbesondere auch auf Grund des Gutachtens, das von dem Behindertenbeauftragten Regenspurger in Auftrag gegeben worden ist, das sich für eine solche Ergänzung des Grundgesetzes ausspricht. Dr. Gerhard Friedrich (CDU/CSU): Frau Kollegin Mascher, ich habe das Wort „nebulös" im Zusammenhang mit der Kritik erwähnt, daß es von der Sache wegführt, wenn ich Beispiele nenne. Ich halte es
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der Opposition diskutiert haben, übereinstimmen, daß Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip jedwedem sozial Benachteiligten ein Höchstmaß an sozialer Chancengleichheit verspricht, zu realisieren durch den Gesetzgeber? Würden Sie gleichzeitig mit mir der Meinung sein, daß das Problem, das hier im Grunde immer wieder verdrängt wird, in Wahrheit darin liegt, einen spezifischen, kollektiv-rechtlichen Gruppenschutz einzuführen, der im System unserer individualrechtlichen Grundrechtsgarantien nicht mit angelegt ist und der, wenn man eine Gruppe herausnimmt, zu Folgeproblemen führt? Ich nenne nur die
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Damen und Herren, die Zwischenfragen gestellt haben. Frau Matthäus-Maier hat gesagt, daß, fände man im Grundgesetz z. B. ein Wort über die Behinderten — Frau Mascher hat von den Kindern gesprochen, dann wurden von der generellen Norm sexuell abweichende Verhaltensweisen erwähnt —, das eine positive Signalwirkung erzeuge. Frau Matthäus-Maier, eine Signalwirkung ist schön und gut. Aber wenn Sie zu viele Signale aufstellen, dann wird das einzelne überhaupt nicht mehr beachtet. Das ist so ähnlich, als wenn man über eine Landstraße fährt, auf der
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Ulrich Irmer (F.D.P.): Gerne, ja. Vizepräsident Helmuth Becker: Bitte. Dr. Walter Hitschler (F.D.P.): Herr Kollege Irmer, ich möchte es nicht ins Lächerliche ziehen, aber ich will es auf den Punkt bringen. Müßte man bei diesem Verfassungsverständnis, das hier offensichtlich zugrunde liegt, dann nicht nur sozial benachteiligte Gruppen aufnehmen, sondern auch andere Gruppen, die in unserer Gesellschaft im Alltagsleben in gewisser Weise benachteiligt sind, beispielsweise Linkshänder und Brillenträger? (Ingrid Matthäus-Maier [SPD]: Das werden die Behinderten gern nachlesen, was
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kann, ist leider unvermeidbar. Wollen Sie deshalb etwa andeuten, daß man die Unabhängigkeit der Gerichte beseitigen könnte, daß man die Gerichte weisungsgebunden macht gegenüber irgendwelchen anderen staatlichen Instanzen, damit es in jedem Falle ausgeschlossen ist, daß irgendwann ein Urteil ergeht, das wir alle für skandalös erachten? Darum geht es doch. (Dr. Uwe-Jens Heuer [PDS/Linke Liste]: Er begründet doch nur die Notwendigkeit der Verfassungsänderung!) — Ich habe das verstanden. Aber es wird immer so getan, daß dann, wenn dieses nicht im Grundgesetz
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Art. 23, in dem wir die Fehler, die in Europa noch bestehen, wenigstens teilweise dadurch auszugleichen versuchen, daß wir uns selbst hier stärker in die Pflicht nehmen, indem in Zukunft die Bundesregierung, wenn sie als Gesetzgeber in Europa tätig wird, das mit zu berücksichtigen hat, was wir ihr als Bundestag sagen, und auch das, was der Bundesrat ihr vorher ins Stammbuch schreibt. Dies ist ein wesentlicher Fortschritt. Meine Damen und Herren, ich kann es nicht lassen, jetzt am Schluß doch noch
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nennt, verfassungsethisches Signal setzt, eine Verfassungserwartung, wird das nicht ohne Wirkung bleiben. Wenn ich in der Verfassungskommission etwas von Ihnen gelernt habe — es war im wesentlichen ein Seminar mit einem wichtigen Professor an der Spitze —, dann das, daß jedes Wort, das in die Verfassung hineinkommt, die Verfassung verändert und bei Interpretationen natürlich eine Rolle spielen kann. Es ist auch so, daß mir viele gesagt haben: Wir unterschreiben deswegen nicht, weil es doch etwas bewirken könnte, und wir haben unsere Erfahrungen mit
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ein Behinderter dabei war, noch möglich wären, wenn der Begriff Mitmenschlichkeit so zentral in unserer Verfassung stünde? Ich glaube es nicht. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.) Schließlich gilt das Bürgerethos, das hier angesprochen ist, nicht nur für die Bürger draußen, sondern auch für uns in diesem Saal, für alle Politiker, für den Bundespräsidenten. Meinen Sie nicht auch, daß dies bewußtseinsprägende Auswirkungen für uns alle hätte, daß wir in Zeiten knappen Geldes
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darauf eingehen. Präsidentin Dr. Rita Süssmuth: Eine weitere Zwischenfrage des Kollegen Scholz. Dr. Rupert Scholz (CDU/CSU): Herr Kollege von Stetten, sind Sie nicht mit mir der Meinung, daß in dem neuen Art. 72 Abs. 2 das Tatbestandsmerkmal der Gesamtstaatlichkeit, das ganz bewußt als ein bedürfnisqualifizierendes Moment aufgenommen worden ist, gewährleistet, daß gerade in diesen Feldern, wo die Berufsausbildung in der Tat nicht dezentral, sondern zentral sein muß, bis in die europäische Dimension hinein, sich bei den Bundeszuständigkeiten, soweit sie im
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hinweg, im Sinne einer reinen Gleichheit vor dem Gesetz verstanden worden, obwohl daraus auch schon damals, 1949, ein Gleichberechtigungsgebot abgelesen wurde. Wir wollen klarmachen, daß es sich um ein tatsächliches Gleichberechtigungsgebot handelt, und fußen insoweit auf der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, das dies mehrfach deutlich gesagt hat. Das Bundesverfassungsgericht sieht ein Gleichberechtigungsgebot an den Staat. Dies aber müssen wir deutlich formulieren, weil es, wie natürlich immer bei der Juristerei, andere Juristen, überwiegend Herren, gibt, die das natürlich ganz anders sehen. Das heißt
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Freiheitsrechten sein Recht des Stärkeren ablesen zu können, an den sozial Schwächeren vorbeizuziehen. Das hat das Grundgesetz nicht gewollt. Es ist auch mit der Menschenwürde, die in Art. 1 festgelegt ist, nicht vereinbar. Aber wir dürfen in diesem grundlegenden Gesetz, das wir für unser Staatswesen haben, nicht nur von Freiheit und Gleichheit reden und den dritten Wert — die Brüderlichkeit und alles, was damit verbunden ist — überhaupt nicht erwähnen. Gut, dieser Wert ist im Begriff der Menschenwürde natürlich irgendwie enthalten. Aber auch
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Susanne Kastner: Dann bitte Ihre Zusatzfragen, Frau Kollegin. Petra Pau (fraktionslos): Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Staatssekretär, damit Sie nicht umsonst angereist sind, stelle ich Ihnen natürlich noch Zusatzfragen. Zunächst zur Geschichte der Hartz-IV-Gesetzgebung: Gab es im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens, das für die so genannten Hartz-Gesetze durchgeführt wurde, zwischen dem Bundesjustizministerium und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Differenzen hinsichtlich der Pfändungsbeiträge, und, wenn ja, welcher Art waren diese Differenzen? Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz: Nein, es
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.03.2005 () [PBT/W15/00162]