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der Herr Berichterstatter auch noch darauf hingewiesen, daß wir diese Regelung sowohl bei Urlaubsgesetzen wie bei der Bezahlung der gesetzlichen Feiertage kennen. Diese Regelung würde auch bei der reinen Lohnfortzahlung eine große Rolle spielen. Es ist also nicht ein Problem, das sich nur bei diesem Gesetz stellt, sondern eines, das sich auch stellen würde, wenn wir den Überlegungen der Sozialdemokratischen Partei folgten. Eine weitere Bemerkung zu einem Punkt, der im Laufe der Diskussion um dieses Gesetz eine sehr große Rolle gespielt
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 31.05.1961 () [PBT/W03/00161]
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diese Regelung sowohl bei Urlaubsgesetzen wie bei der Bezahlung der gesetzlichen Feiertage kennen. Diese Regelung würde auch bei der reinen Lohnfortzahlung eine große Rolle spielen. Es ist also nicht ein Problem, das sich nur bei diesem Gesetz stellt, sondern eines, das sich auch stellen würde, wenn wir den Überlegungen der Sozialdemokratischen Partei folgten. Eine weitere Bemerkung zu einem Punkt, der im Laufe der Diskussion um dieses Gesetz eine sehr große Rolle gespielt hat. Es handelt sich um die Frage der lohnsteuerlichen
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noch dieselbe Antwort auf dieses Problem gegeben hat, die die CDU schon 1957 vor der letzten Bundestagswahl gegeben hatte. (Beifall bei der SPD.) Er hat in prägnanter Kürze gesagt: Wir lehnen ab. Er hat weiter gesagt: Wir streben das Ziel, das uns vorschwebt, an. Nun, ich meine: wenn ein Ziel vier, fünf Jahre vorgeschwebt hat, dann ist es endlich Zeit, auf den Boden der Realitäten zurückzukommen. (Erneuter Beifall bei der SPD.) Ich bin weiter der Meinung, daß die hier hinsichtlich der
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Auswirkung ja nicht so groß ist, beibehalten, nur weil die Kompliziertheit Ihres Gesetzentwurfs Sie dazu zwingt. Im Laufe dieser Debatte werden noch eine Reihe anderer Gesichtspunkte eine Rolle spielen, die noch diskutiert werden müssen. Ich möchte aber ein Argument vorwegnehmen, das im Zusammenhang mit diesem Gesetz auch in der öffentlichen Diskussion in den letzten Wochen eine Rolle gespielt hat. Es ist das Argument der Tragbarkeit dieser Sozialleistungen für den Betrieb. Es ist nicht so, daß durch das Gesetz von 1957 die
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Gedächtnis. Damals saßen Sie noch etwas weiter rechts. Vielleicht hat Ihre Mitwirkung in der CDU-CSU-Fraktion nun auch die soziale Diskussion in dieser Partei mittlerweise etwas verschoben. (Heiterkeit bei der SPD.) Meine Damen und Herren, ich glaube — und die Ausschußberatungen haben ,das ja im Grunde genommen bewiesen —, daß es in Ihrer Fraktion den einen oder anderen gibt, der aus seinen praktischen Lebens- und Berufserfahrungen unseren Gedankengängen nähersteht, als er das hier im Plenum sagen darf. Ich bedauere sehr, daß die Bedenken, die
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Ihre Pressestelle über die Situation der Krankenkassen und die Notwendigkeit von Beitragserhöhungen bei diesen Kassen gesagt worden ist, dann habe ich den Eindruck, daß diese jetzt in der Öffentlichkeit aktivierte Diskussion über Beitragserhöhungen ein Vorspiel zu dem Kostenbeteiligungsdrama ist, für das Sie sich am 17. September wieder das politische Mandat holen wollen. (Abg. Ruf: Keine Sorge!) — Was heißt hier „keine Sorge"? Sie haben doch durch Ihre Zwischenrufe klargestellt, Herr Ruf, daß die CDU nicht von dem Grundgedanken des Blankchen Entwurfs abgerückt
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Wegfall der sogenannten Aussteuerung freudig zu. Der Herr Sachverständige bewegt sich also gewissermaßen auf der Linie unseres Antrages. Hinsichtlich der Anwendung dieses Artikels haben die Krankenkassen ein umfangreiches Dokument über die Erfahrungen, die mit dem Bundesversorgungsgesetz gemacht worden sind, vorgelegt, das sehr interessante Ausblicke auf die Schwierigkeiten eröffnet, die diese Formulierung bereitet, die aller Wahrscheinlichkeit nach unsere Sozialgerichte — obwohl sie gerade nicht über Arbeitsmangel klagen können — ausgiebig beschäftigen wird. Auch von unserer Seite wird zugegeben, daß es oft schon früh erkennbar
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sich vielleicht nicht ganz so deutlich aus. Es wäre gut, wenn ich dazu ein klares unid klärendes Wort beitragen könnte. Selbstverständlich hat es auch in den Reihen der CDU/CSU ein Diskussionsproblem „Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze" gegeben. Niemand hat die Absicht, das zu bestreiten. (Abg. Börner: Einen Beschluß!) — Daß es einen solchen Mehrheitsbeschluß — ich habe nicht daran mitgewirkt — im Sozialpolitischen Ausschuß gegeben hat, will ich Ihnen gleich zu Beginn der Diskussion bestätigen, allerdings im Zusammenhang mit der Krankenversicherungsreform und nicht im Zusammenhang
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Börner: Einen Beschluß!) — Daß es einen solchen Mehrheitsbeschluß — ich habe nicht daran mitgewirkt — im Sozialpolitischen Ausschuß gegeben hat, will ich Ihnen gleich zu Beginn der Diskussion bestätigen, allerdings im Zusammenhang mit der Krankenversicherungsreform und nicht im Zusammenhang mit diesem Gesetz, das ja nur ein Teilproblem ganz besonderer Art zu regeln beabsichtigt. Die Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung ist — der Kollege Killat hat das richtig betont — vor allem ein Problem der Angestellten und der Angestelltenersatzkassen, und dieses Problem wird bis zur
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wird auf den Geist und die Geschicklichkeit ankommen, nicht immer auf die Lautstärke. Die Befreiung der Krankenversicherung und das Problem der Solidarhaftung hat aber, Herr Kollege Killat, wenn ich Ihnen das sagen darf, noch ein besonderes Argument für sich, über das Sie nicht gesprochen haben. Es wäre sehr interessant, auch für die Zukunft die Frage zu untersuchen, ob Sonderpreise für Arzneien, ob Sondervereinbarungen für Krankenhauspflegesätze und ob besondere Vorteile, die den Ärzten bei der Honorargestaltung für die gesetzliche Krankenversicherung abverlangt werden
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denn tun? Leistungen senken?) Vizepräsident Dr. Jaeger: Frau Kalinke, wollen Sie das Wort? (Abg. Frau Kalinke: Nein, es lohnt nicht!) Herr Abgeordneter Horn! Horn (CDU/CSU) : Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Kollege Büttner hat soeben hier, glaube ich, ,das Forum verwechselt, vor dem er sprach. Wenn er das in einer sozialdemokratischen Wahlversammlung in dieser Form gesagt hätte, nähme ihm das niemand von uns übel. (Zurufe von der SPD.) Aber wenn er in solchen Wahlversammlungen Widerspruch ertragen kann, wird ihm
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den Krankenkassen durch das Gesetz vor Augen! Wir Sozialdemokraten sind der Meinung, daß diese 180 Millionen DM nicht durch eine Beitragserhöhung bei den Krankenkassen, die jetzt schon sehr hohe Beiträge erheben müssen, aufgebracht werden sollten, sondern daß man das Problem, das uns seit 1957 hier beschäftigt, nämlich die Abgeltung der Fremdlasten in der Krankenversicherung, erneut zur Diskussion stellen sollte. Wir können uns nicht mit der Meinung der Regierungspartei einverstanden erklären, daß das Problem der Fremdlasten generell bis zum Neubeginn der Diskussion
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machte deutlich, daß unsere Bedenken, am Ende einer solchen Vorschaltgesetzgebung stünden die Beitragserhöhungen, richtig waren. Als Kollege Dr. Starke das damals von ,diesem Platz aus sagte, wurde ihm zugerufen, er „unke" und stelle falsche Prognosen. Mit ,diesem Gesetzentwurf führen Sie ,das durch, was wir damals durch unsere Warnung verhindern wollten. Wir Freien Demokraten meinen, daß ,die Belastungen, die aus diesem Gesetzentwurf sowohl für den Arbeitgeber wie für den Arbeitnehmer eintreten werden, auf der einen Seite noch gar nicht richtig erkannt und
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und breit erörtert. Wir haben uns in ,der ersten Lesung dafür ausgesprochen — das ist die Grundtendenz dieses Gesetzes —, ein Rahmengesetz auf der Basis der Freiwilligkeit zu schaffen. Der prägende Gedanke dieses Gesetzes ist die Idee .der Partnerschaft. Kaum ein Gesetz, das wir in dieser Legislaturperiode verabschiedet haben, ist wie dieses auf den guten Willen und die Zusammenarbeit der Partner im Betrieb abgestimmt. (Beifall bei der CDU/CSU.) Deshalb schafft dieses Gesetz die Möglichkeit, einmal durch Einzelverträge, zum anderen durch Betriebsvereinbarungen einen
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werden soll. Wir müssen nun feststellen, daß dadurch, daß die Einkommensbegrenzung wegfällt, daß also auch Bezieher von Einkommen über 15 000 DM in den Genuß der steuerlichen Vergünstigung kommen und damit auf Kosten der Allgemeinheit begünstigt werden, dem gerechtfertigten Verlangen, das im ursprünglichen Entwurf berücksichtigt war, nicht entsprochen wird. Wir sind 'der Meinung, daß es nicht vertretbar ist, hierbei die hohen Einkommen steuerlich noch zu begünstigen. Ich ,darf auf die Broschüre „Eigentum für alle" verweisen, in der die Herren Zweig und
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von Volksaktien vortragen. Sie würden überrascht sein, wie viele Leute wahrscheinlich selbst aus dem Kreise Ihrer Wähler von der Möglichkeit, die wir geschaffen haben, Gebrauch gemacht haben. (Beifall bei der CDU/CSU.) Das Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer, das wir jetzt in dritter Lesung beraten, setzt diese Politik nicht nur folgerichtig fort, sondern es eröffnet darüber hinaus neue Wege. Bei mancher Kritik an der Vorlage ist doch festzustellen — und ich lege Wert darauf, das hier in der dritten Lesung
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Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer, das wir jetzt in dritter Lesung beraten, setzt diese Politik nicht nur folgerichtig fort, sondern es eröffnet darüber hinaus neue Wege. Bei mancher Kritik an der Vorlage ist doch festzustellen — und ich lege Wert darauf, das hier in der dritten Lesung zu sagen —, daß der Entwurf nach Auffassung des Bundesrats ein grundsätzlich begrüßenswerter Versuch ist, die Maßnahmen zur Förderung des Sparens zu verstärken. Es liegen auch positive gewerkschaftliche Stellungnahmen vor. Gestern noch ist uns die Stellungnahme
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wenn, wie Professor Nell-Breuning es ausgedrückt hat, das Steuer mit Entschiedenheit herumgeworfen wird. (Beifall bei der SPD.) Vizepräsident Dr. Dehler: Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Starke. Dr. Starke (FDP) : Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Gesetz, das uns jetzt in dritter Lesung vorliegt, halten wir für ein für eine gesunde Eigentumspolitik ungeeignetes Gesetz. Dieses Gesetz ist kein isolierter Schritt, es ist ein Meilenstein auf einem Wege der Regierungspartei, (Abg. Katzer: Sehr richtig!) der immer weiter von den
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mit erstritten haben. Meine sehr geehrten Damen und Herren von der Regierungspartei, diese Grundlagen, die damals geschaffen worden sind, sind sicherlich sehr tragfähig. Aber ich glaube, daß heute schon viele in Ihren Reihen ahnen und daß eine ganze Reihe weiß, das diese Grundlagen bereits brüchig geworden sind. Die Eigentumspolitik, eine Politik breitgestreuten Eigentums, ist auch ein wichtiger Bestandteil der Gesellschaftspolitik der Freien Demokraten. (Hört! Hört! bei der CDU/CSU.) Wir haben das schon 1953 in unserem Wirtschaftsprogramm eindeutig zum Ausdruck gebracht
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DM. (Abg. Katzer: Das beweist ,die Notwendigkeit des Gesetzes!) An diesen Zahlen können Sie ermessen, wieviel 312 DM pro Kopf sind. Ich wollte nur darauf hinweisen, damit das nicht bagatellisiert wird, sondern damit wir uns über die Wirkung des Gesetzes, das hier gemacht worden ist, klar sind. Vizepräsident Dr. Dehler: Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Frage des Abgeordneten Dr. Becker? Dr. Starke (FDP) : Bitte! Dr. Becker (Mönchengladbach) (CDU/CSU) : Ist Ihnen bekannt, Herr Dr. Starke, daß ein Drittel aller Handwerksbetriebe, also
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in Übereinstimmung mit der Regierungspartei die Frage des Werktarifvertrages bereinigt. Sie wissen, daß schon im Bundesratsausschuß der Antrag gestellt worden war, die vermögenswirksamen Leistungen und die Ergebnisbeteiligung dem Streikrecht zu unterstellen, sie also tarifvertragsfähig zu machen. Heute ist es gelungen, das hier herauszubringen. Wir sind diesmal sogar, wie ich zu meiner großen Freude feststelle — leider ist der Kollege Dollinger aus Bayern nicht mehr da —, dem Vorwurf entgangen, daß wir diesen Antrag, das Wort „Werktarif" wieder zu streichen, bei der Regierungspartei abgeschrieben
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alle —, gesagt haben oder haben verlauten lassen: Sonst würden sie eben dem FDP-Antrag zustimmen. Das ist doch die Gefahr, in der Sie als Partei mit solch großer Spannweite auf diesem Wege stehen. (Abg. Schmücker: Haben Sie eigentlich einen Abhördienst?) — Nein, das erzählt man uns. (Abg. Schmücker: Aber was Sie gesagt haben, stimmt nicht!) — Das müssen Sie dann nicht mir sagen, sondern den Kollegen Ihrer Fraktion; denn ich habe nur referiert. (Zurufe von der Mitte: Nennen Sie auch den Namen!) Noch etwas
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der CDU/CSU.) — Ich halte Sie nicht mehr sehr lange auf, aber Sie werden uns schon zugeben müssen: Wenn wir zustimmen sollen, daß so wichtige Gesetze aus bestimmten Gründen vor praktisch leerem Hause beraten werden, müssen wir uns wenigstens vorbehalten, das zu sagen, was wir zu sagen haben. Sie selbst halten doch das Gesetz für sehr wichtig. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es geht auch in Punkt 5 darum, daß dieses Gesetz mit den Auskunftsrechten, die statuiert sind, ein neuer
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einmal milde ausdrücken — volkswirtschaftlicher Mißverständnisse unterlaufen. Er meinte zwar, er wisse, was ich denke. Damit er nun aber wirklich weiß, was ich denke, möchte ich ihm folgendes sagen: Herr Kollege Starke, ich wiederhole ausdrücklich den Satz aus der ersten Lesung, das dieses Gesetz volkswirtschaftlich nützlich angewandt werden wird und angewandt werden kann, (Abg. Katzer: Sehr richtig!) von dem „soll" ganz abgesehen, und zwar deshalb, weil das Gesetz eine Beteiligung, eine Interessierung der Arbeitnehmer an a) der Rationalisierung, b) den Ergebnissen und
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geht nicht." Lieber Herr Kollege Starke, wollen Sie mir sagen, woher denn die meisten übrigen Bürger in unserem Volke ihr Eigentum haben, außer über ihre Betriebe? (Sehr gut! bei der CDU/CSU.) Soll es denn ein für allemal ausgeschlossen sein, das die Mitarbeiter in den Betrieben an den kommenden Rationalisierungsvorteilen und Steigerungen der Leistungen beteiligt werden? (Beifall bei der CDU/CSU.) Darum geht es uns; und deshalb ist dies eben ein Anfang, und wir hoffen sehr, daß er dazu führt, daß
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