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erreichen können. Wir werden daher meines Erachtens so schnell wie möglich dazu kommen müssen, ein Verkehrswegegesetz zu schaffen, das mit Hilfe möglichst auch des Kapitalmarktes eine langfristige Finanzierung des Straßenbauprogramms ermöglicht. Nun ergibt sich in diesem Zusammenhang ein zweites Problem, das bereits im Finanz- und Steuerausschuß sehr eingehend diskutiert worden ist, wo man aber nicht zu einer abschließenden Meinung gekommen ist. Das ist die Tatsache, daß ein großer Teil der Straßenbauaufgaben heute bei den Gemeinden und den Landkreisen liegt, d. h.
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.03.1955 () [PBT/W02/00074]
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Baulastträgern, die aus der Kraftverkehrswirtschaft keine spezifischen Einnahmen bekommen, während sich insbesondere im Zuge der Finanzreform die Einnahmen aus der Kraftverkehrswirtschaft mehr und mehr beim Bund konzentrieren. Wir können feststellen, daß z. B. im Jahre 1952 — dem letzten Jahr, für das eine ganz klare Statistik vorliegt — bei Gesamtstraßenbauausgaben von 1,5 Milliarden DM die Gemeinden und Landkreise etwa 760 Millionen DM allein aufgebracht haben. Für das Jahr 1954 schätzen wir die Gesamtstraßenbauausgaben in einer Größenordnung von 1,8 Milliarden DM; von diesem Betrag
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.03.1955 () [PBT/W02/00074]
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Inhalt des Umdrucks 319 einverstanden. Trotzdem haben wir gewisse Bedenken, weil der Antrag nach unserer Auffassung mit der Haushaltsberatung in Zusammenhang steht. In Kap. 1202 Tit. 511 des Haushalts für 1955 ist Vorsorge getroffen, daß ein Mehraufkommen aus dem Verkehrsfinanzgesetz, das über 250 Millionen DM hinausgeht, für den Straßenbau verwendet wird. Nun kann man doch, Herr Kollege Müller-Hermann, Ihren Antrag nur so verstehen, daß die Antragsteller ein Mißtrauen gegen den Bundesfinanzminister hegen, er werde die Titel im Haushaltsgesetz nicht bedienen und
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.03.1955 () [PBT/W02/00074]
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verwenden. (Abg. Donhauser: Wir wissen doch nicht, was in fünf Jahren ist!) — Herr Kollege Donhauser, ich bin der Meinung, eine solche Zweckbindung braucht man, wenn sie im Haushaltsgesetz schon vorgesehen ist, nicht noch einmal in das Sondergesetz hineinzuschreiben. Das Mißtrauen, das Sie gegen Ihren eigenen Finanzminister haben, ist immerhin recht bemerkenswert und auf Grund gewisser Erfahrungen in der Vergangenheit vielleicht auch berechtigt; aber es ist I h r Mißtrauen, das Sie gegen Ihr en Minister zum Ausdruck bringen. Wir können das
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.03.1955 () [PBT/W02/00074]
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vorgesehen ist, nicht noch einmal in das Sondergesetz hineinzuschreiben. Das Mißtrauen, das Sie gegen Ihren eigenen Finanzminister haben, ist immerhin recht bemerkenswert und auf Grund gewisser Erfahrungen in der Vergangenheit vielleicht auch berechtigt; aber es ist I h r Mißtrauen, das Sie gegen Ihr en Minister zum Ausdruck bringen. Wir können das nur zur Kenntnis nehmen. Wir werden Ihnen aber dabei helfen, Herr Kollege Donhauser, dafür zu sorgen, daß der Herr Bundesfinanzminister das Mehraufkommen wirklich so verwendet, wie es das Verkehrsfinanzgesetz
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.03.1955 () [PBT/W02/00074]
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diesem Augenblick an diese Dinge zu rühren. Ich muß auch das sagen — und ich hoffe, daß es mir von den Ländern nicht übelgenommen wird —: in einem Moment, in dem der Bundesanteil an der Einkommen- und Körperschaftsteuer für das Rechnungsjahr 1954, das nun bald zu Ende geht, immer noch nicht festgelegt wird, kann doch wohl kaum vom Bund aus an die Gemeinden eine Zuweisung für Straßenbauten erfolgen, d. h. eine Entlastung der Länder, deren Aufgabe dies wäre. Ich würde also bitten, an
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.03.1955 () [PBT/W02/00074]
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Millionen und in diesem Anfangsjahr, in dem die Erhöhung der verschiedenen Steuersätze nicht am 1. April in Kraft treten kann, noch viel weniger. Es ist eben mehrfach auf den Haushalt hingewiesen worden. Ich muß aber — ich glaube, es wäre illoyal, das zu verschweigen — darauf hinweisen, daß bei dem vorgesehenen Inkrafttreten des Gesetzes — ich möchte annehmen, daß der Bundesrat nicht den Vermittlungsausschuß anrufen wird — in diesem Haushaltsjahr eigentlich überhaupt nichts Zusätzliches für den Straßenbau verbleibt. (Hört! Hört! in der Mitte.) Im nächsten
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.03.1955 () [PBT/W02/00074]
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Regel wohl auch moralisch durchaus gerechtfertigt. Ich habe Verständnis dafür, daß die Fiskalisten unter uns und die Mitglieder des Haushaltsausschusses darauf drängen müssen, daß Ausnahmen möglichst wenig oder gar nicht gemacht werden. Aber wenn es sich um ein Gesetz handelt, das eine solch außergewöhnliche Last nur auf bestimmte Gewerbe- und Berufszweige legt, dann, glaube ich, haben gerade die Betroffenen ein Recht darauf, daß wir dafür sorgen, daß diese Mittel auf jeden Fall auch dem ursprünglich gedachten Zweck zugeführt werden. Im übrigen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.03.1955 () [PBT/W02/00074]
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werden bemühen müssen, auch für den allgemeinen Straßenbau auf dem Wege der Vorauskreditierung und der Inanspruchnahme des Kapitalmarkts Mittel zu beschaffen, die wir einfach nötig haben. Aus diesem Grunde, nicht um eine Einzelplanung festzulegen, halte ich ein Verkehrswegegesetz für notwendig, das diese Fragen der Investitionslenkung und der Investitionsvorausplanung gesetzlich regelt, wie wir es mit gutem Erfolg auf anderen Gebieten ja auch getan haben. Ich hatte eigentlich nicht erwartet, daß der Herr Staatssekretär gegen diesen Vorschlag Einwendungen erhebt, nachdem er sich bei
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.03.1955 () [PBT/W02/00074]
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Ketzer! — Heiterkeit.) — Ja, in Ordnung. — Wir haben ja auch auf anderen Gebieten Zweckbindungen bereits gesetzlich verankert. Denken Sie an das Notopfer Berlin, denken Sie an das Thema Lastenausgleich, an das Thema Wohnungsbau und denken Sie nicht zuletzt an das Gesetz, das wir eben zu verabschieden im Begriffe sind. Wenn wir aber auf Teilgebieten eine Zweckbindung vorsehen, Herr Kollege Dr. Dresbach, dann müssen wir auch konsequent bleiben; denn sonst können Sie das Gesetz gegenüber der Öffentlichkeit kaum vertreten. (Beifall bei der CDU
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.03.1955 () [PBT/W02/00074]
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die Bundesregierung ersuchen müssen, von der Ermächtigung, die sie nach § 4 des Zollgesetzes hat, vorübergehend Gebrauch zu machen. (Sehr gut! bei der CDU/CSU.) Dann wäre die Sache in Ordnung gewesen. Jetzt sollen wir uns heute mit dem Gesetz beschäftigen, das jetzt nachträglich mit Wirkung vom 15. Dezember in Kraft treten — was nicht der Fall war — und am 30. April auslaufen soll. Das ist die reinste Faschingszeitung. Außerdem hat sich noch herausgestellt, daß die Bevölkerung von dem Engpaß bei den Bohnen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.03.1955 () [PBT/W02/00074]
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ist. Jetzt haben wir 15. Januar, 15. Februar, 15 März, schon drei Monate — — (Abg. Kriedemann: Verschleppt, Herr Horlacher!) — Dafür bin ich nicht verantwortlich. Aber das Gesetz ist innerlich ausgehöhlt; es ist überholt. Daß Sie immer so schlecht von mir denken, das ärgert mich. (Heiterkeit.) Dabei ist der genau so schlecht wie ich. (Erneute Heiterkeit.) Wenn wir schon davon sprechen wollen: der hat auch schon manches verschleppt, wenn es ihm gerade gepaßt hat. Wir wollen uns da gegenseitig nicht hinaufsteigern. Ich bitte
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.03.1955 () [PBT/W02/00074]
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als ob das ein Faschingsscherz sei. Meine Damen und Herren, wenn Sie einmal die Preisentwicklung auf dem Bohnenkonservenmarkt ansehen, dann stellen Sie fest, daß wir eine Verteuerung urn annähernd 100 % haben. Ob das für unsere Hausfrauen ein Faschingsscherz sein soll, das festzustellen, muß ich Herrn Dr. Horlacher überlassen. (Beifall bei der SPD.) Herr Kollege Dr. Horlacher redet von einem Antrag auf eine Regelung vom 15. Dezember bis 30. April und hat sich noch nicht einmal den Ausschußbeschluß angesehen, der eine Abänderung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.03.1955 () [PBT/W02/00074]
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Verpflichtung nicht entzogen. Aber das Land Bayern hat seinerzeit den Wunsch gehabt, daß diese strittige Frage für das eine Vilsufer durch ein Verwaltungsgerichtsurteil entschieden und nicht schon vorher versucht würde, eine Einigung herbeizuführen. So sind wir in dieses Verfahren hineingekommen, das dann, wie üblich, vom Bundesministerium der Finanzen auch in allen Instanzen durchgeführt wurde. Vizepräsident Dr. Jaeger: Eine zweite Zusatzfrage! Fritsch (SPD) : Herr Minister, könnten Sie angeben, bis wann die Hochwasserschutzbauten in Vilshofen am rechten Vilsufer in Angriff genommen werden? Dr.
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.12.1963 () [PBT/W04/00100]
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für gelbes Licht entscheiden. Die Einheitlichkeit ist für die Verkehrssicherheit von entscheidender Bedeutung. Sollte sich die Bundesrepublik Deutschland für gelbes Licht entscheiden — wie es bisher allein Frankreich getan hat —, so müßten die Scheinwerfer für weißes Licht verboten werden. Auch Frankreich, das als einziges europäisches Land gelbes Scheinwerferlicht vorschreibt, läßt keine Fahrzeuge mit weißem Licht zu, ausgenommen im grenzüberschreitenden Verkehr, wie das auch bei uns der Fall ist. Es ist ferner zu überlegen, ob wir diese Frage nicht auf europäischer Ebene einheitlich
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.12.1963 () [PBT/W04/00100]
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priori angenommen wird? Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr: Das ist mir bekannt, und das ist auch keineswegs von der Hand zu weisen. Ich habe soeben darauf hingewiesen, daß gelbes Licht eine um 13 % geringere Lichtstärke hat, daß das Fahrzeug, das mit weißem Licht fährt, gegenüber dem, das mit gelbem Licht fährt, natürlich eine gewisse größere Blendwirkung ausstrahlt. Aber den weißes Licht führenden Fahrer besonders zu bestrafen, das dürfte auch nach dem französischen Recht nicht möglich sein; denn das weiße Licht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.12.1963 () [PBT/W04/00100]
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für Verkehr: Das ist mir bekannt, und das ist auch keineswegs von der Hand zu weisen. Ich habe soeben darauf hingewiesen, daß gelbes Licht eine um 13 % geringere Lichtstärke hat, daß das Fahrzeug, das mit weißem Licht fährt, gegenüber dem, das mit gelbem Licht fährt, natürlich eine gewisse größere Blendwirkung ausstrahlt. Aber den weißes Licht führenden Fahrer besonders zu bestrafen, das dürfte auch nach dem französischen Recht nicht möglich sein; denn das weiße Licht ist für Fahrzeuge im grenzüberschreitenden Verkehr ausdrücklich
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.12.1963 () [PBT/W04/00100]
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hingewiesen, daß gelbes Licht eine um 13 % geringere Lichtstärke hat, daß das Fahrzeug, das mit weißem Licht fährt, gegenüber dem, das mit gelbem Licht fährt, natürlich eine gewisse größere Blendwirkung ausstrahlt. Aber den weißes Licht führenden Fahrer besonders zu bestrafen, das dürfte auch nach dem französischen Recht nicht möglich sein; denn das weiße Licht ist für Fahrzeuge im grenzüberschreitenden Verkehr ausdrücklich zugelassen. Vizepräsident Dr. Jaeger: Zu einer weiteren Zusatzfrage Herr Abgeordneter Jacobs. Jacobs (SPD) : Darf ich also aus Ihrer Antwort entnehmen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.12.1963 () [PBT/W04/00100]
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Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr: Das ist Ihnen ja bekannt, Herr Kollege. Was ich soeben alles vorgelesen habe, sind Tatsachen. Vizepräsident Dr. Jaeger: Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Wächter. Wächter (FDP) : Können Sie schon angeben, welche Laufzeit dieses Darlehn hat, das für die Binnenschiffahrt im Haushaltsplan 1964 vorgesehen ist? Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr: Leider kann ich das noch nicht sagen, Herr Kollege Wächter, weil wir die Bedingungen erst mit dem Finanzminister aushandeln können, wenn das Hohe Haus den Haushaltsplan
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.12.1963 () [PBT/W04/00100]
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Das ist eine Tatsache, mit der sich auch der Bundesminister für Verkehr bei seinen Wünschen abzufinden hat. Ich verhandle deshalb, wie Sie wissen, mit den Kultusministern der Länder. Wir sind nur noch nicht darüber klar, weil wir das Objekt, um das es sich insgesamt handelt, finanziell noch nicht fixieren konnten. (Abg. Ritzel: Danke schön!) Vizepräsident Dr. Jaeger: Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Schwabe. Schwabe (SPD) : Glauben Sie auch, Herr Minister, daß aus dem seither Gesagten eindeutig hervorgeht, daß die Benachteiligung des
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.12.1963 () [PBT/W04/00100]
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Zustimmungsgesetze zu internationalen Abkommen auf dem Gebiet des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte, die einen angemessenen Rechtsschutz der deutschen Urheber und Schutzrechtsinhaber auch außerhalb der Bundesrepublik sicherstellen sollen. Die Urheberrechtsreform ist ein seit Jahrzehnten angestrebtes großes Gesetzgebungsvorhaben auf einem Rechtsgebiet, das — auch international in seinen Feinheiten nur spezialisierten Fachjuristen vertraut ist. Gleichwohl erfaßt dieses Gesetzeswerk in seinen Auswirkungen weite Lebensbereiche. Es berührt nicht nur die Urheber, d. h, die Schriftsteller, Komponisten und bildenden Künstler, die ausübenden Künstler, wie Musiker und Schauspieler
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.12.1963 () [PBT/W04/00100]
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für ein ganzes Musikrepertoire, zu erwerben. Entsprechendes gilt für die anderen Verwertungsgesellschaften. So notwendig und nützlich die Verwertungsgesellschaften für alle Beteiligten somit sind, darf nicht übersehen werden, daß die Möglichkeit der Verfügung über eine Vielzahl gleichartiger Rechte ein Monopol gewährt, das auch mißbraucht werden kann. Um solchen Mißbräuchen zu begegnen, sieht der Entwurf für die Tätigkeit der Verwertungsgesellschaften eine Erlaubnispflicht vor und unterstellt sie einer auf ihre Aufgaben zugeschnittenen Staatsaufsicht. Die Verwertungsgesellschaften sollen außerdem einem Wahrnehmungszwang und einem Abschlußzwang unterworfen werden
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.12.1963 () [PBT/W04/00100]
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der Bundesrepublik zu der 1948 in Brüssel beschlossenen Neufassung der bedeutendsten internationalen Urheberrechtskonvention ermöglicht werden. Der Entwurf des Gesetzes über das Europäische Abkommen zum Schutz von Fernsehsendungen sieht die Zustimmung zu einem von der Bundesregierung bereits 1960 unterzeichneten Abkommen vor, das den Austausch von Fernsehprogrammen zwischen den europäischen Rundfunkanstalten erleichtern soll. In den Zusammenhang der Urheberrechtsreform gehört schließlich der Entwurf eines Zustimmungsgesetzes zu einem weiteren internationalen Abkommen, das im Oktober 1961 in Rom unterzeichnet worden ist und den internationalen Schutz der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.12.1963 () [PBT/W04/00100]
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sieht die Zustimmung zu einem von der Bundesregierung bereits 1960 unterzeichneten Abkommen vor, das den Austausch von Fernsehprogrammen zwischen den europäischen Rundfunkanstalten erleichtern soll. In den Zusammenhang der Urheberrechtsreform gehört schließlich der Entwurf eines Zustimmungsgesetzes zu einem weiteren internationalen Abkommen, das im Oktober 1961 in Rom unterzeichnet worden ist und den internationalen Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen vorsieht. Die Bestimmungen des Abkommens stehen in Einklang mit der im Enwurf des Urheberrechtsgesetzes für die verwandten Schutzrechte
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.12.1963 () [PBT/W04/00100]
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schließlich auch die Ausdehnung der Vergütungsansprüche. Als Beispiel dafür seien das Folgerecht oder der Anspruch auf einen Anteil an den Vergütungen für Vervielfältigungsstücke genannt. Selbstverständlich ist auch das Urheberrecht sozial gebunden. Deshalb werden wir — das wird eines der Kernprobleme sein, das wir zu bearbeiten haben — immer vor der Abwägung der Interessen des Urhebers einerseits und der Öffentlichkeit, aber auch der anderen Menschen, der Privaten, andererseits stehen. Daß diese Abwägung nicht immer einfach ist, haben schon die Vorarbeiten gezeigt und zeigen die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.12.1963 () [PBT/W04/00100]