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darüber nachzudenken: Wie sieht es nach der Änderung mit Art. 6 aus? Wie sieht es mit den Kindererziehungszeiten aus, die man bei der Einreichung der Rente berücksichtigt haben möchte? Wie sieht es mit dem Bundesverfassungsgerichtsurteil von vor zwei Jahren aus, das noch immer nicht umgesetzt wurde und im Hinblick auf das mir noch heute vom Arbeitsministerium gesagt wird: Da tut sich nichts. — Still ruht der See. Ich bitte Sie, an das geborene Leben zu denken. Ich bitte Sie, daran zu denken
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.05.1994 () [PBT/W12/00230]
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Sie diesmal genauso mutig gewesen wären, wie Sie es vor zwei Jahren bei der Verabschiedung des Gesetzes durchaus waren. (Beifall bei der SPD) Meine Damen und Herren, es gibt wohl kaum ein Detail aus dem Verfassungsgerichtsurteil vom Mai letzten Jahres, das so einschneidende Konsequenzen hatte wie das von Karlsruhe verhängte Verbot der Kassenfinanzierung von Schwangerschaftsabbrüchen. Die zunächst von Stadt zu Stadt, von Kreis zu Kreis und später dann von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich in die Praxis umgesetzte Karlsruher Übergangsregelung für
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.05.1994 () [PBT/W12/00230]
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Beifall der Abg. Uta Würfel [F.D.P.]) Dieser Entwurf hält sich eng an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Er fügt diesen Vorgaben weder etwas hinzu, noch nimmt er von diesen Vorgaben etwas weg. Es ist ein Gebot der intellektuellen Redlichkeit, das anzuerkennen. Nur indem der Entwurf das tat, war eine Mehrheitsfindung überhaupt möglich. (Beifall bei Abgeordneten der F.D.P.) Für mich sind zwei Gründe maßgebend, diesem Entwurf zuzustimmen. Erstens. Der Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht. Man kann ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.05.1994 () [PBT/W12/00230]
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Meine Damen und Herren! Gemäß § 31 der Geschäftsordnung gebe ich die folgende Erklärung ab. Bei allem Respekt vor den Kolleginnen und Kollegen, die diesen Entwurf erarbeitet haben, kann ich der vorliegenden Beschlußempfehlung des Sonderausschusses nicht zustimmen. Sie verfehlt das Ziel, das uns Art. 31 des deutschen Einigungsvertrages vorgibt, nämlich ungeborenes menschliches Leben besser als bisher zu schützen, in allen wichtigen Punkten. Sie wird auch dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von vor einem Jahr nicht gerecht. Ich habe den als Beschlußempfehlung vorliegenden Entwurf
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.05.1994 () [PBT/W12/00230]
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Bundesrechtsanwaltsordnung hineinnehmen. Im übrigen muß er ein demokratisch legitimiertes Organ für die Schaffung von ergänzendem Satzungsrecht schaffen. Mit anderen Worten: Die Bundesrechtsanwaltsordnung, das Grundgesetz der deutschen Anwaltschaft, wird endlich dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland angepaßt; höchste Zeit für ein Gesetz, das die Berufsausübung einer Juristengruppe regelt, deren Tätigkeit ja für ein demokratisches Staatswesen unverzichtbar ist. Die Novellierung bringt aber darüber hinaus eine Neuerung, die von einem Teil der Anwälte und vor allem von den meisten Landesjustizverwaltungen als geradezu revolutionär empfunden wird
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.05.1994 () [PBT/W12/00230]
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beim OLG München und beim OLG Nürnberg beispielsweise auftreten, er darf bei allen Oberlandesgerichten auftreten, aber der beim OLG Nürnberg zugelassene Anwalt darf eben nicht beim OLG München auftreten. Das verstehe, wer will. Mit dieser Besitzstandwahrung wird ein Prinzip geopfert, das nach meiner Einschätzung zu den wichtigsten gehört, nämlich das Prinzip der freien Anwaltswahl. Wir müssen uns wohl in der nächsten Wahlperiode, abgesehen von dieser OLG-Zulassung, auch noch der Rechtsanwaltschaft beim Bundesgerichtshof zuwenden. Auch hier gibt es einige Merkwürdigkeiten und verfassungsrechtliche
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.05.1994 () [PBT/W12/00230]
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einem Prozeß, und ich müßte ihn führen — der Himmel verschone mich davor; man wäre ja dann in der Hand der Gerichte, und wer weiß, wie die entscheiden —, (Detlef Kleinert [Hannover] [F.D.P.]: Eine kluge Feststellung!) so würde das Argument, das ein Anwalt am Ort für sich hätte, nämlich daß er in der Tat die Bräuche des Gerichts kennt, die sich natürlich längst auch jenseits der ZPO ansiedeln, daß er Fingerzeige des Gerichts, die sich nicht in prozeßleitenden Verfügungen schriftlich sagen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.05.1994 () [PBT/W12/00230]
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kommt, diese Verbreitung von anwaltlichem Rat in der Fläche zu erhalten, haben wir uns aus Sachgründen für die Abschaffung des § 78 ZPO entschieden. Wir hätten das nicht getan, wenn wir wirklich davon überzeugt worden wären, daß dies ein Problem ist, das die neuen Bundesländer nach einer Übergangsfrist nicht ertragen können. Meine Damen und Herren, ich bin seit langer Zeit auch in der Enquete-Kommission zur Aufarbeitung der DDR-Geschichte tätig. Eines ist mir bei der Befassung mit dem Thema Recht, Justiz und Polizei
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.05.1994 () [PBT/W12/00230]
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und der massiven Änderung der Gebührensätze gesehen, von denen die Anwälte im Ergebnis leben. Ich bin sehr froh, daß wir auch insofern Einverständnis erzielt haben; denn da waren wir nicht ganz unangefochten. Hier geht es nicht nur um ein Defizit, das sich seit 1987 angehäuft hat, weil seit damals die Gebührensätze unverändert geblieben sind und dadurch objektiv ein Nachholbedarf entstanden ist, ob er nun in die gegenwärtige konjunkturelle Landschaft paßt oder nicht. Es ging genau darum, Berufsanfängern und den Anwälten in
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.05.1994 () [PBT/W12/00230]
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Bemerkung anzubringen, daß die von Ihnen dargestellte Abstufung im Bereich der unteren Gebühren und das notwendige Verständnis gerade für die Bedürfnisse der kleinen Praxen keine sozialdemokratische Errungenschaft ist, sondern, wie alles andere auch, unserer gemeinsamen Einsicht in das Notwendige entspringt, das dies für einen so wichtigen Beruf, der weit über den Durchschnitt hinaus arbeiten und leisten muß, um einigermaßen etwas zu verdienen, geleistet worden ist. Herzlichen Dank. (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU — Dr. Wolfgang Weng [Gerlingen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.05.1994 () [PBT/W12/00230]
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soeben gesagt habe, Frau Kollegin, wird deutlich, daß die Zahl, die der Minister genannt hat — eine ähnliche Zahl hat auch der Präsident der Bundesanstalt für Arbeit genannt —, eine Schätzzahl ist. Jedenfalls haben beide Herren die Öffentlichkeit auf das Problem hingewiesen, das Sie und mich im Augenblick beschäftigt, daß nämlich mehr Ausbildung stattfinden muß und Kapazität und Qualität verbessert werden müssen. Ich habe gerade von Ihnen gehört, 6 000 Auszubildende werden jährlich fertig. Wir wissen sehr genau, wie sich zur Zeit der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.05.1994 () [PBT/W12/00230]
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es Zusatzfragen? — Bitte, Frau Klemmer. Siegrun Klemmer (SPD): Herr Staatssekretär, könnten Sie uns erläutern, was in diesem Fall unter Regelnutzung zu verstehen ist? Dr. Paul Laufs, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, bei der Bereinigungsaktion fiel zum Teil noch brauchbares Material an, das man nicht vernichtet, sondern benutzt hat, so wie die Deutsche Bundespost Telekom eben Kabel und andere Einrichtungen in ihrem Netz nutzt. Präsidentin Dr. Rita Süssmuth: Herr Hilsberg, bitte. Stephan Hilsberg (SPD): Herr Staatssekretär Laufs, gibt es noch eine einzige Einrichtung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.05.1994 () [PBT/W12/00230]
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Auffassung an, daß die Personalbörse unverzüglich einzurichten ist, um sowohl die sozialen als die dadurch bedingten haushaltswirksamen Kosten zu minimieren und gleichzeitig die Funktionstüchtigkeit der Verwaltung während des Umzugsprozesses zu gewährleisten? Herr Staatssekretär. Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin Klemmer, das am 10. März 1994 im Deutschen Bundestag verabschiedete Berlin/Bonn-Gesetz sieht vor, sowohl einen Ausgleich für die mit einem Wechsel des Behördensitzes verbundenen Belastungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schaffen, als auch die Funktionsfähigkeit der Verfassungsorgane und der sonst betroffenen
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weiß das; ich habe das hier schon häufig sagen müssen —, daß ich den Kollegen dann so unbefriedigende Antworten geben muß und keine anderen geben kann, die ich als von Hause aus freundlicher Kollege lieber geben würde. Ich bitte Sie höflich, das zu respektieren und sich selber nicht in die Gefahr zu begeben, sich einem strafbewehrten Tatbestand anzunähern. Präsidentin Dr. Rita Süssmuth: Herr Kubatschka. Horst Kubatschka (SPD): Herr Kollege, bevor wir Sie und den Kollegen Pfaff im Gefängnis besuchen, können Sie mir
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Betriebsprüfung eingeschaltet hat, und wenn ja, was erhoffen Sie sich davon? Dr. Joachim Grünewald, Parl. Staatssekretär: Es trifft zu, daß die Bundesregierung die Betriebsprüfung, die beim Bundesamt für Finanzen angesiedelt ist, mit dem Auftrag eingeschaltet hat, sowohl dieses spezielle Steuerverhältnis, das allerdings auch schon der Betriebsprüfung der bayerischen Finanzbehörden unterlag, wie auch das ganze Umfeld und die sich aus diesem Steuerschuldverhältnis ergebenden Weiterungen zu überprüfen und uns darüber zu berichten. Ich kann Ihnen versichern, daß einleitende Maßnahmen durch die Bundesbetriebsprüfung bereits
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ASEAN-Staaten, es gibt Verhandlungen mit anderen Gruppierungen, so daß heute ein kleiner Baustein, ein Mosaikstein im Kampf gegen Drogen beschlossen werden kann. Es ist wichtig, daß wir das Thema in diesem Zusammenhang heute ansprechen, auch wegen des Urteils von Karlsruhe, das teilweise in bezug auf Drogen, die Verfolgung und Strafe äußerst mißverständlich kommentiert und von manchen auch genutzt wurde, so zu tun, als sei es ab sofort nicht mehr schädlich und auch nicht mehr verboten, mit Drogen zu handeln, sie zu
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schädlich, solche zu nehmen und zu hoffen, durch einen Rausch, in den man sich versetzt, Probleme des Lebens besser meistern zu können. Wo das endet, sehen wir ja leider an der Zahl der Drogentoten, an dem vielen Kummer und Leid, das über Familien und Menschen gebracht wird. Natürlich sind auch wir von der CDU/CSU-Fraktion — ich darf es, glaube ich, für die gesamte Koalition sagen— der Meinung, daß am Beginn Prävention und Vorsorge stehen müssen, weil natürlich das beste Mittel gegen
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für meinen persönlichen Bedarf. Das wollen wir nicht. Ich glaube, es ist ganz wichtig, daß wir uns gemeinsam anstrengen, alle möglichen Schritte zu tun, um zum Schutze der Menschen, die betroffen sein könnten oder betroffen sind, voranzukommen. Das Grundstoffüberwachungsgesetz, über das wir heute zu befinden haben, ist ein Schritt, ein Beitrag dazu. Deshalb werden wir dem Gesetz gerne zustimmen. (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.) Präsidentin Dr. Rita Süssmuth: Als nächster der Kollege Singer. Johannes Singer (SPD
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ein Beitrag dazu. Deshalb werden wir dem Gesetz gerne zustimmen. (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.) Präsidentin Dr. Rita Süssmuth: Als nächster der Kollege Singer. Johannes Singer (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Grundstoffüberwachungsgesetz, das wir heute zu meiner Verwunderung, aber auch zu meiner angenehmen Überraschung abschließend beraten, ist eines der ganz wenigen Gesetze, das wirklich einen Beitrag zur Bekämpfung der organisierten Rauschgiftkriminalität leistet. Ich habe einmal versucht, mich zu erinnern, wann ich das erste
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letzte, woran er denkt. Wir müssen also die Polizei in den Stand setzen, die Kartelle zu durchdringen, zu zerschlagen und die Händler aufzuspüren. Dafür wäre es wichtig gewesen, ein wirklich funktionierendes Geldwäschegesetz zu verabschieden, das niedrigere Schwellenwerte als bisher vorsieht, das die Auslandsfilialen deutscher Banken erfaßt und das auch leichter nachweisbare Schuldformen vorsieht und nicht erst die grobe Fahrlässigkeit, wie Sie es ins Gesetz geschrieben haben. Geldwäschegesetz, Grundstoffüberwachungsgesetz, Beweislastumkehr und elektronische Überwachung von verbrecherischen Verabredungen, das sind die zentralen Forderungen der
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organisierten Kriminalität enthält spezifisch für die Drogenkriminalität nichts. Es gibt zwar ganz sinnvolle Vorschriften zur Bekämpfung des Rechtsradikalismus und andere Vorschriften, die auch ich begrüßt habe und denen wir zugestimmt haben, aber für die Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität enthält das Verbrechensbekämpfungsgesetz, das wir letzten Freitag hier behandelt haben, eben leider nichts. Deswegen noch einmal mein Appell: Wir müssen uns darauf verständigen, die von mir geforderten Maßnahmen im Strafrecht — dort, wo es um die organisierte Kriminalität geht — ganz erheblich zu verbessern. Es macht
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Straßenzüge weiter. Gleiches gilt, wenn Sie die Szene in der Taunusanlage in Frankfurt oder im Stadtteil St. Georg in Hamburg zerschlagen. Deswegen noch ein kurzer Hinweis zu der Frage der Therapie: Wir müßten tatsächlich eine ganze Menge von dem Geld, das wir zur Zeit bei der Verfolgung der Kleinverbraucher aufwenden, auf die Prävention, auf die Suchtforschung, auf die Vorbeugung, auf die Prophylaxe umlenken. Dafür geschieht viel zuwenig, (Beifall bei Abgeordneten der SPD) ebensowenig wie in der Bereitstellung von Therapieplätzen. Frau Limbach
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vorsieht, die als Grundstoffe für die illegale Rauschgiftproduktion Verwendung finden können. Ich denke, man sollte hier auch einmal darauf hinweisen — Sie haben das ja vorhin angesprochen, Herr Kollege —, daß gerade unser Land nach England und Dänemark das dritte Land ist, das diese EG-Richtlinie umsetzt, und daß es bei uns dazu eines besonderen Gesetzes bedarf. Daraus mögen Sie ersehen, wie schnell die Regierung handelt und wie schnell wir versuchen, diese Dinge in die Praxis umzusetzen, damit alles getan wird, um auch kleine
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Wenn uns hierdurch eine Verminderung des Rauschgiftkonsums gelingt — und sei sie auch noch so klein —, dann sind diese Mehrkosten vollauf gerechtfertigt. Ein solches Grundstoffüberwachungsgesetz ist kein Allheilmittel zur Reduzierung der Drogenabhängigkeit, es ist jedoch ein Steinchen mehr in dem Puzzle, das wir zu legen haben, um diesem gesellschaftpolitisch äußerst brisanten Problem beizukommen. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Präsidentin Dr. Rita Süssmuth: Als nächste spricht die Kollegin Dr. Ursula
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Programm „Aufbau freier Träger", AFT, als jeweils auf ein Jahr befristetes Sonderprogramm gefahren haben. Sie haben Unsicherheiten in der Konzeption, bei den Trägern und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, kurzum: Reibungsverluste produziert, die in der Gesamtbilanz dazu führen, daß das Geld, das investiert wurde, nicht effektiv eingesetzt werden konnte. Wie in den vergangenen zwei Jahren stellt sich wieder die große Frage: Wird der noch geförderte AFT-Rest, d. h. die Arbeit der Tutorinnen und Tutoren, 1995 weitergeführt? Die Forderung nach weiterer Förderung entspringt
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