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dass diese Maßnahmen nur unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung eingebracht werden. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Zur Erwiderung. Wolfgang Bosbach (CDU/CSU): Herr Kollege Tempel, es ist Ihr gutes Recht, das zu sagen, was Sie gesagt haben, und es ist mein gutes Recht, das zu kritisieren, weil die Maßnahmen, die wir insbesondere in den letzten 15 Jahren im Deutschen Bundestag für eine bessere, erfolgreiche Bekämpfung des internationalen Terrorismus verabschiedet haben, im
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.06.2016 () [PBT/W18/00176]
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der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Zur Erwiderung. Wolfgang Bosbach (CDU/CSU): Herr Kollege Tempel, es ist Ihr gutes Recht, das zu sagen, was Sie gesagt haben, und es ist mein gutes Recht, das zu kritisieren, weil die Maßnahmen, die wir insbesondere in den letzten 15 Jahren im Deutschen Bundestag für eine bessere, erfolgreiche Bekämpfung des internationalen Terrorismus verabschiedet haben, im wahrsten Sinne des Wortes notwendig waren und auch heute noch notwendig sind. Wenn
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.06.2016 () [PBT/W18/00176]
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sachlicher Erwägungen getroffen werden, sondern eher auf Grundlage von Emotionen. Wir wären schlecht beraten, wenn wir uns in wichtigen Sachfragen von Stimmungen und Stimmungsmachern leiten ließen. (Beifall bei der CDU/CSU) Ich möchte Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen der Linksfraktion, das an einem aktuellen Beispiel verdeutlichen. In den Niederlanden stand im April das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine zur Abstimmung. Der Text des Abkommens umfasst 177 Seiten. Hinzu kommen 46 Anhänge und drei Protokolle im Umfang von fast
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Wenn wir über die Frage reden wollen, ob wir mehr Initiativen aus dem Parlament zulassen möchten, bei denen dann Abstimmungen freigestellt werden, dann müssten wir das eigentlich zu einem Paket bündeln, sodass jeder, der eine Chance sieht, seine Meinung durchzusetzen, das mit den anderen aushandeln kann. Es macht keinen Sinn, Einzelabstimmungen freizugeben, bei denen Minderheiten beispielsweise die CDU/CSU überstimmen, ohne im gleichen Atemzug auch einen Punkt zur Debatte zu stellen, der der CDU/CSU wichtig ist und der dann ebenfalls
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Verfassungsänderungen sollen es 2 Millionen Wahlberechtigte sein. Ein Volksentscheid ist demnach erfolgreich, wenn die Mehrheit der Abstimmenden zugestimmt hat, für eine Verfassungsänderung sind hier zwei Drittel der abgegebenen Stimmen erforderlich. Wir haben mit dem Gesetzentwurf erstmals auch ein Abstimmungsgesetz vorgelegt, das sowohl die Information der Stimmberechtigten als auch die Kostenerstattung und die Transparenz regelt. Liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen, wir haben es gehört: An der einen oder anderen Stelle finden Sie unseren Gesetzentwurf nicht ganz so überzeugend. Das
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Volksentscheiden gescheitert. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Im Übrigen tun wir hier im Parlament am Ende auch nichts anderes, als mit Ja oder Nein zu stimmen. Ich wüsste nicht, was wir anders machen. (Dr. Tim Ostermann [CDU/CSU]: Das Gesetzgebungsverfahren, das dahintersteht?) Ich will noch etwas zu dem Populismusargument sagen. Ich habe in den vergangenen sieben Jahren hier so viel Anfälligkeit für Populismus erlebt, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass die Bevölkerung anfälliger für Populismus ist als ein Teil der
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das Bewusstsein. Übersetzt heißt das, dass ich, wenn ich in ökonomischer Hinsicht gut abgesichert bin und eine bestimmte Bildung habe, wenn ich also über ein gutes Einkommen und ein gutes Leben verfüge, auch mehr demokratische Freiheitsrechte wahrnehme. Ich habe versucht, das am Beispiel Hamburg deutlich zu machen. Sehen Sie als Sozialdemokrat keinen Zusammenhang zwischen der sozialen Lage auf der einen Seite und dem demokratischen Alltagsengagement auf der anderen Seite? (Beifall bei der LINKEN) Matthias Schmidt (Berlin) (SPD): Vielen Dank, Herr Kollege
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jeder beteiligen kann. Dieses Mitmachangebot – ich will das ausdrücklich sagen – beschränkt sich nicht auf Wahlen und Abstimmungen. Teilhabe an der Demokratie ist in vielen Bereichen möglich, und sie wird in vielen Bereichen genutzt. Ich halte das für ein gesundes System, das man an verschiedenen Stellen immer ergänzen und verbessern kann, zum Beispiel auch durch Elemente der direkten Demokratie, das aber im Grundsatz gut funktioniert und unser Allgemeinwesen ordentlich organisiert. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Ich hatte es
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ist die Festschreibung der Fünfprozenthürde im Grundgesetz. (Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Nee, nee, nee!) Ich wäre sozusagen für die Doppelfünf und hielte das für sehr erstrebenswert. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Das finden die Linken auch toll!) Frau Präsidentin, ich merke, das mit meiner Zeit wird eine knappe Geschichte. Ich werde also versuchen, direkt zum Schluss zu kommen. Bei genauerer Betrachtung ist erkennbar: Das Thema „direkte Demokratie“ ist sehr komplex und braucht eine Antwort, die dem auch gerecht wird. Wir wollen die
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nehmen sich mehr Rechte heraus als normale Bürger. Wir könnten jetzt sagen: Das ist doch gar nicht so. Das erlebe ich ganz anders; so sind wir nicht. – Das nützt nur leider nichts. In der Sozialpsychologie gibt es das sogenannten Thomas-Theorem, das besagt: Jedes Handeln hat reale Folgen, auch wenn die Einschätzung, die dazu geführt hat, von einer anderen Ausgangssituation ausgegangen ist. – Die Sichtweise vieler ist nun einmal, dass sie sich nicht mitgenommen und zu wenig beteiligt fühlen. Nicht wenige stehen unserer
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passiert, wollen wir auch in Kommune B möglich machen. Kurz: Wir müssen in die Breite wirken. Das kann nicht allein das Programm „Demokratie leben!“ leisten; das ist klar. Aber was wir können, ist, überall den Anreiz zu geben, das Rad, das nun schon einmal erfunden ist, auch zu nutzen. Zudem beweisen wir mit diesem Programm: Die Aktiven für das demokratische Zusammenleben, ob in der Gemeinde, im Land, im Bund, sind nicht alleine. Wir stehen an ihrer Seite. Ab dem kommenden Haushaltsjahr
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geworden. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Das hoffe ich!) Die von Ihnen gewünschte Einführung einer dreistufigen Volksgesetzgebung und deren Aufnahme in das Grundgesetz suggeriert schon fast eine Art Basisdemokratie nach Schweizer Vorbild. Dies passt nicht in unser Demokratieverständnis und das Demokratieverständnis, das unserem Grundgesetz innewohnt. Durch das Schweizer Modell – Frau Keul hat es in ihrer Rede schon erwähnt – mit den Bürgerentscheiden hat es ziemlich lange gedauert, bis zum Beispiel das Frauenwahlrecht eingeführt worden ist. Das möchte ich hier nicht. Die Väter und
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für die Zukunft heraus im Jahr 1949 sehr klar und sehr intelligent gefasst worden. Es ist das Bekenntnis zu einer repräsentativen Demokratie. (Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Wir wollen es ergänzen!) Für mich ist das Grundgesetz das wichtigste und bedeutendste Gesetz, das wir in Deutschland haben. Es ist die Basis unserer gesamten Rechtsnormen. (Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Da steht was von Wahlen und Abstimmungen!) Es war schon damals sehr zukunftsfest und ist es auch noch heute. Während wir andere Gesetze schon einmal
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Gesellschaft, die niemanden ausgrenzt. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Das erfordert Maßnahmen der Weiterbildung für Lehrkräfte, des Ausbildungspersonals, auch für sachkundigere Beratung im Übrigen. Leider kann man im Moment noch nicht absehen, ob das Teilhabegesetz, das nun auf den Weg gebracht wird, hier irgendeine Verbesserung bringt. Wir sehen sie noch nicht. Ich hoffe im Zuge der Debatte, die wir noch haben werden, auf mehr Verständnis. (Beifall bei der LINKEN) Im Übrigen – das vielleicht zuletzt –: Angesichts der
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Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Karamba Diaby [SPD]: Gern!) Vor genau einer Woche haben wir hier im Plenum über eine der wahrscheinlich größten Herausforderungen der beruflichen Bildung diskutiert: die Integration der vielen Geflüchteten. Sie haben uns ein Integrationsgesetz vorgelegt, das in unseren Augen den Namen nicht verdient. Ich bestreite nicht, dass darin Verbesserungen enthalten sind und dass es auch Erleichterungen bei der Ausbildungs- und Arbeitsmarktförderung gibt. Das war auch längst überfällig. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Problem ist aber
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und denken: Unsere Bundesregierung tut ja ihr Bestes. (Dr. Thomas Feist [CDU/CSU]: Macht sie auch!) Ich bin überzeugt – damit bin auch am Ende meiner Rede –: Es ist sinnlos, gebetsmühlenartig zu sagen: „Wir tun unser Bestes“; es muss Ihnen gelingen, das zu tun, was erforderlich ist. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Rainer Spiering [SPD]: Na ja!) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Für die Bundesregierung spricht jetzt Frau Ministerin Professor Dr. Johanna Wanka. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Dr.
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Vielen Dank. – Für die Bundesregierung spricht jetzt Frau Ministerin Professor Dr. Johanna Wanka. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin für Bildung und Forschung: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Thema, über das wir sprechen, ist natürlich volkswirtschaftlich wichtig: Fachkräfte, Fachkräftemangel. Alles klar! Aber ganz entscheidend ist – das sage ich jetzt auch in Richtung der jungen Leute, die heute hier sind und zuhören –: Es ist für den einzelnen Jugendlichen eine Riesenchance und es
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ist es uns gelungen, das bestens zu regeln. Nun haben wir dort einen Anteil an Studenten aus den alten Bundesländern von 30 bis 40 Prozent. Mobilität ist für diejenigen in der beruflichen Ausbildung ganz wichtig. Natürlich muss man das anschieben, das passiert nicht von selbst, das macht auch nicht der einzelne Handwerksmeister. Deswegen haben wir mit „Jobstarter“ einen Versuch initiiert, um Mobilität zu fördern; denn die Mobilität ist bei 16-Jährigen anders als bei Studenten, die schon über 20 Jahre alt sind
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fördern muss. Wie groß die Erfolge und Effekte sind, das kann ich jetzt noch nicht sagen. Auf jeden Fall ist es ein Punkt, der uns wichtig ist. Beim Passungsproblem ist das Entscheidendste, dass man präventiv und individuell berät. Ein Element, das wir über Jahre getestet haben, waren die Bildungsketten, diese individuelle, präventive Unterstützung. Dazu gab es viele Versuche. Jetzt stellen wir – wir, das sind Frau Nahles und ich – über 1 Milliarde Euro zur Verfügung, und zwar flächendeckend. Aber wir handeln nicht
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und für den Anstieg gesorgt haben, herausnimmt. Von den 80 000 noch Suchenden wurden 60 000 mit einer Alternative abgefunden bzw. sie haben sie sich selber gesucht. Sie machen etwas anderes, obwohl sie eigentlich eine Ausbildung beginnen wollten. Ich glaube, das muss man ernst nehmen, genauso wie die 185 000 Menschen, die sich in den vergangenen fünf Jahren um einen Ausbildungsplatz beworben haben, manche mehrmals. Das sind Probleme, die Sie nicht vom Tisch wischen können, wenngleich mir sehr bewusst ist, dass
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Jahr 2016 die Berufsausbildung fit für die Zukunft gemacht und dass Bildung für alle ermöglicht werden soll, müssen wir weiter an dieser Integrationsstrategie arbeiten. Das hat auch der Kollege Diaby bereits gesagt. Ein Schritt zur weiteren Rechtssicherheit ist das Integrationsgesetz, das wir bereits in erster Lesung behandelt haben. Es enthält Änderungen, die jungen Asylbewerbern und Geduldeten mit hoher Bleibeperspektive den Zugang zu den Maßnahmen „ausbildungsbegleitende Hilfen“, „Aktivierungshilfen für Jüngere“ und „Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen“ öffnen. In den Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen können sie fachspezifische Erfahrungen
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verehrten Damen und Herren! Liebe Besucher auf den Besuchertribünen! Ich möchte das Augenmerk im Rahmen dieser Debatte über den Berufsbildungsbericht gerne auf das Thema Weiterbildung lenken, das darin mit „Anschluss und Aufstieg“ überschrieben ist. Damit ist auch das Spektrum, über das wir dabei reden, umrissen. Denn Weiterbildung geht tatsächlich vom Erwerb von Grundkompetenzen, von Alphabetisierung, über das Nachholen erster Abschlüsse bis hin zu hochkomplexen, hochspezialisierten Weiterbildungen, die aufstiegsorientiert sind: Weiterbildung für die private und die berufliche Weiterentwicklung, Weiterbildung ein Leben lang
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wichtige Ansprechpartner. Die Studienberatung muss verbessert werden: Diejenigen, die ein Studium aus welchen Gründen auch immer nicht beenden wollen, dürfen wir nicht verlieren. Diese brauchen wir, gerade wenn es darum geht, spezialisierte Fachkräfte von morgen mit einem Leistungsniveau zu haben, das vielleicht nicht von jedem erreicht werden kann. Um diese Köpfe müssen wir uns kümmern. In diesem Zusammenhang sind schon einige Dinge angesprochen worden – Stichwort Bundeskonferenz „Chance Beruf“. Natürlich dürfen wir auch diejenigen nicht aus den Augen verlieren, die etwas bildungsschwächer
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Pflegestärkungsgesetz, welches der Bundestag am 13. November 2015 beschlossen hat, wurden diese beiden Anliegen aufgegriffen, und dadurch wurde den Bedürfnissen von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen weiter Rechnung getragen. Diese zwei Beispiele zeigen: Unser Petitionswesen ist ein starkes Instrument – ein Instrument, das etwas bewirken kann, sowohl im Einzelfall als auch im Großen und Ganzen der Gesetzgebung. Und selbst wenn wir einem Bürger bei seinem Anliegen nicht helfen können, so werden ihm die Gründe dieser Entscheidung in einem persönlichen Schreiben mitgeteilt. Im Deutschen
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und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Die SPD will die Bürgerbeteiligung stärken. Wir wollen die Möglichkeiten der politischen Teilhabe ausbauen. Wir haben in der eigenen Partei damit angefangen und gute Erfahrungen gemacht. Mit dem Petitionsausschuss haben wir ein verfassungsrechtlich verankertes Beteiligungsinstrument, das es jeder Bürgerin und jedem Bürger ermöglicht, sich an den Deutschen Bundestag zu wenden. Genau deshalb ist der Petitionsausschuss kein Nullachtfünfzehn-Ausschuss, sondern ein ernstzunehmender Bestandteil einer lebendigen Demokratie. Umso wichtiger ist es deshalb, dass wir die einzelnen Bürger in den
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