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Journalistinnen und Journalisten oder Fotografinnen und Fotografen ausgeschlossen, für die gerade die Auskunftspflicht wichtig gewesen wäre. Einen Fortschritt gäbe es auch, wenn ein Rückruf- oder Kündigungsrecht gesetzlich verankert würde. Im Gesetzentwurf gibt es jedoch nur ein Zweitverwertungsrecht nach zehn Jahren, das zudem nur bei Pauschalvergütungen wirksam wird. Ein Fortschritt wäre auch, wenn ein starkes Verbandsklagerecht sichergestellt und Schlichtungsergebnisse für verbindlich erklärt würden. Aber auch hier laufen die Vorschläge im Gesetzentwurf ins Leere. Angesichts der Debatte der letzten Monate muss man vielleicht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.06.2016 () [PBT/W18/00176]
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der Betroffenen verbunden wie im Bereich des Urheberrechts. Dieses Rechtsgebiet hat in der Zwischenzeit eine ganz enorme wirtschaftliche Bedeutung erlangt; wir als Gesetzgeber sollten hier ganz besonders sensibel vorgehen. Es ist nicht nur Eigentumsrecht, sondern es ist immer auch Persönlichkeitsrecht, das hier betroffen ist. Bei einem Blick auf die Branche stellt man aus meiner Sicht zweierlei fest: Erstens. Die Branche – das haben wir schon gehört – ist unglaublich vielfältig. Es beginnt mit den klassischen Ausdrucksformen, etwa dem Buch; da geht es um
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ist auch das Schutzbedürfnis der Urheber gestiegen. Deshalb ist es gut, dass wir uns im Koalitionsvertrag darauf verständigt haben, die Rechte der Urheber weiter zu stärken. (Beifall bei der CDU/CSU) Das haben wir bereits getan, und zwar im Verwertungsgesellschaftengesetz, das wir vor wenigen Wochen hier miteinander beraten haben. Damals haben die Redner der Union – ich glaube, auch der ganzen Koalition – das Justizministerium sehr gelobt. Es war ein guter Referentenentwurf, es war ein guter Kabinettsentwurf. Ich glaube, wir können für uns
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kann ich heute leider nicht wiederholen. Der Referentenentwurf war unausgewogen. Er hat die individuellen Bedürfnisse der Branche gerade nicht berücksichtigt. Er hätte zu einer Überregulierung und einem ganz erheblichen Bürokratieaufwand geführt. Das hätte am Ende Geld aus dem System genommen, das den Urhebern zusteht. Es ist gut, dass die Bundesregierung davon Abstand genommen hat. Trotzdem kann ich die Enttäuschung vieler Kreativer über diesen Prozess gut verstehen. Sie haben Hoffnungen geweckt, die Sie im Ministerium, die wir alle im Parlament am Ende
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lebenden Türken die doppelte Staatsbürgerschaft ermöglicht. Wir haben das getan, um gerade jungen Menschen den Konflikt zu ersparen, zwischen zwei Staatsbürgerschaften wählen zu müssen. Das war eine vertretbare Entscheidung; wenngleich ich zugebe, dass ich dabei Bauchschmerzen hatte. Dass dieses Gefühl, das ich und andere hatten, nicht unbegründet war, das haben gerade die letzten Wochen gezeigt. Die teils heftigen Reaktionen hier lebender Menschen mit türkischem Migrationshintergrund in Sachen Böhmermann, aber auch auf die gerade verabschiedete Armenien-Resolution zeigen doch, dass die von mir
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Jahr haben fast 500 000 Menschen in Deutschland Asyl beantragt. Auch dieses Jahr und in den nächsten Jahren werden immer wieder Menschen zu uns kommen. Manche wollen oder dürfen nur vorübergehend hier bleiben, andere werden dauerhaft hier leben. Das Integrationsgesetz, das wir letzte Woche auf den Weg gebracht haben, schafft klare und verbindliche Regeln für die Integration. Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist es ein wichtiger Schritt hin zu einem Einwanderungsgesetz. Im vergangenen Jahr lebten mehr als 9 Millionen Ausländerinnen und
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.06.2016 () [PBT/W18/00176]
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eher unter der Rubrik „Spaß“ als unter der Rubrik „Ernst“ zu werten ist. (Beifall des Abg. Gerold Reichenbach [SPD]) Ich bin gespannt, wie Sie in den anstehenden Beratungen noch die Kurve kriegen wollen, sodass wir ein vernünftiges Ergebnis erreichen, durch das die Menschen und die Integration in diesem Land in den Mittelpunkt gestellt werden und keine Wortklauberei betrieben wird. Vielen herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Kollege Brunner. – Damit schließe ich die Aussprache
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Albani von der CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Stephan Albani (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren auf den Tribünen! Wir beraten hier heute ein Thema, das mir als Wissenschaftler persönlich ein wichtiges Anliegen ist. Sicherheitsrelevante Forschung unterliegt in der Wissenschaft stets einem Dilemma und liegt im Spannungsfeld zwischen wissenschaftlicher Verantwortung einerseits und der notwendigen Forschungsfreiheit andererseits. Wir sprechen hier von dem sogenannten Dual-Use-Dilemma. Das heißt, dass
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herzlich dafür danken, dass wir dieses wichtige Thema, wie wir mit Hochrisikoforschung umgehen, diskutieren. Ich glaube, das ist auch kein politischer Diskurs, sondern ich verstehe diese Diskussion als ein Ringen um den besten Weg und die Lösung für ein Problem, das entstehen kann oder das wir von vornherein zu vermeiden versuchen müssen. Wie ist die Diskussion entstanden? Vor etwa viereinhalb Jahren haben zwei Forschergruppen in Holland und in den USA das Vogelgrippevirus H5N1 untersucht. In China hat es sogar einige Todesfälle
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und offenbar nur bei engem Kontakt ist es ein Problem für Säugetiere. Diese beiden Forschergruppen haben sich die Erbinformationen dieses Virus angesehen und nach den Stellen gesucht, die möglicherweise dafür entscheidend sind oder dabei eine Rolle spielen, dass dieses Virus, das normalerweise nur Vögel befällt, auf den Menschen oder auf Säugetiere übertragbar ist. Tatsächlich haben sie zwei oder mehrere Mutationen, also Veränderungen, dieser Gensequenz gefunden, die dazu führten, dass erstens das Virus auf Frettchen, eine Marderart, Säugetiere, übertragbar war und zweitens
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mehrere Anschläge tatsächlich zur Gefährdung geführt haben. Es braucht eine gute Infrastruktur, um so etwas verbreiten zu können. Es reicht nicht, dieses Virus herzustellen und einfach zu verbreiten, sondern man muss das technisch sehr geschickt machen und braucht entsprechendes Know-how, das in der Regel nicht Terroristen haben, sondern häufig Staaten. Das ist eine andere Ebene. Damit sind wir im Bereich des Zusatzprotokolls zur Biowaffenkonvention; da geht es darum, sicherzustellen, dass die fünf Länder, die noch nicht beigetreten sind, das Protokoll noch
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CSU) Die Abwägung zwischen Nutzen und Risiken ist sehr schwierig. Man weiß am Anfang noch zu wenig. Viele Tausend Menschen in Deutschland sterben an der „normalen“ Grippe. Wenn man wüsste, an welchen Stellen man sie in den Griff bekommen könnte, das veröffentlichen würde und dann daran forschen würde, wäre das ein großer Fortschritt. Man forschte beispielsweise schon jahrelang an der Bekämpfung von Ebola. Wie wir vor anderthalb Jahren in den Medien leider sehen mussten, hat diese Krankheit zu großen Verlusten gerade
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werden. Aber im Laufe der Zeit habe er erkannt, dass seine Heimatarmee ihn zu einem unkritischen Befehlsempfänger erzogen habe und die Zeit bei der Bundeswehr ihm geholfen habe zu denken wie ein freier Bürger. Wahrscheinlich gibt es kein schöneres Zeugnis, das man dem Prinzip der Inneren Führung ausstellen kann. Beteiligungsrechte der Soldaten, etwa durch die Wahl von Vertrauenspersonen und Soldatenvertretern, die wirksames Mitspracherecht bei der Gestaltung des Dienstes haben, das ist ein ganz wesentliches Kernelement der Inneren Führung. Hier werden demokratische
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einem attraktiven Arbeitgeber zu machen. Die Bundeswehr als Arbeitgeberin hat weiterhin große Probleme mit der Akzeptanz unter den jungen Leuten. Und das mit Recht: Denn was passiert, wenn Auslandseinsatzzwang und Soldatenbeteiligung aufeinanderprallen, kann man u. a. in Kapitel 4 sehen, das alle Formen der Mitbestimmung explizit unter den Vorrang der Auftragserfüllung stellt. Damit wird der Willkür von Vorgesetzten im Auslandseinsatz Tür und Tor geöffnet. In § 57 werden die Mitbestimmungsrechte bei der Dienstplanung, die in § 25 neu gewährt wurden, gleich wieder kassiert
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Fabritius (CDU/CSU): Burundi ist ein Staat mit einer unruhigen Vergangenheit. Seit seiner Unabhängigkeit im Jahr 1962 gab es immer wieder Machtkämpfe und Konflikte, die oftmals auch bewaffnet ausgetragen wurden. Leidtragende war immer die Bevölkerung. Wir sprechen über ein Land, das in nahezu sämtlichen Indizes am unteren Ende rangiert. Nach dem hart verhandelten Friedensvertrag von Arusha im Jahr 2000 kam Hoffnung auf eine bessere Zukunft auf. Die Menschenrechtslage verbesserte sich, wenn auch sehr langsam. Es bildeten sich Ansätze einer aktiven Zivilgesellschaft
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nicht Rache, hilft“, sagt er. Pater Maruhukiro aus Burundi, der vor ein paar Wochen hier zu Gast war, berichtete über eine bestehende Völkermordideologie. Die Instrumentalisierung der Ethnie berge die Gefahr einer ethnischen Eskalation. Er forderte außerdem unabhängige Untersuchungen des Massakers, das am 11. und 12. Dezember 2015 von den Polizeieinheiten und dem Geheimdienst in Bujumbura begangen wurde. In einem Hilferuf der Überlebenden letzten Januar schrieb er: „Die Angehörigen der Verschwundenen – und wahrscheinlich Ermordeten – möchten wissen, wo ihre Kinder begraben werden. Es
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in diesem Land ereignete, machte und macht mich traurig. Es entwickelte sich eine politische Krise, in deren Folge sich nicht nur die Wirtschaftslage und die Sicherheit Burundis, sondern insbesondere die Situation der Menschenrechte zunehmend verschlechtert hat. Wir sehen ein Land, das in Gewalt und politischer Instabilität versinkt und scheinbar keinen Weg zu einer friedlichen Beilegung des Konfliktes findet. Und das, obwohl es bis vor nicht allzu langer Zeit noch als ein Beispiel für eine gelungene Post-Konfliktstabilisierung nach dem Friedensvertrag von Arusha
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hier in Deutschland, wie ich es seit einem Jahr erleben kann: politisch in Berlin, in Exilgruppen, im Bereich der Nichtregierungsorganisationen und auch sich für die Region engagierende Bürgerinnen und Bürger. An dieser Stelle möchte ich auch dem Auswärtigen Amt danken, das mit anderen EU-Partnern vor Ort und von Berlin aus beharrlich und mit diplomatischem Feingefühl an einer Verbesserung der Lage arbeitet. Herzlichen Dank dafür. Ich bin dem Menschenrechtsausschuss aus diesem Grund sehr dankbar, dass er mit dem vorliegenden Koalitionsantrag „Achtung der
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der Umsetzung wurde es von eben diesen internationalen und regionalen Partnern begleitet. Wie konnte dieser Erfolg der Friedenssicherung so schnell zum Misserfolg werden? Diese Frage muss sich auch die Bundesregierung stellen. Die aktuellen Entwicklungen in Burundi zeigen, dass das Friedensabkommen, das zugleich die Grundlage der burundischen Verfassung ist, nie wirklich bei der burundischen Regierung angekommen ist. Immer wieder wurden wesentliche Vorgaben nicht umgesetzt, wie zum Beispiel bei der Berufung der Wahrheits- und Versöhnungskommission, oder eben den Regeln zur dritten Amtszeit des
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wünschen, dass wir diese Möglichkeit wieder haben. Abschließend fasse ich noch einmal zusammen. Das Grundgesetz erwartet vom Bundestag, öffentlich zu tagen. Daraus ergibt sich keine zwingende Pflicht, dass auch alle Gremien des Bundestages öffentlich tagen müssen. Gerade für ein Arbeitsparlament, das an der Gesetzgebung aktiv mitwirkt, ist es wichtig, in einem geschützten Raum Kompromisse zu finden. Es ist im Übrigen durchaus nicht selbstverständlich im Vergleich zu anderen europäischen Parlamenten, dass zu den Ausschussberatungen begründete Beschlussempfehlungen und Berichte veröffentlicht werden. Jeder Abgeordnete
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Datenformat nutzt als eine andere Behörde, dann kann das zu unheimlichen Schwierigkeiten führen. Die Leidtragenden sind dann vor allem die Bürgerinnen und Bürger. Am Ende des vergangenen Jahres ist das Bundesmeldegesetz in Kraft getreten. Das passierte ohne das große Bohei, das so oft bei anderen Themen gemacht wird, obwohl wir alle davon betroffen sind. Es geht jeden von uns an. Wir haben bei diesem wichtigen Gesetz lange um einen Kompromiss gerungen, weil wir die Interessen aller Bürgerinnen und Bürger berücksichtigen wollten
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um Ihre Zustimmung. Gabriele Fograscher (SPD): Früher gab es ein Melderechtsrahmengesetz, innerhalb dessen Vorgaben die Länder eigene Meldegesetze erließen. Seit der Föderalismuskommission I wurde 2006 dem Bund die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz übertragen. Deshalb haben wir im Frühjahr 2013 das Bundesmeldegesetz beschlossen, das überwiegend zum 1. November 2015 in Kraft getreten ist. Nach einem guten halben Jahr Praxiserfahrung hat sich nun gezeigt, dass das Gesetz an einigen Stellen nachjustiert werden muss. Bisher regelt das Meldegesetz, dass der, der aus einer Wohnung auszieht und
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vorzuhalten. Scheinanmeldungen sind auch durch Mitwirkungspflichten letztlich nicht wirksam zu verhindern. Sicherheit bedeutet, sich auf wesentliche und effektive Linien zu konzentrieren und nicht, auch noch die Meldebehörden mit gewaltigen Datenbergen von Vermietern in ihrer Aufgabenerfüllung zu behindern. Bei der Gelegenheit, das wiederholen wir an dieser Stelle, fordern wir Sie erneut auf, die Hotelmeldepflicht zu streichen, deren „ortspolizeiliche“ Funktion aus dem vorigen Jahrhundert nicht allen Ernstes ein relevantes Mittel der Kriminalitätsbekämpfung darstellen kann. Sie ist vielmehr eine verdachtslose Datenerhebung und Datenspeicherung auf
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die ihren Preis infolge des Wertes ihrer technischen Bereitstellung und der entgangenen Produktion haben. Andere netzstabilisierende Maßnahmen sind weitaus teurere Optionen. Auch schaffen wir heute die Grundlage dafür, dass mit der Novelle in diesem Jahr ein Instrument in Kraft tritt, das die Transparenz bei den abschaltbaren Lasten erhöht. In der neuen Verordnung sind Transparenzpflichten vorgesehen, die beispielsweise die Ergebnisse der Ausschreibungen sowie die erfolgten Abrufe öffentlich machen. Deshalb ist es richtig, dass wir heute mit der Verlängerung der Verordnung einen ersten
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eine immer größere Bedeutung zu. Mit der EnWG-Novelle Ende 2012 haben wir die Möglichkeit geschaffen, dass auch Anbieter abschaltbarer Lasten für Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Netz- und Systemsicherheit vertraglich verpflichtet werden konnten. Mittlerweile sind die abschaltbaren Lasten ein etabliertes Instrument, das wir nun aber, auch auf Basis des Evaluierungsberichts der Bundesnetzagentur, angemessen weiterentwickeln wollen. Wir wissen jetzt, welche Mengen derzeit in den beiden Segmenten an schnell und sofort abschaltbaren Lasten verfügbar sind, und wir wollen mit der Novelle die Anbieter näher
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