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war zunächst einmal die Ursache dafür, dass das ganze Bündnis ins Wanken kam. Was das Zurückholen der Reeder in die Verantwortung betrifft, werden wir sehen, wie es klappt. Ich frage mich, ob am Ende das sich noch nicht bewährte Gesetz, das im Übrigen erst 2013 - wie man hört, erst zur Maritimen Konferenz, wahrscheinlich als große Propagandashow - seine Wirkung entfalten soll, tatsächlich so tragfähig ist, wie Sie es zurzeit angeben. Ich will hoffen, dass Ihnen ein Konstrukt gelungen ist, das am Ende
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.11.2012 () [PBT/W17/00204]
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bewährte Gesetz, das im Übrigen erst 2013 - wie man hört, erst zur Maritimen Konferenz, wahrscheinlich als große Propagandashow - seine Wirkung entfalten soll, tatsächlich so tragfähig ist, wie Sie es zurzeit angeben. Ich will hoffen, dass Ihnen ein Konstrukt gelungen ist, das am Ende des Tages nicht vor dem nächsten Verwaltungsgericht in der Bundesrepublik Deutschland aus den Angeln gehoben wird, was man nicht ausschließen kann, weil es diverse Reeder gibt, die nicht im VDR organisiert sind und die möglicherweise diese Verabredungen für
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.11.2012 () [PBT/W17/00204]
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nicht tragfähig. (Beifall bei der SPD) Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir werden sehen, ob die massiven handwerklichen Fehler, die Sie bisher begangen haben, sich nicht möglicherweise fortsetzen. Uns geht es um die Qualifizierung und Weiterbildung von nautischem Personal, das wir dringend brauchen, weil der Nachwuchsbedarf auch für die deutsche Reederschaft in der Zukunft beträchtlich ist. Die Frage ist: Was passiert eigentlich nach 2018? Wird es da weitere Ausflaggungen geben? Ist dafür eine scheunentorgroße Möglichkeit gegeben? Ich denke, auch hier
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.11.2012 () [PBT/W17/00204]
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ist davon die Rede, dass man sich von dieser Verpflichtung mit 2 000 Euro freikaufen kann. (Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist eine lächerliche Summe!) Es wäre für Sie, Kolleginnen und Kollegen von der SPD, ausreichend Gelegenheit gewesen, das wirklich -offensiv aufzunehmen, Verbesserungsvorschläge zu -machen und Forderungen aufzustellen, um das, was hier durchgesetzt werden soll, unmöglich zu machen. Sie bleiben mit Ihrem Antrag allerdings weit dahinter zurück. Es hätte wirklich eine Alternative dazu geben können. Der Weg, den Sie
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.11.2012 () [PBT/W17/00204]
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Lieber Kollege Beckmeyer, Sie haben dann noch im Verkehrsausschuss gesagt, dass Sie Frau Hendricks darauf hingewiesen hätten, dass man das nicht tun solle, dass das nicht sehr klug sei. Dazu muss ich sagen: Sie sollten demütig sein und diesem Gesetz, das mit Verdi und dem VDR vereinbart wurde, hier und heute einfach zustimmen. (Sören Bartol [SPD]: Oh! Meine Güte!) Dann würden Sie eine gute Tat für den Schifffahrtsstandort vollbringen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP - Sören Bartol
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.11.2012 () [PBT/W17/00204]
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beraten lassen. Ein weiterer wichtiger Punkt, der durch die Verordnung nun geregelt wird, ist der Umstand, dass es bei -binationalen Ehen häufig zu einem Wettlauf der Ehegatten bei Einreichung des Scheidungsantrages bei dem Familiengericht im In- oder Ausland kam, um das für sie jeweils günstig erscheinende Scheidungsrecht zur Anwendung zu bringen. Mit dem nun vorliegenden System, das für die Frage des richtigen Scheidungsstatuts in Art. 8 Rom-III-Verordnung nicht mehr auf die Staatsangehörigkeiten der Ehegatten abstellt, sondern vorrangig auf den Aufenthaltsort der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.11.2012 () [PBT/W17/00204]
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dass es bei -binationalen Ehen häufig zu einem Wettlauf der Ehegatten bei Einreichung des Scheidungsantrages bei dem Familiengericht im In- oder Ausland kam, um das für sie jeweils günstig erscheinende Scheidungsrecht zur Anwendung zu bringen. Mit dem nun vorliegenden System, das für die Frage des richtigen Scheidungsstatuts in Art. 8 Rom-III-Verordnung nicht mehr auf die Staatsangehörigkeiten der Ehegatten abstellt, sondern vorrangig auf den Aufenthaltsort der Ehegatten, wird dieser Wettlauf uninteressant. Hinsichtlich des Versorgungsausgleichs ist anzumerken, dass dieser dem Scheidungsstatut zugeordnet wird
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.11.2012 () [PBT/W17/00204]
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Erfolg: Erstens schaffen die Regelungen Rechtssicherheit und beenden damit den in der Praxis unzufriedenstellenden Zustand, dass es bisher keine einheitlichen Regeln für die Bestimmung des anwendbaren Scheidungsrechts gab, wenn ein grenzüberschreitender Sachverhalt zugrunde liegt. Die Folge war ein zersplittertes Scheidungsrecht, das in vielen Fällen zu Nachteilen für einzelne Partnerinnen oder Partner führte. Und selbst einvernehmliche Trennungen konnten zur Qual werden, weil den Paaren verwehrt war, das anzuwendende Scheidungsrecht selbst zu wählen. Damit ist jetzt Schluss. Nach den neuen Regelungen können die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.11.2012 () [PBT/W17/00204]
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mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union statt, bei denen Bürgerinnen und Bürger mit EU-Politikerinnen und -Politikern ins Gespräch kommen können und über ihre Erfahrungen und Ansichten zur Europäischen Union diskutieren können. Diese Bürgerdialoge stehen bereits im Zeichen des EU-Jahresmottos für 2013, das zum "Europäischen Jahr der Bürgerinnen und Bürger" ausgerufen wurde. Die Verabschiedung der heutigen Bestimmungen passt zu diesem Motto und wird konkreten Mehrwert für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger haben. Stephan Thomae (FDP): In den letzten Wochen und Monaten wurde die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.11.2012 () [PBT/W17/00204]
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Rom-III-Verordnung der Europäischen Union zurück, die festlegt, welches Recht bei Ehescheidung und Trennung anzuwenden ist. Die Verordnung soll durch Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch umgesetzt werden. Das heißt übersetzt, dass in jedem Mitgliedstaat, der an der Verordnung beteiligt ist, das für Scheidungs-sachen zuständige Gericht auf die Scheidung und Trennung das einheitliche Recht eines Mitgliedstaates -anwenden soll. Damit soll das vorteilsbezogene Nutznießen nebeneinanderstehender Zuständigkeiten verschiedener Staaten unterbunden werden. Glücklicherweise bleibt aber das materielle Familienrecht unberührt. Meine Fraktion und ich betrachten diese
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.11.2012 () [PBT/W17/00204]
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Unterhaltsfragen oder Vermögensausgleich, haben. Die europäische Verordnung zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts verfolgt das Ziel, innerhalb der Europäischen Union einheitliche Regelungen für das Recht zu treffen, das auf Ehescheidungen anzuwenden ist. Die Verordnung will Bürgerinnen und Bürgern in Bezug auf Rechtssicherheit, Berechenbarkeit und Flexibilität sachgerechte Lösungen garantieren. Auch soll sie verhindern, dass ein Ehepartner alles daran setzt, die Scheidung zeitlich als Erster bei Gericht einzureichen, um sicherzustellen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.11.2012 () [PBT/W17/00204]
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daran setzt, die Scheidung zeitlich als Erster bei Gericht einzureichen, um sicherzustellen, dass sich das Verfahren nach einer Rechtsordnung richtet, die seine Interessen besser schützt. Künftig sollen Ehegatten, deren Leben vom Recht verschiedener Staaten geprägt wird, das Recht wählen dürfen, das für die Scheidung ihrer Ehe Anwendung findet. Nach dem Umsetzungsgesetz, um das es heute geht, soll die Rechtswahl jederzeit vor oder nach der Eheschließung möglich sein. Spätestens erfolgen muss sie bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung im ersten Rechtszug des
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.11.2012 () [PBT/W17/00204]
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eine Insolvenzantragspflicht; das zeigt, dass bereits heute dringender Handlungsbedarf besteht. Festzuhalten ist, dass sehr viel für eine dauerhafte Beibehaltung des aktuell geltenden Überschuldungsbegriffs spricht. Konjunkturelle Schwankungen und damit verbundene bilanzielle Bewertungen allein dürfen nicht zur negativen Fortführungsprognose eines Unternehmens führen, das auch in Zukunft erfolgreich am Markt tätig sein kann. Der mit der Insolvenzordnung eingeführte Überschuldungsbegriff wird wegen der erforderlichen bilanziellen Überschuldungsfeststellung von vielen Praktikern weitgehend für unpraktikabel gehalten. Nahezu kein Unternehmen kann einer Überschuldungsprüfung zu Liquidationswerten standhalten. Bereits im Gründungsstadium
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.11.2012 () [PBT/W17/00204]
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nur diejenigen Änderungen oder Regelungen enthalten sind, die thematisch, sachlich und fachlich korrespondieren. Auch wenn Sie mit dem Gesetzentwurf sachfremde Rechtsmaterie wieder still und leise heimlich nebenbei mitregeln wollen, stimmen wir Ihrem Gesetzentwurf zu. Er setzt ein rechtsstaatliches Gebot um, das bereits in vielen Verfahrensordnungen enthalten ist. Die Länder haben auf der 81. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister am 23. und 24. Juni 2010 einstimmig beschlossen, dass Rechtsbehelfsbelehrungen in Verfahren, in denen eine anwaltliche Vertretung nicht vorgeschrieben ist und bei denen
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einige kleinere Punkte zu beleuchten. Der Normenkontrollrat hat der Bundesregierung erst kürzlich in seinem Jahresbericht bescheinigt, dass der Bürokratieabbau in Deutschland trotz weiterhin bestehendem Handlungsbedarf bereits gut vorangekommen ist. Die schnelle Umsetzung der EU-Micro-Richtlinie 2012/6/EU ist ein weiteres positives Signal, das die christlich-liberale Bundesregierung aussendet. Ingo Egloff (SPD): Wer sich an das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz aus dem letzten Jahr der Großen Koalition und seine segensreichen Verbesserungen für Einzelkaufleute erinnert, muss angesichts des nun vorgelegten Gesetzentwurfs zur Änderung des Bilanzrechts für kleinste Kapitalgesellschaften herb
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.11.2012 () [PBT/W17/00204]
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sehr überschaubaren Größenordnung bewegen. Solange die Finanzverwaltung die Vereinfachungen und Verkürzungen nicht akzeptiert, wird es keine nennenswerten Entlastungen für die Kleinstkapitalgesellschaften geben. Und das kann die Finanzverwaltung wegen der Euro-Bilanz nicht machen. Ich möchte abschließend noch an das Ziel erinnern, das mit der Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses verbunden ist, nämlich dass der Kaufmann sich einen Überblick über seinen Betrieb machen soll. Ich zitiere § 242 HGB: Erster Absatz: "Der Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes und für den Schluß eines jeden
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für Passagierrechte, damit das Problem, wenn es bei intermodalen Beförderungen zu Störungen an einem Umsteigepunkt kommt, gelöst werden kann". Dass dieses Ziel auch notwendig ist, zeigen Ergebnisse verschiedener Untersuchungen und Umfragen, wie der repräsentativen Quotas-Umfrage im Rahmen des EU-Projektes USEmobility, das in sechs europäischen Ländern, darunter auch Deutschland, durchgeführt wurde. Laut dieser Umfrage wählen zwei Drittel der Reisenden einen Mix aus verschiedenen Verkehrsmitteln für ihre täglichen Wege. Mit 77 Prozent weist Deutschland von allen europäischen Ländern die höchste Multimodalität auf. Als
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gegen die Fluggesellschaft. Häufig jedoch ist es schwierig, diese Ansprüche auch zu realisieren, weil die Fluggesellschaft sie nicht reguliert oder weil Streit über die -Anspruchsberechtigung besteht. Hiervon zeugen vielzählige Gerichtsverfahren. Sie bedeuten aber nicht nur ein Kostenrisiko für den Fluggast, das ihn oft von der gerichtlichen Geltendmachung abhält. Auch werden unsere Zivilgerichte hierdurch zunehmend belastet. Diese Ansprüche schnell, kostengünstig und durch eine unabhängige Stelle schlichten zu können, ist das Ziel des von der Bundesregierung vorgelegten Entwurfs eines Gesetzes zur Schlichtung im
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.11.2012 () [PBT/W17/00204]
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sie dazu der vorhandenen Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V., söp, beitreten oder eine neue Schlichtungsstelle für den Luftverkehr einrichten, werden sie demnächst entscheiden müssen. Wichtig ist, dass damit alsbald ein schnelles, unkompliziertes und faires Regulierungsverfahren zur Verfügung steht, das für Verbraucher und Luftfahrtunternehmen Vorteile bringt. Vizepräsident Eduard Oswald: Interfraktionell wird die Überweisung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/11210 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es andere Vorschläge? - Das ist nicht der Fall. Dann haben wir das gemeinsam
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erst recht in Bezug auf Internet und neue Medien, die schon längst zum Alltag gehören und daraus auch nicht wegzudenken oder zu verdrängen sind, sondern es wäre auch ein gedanklich falscher Ansatz. Der richtige Ansatz ist, ein Datenschutzrecht zu schaffen, das den mündigen Bürger als Herrn über seine Daten begreift und auch so behandelt. Der Ausgangspunkt muss daher sein, dass alle personenbezogenen Daten privat, das heißt in der freien Verfügungsgewalt des Betroffenen, sein müssen - und es für ihre Verarbeitung stets besonderer
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.11.2012 () [PBT/W17/00204]
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so gesichert sein muss, dass der unberechtigte Zugriff Dritter ausgeschlossen ist. Aber für den Abruf von Daten, die im Telefonbuch mit Einwilligung des Betroffenen veröffentlicht sind, eine gesicherte Übertragung vorzuschreiben, ist ebenso offensichtlicher Unsinn. Damit wird aber ein Kernproblem offenbar, das die Datenschutzregulierung im Informationszeitalter mit sich bringt: Wir brauchen Regelungen, die anwendbar und praktikabel sind für ganz unterschiedliche Sachverhalte. Es geht nicht an, dass - aus ja durchaus auch berechtigten Gründen - schweres Geschütz aufgefahren wird, um manch einem US-amerikanischen Internetdatenkraken die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.11.2012 () [PBT/W17/00204]
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praktikabel sind für ganz unterschiedliche Sachverhalte. Es geht nicht an, dass - aus ja durchaus auch berechtigten Gründen - schweres Geschütz aufgefahren wird, um manch einem US-amerikanischen Internetdatenkraken die Grenze aufzuzeigen, aber dann auch die Spatzen mit Kanonen beschossen werden. Ein Recht, das dieser Prämisse folgt, kann nur ungenaue Streutreffer verursachen und damit zu Kollateralschäden führen, die niemand wollen kann. Deshalb haben wir in unserer Stellungnahme Wert darauf gelegt, dass die Bundesregierung ihr besonderes Augenmerk darauf richtet, dass hier nicht im Versuch, Facebook
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.11.2012 () [PBT/W17/00204]
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zu Kollateralschäden führen, die niemand wollen kann. Deshalb haben wir in unserer Stellungnahme Wert darauf gelegt, dass die Bundesregierung ihr besonderes Augenmerk darauf richtet, dass hier nicht im Versuch, Facebook, Google und Co. zu treffen, ein Lex Internet geschaffen wird, das dann aber den Handwerksbetrieb um die Ecke trifft. Einige Punkte, die wir in unserer Stellungnahme einfordern, sind auch schon von vielen anderen kritisiert worden - und wir haben hier nicht einfach die Stellungnahme der Gewerkschaften übernommen und schließen uns dieser an
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nichtöffentlichen Bereich, weil man das Standesamt nicht gleichbehandeln kann mit Facebook; klare, unmissverständliche und praktikable Vorgaben zum Schutz von besonders sensiblen Daten, insbesondere Gesundheits- oder Sozialdaten; die Eindämmung der unerträglich vielen delegierten Rechtsakte, die sich derzeit mitnichten am Wesentlichkeitsprinzip orientieren, das in Art. 290 AEUV verankert ist; die Wahrung der Unabhängigkeit der -Datenschutzaufsichtsbehörden, die nach dem von der Kommission vorgeschlagenen Verfahren am Ende ihre Unabhängigkeit eben gerade bei der Kommission abgeben und sich deren Diktat unterwerfen müssen; Profilbildung nur mit Einwilligung
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und sie gilt nach der Rechtsprechung in einer Reihe von Punkten bereits als vollharmonisierend. Natürlich bedeutet der Schritt zur Rechtsform der Verordnung auch insoweit eine bedeutende Veränderung, aber dann lassen Sie uns doch konkret über die-jenigen Gebiete, etwa den Sozialdatenschutz, das -Meldewesen oder vielleicht sogar Teile des Medizindatenschutzes, reden, bei denen wir uns konkret wünschen, dass unsere Standards auch auf europäischer Ebene Eingang finden. Die Verordnung lässt dafür durchaus Spielräume offen, und die grundlegende Gesprächsbereitschaft der Kommission wurde bereits signalisiert. Bereichsausnahmen
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