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Zweitstimmen auf sich vereinigt hat. Das ist auch für die Kandidaten ein Vorteil. Ich sage das einmal deutlich. Der „stille Experte", der in der Öffentlichkeit nicht oder ganz wenig bekannt ist, oder das Mitglied des Vorstandes eines großen deutschen Unternehmens, das als Lobbyist über einen „warmen" Listenplatz mit ins Parlament gebracht werden soll, haben bei diesem System keine Chance, werden sehr wahrscheinlich nicht gewählt werden. Andere aber, die durch Arbeit in Verbänden, durch Arbeit in Berufsgruppen, durch überregionale Arbeit bekannt werden
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.02.1978 () [PBT/W08/00073]
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daß es keinen Sinn hat, jemanden immer an das Ende der Liste zu setzen, wenn dieser immer um 12, 20 oder 40 Plätze nach vorne gewählt wird. Wir sollten uns also bei den Beratungen die Mühe machen, dieses bayerische Wahlsystem, das übrigens seine weitergehenden Entsprechungen im baden-württembergischen und im bayerischen Kommunalwahlsystem hat, näher anzuschauen, zu prüfen, und uns die von der Enquete-Kommission Verfassungsreform bereits aufgeworfene Frage vorlegen, ob wir mit der Einführung dieses Systems der beweglichen Liste im Bundeswahlgesetz dem Bürger
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.02.1978 () [PBT/W08/00073]
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bei Ihrer Erfahrung eher verwunderliche Praxisferne gekennzeichnet. Ich möchte 'die Gelegenheit nehmen, noch zwei Mißverständnisse auszuräumen, die in diesem Zusammenhang eine gewisse Popularität besitzen. Die Wahl des Parlaments gibt nicht einer bestimmten Mehrheit ein auf Zeit unantastbares Mandat. Dieses Mandat, das der Wähler erteilt, hat das Parlament als ganzes inne. Und wie sich während. der Dauer der Legislaturperiode legitimerweise Meinungen bei den Wählern oder in den Parteien ändern können, so auch innerhalb des Parlaments. Die Gewissensfreiheit der Abgeordneten kennzeichnet ihre individuelle
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.02.1978 () [PBT/W08/00073]
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dem Wähler vor der Wahl gegebene Wort gebunden zu fühlen. Ich glaube, in der öffentlichen Diskussion wird diese mögliche Konstellation zu häufig übersehen. Ich komme zum zweiten Punkt. Gewissen im Sinne des Art. 38 ist, wie mir scheint, nicht etwas, das der Abgeordnete nur bei besonders hehren Anlässen hervorholen dürfte, während er im übrigen gehalten ist, der Fraktions- und Parteilinie zu folgen. Art. 38 Abs. 1 Satz 2 bedeutet vielmehr, daß sich der Abgeordnete für jede anstehende Entscheidung seine politische Überzeugung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.02.1978 () [PBT/W08/00073]
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gesetzlich regeln. Wenn Sie, Herr Kollege Klein, z. B. ganz richtig sagen, daß ich Bedenken habe, einen Fraktionswechsel einfach so hinzunehmen, dann haben Sie auch richtig referiert, daß ich keinen Vorschlag mache, weil ich in der Tat der Meinung bin, das entziehe sich der gesetzlichen, der verfassungsrechtlichen Rgelung, sondern sei eine Frage, bei der sich der einzelne demgemäß zu verhalten habe, und jeder Fall liegt wieder anders. Ich bin gegen eine gesetzliche Regelung, weil es nicht gelingen wird, zwischen Art. 38
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.02.1978 () [PBT/W08/00073]
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politischen Fragen heraus entschieden werden. Deshalb — das war eine der tragenden Überlegungen der Enquete-Kommission — waren wir der Meinung, daß diese Entscheidungen nur von denjenigen getroffen werden können, die integrierend wirken können. Aber es bleibt ein Unbehagen. Es bleibt ein Unbehagen, das sich an die Parteien wendet, das sich an uns Abgeordnete selbst wendet, ob wir auch den richtigen Kontakt — das können wir jetzt nicht regeln, sondern das müssen wir tun — mit solchen Bürgerinitiativen — sage ich jetzt ganz allgemein — aufnehmen und sie
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.02.1978 () [PBT/W08/00073]
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das war eine der tragenden Überlegungen der Enquete-Kommission — waren wir der Meinung, daß diese Entscheidungen nur von denjenigen getroffen werden können, die integrierend wirken können. Aber es bleibt ein Unbehagen. Es bleibt ein Unbehagen, das sich an die Parteien wendet, das sich an uns Abgeordnete selbst wendet, ob wir auch den richtigen Kontakt — das können wir jetzt nicht regeln, sondern das müssen wir tun — mit solchen Bürgerinitiativen — sage ich jetzt ganz allgemein — aufnehmen und sie richtig in die Verantwortung bringen, ob
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.02.1978 () [PBT/W08/00073]
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können es allerdings auch nicht gesetzlich regeln. Ich muß mich nun mit dem Gedanken auseinandersetzen, ein solches Verfahren zu institutionalisieren. Es gibt Vorschläge, einen Wirtschafts- und Sozialrat zu schaffen, das Verfahren also in einem Verfassungsorgan mit beratendem Charakter zu institutionalisieren, das in wirtschafts-, finanz-, sozial- und steuerpolitischen Fragen mitreden kann. Wer wäre in einem solchen Organ dann alles vertreten? Die Wirtschaftsverbände, der Bauernverband, die Gewerkschaften, der Beamtenbund — keiner hat die Mehrheit; jeder vertritt seine Vorstellungen. Wenn jeder ehrlich seine Vorstellungen vertritt
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.02.1978 () [PBT/W08/00073]
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Damit müssen wir uns beschäftigen. Vizepräsident Frau Funcke: Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage? Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) : Gerne. Bitte, Herr Klein. Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) : Herr Kollege Schäfer, ist Ihnen bekannt, daß das Verständnis der Verfassung von 1871, das Sie eben vorgetragen haben, das Verständnis ist, das Bismarck seinen Staatsstreichplänen im Jahre 1890 zugrunde legte, aber nicht dasjenige der zur Zeit der Verfassung von 1871 allgemein vertretenen Lehre? Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) : Nein, das ist falsch, Herr Klein. Das
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.02.1978 () [PBT/W08/00073]
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und wir werden im Bundesrat und überall Opposition machen. Sehen Sie, das ist die falsche Haltung. Ausgerechnet der Herr Kiesinger hat dann von Opposition mit Hilfe des Bundesrats gesprochen. Dort liegt der Fehler. (Zuruf des Abg. Benz [CDU/CSU]) — Ach, das verstehen Sie nicht? Tut mir leid, Herr Benz. (Dr. Jenninger [CDU/CSU] : Da hat doch einer gesagt: Das Totenglöcklein bimmelt!) Vizepräsident Frau Funcke: Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Jaeger? Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) : Bitte, Herr Jaeger
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.02.1978 () [PBT/W08/00073]
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merkwürdigerweise in dem Zwischenbericht über den Stand der Arbeiten zur Dienstrechtsreform vom Dezember wieder einmal auf. Im übrigen täuschen wir uns häufig über die unpolitische Natur der Verbände und über die Art, wie sie sich jeweils auf das Interesse konzentrieren, das zu verfolgen sie vorgeben. Ich möchte Ihnen ein meiner Meinung nach sehr plastisches Beispiel nennen, nämlich die Wahl des Intendanten des ZDF vor nicht allzu langer Zeit. Da konnte man studieren, wie sich die ungewöhnliche Pluralität völlig unpolitischer Verbände zu
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.02.1978 () [PBT/W08/00073]
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wird man ihn sich sehr gern anhören. Aber wenn einer ankommt und erzählt, wie ungeheuer viele tausend Mitglieder er vertritt, und sagt, daß man auf der Stelle tun muß, was er will, weil alle diese Mitglieder immer FDP gewählt haben, das jedoch andernfalls in Zukunft nicht mehr tun würden — eine Behauptung, die jeder von uns, nach seiner Partei abgewandelt, kennt und die an Glaubwürdigkeit durch häufige Wiederholung nicht gewinnt —, und wenn er außer seinem Selbstwertgefühl gar nichts vorbringt, dann wird er
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.02.1978 () [PBT/W08/00073]
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nicht so sehr danach fragen, wer alles dahintersteht. Es gibt ja auch Verbände, die mit zum Teil erheblichem Aufwand Public Relations, wie man so sagt, betreiben. Wir haben kürzlich Veranlassung genommen — im Einzelfall kann man so etwas ja mal regeln —, das von hier aus etwas unter Kontrolle zu nehmen, nämlich im AGB-Gesetz. Da haben wir die Klagebefugnis der Verbände daran geknüpft, daß sie — ich weiß die Zahl jetzt nicht genau — etwa 60 oder 70 natürliche Personen als Mitglieder vorweisen können. Im
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.02.1978 () [PBT/W08/00073]
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der Kollege Klein darauf hingewiesen hat, daß die Arbeit in diesem Hause mit Gewissenhaftigkeit getan werden muß? Kleinert (FDP) : Sprachlich sehr schön. (Dr. Klein [Göttingen] [CDU/CSU]: So habe ich es gesagt!) Ein Problem ist schon von mehreren angesprochen worden, das uns ganz offensichtlich noch weiterhin begleiten wird. Das sind die Rechtsetzungsbefugnisse der Exekutive. Ich wäre sehr dankbar, wenn sich die offensichtlich besonders Interessierten, von denen noch eine erhebliche Zahl im Saale ist — das ist alles sehr relativ —, zusammenfänden, auch ohne
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.02.1978 () [PBT/W08/00073]
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nur teilweise ansprechen konnten und- wollten. Ich glaube, wir müssen das Gespräch unter denjenigen, die die Dinge fördern wollen, weiter suchen, besonders in nächster Zeit wohl auch die inoffiziellen Gespräche, bevor wir uns dann daranmachen — vernünftigerweise wohl in kleineren Abschnitten —, das eine und das andere dieser doch sehr umfangreichen Vorlage in politische Praxis umzusetzen, und zwar so pfleglich, wie das unsere Verfassung, so wie sie sich in den letzten 30 Jahren bewährt hat, verdient. (Beifall) Vizepräsident Frau Funcke: Das Wort hat
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.02.1978 () [PBT/W08/00073]
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Wieweit wird ein Parlament durch eine unmittelbare Empfehlung eines Verbandes an seine Mitglieder beeinträchtigt, die hier im Parlament die Zweidrittelmehrheit haben? Eine interessante Frage der Grenzziehung von Verbänden gegenüber dem einzigen Souverän der parlamentarischen demokratischen Ordnung, dem frei gewählten Parlament, das sich natürlich am Gemeinwohl viel stärker orientieren muß, als es ein Gewerkschaftsbund tun kann, der in der Hauptsache eine Interessenvertretung ist, die sich letztlich allerdings auch am Gemeinwohl orientieren sollte. (Wehner [SPD]: Unglaublich!) Vizepräsident Frau Funcke: Herr Abgeordneter, gestatten Sie
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.02.1978 () [PBT/W08/00073]
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eingeschaltet hat, wie ich das an den beiden Beispielen des § 218 und des Moskauer und des Warschauer Vertrags aufgezeigt habe. Lassen Sie mich zum Schluß auch noch einige Bemerkungen zu der inneren Ordnung dieses Hauses machen. Frau Präsidentin, ich bitte, das nicht als eine Kritik an den hochansehnlichen amtierenden Präsidenten dieses Hauses anzusehen. Aber wenn die freie Rede wieder die Grundlage des Dialogs werden würde, wäre dem Parlamentarismus viel geholfen. Am Dialog sind wir bisher weitgehend vorbeigegangen. Aber es ist nicht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.02.1978 () [PBT/W08/00073]
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Nur ist das heutige optische Bild — der heutige Freitag mag eine Ausnahme sein — keine Empfehlung für die Besucher, den Parlamentarismus als eine lebendige Form des Austausches von Argument und Gegenargument anzusehen. Ich hoffe sehr, daß das hohe Maß an Gemeinsamkeit, das hier von verschiedenen Rednern festgestellt wurde, auch bei den Einzelheiten und Ausführungsgesetzen vorherrschen wird, einschließlich einer Überprüfung des Stoppuhrmechanismus, wie er heute beim Ältestenrat für die Einteilung von Rednerzeiten und die Rednerliste üblich ist. Dieser Stoppuhrmechanismus ist auch eine Sünde
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.02.1978 () [PBT/W08/00073]
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was der Ältestenrat empfohlen hat. Ich darf aber darauf hinweisen, daß in Ziffer 4 unseres Entschließungsantrags steht, daß die Beschlußempfehlungen zur Verwirklichung dieser Entschließung bis zum 1. Juli 1979 vorliegen sollen. Das ist kein willkürlich gegriffenes Datum, sondern ein Datum, das auf Erfahrung beruht. Wenn sie bis dahin nicht da sind, werden sie in dieser Wahlperiode wohl kaum mehr Wirklichkeit werden. Ich erlaube mir, darauf hinzuweisen, daß, wenn die nächste Debatte im Herbst dieses Jahres stattgefunden haben wird, nur noch wenige
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.02.1978 () [PBT/W08/00073]
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eine zivilisierte Auseinandersetzung. Es kann aber auch Anlass sein für Hass und Hetze, für Verrohung bis hin zu schlimmsten Formen von Gewalt. Wir müssen Maß halten, um unser politisches und gesellschaftliches Klima nicht zu vergiften – zum Wohle des deutschen Volkes, das zu vertreten wir beauftragt sind. (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, der FDP, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der AfD) Jetzt rufe ich den Tagesordnungspunkt 3 und den Zusatzpunkt 2 auf: 3. – Zweite und
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.06.2018 () [PBT/W19/00039]
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ihrer Ansprüche durch Einrichtungen wie die Verbraucherzentrale feststellen lassen. Geht das Musterverfahren zugunsten des Verbrauchers aus, dann kann etwa ein betrogener Autokäufer mit diesem für ihn günstigen Prozessergebnis seinen Schaden einklagen. Oft wird das nicht nötig sein, weil ein Unternehmen, das das Musterverfahren verliert, von sich aus ökonomisch denken und Vergleichsangebote in akzeptabler Höhe machen wird. Aber wenn das nicht der Fall ist, kann er schnell und kostengünstig seinen eigenen Prozess führen; denn er hat ja das für ihn ausgegangene Musterverfahren
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.06.2018 () [PBT/W19/00039]
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geht weit über die Thematik der Datenschutz-Grundverordnung hinaus. Wir wollen das insgesamt angehen. Das haben wir im Koalitionsvertrag auch so vereinbart, und zwar – das sage ich, um falschen Eindrücken vorzubeugen – auf beiderseitige Initiative. Es ist beiden Partnern ein wichtiges Anliegen, das anzugehen; das werden wir in diesem umfassenden Sinne dann nach der Sommerpause sofort aufgreifen. In der Beratung zur Datenschutz-Grundverordnung ist das zu kurz gekommen. Da muss sich die Politik insgesamt an die eigene Nase fassen. Das kann man nicht wegdiskutieren
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.06.2018 () [PBT/W19/00039]
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Fragen: „Welche Ansprüche haben Käufer von Autos mit manipulierter Abgastechnik? Ist es rechtens, wenn ein Unternehmen lukrative Bausparverträge kündigen will?“, und dergleichen mehr, die viele Verbraucher betreffen. Das betrifft Fälle, wo typischerweise auf der anderen Seite ein großes Unternehmen steht, das letztendlich nur auf gerichtlichen Druck agiert. Deshalb muss das dann eben gerichtlich entschieden werden. Dabei sind die Prozessrisiken natürlich ungleich verteilt. Das Prozessrisiko, teure Gutachten, Rechtsanwaltsgebühren über drei Instanzen, all das wiegt für einen privaten Verbraucher natürlich ungleich schwerer als
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.06.2018 () [PBT/W19/00039]
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der die Expertise mitbringt und der sich auch nicht einschüchtern lässt, wenn sich auf der anderen Seite finanzkräftige Akteure befinden. Aber wir schauen auch auf die andere Seite und fragen: Wie sieht das Ganze von der Warte eines Unternehmens aus, das – vielleicht zu Unrecht – mit einer solchen Klage konfrontiert wird? Insofern war es uns wichtig, dass dieses Instrument sich nicht verselbstständigt und geradezu zum Geschäftsmodell wird. Fehlanreize haben wir konsequent vermieden. Ich glaube, das ist uns wirklich gelungen. Die Musterfeststellungsklage, wie
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.06.2018 () [PBT/W19/00039]
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werfen. Im Gesetzentwurf ist geregelt, dass als Eingangsinstanz das OLG zuständig ist. Das garantiert den schnellen Weg zur verbindlichen Regelung beim BGH. Am Beginn der Verhandlung stehen einige Hinweise des Gerichts, die sicherstellen, dass abseitige Anträge, die keine Chance haben, das Verfahren nicht belasten, so wie es im KapMuG teilweise auch geregelt ist. Das ist fair für die Verbraucher. Sie können eine erste Einschätzung des Gerichts abwarten, bevor sie darüber entscheiden, ob sie auf der Liste bleiben. Das ist fair für
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.06.2018 () [PBT/W19/00039]