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Verbraucherkredite in einem Umfang von 136 Milliarden DM. Etwa 48 % — also fast 50 % — der Haushalte haben einen Konsumentenkredit aufgenommen. Das ist natürlich ein Tummelplatz für Mißbräuche; die zwangsläufige Folge sind wesentliche Überschuldungen. Herr Bundesjustizminister, Sie kennen sicherlich auch das Gutachten, das Ihr Vorgänger, Herr Schmude, im Sommer 1982 vorgelegt hat und in dem nachgewiesen wurde, daß die Rechtsprechung zu § 138 BGB heute gerade nicht ausreichend ist. Gerade deshalb bedaure ich Ihr — ich wiederhole es — mangelndes, für mich wenigstens nicht erkennbares Engagement
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.09.1983 () [PBT/W10/00025]
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haben seinerzeit schon vorgeschlagen, die Gesetzesinitiative um einen Passus zu ergänzen, der da lautet: Die Ersatzpflicht ist darüber hinaus ausgeschlossen, wenn der Unfall ohne ein Verschulden des Schleppliftbetreibers oder seiner Hilfspersonen durch den Zustand der Schleppspur verursacht ist. Ich meine, das sollte auch so bleiben. Das ist gerecht, sowohl gegenüber den Betreibern als auch gegenüber den Benutzern. Jeder weiß, daß z. B. hampelnde Kinder oft Unfälle gerade auch bei Schleppliften und anderen Liften verursachen. Es wäre schlecht, wenn man in diesem
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.09.1983 () [PBT/W10/00025]
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man die Gefährdungshaftung nicht auf diesen Bereich übertragen. Ich darf Sie alle freundlich auffordern — dabei blicke ich insbesondere ganz nach rechts zu Herrn Kleinert —, dieser bayerischen Initiative zuzustimmen. Ich hoffe nicht, daß sich hier irgendwo ein Reibungspunkt ergibt. Ich meine, das lohnte sich nicht. Einige wenige Worte mehr sollten wir, wie gesagt, in den Gesetzestext hineinnehmen. Wir sollten nicht warten — wir warten schon länger darauf, wie ich ganz offen und freimütig sage —, bis die Bundesregierung das Haftpflichtrecht irgendwann einmal ändert und
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.09.1983 () [PBT/W10/00025]
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der Herr Abgeordnete Klein (Dieburg). Klein (Dieburg) (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! (Dr. Schäuble [CDU/CSU]: Hier dürfen nur Skifahrer reden!) — Ich bin einer gewesen. Es ist sehr reizvoll, bei 25 Grad Außentemperatur über ein Thema zu sprechen, das eigentlich andere Temperaturen erfordert. Ich weiß nicht, welchen unerforschlichen Ratschluß die CSU und vielleicht auch die CDU dazu getrieben hat, daß ein Thema, das heute laut Ältestenrat hier ohne Debatte behandelt werden sollte, plötzlich eine Gewichtigkeit dadurch erhält, daß darüber
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.09.1983 () [PBT/W10/00025]
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bin einer gewesen. Es ist sehr reizvoll, bei 25 Grad Außentemperatur über ein Thema zu sprechen, das eigentlich andere Temperaturen erfordert. Ich weiß nicht, welchen unerforschlichen Ratschluß die CSU und vielleicht auch die CDU dazu getrieben hat, daß ein Thema, das heute laut Ältestenrat hier ohne Debatte behandelt werden sollte, plötzlich eine Gewichtigkeit dadurch erhält, daß darüber debattiert wird. (Zuruf des Abg. Dr. Wittmann [CDU/CSU]) — Sie geben mir das Stichwort, Herr Dr. Wittmann. Die CSU in Bayern braucht offenbar eine
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.09.1983 () [PBT/W10/00025]
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kam zu dem Entschluß, daß zunächst nichts unternommen werden sollte. In der gemeinsamen Entschließung, die auch von Ihnen, Herr Clemens, mitgetragen worden ist, wurde zum Ausdruck gebracht: Im Zusammenhang mit anderen Maßnahmen auf dem Gebiet des Haftungsrechtes soll das Problem, das heute ansteht, geregelt werden. Das heißt, es war an eine Behandlung im Rahmen eines Pakets gedacht, das auch andere Fragen aus dem Bereich des Haftungsrechtes beinhaltet. Bei den Beratungen im Rechtsausschuß hat sich auch Herr Clemens skeptisch, skeptischer, als er
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.09.1983 () [PBT/W10/00025]
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Ihnen, Herr Clemens, mitgetragen worden ist, wurde zum Ausdruck gebracht: Im Zusammenhang mit anderen Maßnahmen auf dem Gebiet des Haftungsrechtes soll das Problem, das heute ansteht, geregelt werden. Das heißt, es war an eine Behandlung im Rahmen eines Pakets gedacht, das auch andere Fragen aus dem Bereich des Haftungsrechtes beinhaltet. Bei den Beratungen im Rechtsausschuß hat sich auch Herr Clemens skeptisch, skeptischer, als er es heute getan hat, zu diesem Gesetzentwurf des Freistaates Bayern geäußert. Das ist wohl auf den Wechsel
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.09.1983 () [PBT/W10/00025]
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soll, was aber nicht konkret abgedeckt ist, sehr intensiv beraten werden sollte mit dem Ziel, daß wir darauf nicht eingehen. Meine Damen und Herren, wenn wir dem Entschluß des Freistaats Bayern folgen wollen, wäre die Bundesrepublik Deutschland das einzige Alpenland, das eine neue Perfektion in der Haftung gefunden hat. (Dr. Bötsch [CDU/CSU]: Auch Österreich hat es!) Weder Italien noch die Schweiz kennen diese Form der Haftung, die im Bundesrat angesprochen worden ist. Herr Kollege Wittmann, in Österreich gibt es eine
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wie die Dauer von Rechtsstreitigkeiten im Bereich der umweltrelevanten Großverfahren auf einen angemessenen Zeitraum beschränkt werden kann. Ich meine, der Gesetzentwurf des Bundesrates zeigt hierfür den richtigen und zugleich rechtsstaatlich unbedenklichen Weg auf. Dieser Weg sollte im Interesse des Anliegens, das dem Gesetzentwurf zugrunde liegt und das ich Ihnen mit meinen Ausführungen zu verdeutlichen suchte, möglichst rasch beschritten werden. Eine Regelung der erstinstanzlichen Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts erst im Zusammenhang etwa mit der beabsichtigten Verwaltungsprozeßordnung, wie dies mitunter gefordert wird, erscheint mir
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.09.1983 () [PBT/W10/00025]
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wird, dürfte daher lauten: Wird die beabsichtigte Rechtsschutzbeschränkung durch verbesserte Rechtsschutzgewährung an anderer Stelle, z. B. durch eine Verkürzung der Verwaltungsstreitigkeiten, aufgewoben, oder ist sie als unabwendbare Spar- oder Organisationsmaßnahmen geboten? Der Deutsche Anwaltsverein hat diese Frage in einem Schreiben, das ich gerade vor einer Stunde bekommen habe, vehement verneint. Um diese Frage beantworten zu können, bedarf es der Kenntnis von Rechtstatsachen, die jetzt noch fehlt. Zum Beispiel muß untersucht werden, wie lange die Großverfahren bisher bei den einzelnen Instanzen und
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des Häftlings oder zur Abwendung möglicher schwerer Gesundheitsgefahren vorgesehen. Dem Grundrecht des Häftlings auf Achtung der Menschenwürde, auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und auf Leben und körperliche Unversehrtheit stehen gegenüber die Rechte anderer Menschen, wie gerade geschildert, sowie das Sozialstaatsprinzip, das es verbietet, jemanden sich und seinem Schicksal zu überlassen. Geht es ausschließlich um das eigene Leben des Gefangenen, so ist dessen Anspruch auf seine Grundrechte der Vorrang zu geben, weil damit kein anderes Grundrecht und auch kein Anspruch des Staates
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.09.1983 () [PBT/W10/00025]
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vergangenen Legislaturperiode, nur, daß sie auf den einen Satz verzichtet: „Sie widerspricht dem Vorschlag des Bundesrates." Sie begrüßt die Maßnahmen und schlägt im übrigen vor, eine bundeseinheitliche Regelung zu schaffen. Denn das ist das eigentlich Richtige, daß das schmale Geld, das die Betroffenen als Entlassungs- und Übergangsgeld bekommen, bundeseinheitlich geschützt wird. Nun müssen aber auch die anderen Länder nachziehen, nachdem Hessen und Niedersachsen das in einem Maßregelvollzugsgesetz eingeführt haben. Auch die anderen müssen ein Gesetz schaffen, das eine Möglichkeit bietet, diesen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.09.1983 () [PBT/W10/00025]
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daß das schmale Geld, das die Betroffenen als Entlassungs- und Übergangsgeld bekommen, bundeseinheitlich geschützt wird. Nun müssen aber auch die anderen Länder nachziehen, nachdem Hessen und Niedersachsen das in einem Maßregelvollzugsgesetz eingeführt haben. Auch die anderen müssen ein Gesetz schaffen, das eine Möglichkeit bietet, diesen Pfändungsschutz auszusprechen. Zum anderen Gebiet, der Streichung des § 65 des Strafvollzugsgesetzes. Es ist hier wohl begründet worden, daß es nicht sinnvoll sei, jemand einer Therapie zu unterwerfen, der das nicht selber will und selber anstrebt. Es
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an dem Entwurf, hier würde etwas von den Kernstücken der Strafrechtsreform zurückgenommen, gegenstandslos werden. Lassen Sie mich abschließend noch ein Wort zum Problem der Zwangsernährung sagen. Bei der zweiten Initiative des Bundesrats handelt es sich um eines der schwierigsten Probleme, das mit strafrechtlichen Mitteln vielleicht überhaupt nicht zu lösen ist. Es geht um die Lösung des Konflikts zwischen der freien Entscheidung des einzelnen und der Fürsorgepflicht des Staates für Leben und Gesundheit des Gefangenen. Es geht aber auch um den Arzt
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wird aber eine Rechtsunsicherheit beseitigt, und es erfolgt eine gesetzgeberische Klarstellung, so wie es vom Gesetzgeber seinerzeit wohl beabsichtigt war. Ganz offensichtlich unterlief im Jahre 1979 bei der Verabschiedung des 5. Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes ein gesetzgeberisches Versehen, auf das ich hier nicht näher eingehen kann. Die Länder, die Bundesanstalt für Arbeit, der Richterbund und andere stimmen der beabsichtigten Änderung zu. Im Hinblick auf die derzeitigen Probleme bei den Konkursverfahren sagen wir in der Sache ja, können allerdings dem Verfahren
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sein. Vielleicht deutet sich die Wende auch in dieser Hinsicht verbal mit an. (Zustimmung bei der SPD) Meine Damen und Herren, wenn wir uns einen Rückblick auf die Entwicklung der Pfändungsfreigrenzen in den letzten zwei Jahrzehnten gestatten — es lohnt sich, das zu tun —, dann wissen wir, daß ein Alleinverdienender, der für sich allein zu sorgen hatte, beispielsweise im Jahre 1965 ganze 225 DM freies Geld hatte. Sieben Jahre später stieg dieser Betrag auf 340 DM. Gegenwärtig — seit 1978 praktiziert — lautet dieser
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muß doch gefragt werden, was die Änderung der Konkursordnung in einem Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen — so die Überschrift — zu suchen hat. Es drängt sich der Verdacht auf, daß hier die Regelung eines Problems herbeigeführt werden soll, das einem gesetzgeberischen Versehen entstammt und, wie die Begründung zeigt, zu erheblichen kontrovers geführten Diskussionen in der Rechtsprechung und in der Literatur geführt hat. Was der Gesetzgeber beschließt, muß auch klar erkennbar sein. Mit dieser kleinen Einschränkung kann meine Fraktion dem
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im Verlag erstellte, komplizierte Dinge beinhaltende Arbeit fast fertig hingelegt worden mit der Bitte, sie fachlich auf einem Feld zu überprüfen, wo das enorm nötig ist. Leider hat sich dennoch — Sie werden darauf zurückkommen — in einem Fall in dem Vorwort, das noch vorangestellt wurde, ein kleiner Fehler eingeschlichen. (Duve [SPD]: Bei Ihnen oder dem Verlag?) Wenige Beamte und Offiziere, keine Handvoll, sind hierfür eingesetzt gewesen. Weil das bei vielen Fragen, die Sie noch stellen werden, eine Rolle spielen wird, wiederhole ich
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zu reparieren versuchen und uns in Zukunft überhaupt nicht beirren lassen, die nötigen Informationen zu geben. Vizepräsident Westphal: Letzte Zusatzfrage des Abgeordneten Heistermann. Heistermann (SPD): Herr Staatssekretär, ist es richtig, daß das Verteidigungsministerium normalerweise die Verfügungsmittel hat, über ein Weißbuch, das Sie ja im Herbst dieses Jahres herausgeben wollen, zu den von Ihnen dargestellten Fragen Stellung zu nehmen? Sie haben angekündigt, Sie werden das tun. Warum — so die Frage — benutzen Sie hier zusätzlich einen Verlag, um die Meinung der Bundesregierung darzustellen
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freigegeben werden? Würzbach, Parl. Staatssekretär: Ich hoffe, daß alle Fraktionen nach dieser Debatte gemeinsam die Notwendigkeit sehen, die Öffentlichkeit einerseits und die Soldaten in der Bundeswehr andererseits über diesen Bereich zu informieren, und das dafür erforderliche Geld zur Verfügung stellen, das uns noch fehlt. Vizepräsident Westphal: Meine Damen und Herren, der Fragesteller der Fragen 39 und 40 hat um schriftliche Beantwortung gebeten. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt. Dann kommt jetzt die Frage 41 der Abgeordneten Frau Dr. Skarpelis-Sperk. Kann die
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mit dem, was wir hier debattieren wollten, mit den Problemen der Soldaten nichts zu tun hat? Ich habe darüber im Bericht des Wehrbeauftragten eigentlich nichts gelesen. Heistermann (SPD): Herr Abgeordneter Biehle, vielleicht hören Sie sich das Zitat noch einmal an, das der Herr Bundesverteidigungsminister anläßlich seiner Einstandsrede vor dem Verteidigungsausschuß gesagt hat: Die Soldaten der Bundeswehr und die Politiker, die Verantwortung getragen haben für diese Bundeswehr, durch die Parteien hindurch, können für sich in Anspruch nehmen, daß sie im höchsten Sinne
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Bundeswehr hineinreicht. Zeigen Sie Rückgrat, wie es politisch Verantwortlichen zukommt. (Vorsitz: Präsident Dr. Barzel) Präsident Dr. Barzel: Erlauben Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Hauser? Heistermann (SPD): Ja, bitte schön. Hauser (Esslingen) (CDU/CSU): Herr Kollege Heistermann, würden Sie das Beispiel, das Ihr Kollege und Parteigenosse Lafontaine dargelegt hat, auch auf die Streitkräfte übertragen wissen? Heistermann (SPD): Ich habe hier klar und deutlich die Position der Sozialdemokraten dargestellt, wie wir zur Bundeswehr stehen. Davon haben wir kein Wort zu reduzieren. Die Soldaten
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Fragen. Der Minister kann nicht in Anspruch nehmen, er habe von diesen Problemen nichts gewußt. (Berger [CDU/CSU]: Genau das hat er getan!) Vielmehr wird er zum Jahresende ein entsprechendes Problem geschaffen haben — ich werde Ihnen die Zahlen einmal vortragen —, das uns noch bis in das kommende Jahr mit schwierigen Fragen konfrontieren wird. Ich will Ihnen an Hand eines Kreiswehrersatzamtes einmal die Zahlen näherbringen, Zahlen, hinter denen Menschen stehen, die bereits vor ihrer Einberufung zum Wehrdienst den denkbar schlechtesten Eindruck von
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Beseitigung so manchen Härtefalles geführt hat. Aber der Fakt an sich bleibt. Namens meiner Fraktion darf ich dem Wehrbeauftragten und seinen Mitarbeitern für die gründliche Aufarbeitung menschlicher und organisatorischer Unzulänglichkeiten danken. (Beifall bei der SPD) Es ist nun unsere Aufgabe, das zu verbessern, was verbesserungsbedürftig ist. Herr Präsident, ich beantrage namens meiner Fraktion, in dieser Debatte dem Wehrbeauftragten das Rederecht einzuräumen. Ich komme zum Schluß. Die Soldaten der Bundeswehr erwarten z. B. von Ihnen, Herr Staatssekretär, Auskunft über den Sachstand bei
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bei der FDP und der SPD) Ein dritter Punkt: Wiedereingliederung, soziale Sicherung. Der Kollege Heistermann und auch der Kollege Weiskirch sind bereits darauf eingegangen. Ich kann mich daher auf wenige Bemerkungen beschränken. Ich meine die Wiedereingliederung — das ist ein Thema, das in der heutigen Debatte bisher nicht ausdrücklich genannt worden ist — der ausscheidenden Soldaten auf Zeit. (Zuruf von der SPD) — Entschuldigung, dann habe ich hier nicht exakt genug zugehört. Diese Wiedereingliederung in das zivile Berufsleben ist angesichts der allgemeinen Situation auf
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