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So ein Unsinn! - Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Was reden Sie da eigentlich?) Auch sonst kann nicht im Geringsten davon die Rede sein, dass in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik nichts passiert. Die EU hat ein umfangreiches Sanktionsregime entwickelt, das in der Elfenbeinküste, in Libyen, in Syrien die Eskalation zu Bürgerkriegen -begünstigt hat und in einen Krieg mit dem Iran zu münden droht. (Joachim Spatz [FDP]: So ein Quatsch! Wer hat denn dort das Problem gelöst? Dummes Geschwätz jedenfalls nicht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.03.2012 () [PBT/W17/00172]
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Da?delen (DIE LINKE): Ja, sehr gern. Joachim Spatz (FDP): Auch wenn man das billigend in Kauf nehmen muss, habe ich doch einmal eine Frage. Was hätten Sie denn gesagt, wenn hier im Deutschen Bundestag ein Mandat vorgelegt worden wäre, das mit der somalischen Regierung nicht abgestimmt gewesen wäre? Dann wäre genau das doch Ihr Vorwurf gewesen. Sie müssen sich schon einmal entscheiden, ob Sie -Ownership so hoch hängen, wie wir das tun, und erst die Betroffenen fragen oder ob Sie
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.03.2012 () [PBT/W17/00172]
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der gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Wenn wir aber hier über die WEU und die Selbstauflösung der WEU sowie über die Idee des Lissabon-Vertrags sprechen und wenn wir das alles zueinanderbringen, dann kommen wir auf jeden Fall nicht zu dem Ergebnis, das Sie uns in Ihrem Antrag präsentiert haben. Die Frage der Umsetzung, also die Frage, wie wir eine solche Versammlung gestalten, kann nicht darin münden, dass wir sagen, dass wir ein vollständiges -Sekretariat haben wollen, dass wir uns vier Mal im
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.03.2012 () [PBT/W17/00172]
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Texten, von Arbeiten von Journalisten fort. Zuletzt hat das Cicero-Urteil des Bundesverfassungsgerichts deutlich gemacht, dass auch in Deutschland nach wie vor Gefährdungen bestehen. (Mechthild Dyckmans [FDP]: Sehr richtig!) Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll nun ein Einfallstor geschlossen werden, durch das die Arbeit der freien Presse unmittelbar gefährdet wird. Wenn Journalisten ihnen zugespieltes Geheimmaterial verwendet haben, wird ihnen nach bisher geltendem Recht "Beihilfe zum Geheimnisverrat" vorgeworfen. Das ist dann ein Anlass zu strafrechtlichen Ermittlungen, die natürlich gerade auch mit dem Ziel
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.03.2012 () [PBT/W17/00172]
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Gleiche gilt im Übrigen auch für Ärzte und Psychotherapeuten. Deswegen sind wir der Auffassung, dass diese Berufsgruppen, die auch Berufsgeheimnisträger sind, in diesen Schutz des Beweiserhebungs- und -verwertungsverbotes einbezogen werden müssen, damit es nicht dazu kommen kann, dass das Zeugnisverweigerungsrecht, das vor Gericht besteht, im Ermittlungsverfahren leerläuft. Deshalb schlagen wir vor, dass das absolute Beweiserhebungs- und Beweisverwertungsgebot auch bei Ermittlungsverfahren gegen Medienangehörige greift. (Beifall bei der SPD) Auch die Grünen haben die Änderung des § 353 b StGB vorgeschlagen und dies dann
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.03.2012 () [PBT/W17/00172]
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schützen. Wir hätten uns gewünscht, dass wir das nach dem Vorlauf - das Ganze geht ja schon etliche Jahre - diese Woche nicht sozusagen im Schweinsgalopp durch den Ausschuss und hier durch das Plenum hätten bringen müssen, sondern die Zeit gehabt hätten, das noch einmal entsprechend zu diskutieren, zumal wir ja auch noch einen Gesetzentwurf vorgelegt haben. Diese Kritik haben wir bereits im Rechtsausschuss angebracht. Auch eine intensive Diskussion um die Frage, ob die rechtssystematische Einordnung der Änderung richtig ist, hätten wir uns
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.03.2012 () [PBT/W17/00172]
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die Nutzung von Wasser durch die Industrie entworfen werden. Die Koalition vertraut stattdessen auf - wie es heißt - ein enges und vernetztes Zusammenspiel von Wirtschaft, Politik und Gesellschaft. Allein auf freiwillige Selbstbeschränkung zu setzen, wird aber kaum reichen. Es ist naiv, das zu glauben. Letztlich muss man festhalten: Der Antrag, den wir heute debattieren, hat wie die meisten seiner Vorgänger auch ein Glaubwürdigkeitsproblem. Sämtliche schwarz-gelben Anträge, all die schönen Strategiepapiere und Konzepte des Ministeriums, sie klingen gut - die Worte hör' ich wohl
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.03.2012 () [PBT/W17/00172]
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der wichtigste Handelspartner der Republik Türkei. Die Zahl deutscher Unternehmen in der Türkei liegt bei über 4 700. Beeindruckend ist auch das deutsche Investitionsvolumen: rund 6,3 Milliarden Euro. Die Bundesrepublik Deutschland hatte bereits seit 1985 ein Doppelbesteuerungsabkommen mit der Türkei, das jedoch fundamentale Steuervorteile für die türkische Seite enthielt. Diese Regelungen entsprachen in den letzten Jahren nicht mehr der deutschen Doppelbesteuerungspolitik und auch nicht einmal mehr der Praxis, wie sie gegenüber Entwicklungsländern angewendet wird. Unter anderem gab es die Möglichkeit, "fiktive
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.03.2012 () [PBT/W17/00172]
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mit dem Angebot und Ziel, Verhandlungen über ein neues Abkommen aufzunehmen. Aus diesem Grund galt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2010, in der das alte Abkommen weiter angewendet wurde. In Verhandlungen mit der Türkei wurde ein neues Abkommen erarbeitet, das die kritisierten Punkte aufnahm und auf der Höhe der aktuellen deutschen Abkommenspolitik ist. Das neue Doppelbesteuerungsabkommen, das am 19. September 2011 unterzeichnet wurde, hält sich im Wesentlichen an das OECD-Musterabkommen. Ziel des neuen Abkommens ist einerseits die Ver--meidung einer
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.03.2012 () [PBT/W17/00172]
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bis zum 31. Dezember 2010, in der das alte Abkommen weiter angewendet wurde. In Verhandlungen mit der Türkei wurde ein neues Abkommen erarbeitet, das die kritisierten Punkte aufnahm und auf der Höhe der aktuellen deutschen Abkommenspolitik ist. Das neue Doppelbesteuerungsabkommen, das am 19. September 2011 unterzeichnet wurde, hält sich im Wesentlichen an das OECD-Musterabkommen. Ziel des neuen Abkommens ist einerseits die Ver--meidung einer Doppelbesteuerung von deutschen -Unternehmen und Privatpersonen in der Türkei und andererseits eine Verbesserung der Bekämpfung von Steuerhinterziehung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.03.2012 () [PBT/W17/00172]
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die lärmende Uneinigkeit in der Regierungskoalition immer wieder Sand ins Getriebe bei der Suche nach einheitlichen und abgestimmten Positionen, die Deutschlands Wahrnehmung als verlässlichen und berechenbaren Partner in Europa stärken. Ich bin daher über jedes zustimmungsfähige Verhandlungsergebnis froh und erleichtert, das die Bundesregierung vorlegt. Mein Dank geht daher an dieser Stelle an meine Kolleginnen und Kollegen im Finanzausschuss und insbesondere auch an die Fachbeamtinnen und Fachbeamten des Bundesfinanzministeriums, denen wir das gute Verhandlungsergebnis mit der Türkei verdanken. Obwohl stets mehr wünschbar
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.03.2012 () [PBT/W17/00172]
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Teil der Rente nach § 22 Nr. 1 Satz 3 EStG auf diesen Freibetrag angerechnet. Art. 25 des Abkommens enthält wichtige Passagen zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung. Das Abkommen orientiert sich am Musterabkommen, MA, der -Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, OECD-MA, das einen international akzeptierten Standard für den umfassenden Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten definiert. In den Verhandlungen mit der Türkei wurde eine Klausel über den Informationsaustausch gemäß dem OECD-Standard aus dem Jahr 2008 aufgenommen, OECD-MA 2005. Damit wird ein Austausch von Informationen auf
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.03.2012 () [PBT/W17/00172]
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Nachfrage in den Beratungen im Finanzausschuss nach den Unterschieden zum OECD-Muster--abkommen haben folgende Klarstellungen ergeben: Deutschland und die Türkei haben Quellsteuersätze auf Lizenzgebühren vereinbart, die im Musterabkommen nicht vorgesehen sind. Außerdem konnte die Bundes--regierung ein eigenes Besteuerungsrecht erzielen, das nach dem Musterabkommen nur dem Wohnsitzstaat zusteht. Weitere Abweichungen bestehen bei der Definition von Betriebsstätten: Die türkische Seite hat in diesem Punkt ihre Besteuerungsinteressen verteidigt. Das Abkommen bringt auch einige wichtige Verbesserungen für die Besteuerung von Kapitaleinkünften aus dem unternehmerischen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.03.2012 () [PBT/W17/00172]
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Das heißt, die in der Türkei fiktiv gezahlte Quellensteuer führt nicht mehr zu einer Steuerfreistellung in Deutschland, sondern wird auf die deutsche Steuerschuld angerechnet. Im Ergebnis erhöht sich zwar die gesamte Steuerbelastung für das Unternehmen - allerdings nur auf ein Niveau, das auch für Unternehmen ohne Tochtergesellschaften im Ausland gilt. Die Freistellungsmethode gilt im Prinzip bei allen -aktiven Einkünften. Darunter fallen Einkünfte aus selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit sowie Einkünfte aus einer Betriebsstätte in der Türkei, bei Dividendenausschüttungen einer in der Türkei ansässigen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.03.2012 () [PBT/W17/00172]
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Jahren 2007 und 2008. Mit ihnen stellt der EuGH klar: Tariftreue ist ein vergabefremder Aspekt - sie verstoße gegen europäisches Recht. Bund und Länder dürfen demnach die Vergabe öffentlicher Aufträge nicht an die Tarifbindung koppeln. Damit widerspricht der EuGH dem Bundesverfassungsgericht, das im Jahr 2006 in -einem Urteil gesetzliche Regelungen zur Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen als Gemeinwohlziel ansieht und das aus meiner Sicht zu Recht. Die Urteile des EuGH führten dazu, dass die Europäi-sche Kommission zu einer Überprüfung der Entsenderichtlinie aufgefordert wurde
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.03.2012 () [PBT/W17/00172]
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Richtlinie aber in mehreren Urteilen zu einer Maximalrichtlinie uminterpretiert, sodass nur noch niedrige Standards eingehalten werden mussten. Entsandte Arbeitnehmer sind dabei die Leidtragenden, da sie oft deutlich schlechtere Arbeitsbedingungen und Löhne in Kauf nehmen müssen, als in dem Land, in das sie entsandt sind, üblich sind. Die Beispiele aus der Praxis sind zahlreich. Wir kennen alle die erschreckenden Berichte aus Zeitungen, wenn wieder einmal ein Missbrauchsfall ans Tageslicht kommt. Oft sind dies Fälle in der Bauwirtschaft, zuletzt auch beim Bau des
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.03.2012 () [PBT/W17/00172]
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nationalen Kon-trollbefugnissen zu verhindern. Sie darf nicht zulassen, dass weitere nationale Standards infrage gestellt werden. Sie muss bei den Verhandlungen in Brüssel einen klaren Kurs zur Bewahrung und Stärkung der Arbeitnehmerrechte vertreten. Denn das deutsche Sozialmodell ist ein hohes Gut, das es zu bewahren und auszubauen gilt, anstatt sinnvolle Regelungen über Bord zu werfen. Die Bundesregierung muss aber auch zu Hause ihre Hausaufgaben erledigen. Es muss endlich eine Mindestlohnregelung auf den Tisch. Wir brauchen Vereinfachungen im Verfahren für mehr branchenspezifische Mindestlöhne
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.03.2012 () [PBT/W17/00172]
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doch nicht gerade dadurch gesichert, dass ein griechisches Wasserunternehmen den Zuschlag für die Wasserversorgung zum Beispiel in Freiburg, in St. Peter-Ording, in Wismar oder in Leverkusen erhält und dann von Athen aus die Trinkwasserqualitätskriterien in Deutschland überwachen soll. Meinen Sie, das funktioniert in allen Fällen so gut wie bisher? Gerade bei der Wasserversorgung kann man doch nicht von grenzüberschreitendem Dienstleistungsverkehr sprechen! Gerade weil unsere Kommunen die Gestaltungshoheit über die Trinkwasserversorgung für ihre Einwohner vor Ort haben und damit im Sinne einer
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.03.2012 () [PBT/W17/00172]
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der Qualität können wir uns hier nicht erlauben. Es sind die vielen ehrenamtlichen Kräfte, die durch ihr unermüdliches Engagement die hohe Qualität der Rettungsdienste vor Ort sichern. Die wichtige Stütze des Ehrenamtes wäre mit der Richtlinie infrage gestellt. Ein System, das dem Ehrenamt vertraut und ihm eine breite Anerkennung in der Bevölkerung verleiht, würde kaputtgemacht. Das alles sind Punkte, an denen die Bundesregierung dringend Nachbesserungen und Ausnahmeregelungen in Brüssel durchsetzen muss, wenn sie sich nicht in der Lage sieht, die Konzessionsrichtlinie
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.03.2012 () [PBT/W17/00172]
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von den Kommunalverbänden aus Deutschland, Frankreich und Österreich über den DGB bis hin zum Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft. Und auch der Bundesrat und das Europäische Parlament haben diese Richtlinie abgelehnt. Ich will hier nur mal das Europäische Parlament zitieren, das erklärt, "dass ein Vorschlag für einen Rechtsakt über Dienstleistungskonzessionen nur dann gerechtfertigt wäre, wenn durch ihn etwaige Verzerrungen beim Funktionieren des Binnenmarkts -abgestellt würden". Da diese bisher noch nicht fest-gestellt worden seien, sei ein Rechtsakt über Dienstleistungskonzessionen folglich auch nicht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.03.2012 () [PBT/W17/00172]
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mich, dass der Bundestag im Grundsatz diese Auffassung teilt. Ich möchte aber keinen Hehl daraus machen, dass wir uns einen schlankeren und praxisgerechteren Text gewünscht hätten. Auch die geplante Konzessionsricht-linie muss sich an dem Ziel der Europäischen Kommission messen lassen, das Vergaberecht insgesamt zu vereinfachen. Diese Vereinfachung ist bisher leider nicht ausreichend gelungen. Je komplexer aber die Regeln sind, desto größer ist der Anreiz für die Kommunen, auf Auftragsvergaben an private Unternehmen ganz zu verzichten, um keine Angriffsfläche für vergaberechtlichen Rechtsschutz
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.03.2012 () [PBT/W17/00172]
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Einstellung dieser Maßnahme zu verlangen. Der Weg über die Landesparlamente und Landesregierungen, um in diesem Gremium Kontrollrechte auszuüben, steht Ihnen selbstverständlich frei, meine Damen und Herren von der Linken. Dieser Antrag ist dagegen nur ein weiterer Mosaikstein in dem Bild, das Sie abgeben. Je mehr Sie Ihre Felle davonschwimmen sehen, desto mehr reiten Sie auf Ihrem politischen Alleinstellungsmerkmal herum: Angriffe auf unsere Bundeswehr und die Ablehnung all dessen, was sie tut, selbst wenn es sich um Hilfe für ganz konkret bedrohte
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.03.2012 () [PBT/W17/00172]
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militarisiert noch besteht die politische Absicht, die Bevölkerung an Bundeswehreinsätze im Innern zu gewöhnen. Jede Hilfe durch die Bundeswehr geht zurück auf ein konkretes Hilfeersuchen einer Behörde, von der kleinen Kommune bis zum Land. Ein durch die Bundesregierung koordiniertes Verfahren, das ja vorhanden sein müsste, wenn die beiden Argumente der Linken zuträfen, ist für mich nicht einmal in Ansätzen erkennbar. Um welche Hilfeleistungen der Bundeswehr handelt es sich eigentlich, die hier so vehement kritisiert werden? Amtshilfe kann von der Bundeswehr als
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.03.2012 () [PBT/W17/00172]
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auch über Inhalt, Zweck und Ablauf sowie konkrete Tätigkeiten, die die Soldatinnen und Soldaten zu verrichten hätten, Ort, Datum, Anzahl des erforderlichen Personals und die anfallenden Kosten zu informieren. Dabei soll dem Bundestag sogar ein Vetorecht im Einzelfall eingeräumt werden, das sich sogar gegen einzelne der beantragten Leistungen der Bundeswehr im Rahmen solcher Maßnahmen richten kann. Dazu ist der Bundestag über den Abschluss der durchgeführten Maßnahmen umgehend zu informieren, und eventuelle Abweichungen gegenüber dem ursprünglichen Antrag sind auch zu begründen. Ist
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.03.2012 () [PBT/W17/00172]
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beteiligen. Aus Sicht der Verlage ist die Durchsetzung eines Leistungsschutzrechts noch überzeugender und glaubwürdiger, wenn man sich nicht automatisch von seinen redaktionellen Mitarbeitern alle Rechte an den Artikeln abtreten lässt. Im Kern geht es doch darum, dass in einem Land, das nicht über sehr viele Rohstoffe verfügt, der Rohstoff geistiges Eigentum geradezu unter die Schutzpflicht des Staates gestellt werden muss. Und das ist doch in Wahrheit der Grund für die sehr merkwürdige Abfassung ihres Antrags. Sie flüchten sich in die Einforderung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.03.2012 () [PBT/W17/00172]