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Gerstenmaier: Ich rufe die Frage 10 des Herrn Abgeordneten Ritzel betreffend uneheliche Besatzungskinder auf: Wie viele uneheliche Besatzungskinder gibt es heute in der Bundesrepublik Deutschland? Was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, um beim Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils eines deutschen Gerichts, das die Vaterschaft eines Soldaten der fremden Streitkräfte und seine Unterhaltspflicht feststellt, zu bewirken, daß der Kindesvater seinen Verpflichtungen auch nachkommt? Zur Beantwortung der Herr Bundesminister der Justiz. Neumayer, Bundesminister der Justiz: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.06.1956 () [PBT/W02/00147]
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darf in diesem Zusammenhang auch auf die Ausführungen verweisen, die der bekannte Heidelberger Chirurg Professor Dr. Dr. Bauer kürzlich auf dem Deutschen Unfalltag 1956 gemacht hat. Durch Beschluß der diesjährigen Straßenverkehrssicherheitskonferenz bin ich beauftragt, den Entwurf eines Gesetzes auszuarbeiten, durch das dem Bundesminister für Verkehr die Ermächtigung zurückgegeben werden soll, auch für Personenkraftwagen wieder zahlenmäßige Höchstgeschwindigkeitsgrenzen festzusetzen. Dieser Gesetzentwurf liegt dem Bundeskabinett zur Beschlußfassung vor. Er enthält — darauf möchte ich ausdrücklich hinweisen — keine Fixierung von Höchstgeschwindigkeitsgrenzen. Zwar sind darüber in der
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ich eine Zusatzfrage stellen, Herr Minister. Auf Grund Ihrer Ausführungen möchte ich fragen, ob seitens des Auswärtigen Amts ein offizieller Schritt geplant ist, nachdem die britischen Stellen sich offenbar auf den Standpunkt stellen, daß es sich um ein Faktum handle, das im Augenblick nicht zu ändern sei. Oder gedenkt die Bundesregierung diese Stellungnahme widerspruchslos hinzunehmen? Dr. von Brentano, Bundesminister des Auswärtigen: Herr Kollege, vielleicht haben Sie meine Antwort nicht verstanden. Das Auswärtige Amt hat schon Schritte beim Foreign Office und auch
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ist das Bundesverfassungsgericht zuständig. Der wesentliche Zweck des Übereinkommens Nr. 87 ist es, rechtsstaatliche Grundsätze auch für die Gewerkschaften anzuerkennen. Wir müssen uns überlegen, ob wir, ganz gleich aus welchen Gründen, weiterhin in der Welt als ein Land dastehen wollen, das nicht in der Lage ist, internationale Grundsätze über die Koalitionsfreiheit der Arbeitgeber und Arbeitnehmer anzuerkennen. Es handelt sich für die öffentliche Weltmeinung hier nicht um Formalien, sondern um Grundsatzfragen. Schließlich ist das Deutsche Reich im Jahre 1933 gerade im Zusammenhang
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Präsident D. Dr. Gerstenmaier: Das Wort zur Beantwortung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD hat der Herr Bundesminister für Arbeit. Storch, Bundesminister für Arbeit: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Übereinkommen Nr. 87 der Internationalen Arbeitsorganisation, das die Große Anfrage der SPD auf Drucksache 2316 vom 18. April 1956 zum Gegenstand hat, beschäftigt sich mit dem Vereinigungsrecht und der Vereinigungsfreiheit. Durch Art. 9 des Grundgesetzes und die allgemeine Gesetzgebung ist — wie schon durch die Weimarer Verfassung — insbesondere
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ist auch — das werden Sie mir zugeben müssen — keinerlei Schwierigkeit sichtbar geworden, indem der Staat in dieser oder jener Form in die Koalitionsfreiheit eingegriffen hätte. Schon im Jahre 1952 ist von der Bundesregierung der Entwurf eines Gesetzes vorbereitet worden, durch das das Übereinkommen Nr. 87 über die Koalitionsfreiheit ratifiziert werden sollte. Die Weiterverfolgung dieses Gesetzentwurfs stieß zunächst auf Schwierigkeiten, weil den Vorschriften des Übereinkommens Nr. 87 gewisse besatzungsrechtliche Vorschriften entgegenstanden. Als diese Schwierigkeiten ausgeräumt waren, ist die Ratifikation des Übereinkommens erneut
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aus Anlaß der zweiten und dritten Lesung des Gesetzentwurfs meinerseits kurz das Wort zu dem Gesetzentwurf nehmen. Ich möchte nicht versäumen, im Anschluß an die Ausführungen des Herrn Berichterstatters auch meinerseits der Genugtuung darüber Ausdruck zu geben, daß dieses Gesetzgebungswerk, das das Ergebnis einer Gemeinschaftsarbeit von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat darstellt, nunmehr vor einem Abschluß steht. Ich stimme dem Herrn Berichterstatter darin zu, daß es in der Natur jedes Gesetzgebungswerkes liegt, daß es seine letzte Vollkommenheit nicht erreicht und nicht erreichen
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dafür dankbar, daß er während des ganzen Verlaufs der Beratungen des Ausschusses enge Fühlung auch mit dem Bundesminister der Finanzen gehalten und ihn über den Fortgang der Arbeiten laufend unterrichtet hat. Auf diese Weise ist es gelungen, das enge Einvernehmen, das zwischen den Vertretern der Bundesregierung, des Bundestages und des Bundesrates schon im Arbeitskreis bestand, auch im Wiedergutmachungsausschuß dieses Hohen Hauses aufrechtzuerhalten. Es erscheint mir von besonderer politischer Bedeutung, daß nicht nur im Grundsätzlichen, sondern auch bei den Erörterungen über die
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in der deutschen Fernsehsendung von einigen Mitgliedern und dem Herrn Präsidenten dieses Hauses geführt wurde, lassen vermuten, daß Tausende unglücklich Verfolgter sich trotz dieser Regelung im größten Elend befinden. Ich würde es deshalb gern sehen, wenn die Bundesregierung dem Hause, das hier eine schwerwiegende Entscheidung fällt, die Versicherung geben könnte, daß in dem uns umgebenden Ausland auf Grund von Gesetzen oder irgendwelchen Vereinbarungen tatsächlich eine Wiedergutmachung stattfindet, deren Kosten später einmal über Reparationsforderungen mit uns verrechnet werden. Wenn die Wiedergutmachung nicht
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Er fand mit Hunderten und Tausenden — es ist ja nur ein einzelner Fall — dort Unterkunft, man hat für ihn gesorgt, und er war dabei auch politisch tätig, um so viel wie möglich auch illegal das Material nach Deutschland zu liefern, das auch während der Nazizeit notwendigerweise in dieses Land geliefert werden mußte. Wir hatten ja heute ein sehr praktisches Beispiel in einem Ausschuß, wo einer unserer Kollegen berichtete, was er während jener Zeit alles von der kirchlichen Seite getan hat; und
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das Wort. Dr. Böhm (Frankfurt) (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bevor ich zu der allgemeinen Frage spreche, die mich am heutigen *) Siehe Anlage 3. **) Siehe Anlage 4. Tage besonders berührt, nämlich zu der Frage, wie dieses Gesetz, das uns vorliegt und das wir beschließen werden, ausgeführt wird, möchte ich erläuternd noch ein paar Worte zu einigen Punkten des uns erstatteten Berichts des Wiedergutmachungsausschusses sagen. Sie wissen, daß es mit die Aufgabe eines Ausschußberichtes ist, zu einem Gesetz, das
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das uns vorliegt und das wir beschließen werden, ausgeführt wird, möchte ich erläuternd noch ein paar Worte zu einigen Punkten des uns erstatteten Berichts des Wiedergutmachungsausschusses sagen. Sie wissen, daß es mit die Aufgabe eines Ausschußberichtes ist, zu einem Gesetz, das so außerordentlich schwierige Rechtsfragen regelt, Ausführungen zu machen, die auch den Richtern und den Behörden bei der Anwendung Anhaltspunkte dafür geben, was sich die Gesetzesverfasser bei den oft schwerverständlichen Bestimmungen des Gesetzes gedacht haben. Der uns vorgelegte Bericht ist mit
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wird nun die Frage entstehen, was das Gesetz unter dem Begriff nominelle Mitgliedschaft versteht. Bei dem jetzigen Wortlaut der Bestimmung dürfte dieser Begriff am besten dahin definiert werden: Ein nominelles Mitglied ist ein solches Mitglied der NSDAP oder ihrer Gliederungen, das der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft über die bloße Mitgliedschaft hinaus keinen Vorschub geleistet hat. Eine solche Auslegung würde also den neuen Wortlaut dahin verstehen, daß der Gesetzgeber die bloße Mitgliedschaft zur NSDAP oder einer ihrer Gliederungen für sich allein noch nicht als
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Generäle Entsetzen erregt hat. Ich erinnere ferner daran, daß eine stattliche Reihe von Verordnungen und Vorschriften erlassen worden ist, die bestimmten, daß Polen schlechter zu behandeln seien als andere Kriegs- und Zivilgefangene, z. B. auch als Landarbeiter. Das radikale Vernichtungsprogramm, das Hitler angekündigt hatte, ist dann allerdings nicht ausgeführt worden. Aber es ist doch sehr, sehr viel Schändliches in dieser Beziehung geschehen. Natürlich haben die Nationalsozialisten, die Regierungs-, die SS- und Polizeistellen ihre Maßnahmen vielfach getarnt, d. h. sie haben namentlich
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dessen aufmacht, was das deutsche Volk vertrinkt und verraucht, und dann fragt, wie diese Größen sich zueinander verhalten. Dann käme man zu sehr merkwürdigen Ergebnissen. Ich sage das ganz bewußt, obwohl ich gerne rauche und auch gerne trinke. Ich bitte, das nicht falsch zu verstehen. Dieses Gesetz ist also keine Zumutung. Mit diesem Gesetz erfüllen wir eine moralische Pflicht. Es ist so oft davon geredet worden, daß wir Deutschen es vielfach heute noch in der Welt sehr schwer haben. Ich brauche
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den wir heute eingefügt haben. Es ist gut, daß die Bundesregierung einen Dispositionsfonds in die Hände bekommt. Wir können in die Begriffssystematik dieses Gesetzes nicht alle möglichen Fälle einbeziehen. Wir müssen der Regierung die Möglichkeit geben, über das Unrecht hinaus, das von Deutschen im Namen des deutschen Volkes im Ausland begangen wurde, wiedergutzumachen, auch wenn es nicht in diesen Paragraphen geregelt werden kann. Zum Schluß möchte ich noch dem Herrn Bundesfinanzminister dafür danken, daß er vorhin auf meine Anfrage in der
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Gesetzen in Richtung anderer Opfer unserer Zeitläufte hintanzustellen. Gleichwohl hält sie es für ihre Pflicht, zu erklären, daß sie, fern jeder unwahren und inhumanen These von Kollektivschuld, aber auch von Kollektivunschuld, den Grundsatz verficht, daß j e des menschliche Leid, das ohne individuelles Verschulden aus öffentlichem Unrecht entstanden ist und not- und schmerzhaft in unserer Zeit durchlitten wurde, gleich liebe- und hilfevoller Milderung und entschädigender Wiedergutmachung seitens unseres Staates und Volkes bedarf. (Beifall beim GB/BHE und bei der SPD.) Aus
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Schäden, die an Körper und an Gesundheit eingetreten sind, teilweise nur unzulänglich ausgeglichen werden. Wir sind aber andererseits auch durchaus bereit, anzuerkennen, daß sehr viele Bestimmungen in dem Gesetz jetzt eine positive Regelung enthalten, die es den Behörden draußen ermöglicht, das zu tun, was wir schon lange getan wissen wollten und was auch schon lange hätte getan werden können. Wir haben es an Beispielen gesehen, daß dann, wenn der entscheidende Mann, nämlich der zuständige Minister oder Senator eines Landes, nur gewillt
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zu vermeiden. Es geht im Augenblick ja gar nicht um die Frage: Was ist das richtige Verhältnis, 1 : 1,5, 1 :1 oder, wie wir es in unserem Antrag 2360 meinen, unterstützt von einem großen Teil der Automobilindustrie, 1 : 1,2, durch das uns die Sicherheit genügend gewährleistet erscheint. Hier geht es um folgendes: daß nach dem Willen der Bundesregierung eine vernünftige Auslauffrist für eine neue Regelung gefunden wurde. Durch diese Verordnung, der sich der Herr Bundesverkehrsminister bei der Behandlung im Bundesrat offenbar
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Behandlung im Bundesrat offenbar nicht entsprechend entgegengestellt hat, wird durch eine Hintertür effektiv die gewollte Auslauffrist mit all ihren wirtschaftlichen Schäden von 1960 auf 1957 zurückgedreht. Ich darf darauf aufmerksam machen, daß es heute wohl kaum ein mittelständisches Gewerbe gibt, das in der Lage ist, den Barpreis von 60-, 70-oder 80 000 DM für ein Fahrzeug auf den Tisch zu legen. Das ist eben die Folge einer Mittelstandspolitik, die einen verkehrten Weg gelaufen ist. Dazu sind die Leute nicht imstande, und
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Wünsche des Bundesrates, die auch von der Bundesregierung unterstützt wurden, ich glaube, ohne Ausnahme akzeptiert worden sind. Ich darf auch noch darauf hinweisen, daß die Möglichkeiten der Versicherungen mit dem HUK-Verband abgestimmt sind. Außerdem ist nach meiner Information das Ausland, das in einigen Ländern ebenfalls schon eine Zwangshaftpflichtversicherung kennt, über diese notwendige Maßnahme der deutschen Bundesregierung rechtzeitig informiert worden. Ich darf Sie bitten, dem Gesetz in dieser Form ohne Änderung in der zweiten und dritten Lesung Ihre Zustimmung zu geben. Vizepräsident
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.06.1956 () [PBT/W02/00147]
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auch § 239 a in der alten Fassung in den Katalog der Straftaten aufgenommen hat, bei denen es schwere Wiederholungsgefahr gibt. Das bedeutet, würden § 239 a und § 239 b jetzt in den § 112 — Wiederholungsgefahr — aufgenommen werden, so widerspräche das dem Material, das uns allen vorliegt. Aus diesem Grunde sind wir der Auffassung, daß dies, die Aufnahme in den Katalog der Haftgrund der Wiederholungsgefahr, nicht möglich ist. Ein Weiteres. Die Länder, die diese beiden Vorschriften ursprünglich in diesen Katalog aufnehmen wollten, mußten im
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 22.06.1972 () [PBT/W06/00195]
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Meine Damen und Herren, nun machen Sie irgend jemandem in dieser Welt klar, daß dort, wo serienmäßig Autos aufgebrochen werden, um die Radios herauszuholen, ein Haftgrund der Wiederholungsgefahr vorliegen kann und da, wo gleich die ganzen Autos serienmäßig mitgenommen werden, das nicht der Fall ist. Ich glaube, das so zu sehen, zeigt schon, wie schief Sie hier in dieser Sache liegen. Deshalb bitte ich Sie herzlich, über die emotionalen Vorbehalte hinwegzusehen und im Auge zu behalten, daß es den Obersatz „schwerwiegende
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 22.06.1972 () [PBT/W06/00195]
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irgend jemandem in dieser Welt klar, daß dort, wo serienmäßig Autos aufgebrochen werden, um die Radios herauszuholen, ein Haftgrund der Wiederholungsgefahr vorliegen kann und da, wo gleich die ganzen Autos serienmäßig mitgenommen werden, das nicht der Fall ist. Ich glaube, das so zu sehen, zeigt schon, wie schief Sie hier in dieser Sache liegen. Deshalb bitte ich Sie herzlich, über die emotionalen Vorbehalte hinwegzusehen und im Auge zu behalten, daß es den Obersatz „schwerwiegende Beeinträchtigung der Rechtsordnung" gibt und von da
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 22.06.1972 () [PBT/W06/00195]
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Ich darf hier noch einmal sagen — auch auf Ihren Zwischenruf hin, Herr Kollege Dürr —: Über allem steht der Obersatz, daß es sich um eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Rechtsordnung durch diese Straftaten handeln muß. Daran kommen Sie nicht vorbei. Das Problem, das wir dabei haben — das darf man an dieser Stelle doch sagen —, ist, daß es offenbar unüberwindliche Schwierigkeiten gibt, einen Generaltatbestand des Haftgrundes der Wiederholungsgefahr einzuführen. Wir müssen hier auf einen Katalog zurückgreifen, der notwendigerweise Ungereimtheiten enthält. Meine Damen und Herren
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 22.06.1972 () [PBT/W06/00195]