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führen, die eine vor dem Amtsgericht, die andere vor dem Landgericht, so daß einander widersprechende Urteile möglich sind. Meine Damen und Herren! Welches Leid und welche lebenslange Last diese nur in großen Zügen skizzierte Rechtslage nicht wenigen Menschen auferlegt hat, das zu schildern, stelle ich hier bewußt zurück. Ich meine, daß sich Gesetzgebung nicht an Emotionen entzünden darf, die sich etwa an die Schilderung von Lebensschicksalen anknüpfen. Gesetzgebung muß auf einer ruhigen Überlegung dessen gründen, was gerecht ist. Ich meine weiter
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.01.1968 () [PBT/W05/00146]
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gleichfalls das Grundrecht des Art. 6 in Anspruch nehmen können. Die Entscheidung, welche Reformen zu treffen sind und wie weit sie gehen sollen, ist nicht 'einfach. Der Herr Bundesjustizminister hat die Problematik aufgezeigt. Wir müssen davon ausgehen, daß das BGB, das im Jahre 1900 in Kraft getreten und 1896 geschaffen worden ist, die Rechtsstellung des unehelichen Kindes, jedenfalls gegenüber seinem Vater, nicht familienrechtlich gesehen, sondern eine rein schuldrechtliche Beziehung zwischen Kind und Vater aufgestellt hat. Das ist der Sinn — in Juristendeutsch
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.01.1968 () [PBT/W05/00146]
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um dem Einzelfall gerecht zu werden. Der Weg der Entziehung der elterlichen Gewalt über den § 1666 ist lang und dornenreich. Ich weiß nicht, ob Mutter und Kind mit einem solchen Verfahren gedient ist. Aber, wie gesagt, das ist ein Problem, das wir prüfen müssen und gern prüfen werden. Wir werden uns wirklich bemühen — das kann ich für die CDU/CSU-Fraktion versprechen —, das uns als das bestmöglich Erscheinende für das Kind zu finden. Mit seinem Vater soll das uneheliche Kind nun künftig
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.01.1968 () [PBT/W05/00146]
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weiß nicht, ob Mutter und Kind mit einem solchen Verfahren gedient ist. Aber, wie gesagt, das ist ein Problem, das wir prüfen müssen und gern prüfen werden. Wir werden uns wirklich bemühen — das kann ich für die CDU/CSU-Fraktion versprechen —, das uns als das bestmöglich Erscheinende für das Kind zu finden. Mit seinem Vater soll das uneheliche Kind nun künftig auch im Rechtssinne verwandt sein. Es hat — ich möchte sagen, seiner Menschenwürde entsprechend — ein Recht auf Feststellung, wer sein Vater ist
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.01.1968 () [PBT/W05/00146]
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Mit seinem Vater soll das uneheliche Kind nun künftig auch im Rechtssinne verwandt sein. Es hat — ich möchte sagen, seiner Menschenwürde entsprechend — ein Recht auf Feststellung, wer sein Vater ist, nicht nur im Unterhaltsstreit, sondern auch in einem sogenannten Statusverfahren, das in der Tendenz ausgebaut ist, wie für ein eheliches Kind. Es kommt ja nicht auf .einzelne prozessuale Verschiedenheiten an. Auch das uneheliche Kind muß die Möglichkeit einer seinen Fähigkeiten und Anlagen entsprechenden Ausbildung haben. Es soll nicht, wenn es studieren
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.01.1968 () [PBT/W05/00146]
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in Einklang zu bringen ist, diese Frage begegnet vielfach erheblichen Zweifeln. Es darf nicht verkannt werden, daß die Ehefrau des Vaters und die ehelichen Kinder durch ihre gesetzlich bestehende Verpflichtung zur Mitarbeit in weitgehendem Umfange mithelfen, das Vermögen zu schaffen, das zu vererben ist. Gerade bäuerliche Kreise — und die möchte ich besonders anführen — werden von dieser Bestimmung besonders schwer getroffen. Wir werden hier auch besonderen Widerstand finden. Auch scheint mir die Regelung prüfungsbedürftig, daß das uneheliche Kind, wenn es sich nach
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.01.1968 () [PBT/W05/00146]
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ist in Norddeutschland gewesen. — Man sollte auch nicht vergessen, daß zur gleichen Zeit oder etwas danach in Frankreich der Code civil mit seiner doch sehr ominösen Bestimmung, daß die Suche nach dem Vater untersagt sei, fixiert wurde. Das Bürgerliche Gesetzbuch, das zum Ende des 19. Jahrhunderts fixiert wurde, spiegelt in seinen Bestimmungen über das Unehelichenrecht ganz klar die gesellschaftlichen Verhältnisse wider. Das Standesdenken spielt in der Formulierung der Bestimmungen des Unehelichenrechts eine ganz erhebliche Rolle. Es erhoben sich damals schon Stimmen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.01.1968 () [PBT/W05/00146]
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Schutz des Art. 6 Abs. 1 stehen, da sie zwar nicht eine volle Familie bilden, aber doch eine schutzwürdige Gruppenbeziehung, wie sie in Art. 6 Abs. 1 in bezug auf die Vollfamilie geschützt wird. Art. 6 ist ja das Grundrecht, das aus dem Rahmen fällt, insofern nämlich, als dort kein Individualrecht geschützt wird, sondern eine Gruppenbeziehung, und unter diesem Schutz des Art. 6 Abs. 1 steht auch die Beziehung des unehelichen Kindes und seiner Mutter. Von daher verstehe ich nicht recht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.01.1968 () [PBT/W05/00146]
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Abg. Frau Dr. Kuchtner: Habe ich nicht gesagt!) — Ich habe das nicht auf Sie gezielt gesagt. Meine Damen und Herren! Das gesamte Gesetzgebungswerk und die Reform haben einen sehr breiten Bereich von Fällen zu fassen. Das reicht von dem Kind, das in einem Notzuchtverbrechen gezeugt wurde, bis zu den Kindern, die in einer sogenannten Onkelehe zur Welt kommen. Dieser Paragraph ist gerade für gewisse Verhältnisse notwendig, die uns unzufrieden lassen. Wenn ich „Onkelehe" sage, dann meine ich nicht nur das Verhältnis
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.01.1968 () [PBT/W05/00146]
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in einem Notzuchtverbrechen gezeugt wurde, bis zu den Kindern, die in einer sogenannten Onkelehe zur Welt kommen. Dieser Paragraph ist gerade für gewisse Verhältnisse notwendig, die uns unzufrieden lassen. Wenn ich „Onkelehe" sage, dann meine ich nicht nur das Verhältnis, das aus wirtschaftlichen Gründen als Onkelehe belassen wird, sondern ich meine eheähnliche Verhältnisse, die entstanden sind und in der Form des Konkubinats bestehenbleiben, weil die Ehe des Vaters nicht geschieden werden kann, obgleich im Grunde keine Ehe mehr vorliegt. Ich habe
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.01.1968 () [PBT/W05/00146]
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Leitbilder. Das Leben ist differenzierter als die sogenannten Leitbilder es zeigen, und wir leben nicht in einer heilen Welt. Unsere Ehen und die Kinder in .den Ehen sind im selben Maße Gefährdungen ausgesetzt, ja mitunter größeren als das uneheliche Kind, das bei seiner Mutter aufwächst. Wir sollten uns also davor hüten, aus vorgefaßten Wertungen die Wirklichkeit zu verfälschen. Nun schreibt der besagte Verfasser in diesem Zusammenhang aber noch etwas, was mich nachdenklich macht. Der Jurist erstrebt, sagt er, in diesem Gebiet
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.01.1968 () [PBT/W05/00146]
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Darlegung des bestehenden Unehelichenrechts gegeben und klar die Gründe für den jetzt von der Regierung vorgelegten Entwurf aufgezeigt. Ich darf daran erinnern, daß wir Freien Demokraten seit vielen Jahren immer wieder auf die Vorlage eines entsprechenden Entwurfs gedrängt haben, ob ,das in der Fragestunde war oder ob das — gleich im März 1966, also zu Beginn dieser Legislaturperiode — mit einer Kleinen Anfrage war. Deswegen begrüßen wir es natürlich, daß endlich ein entsprechender Entwurf vorliegt. Sie haben darauf hingewiesen, Herr Bundesjustizminister, daß Ihr
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.01.1968 () [PBT/W05/00146]
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zu Joseph II. gegeben hat. Nur die heutige Zeit hat er etwas kurz bedacht. Der Begriff der Sozialadäquanz für unser Recht, Herr Kollege Kaffka, ist doch etwas anders auszulegen. Ich bin der Meinung, daß, wenn wir jetzt ein Recht schaffen, das so weitgehend in so viele Menschenleben eingreift, in so vielen Ehen und gerade auch für die Kinder, deren Eltern nicht verheiratet sind, von Bedeutung ist, kann man nicht daran vorbeigehen, wie die gesellschaftlichen Verhältnisse nun einmal sind. (Vorsitz: Vizepräsident Dr.
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.01.1968 () [PBT/W05/00146]
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ganze Menge bessern auch ohne Gesetzreform. Wir wollen ein Gesetz machen, das einer Entwicklung, wie wir sie uns vorstellen, Rechnung trägt und den „Makel" sowohl bei der unehelichen Mutter wie bei dem unehelichen Kind beseitigt. Die Frage ist: Wie soll ,das gemacht werden? Wir Freien Demokraten haben schon früher wiederholt unsere Grundsätze dargetan. Wir sind der Meinung, daß man bei der Beratung des Gesetzes natürlich auch auf die ausländischen Gesetze zurückgreifen muß. Ich denke dabei nicht nur an die skandinavischen Gesetze
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.01.1968 () [PBT/W05/00146]
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ganz eng mit der gesellschaftlichen Stellung seiner Mutter verbunden ist. Wenn eine Diffamierung oder eine Herabsetzung der Mutter erfolgt — auch in rechtlicher Hinsicht —, wirkt sich das auch auf das Kind aus. Die Amtsvormundschaft ist beseitigt. Dazu darf ich zunächst einmal ,das eine sagen: Als Rechtsanwältin hatte ich natürlich sehr viele Scheidungsfragen, Scheidungsprozesse und Kindschaftsprozesse zu behandeln. Ich habe mir manchmal für meine geschiedenen Mandantinnen gewünscht, sie hätten zur Durchsetzung ihrer Unterhaltsansprüche eine so starke Stütze, wie sie ein uneheliches Kind durch
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.01.1968 () [PBT/W05/00146]
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gleichen Lebenschancen geben will, so wie es der Art. 6 Abs. 5 des Grundgesetzes verlangt, kann das unter den heutigen Umständen am besten dadurch geschehen, daß man ihm die Möglichkeit gibt, die beste Schul- und Berufsausbildung zu bekommen. Das Unterhaltsrecht, das früher nur bis zum 16. Lebensjahre galt und das heute bis zum 18. Lebensjahre gilt, steht dem einfach noch entgegen. Ich meine aber, daß man hier eine gleiche rechtliche Lage wie bei den ehelichen Kindern in geschiedenen Ehen oder von
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wie es dem mutmaßlichen Willen des Erblassers entspricht. (Abg. Köppler: Nicht nur!) — Deswegen, Herr Kollege Köppler, als Erben zunächst einmal die Frau und die Kinder in einer Ehe! Ich darf mich insofern auf Professor Bosch beziehen, der sagte: Das Maßgebliche, das dem Erbrecht zugrunde liegt, ist die gelebte Familiengemeinschaft. Das ist es tatsächlich. Es ist nicht so sehr die Blutsverwandtschaft. Das entspricht auch der tatsächlichen Lebensgestaltung. Wo man in einer Familiengemeinschaft lebt, da kann man das gar nicht auseinanderdividieren, was auf
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.01.1968 () [PBT/W05/00146]
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entspricht. Dieses Gesetz soll auch dazu beitragen, Vorurteile, sofern sie noch vorhanden sind — was leider der Fall ist —, zu beseitigen. Die Vorurteile gehen nämlich letzten Endes zu Lasten des wirklich schuldlosen Kindes. Nur muß es auch ein lebensnahes Gesetz sein, das entsprechend den Bestimmungen des Grundgesetzes den außerhalb einer Ehe geborenen Kindern tatsächlich die gleichen Lebenschancen — in der Gesellschaft, im beruflichen Leben, in ihrer geistigen und seelischen Entwicklung — wie den ehelichen Kindern gibt. (Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.01.1968 () [PBT/W05/00146]
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zu dem langen Zögern. Herr Minister, Sie haben den Gesetzgeber angesprochen. Frau Kollegin Diemer-Nicolaus hat, glaube ich, zu Recht darauf hingewiesen, daß es in einer so schwierigen Frage der Initiative, der verfassungsrechtlich vorgesehenen Initiative der Bundesregierung bedarf. Dieses lange Zögern, das wir seit 181/2 Jahren zu verzeichnen haben, hat sicher nicht zu einer Vereinfachung der Probleme durch Ausdiskutieren geführt. Der einzige Effekt dieses Zögerns war allenfals der, daß die Fachliteratur über die Problematik der Reformgesetzgebung ins Unübersehbare angeschwollen ist. Wir sollten
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.01.1968 () [PBT/W05/00146]
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Boden der juristischen und .der verfassungsrechtlichen Tatbestände bleiben. Nur da haben wir Spannungen auszugleichen. Ideologische Spannungen auszugleichen entzieht sich, glaube ich, weithin der Möglichkeit des Gesetzgebers. (Abg. Dr. Hauser [Sasbach] : Sehr richtig!) Wir müssen ein richtiges Recht schaffen, ein Recht, das von dieser Rechtsgemeinschaft, über die es gesetzt werden soll, von dieser Gesellschaft auch adaptiert wird. Wir sollten uns dabei — das hat Frau Kollegin Diemer-Nicolaus mit Recht gesagt — der Grenzen bewußt sein und bewußt bleiben, die angesichts des eigentlichen Problems der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.01.1968 () [PBT/W05/00146]
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wird, daß sie der Adaption durch die Rechtsgemeinschaft ermangelt und damit dem Rechtsfrieden und der Rechtssicherheit — wesentlichen Gesichtspunkten für unsere Aufgabe als Gesetzgeber, gerade bei einer so schwierigen Materie — ein schlechter Dienst erwiesen würde. Denken Sie an das hohe Kompliment, das unsere Bevölkerung dem geltenden Erbrecht trotz der von mir persönlich anerkannten Reformbedürftigkeit immer wieder macht! Denken Sie daran, wie gering der Prozentsatz derer ist, die von ihrer Testierfreiheit Gebrauch machen, gerade .aus der Überzeugung, daß die gesetzliche Erbfolge, die unser
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.01.1968 () [PBT/W05/00146]
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stark im Tatsächlichen beruht, und ich möchte an dieser Stelle eigentlich vor einem Perfektionismus 'in dieser Beziehung warnen. Was der Gesetzgeber in diesem Falle tun kann, ist nicht mehr und nicht weniger, als Hilfestellung zu geben, damit dem unehelichen Kind, das nun einmal in einer ganz anderen Situation groß werden muß als das eheliche Kind, sein ohnehin nicht gerade sehr beneidenswertes Los erleichtert wird. Ich glaube, wenn wir uns in diesem Punkte einig sind, wird es möglich sein, die verschiedenen Auffassungen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.01.1968 () [PBT/W05/00146]
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zu geben. Diese Überlegungen sind natürlich an die Hand gegeben, und es wäre für mich als Juristen ein leichtes, nun eine rechtsgeschichtliche Betrachtung anzustellen. Sie würden, meine Damen und Herren, aus dieser rechtsgeschichtlichen Betrachtung ersehen, wie uralt das Problem ist, das heute mehrfach angesprochen wurde, nämlich das Problem der Reibung zwischen der Stellung der Familie und der Stellung des unehelichen Kindes. Es wäre für mich verlockend, aus dem Code Napoléon zu zitieren, um zu zeigen, wie die Zeit der Revolution damals
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.01.1968 () [PBT/W05/00146]
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Hineinwachsen, dieses Hineingestelltwerden in unsere Gesellschaft nicht allein durch diese gesetzlichen Normierungen regeln, die wir jetzt anfangen, sondern wir müssen darauf bedacht sein, jeder an seinem Platze, als Politiker draußen in der Öffentlichkeit dafür zu wirken, daß man dem Kinde, das ja gar nichts für diese uneheliche Geburt kann, die Anerkennung als Persönlichkeit zollt, die es verdient. Hier ist schon etwas gesagt worden, Herr Justizminister, was Sie sich ganz dick unterstreichen sollten. Es ist geradezu ein Unglück, daß immer wieder die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.01.1968 () [PBT/W05/00146]
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der Herr Abgeordnete Becker (Nienberge). (Frau Unruh [fraktionslos]: Jetzt hören wir sicher ein paar Zahlen!) Becker (Nienberge) (SPD): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im allgemeinen wird uns vorgeworfen, daß wir, wenn wir über unsere eigenen Probleme reden, das bei Nacht und Nebel tun. Das ist heute ganz gewiß nicht der Fall; wir tun es am frühen Morgen. Für den Nebel sind wir leider nicht zuständig. Meine Damen und Herren, im Ernst: Herr Kollege Rüttgers hat vorgetragen, was wir
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.10.1989 () [PBT/W11/00165]