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Bundesrat zu entnehmen bitte und die jeder nachrechnen kann, in der Invalidenversicherung nur 17 %, in den anderen Versicherungszweigen zwar über 20 %, im Gesamtdurchschnitt aber nur 20 und nicht 25 %. (Hört! Hört! bei der SPD.) Der Antrag meiner Fraktion bezweckt lediglich, das zu gewährleisten, was den Rentnern und der Öffentlichkeit durch das Rentenzulagengesetz in Aussicht gestellt worden ist: eine tatsächliche Erhöhung von durchschnittlich 25 — und nicht von 20 % — vorzunehmen. (Beifall bei der SPD. — Zurufe rechts. — Abg. Gengler: Es sind ja durchschnittlich auch
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.12.1952 () [PBT/W01/00244]
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Herren, die über diese Dinge noch nicht Bescheid wissen, nicht denen Instruktionsstunden zu geben, die sie gründlich kennen, sondern festzustellen, — - (Anhaltende Zurufe links.) — Ich will warten, bis Sie fertig sind. — Ihnen möchte ich dann weiter empfehlen, einmal in dem Buch, das über die Angestelltenversicherung von dem DGB im Bundes-Verlag herausgegeben wurde — und ich werde sicher nicht verdächtigt, mit dieser Ideologie übereinzustimmen —, nachzuschlagen und dort festzustellen, was Herr Killat über die Angestelltenversicherung geschrieben hat. Da hat er nämlich berichtet über das, was
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letzten Satz sagen. Wir haben bei allen Rentenerhöhungen in den letzten 12 Monaten erlebt, daß sie in der Gemeinde, bei den Bezirksfürsorgeverbänden dazu ausgenutzt worden sind, die kommunalen Wohlfahrtsleistungen abzudrosseln. Primitiv gesagt: was Bonn in Gestalt von Rentenerhöhungen gegeben hat, das kam den Bedachten überhaupt nicht zugute, soweit sie zusätzlich Wohlfahrtsunterstützung bezogen: denn die kommunalen Wohlfahrtsämter haben das, was Bonn gegeben hat. ihrerseits wieder in Abzug gebracht. so daß der Sozialberechtigte von allen diesen Erhöhungsmanövern praktisch keine effektive Erhöhung seiner Bezüge
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die Ausgleichsrente wird dementsprechend gesenkt. Wenn aber das Einkommen aus anderen Quellen, aus einer Rente, für die nicht gearbeitet wurde, erhöht wird, dann wird diese Erhöhung nicht angerechnet. Meine sehr verehrten Damen und Herren, sehen Sie dieses zweierlei Recht nicht, das wir mit einer solchen Einbeziehung der Nichtanrechnung in diesem Gesetz für die Kriegsopfer schaffen? Ich habe nichts dagegen, sondern bin bereit mitzuarbeiten, wenn die Frage zur Debatte steht, die Einkommenfreigrenze in der Kriegsopferversorgung zu erhöhen. Aber daß wir bei der
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der Mitte: Das ist nicht wahr! — Abg. Frau Kalinke: Das habe ich nicht getan!) Sie haben gesagt, die Bezieher von Arbeitslosenfürsorgeunterstützung gehörten zu denen, die nicht b reit seien, durch eigene Arbeitsleistung ihr Leben zu garantieren. Das ist ein Wort, das ich hier nicht ungestraft richtig qualifizieren darf, und darum gebe ich Ihnen, Frau Kalinke, die Antwort draußen. Ich stelle nur fest, daß das richtig ist, was ich Ihnen anfänglich zugerufen habe: Sie sind die fleischgewordene Reaktion. (Beifall bei der KPD
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.12.1952 () [PBT/W01/00244]
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in das Rentenzulagengesetz abgelehnt, und es hat dann noch ein Jahr gedauert, bis Sie aus dem Zwang der Verhältnisse selbst zur Verabschiedung eines Unfallrentenerhöhungsgesetzes kommen mußten. q Ich glaube, die Lage ist heute wieder die gleiche wie damals. Dieses Unfallrentenerhöhungsgesetz, das ich nicht im einzelnen behandeln möchte, hat aber doch große Ungerechtigkeiten, insbesondere in § 2 in bezug auf die Rentner, die einen Unfallschaden unter 50 % gehabt haben. Es war uns sehr interessant, daß einer der Sachverständigen, Herr Dr. Lauterbach, feststellen mußte
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.12.1952 () [PBT/W01/00244]
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gegeben; wir müssen zur namentlichen Abstimmung schreiten. Ich bitte die Herren Schriftführer, sich mit den Urnen zu bewaffnen, ich bitte, die Sirenen in Gang zu setzen, und ich bitte, sich zu beeilen. (Einsammeln der Stimmkarten.) Hat ein Mitglied des Hauses, das sich an der Abstimmung beteiligen will, seine Stimmkarte noch nicht abgegeben? (Zuruf: Ja! — Weitere Zurufe: Es ist niemand zum Einsammeln da!) — Es tut mir leid; ich habe die Herren Schriftführer aufgefordert, mit den Urnen durch den Saal zu schreiten. Ich
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sich um 15 Uhr 30 in Zimmer 204 Süd versammelt. Es handelt sich um die Beratung der heute anstehenden Gesetzesvorlage über die Genehmigung des deutsch-niederländischen Restitutionsabkommens. Ferner liegt mir ein Schreiben des Herrn Bundesjustizministers an den Präsidenten des -Bundestages vor, das dem Hause bekanntgegeben werden soll. Es lautet: Sehr verehrter Herr Präsident! In der Bundestagssitzung vom 5. Dezember spielte sich zwischen Herrn Abgeordneten Dr. Menzel und mir — unbemerkt von anderen Abgeordneten — ein Vorfall ab, der am Schluß der Sitzung in den
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mir — unbemerkt von anderen Abgeordneten — ein Vorfall ab, der am Schluß der Sitzung in den Frühstunden des Samstag zu einer persönlichen Erklärung des Herrn Abgeordneten Dr. Menzel führte. Ich bitte, folgende Stellungnahme dazu dem Hohen Hause bekanntzugeben: Das scharfe Wort, das ich Herrn Abgeordneten Dr. Menzel gegenüber gebrauchte, galt der Abwehr der mir unmittelbar vorher in die Hand gekommenen, von ihm unterzeichneten Pressenotiz der sozialdemokratischen Fraktion des Bundestags, in der schwer beleidigende Äußerungen gegen mich enthalten waren. Ich bedauere, daß mein
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Berlin. Um eine Rechtsvereinheitlichung herbeizuführen, soll dieses Gesetz jetzt verabschiedet werden. Der Rechtsvereinheitlichung dient unter anderem die im vorliegenden Gesetzentwurf vorgeschlagene Neufassung von § 12 Abs. 3 des Dritten Überleitungsgesetzes. Auf einen Wunsch von Berlin hat der Bundesrat vorgeschlagen, das Bundesabgabenrecht, das im Lande Berlin für Veranlagungszeiträume und Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 1952 enden, gilt, in einer besonderen Anlage aufzuführen. Diese Anlage enthält 32 Nummern. Ich möchte darauf aufmerksam machen, daß ihre Ziffern 5, 6 und 8 Verordnungen zur Durchführung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.12.1952 () [PBT/W01/00244]
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möchten, mögen Sie ersehen, wie ernst dieses Problem für Berlin ist. Wir bitten sowohl die Regierung als auch alle Fraktionen dieses Hauses, für Berlin in diesem Falle das notwendige Verständnis aufzubringen und dementsprechende Beschlüsse zu fassen. Ein weiteres wesentliches Problem, das zur Entlastung der Berliner Sorgen beitragen könnte, ist die Verlegung von Bundesbehörden nach Berlin. Wenn ich recht unterrichtet bin, hat sich dieses Haus schon unzählige Male mit der Frage der Verlegung von Bundesbehörden nach Berlin beschäftigt. Es besteht, zumindest für
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Druck setzen wollen. Die Bundesregierung hat schließlich verlauten lassen, daß sie den Beschluß über die Verbindlichkeit des Rechtsgutachtens für beide Senate niemals anerkannt und sich an einer Fortsetzung des Gutachtenverfahrens nicht beteiligt haben würde. Sie hat sich damit vom Bundesverfassungsgericht, das zur letztgültigen Entscheidung der verfassungsrechtlichen Fragen nach dem Grundgesetz berufen ist, losgesagt. Durch dieses Verhalten hat die Bundesregierung einen Verfassungskonflikt verschuldet. (Lebhaften Beifall bei der SPD.) Vizepräsident Dr. Schäfer: Nach § 36 der Geschäftsordnung können •solche Erklärungen abgegeben werden. Daran schließt
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sollen. Ich freue mich, daß der Herr Staatssekretär des Finanzministeriums hier ist, und möchte ihn dringend bitten, dieser Frage besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden. Auf diesem Gebiet ist schon viel geschehen, aber weitaus nicht genug. Ich habe Ihnen hier ein Schaubild aufgehängt, das die Entwicklung der Produktion in Westberlin und in der Bundesrepublik anzeigt. Sie sehen einen schönen, gesunden Anstieg des Berliner Wirtschaftsindexes, Sie sehen aber einen viel stärkeren, steileren Anstieg der wirtschaftlichen Entwicklung im Bundesgebiet. Das heißt, daß trotz der dankenswerten und
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Hört! Hört! bei der SPD.) Auch ich möchte — ähnlich wie es Herr Dr. Friedensburg gesagt und gewünscht hat — nicht in eine parteipolitische Polemik eintreten; aber verübeln Sie es mir nicht, wenn ich eine Bemerkung über das Bulletin der Bundesregierung mache, das sich am 4. November eine seiner leider nicht vereinzelt dastehenden Entgleisungen geleistet hat, als es glaubte, in der Berlin-Frage der sozialdemokratischen Fraktion dieses Hauses unterstellen zu sollen, ihre Haltung beschränke sich auf ,,lediglich negative Kritik". Der Herr Bundeskanzler hat zu
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Verkümmerung in einem anderen Zusammenhang, wenn wir uns über das Bundeswahlgesetz zu unterhalten haben, noch einiges zu sagen haben, worauf wir heute verzichten müssen. Aber ich will nicht verhehlen, daß wir unseren ganzen und energischen Widerstand gegen ein Verhalten anmelden, das den Alliierten eine Ablehnung der Mitbeteiligung Berlins an den kommenden Bundestagswahlen geradezu in den Mund legt. Direkte Wahlen in Berlin würden nicht bedeuten, daß sein Sonderstatus aufgegeben wird. Wenn aber schon in der nächsten Runde gesamtdeutsche Wahlen nicht möglich sein
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5 Millionen fm sind der Bedarf auf dem Holzmarkt nach Angabe der Statistik. Auf der anderen Seite ist der erhöhte Holzbedarf im letzten Jahr durch" anderweitige Ersatzstoffe ausgeglichen worden. Die statistischen Angaben des Holzbedarfs sind insoweit richtigzustellen. Unter ausländischem Rundholz, das als Folge der Handelsverträge in den vergangenen Monaten eingeführt wurde, ist nahezu ausschließlich Holz zu verstehen, das für Furnier- und Sperrholzwerke verwendet wird. Die Konjunkturempfindlichkeit des Artikels Holz hat man nicht in Rechnung gestellt. In Erkenntnis dieser Situation habe ich
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.12.1952 () [PBT/W01/00244]
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ist der erhöhte Holzbedarf im letzten Jahr durch" anderweitige Ersatzstoffe ausgeglichen worden. Die statistischen Angaben des Holzbedarfs sind insoweit richtigzustellen. Unter ausländischem Rundholz, das als Folge der Handelsverträge in den vergangenen Monaten eingeführt wurde, ist nahezu ausschließlich Holz zu verstehen, das für Furnier- und Sperrholzwerke verwendet wird. Die Konjunkturempfindlichkeit des Artikels Holz hat man nicht in Rechnung gestellt. In Erkenntnis dieser Situation habe ich am 29. September 1952 beim Bundeswirtschaftsminister und beim bayerischen Wirtschaftsminister eine Anfrage eingebracht, was sie zum Schutz
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als das in der Bundesrepublik und für Schnittholz keine Zölle bestünden. Ich erhielt keine Antwort. Statt dessen wurde in der Zeit vom 4. bis 22. November 1952 in Innsbruck auf der Tagung des gemischten deutsch - österreichischen Regierungsausschusses ein Protokoll unterzeichnet, das die Verlängerung des deutsch-österreichischen Handelsabkommens vom 19. Januar 1951 bis 13. Juni 1953 vorsieht. Für das erste halbe Jahr 1953 wurde eine neue Warenliste vereinbart, die dem gegenwärtigen Stand der deutschen Liberalisierung angepaßt wird. Osterreich wird wieder Holz — worunter nur
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soll. Es liegt folgender Tatbestand zugrunde: Herr von Aretin hat im September 1951 der Generalstaatsanwaltschaft in München mitgeteilt, daß ihm bekannt geworden sei, es liege beim Bayerischen Journalistenverband gegen den Verleger und Chefredakteur Dr. Hans Kapfinger in Passau Material vor, das diesen eines Vergehens nach § 176 Abs. I Ziffer 3 des Strafgesetzbuches beschuldige. Dieses Material wurde untersucht und hat sich als nicht stichhaltig erwiesen. Chefredakteur Kapfinger hat sodann Strafanzeige gegen „Unbekannt" wegen Verleumdung gestellt. So kam es zu dem heute vorliegenden
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haben gehört, daß der Plan schon darauf hinausläuft, eine Redezeit von eineinhalb Stunden vorzusehen. Ich bin überzeugt, daß wir mit diesen eineinhalb Stunden Redezeit nicht zurechtkommen. (Widerspruch in der Mitte und rechts.) Ich appelliere deshalb noch einmal an Ihr Wort, das Sie gegeben haben, und bitte dringend, diese Punkte heute abzusetzen. (Erneute Zurufe von der Mitte: Ist schon abgelehnt worden!) Ich bitte, über meinen Antrag abstimmen zu lassen. (Abg. Kunze: Den können Sie nicht mehr steilen! — Abg. Sabel: Der ist heute
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ist im Ausschuß nicht einheitlich entschieden worden, was ich bedaure. Nach meiner Auffassung ist es entsprechend unseren Grundsätzen ohne weiteres klar, daß es sich hier nicht um politische Beleidigungen handelt, sondern nach der Meinung des Staatsanwalts um ein politisches Verbrechen, das wir nicht festzustellen haben. Wir haben nur die kriminelle Untersuchung und die Durchführung des Verf ahrens zu ermöglichen, ohne dazu selbst irgendwelche Feststellungen zu treffen, denn dazu sind wir nicht da. (Abg. Renner: Das haben Sie aber reichlich getan, Feststellungen
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all den vielen Fällen, handelt es sich — mit der einen Ausnahme des Abg. Renner; das ist ein Fall für sich, der paßt hier gar nicht herein, Herr Kollege Renner, damit Sie beruhigt sind; nämlich der Fall mit dem Gesamtdeutschen Ministerium, das mit dieser Propagandawelle gar nichts zu tun hat — um Propagandaschriften, für die das eine oder andere Mitglied der kommunistischen Gruppe die Verantwortung übernimmt, sich dann hier lärmend davor zu drücken. Das möchte ich hier nur feststellen. Das geht nicht, meine
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Punkt 21! Mit Schreiben vom 11. August bittet der Herr Bundesminister der Justiz, eine Entscheidung des Bundestags darüber herbeizuführen, ob die Genehmigung zur Durchführung des Strafverfahrens gegen die Bundestagsabgeordnete Frau Gertrud Strohbach wegen Beleidigung erteilt wird. — Auch wieder ein Flugblatt, das eine Rede Grotewohls vor der Volkskammer vom 14. März 1952 wiedergibt. (Zuruf von der KPD: Vorlesen!) Als Verantwortliche für diese Flugschrift zeichnet die Bundestagsabgeordnete Frau Gertrud Strohbach. Die Rede enthält beleidigende Äußerungen über den Herrn Bundeskanzler und über die Bundesregierung
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20. August 1952 Seite 1 unter der Überschrift „Vorwürfe gegen Polizei": Der KP-Bundestagsabgeordnete Heinz Renner verdächtigte gestern vor der Presse „bezahlte Agenten des Kaiser-Ministeriums" aus den Kreisen des Bundes deutscher Jugend (BdJ) der Täterschaft. Er beschuldigte auch die Bonner Polizei, das KP-Büro nicht genügend geschützt zu haben. Der Herr Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen hat am 20. August 1952 Strafantrag gestellt und führt aus: Von irgendeiner Verbindung des Bundesministeriums für gesamtdeutsche Fragen mit der Beschädigung des Kreisbüros der KP in Bonn kann
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Berichterstatter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf die Berichterstattung . über die beiden Fälle unter Punkt 15 und Punkt 19 der Tagesordnung verbinden. Beim Ausschuß für Geschäftsordnung und Immunität lag ein Schreiben des Oberstaatsanwalts beim Landgericht in Düsseldorf vor, das unter dem 12. September 1952 dem Ausschuß über den Bundesminister der Justiz zugeleitet worden war. Das Schreiben enthielt die Bitte, eine Entscheidung über die Genehmigung zur Strafverfolgung gegen den Abgeordneten Reimann wegen Staatsgefährdung und Beleidigung des Bundeskanzlers herbeizuführen. Auch hier
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