4,197,706 matches
-
, wie wir sie ersetzen können, wollen wir gern diesen Ausweg gehen. Das Problem der Zuchthausstrafe, das mit dem Problem der Resozialisierung zusammenhängt, ist immer noch offen. Wir sind uns sicher darüber einig, daß
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.01.1966 () [PBT/W05/00014]
-
darf vorschlagen, daß wir in die Mittagspause eintreten, ehe der nächste Redner, Herr Dr. MüllerEmmert, das Wort nimmt, der voraussichtlich 45 Minuten sprechen wird. — Ich unterbreche die Sitzung bis 15.00 Uhr. (
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.01.1966 () [PBT/W05/00014]
-
zu fassen, seine Fehler zu erkennen und sich zukünftig wohlzuverhalten. Deshalb muß ein Strafensystem geschaffen werden, das dem Ziele dient, den Gestrauchelten endgültig zu bessern. Dazu gehört aber, daß die Zuchthausstrafe abgeschafft und die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.01.1966 () [PBT/W05/00014]
-
gerecht. Diese Beschlüsse können deshalb von uns nicht akzeptiert werden. Sie werden, wenn sie bestehenbleiben, das Gelingen der Gesamtreform in Frage stellen. Ein Strafgesetzbuch, das wie kein anderes Gesetz den Lebenskreis jedes einzelnen Bürgers
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.01.1966 () [PBT/W05/00014]
-
. Sie werden, wenn sie bestehenbleiben, das Gelingen der Gesamtreform in Frage stellen. Ein Strafgesetzbuch, das wie kein anderes Gesetz den Lebenskreis jedes einzelnen Bürgers berührt, ist ein denkbar ungeeignetes Objekt für knappe Mehrheitsbeschlüsse in
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.01.1966 () [PBT/W05/00014]
-
Sicherung durch den Strafvollzug und Abschreckung durch die Strafdrohung verlangen in wohlausgewogenem Gleichgewicht gleichermaßen Einfluß auf ein Strafgesetzbuch, das nicht ein blutleeres Gedankenbild sein will, sondern lebendiger Ausdruck des Volksgeistes. So weit Gustav Radbruch, dessen Worte
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.01.1966 () [PBT/W05/00014]
-
— Weltanschauungen oder Dogmen unter strafrechtlichen Schutz zu stellen. Die Aufgabe des Strafrechtes besteht vielmehr ausschließlich darin, das äußere Zusammenleben in unserer Gemeinschaft zu gewährleisten: elementare Rechtsgüter der Gemeinschaft und des einzelnen wirksam zu schützen und strafwürdiges
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.01.1966 () [PBT/W05/00014]
-
Sicherung und Besserung oder — nach dem Entwurf — der Besserung und Sicherung vorsieht. Der Entwurf versucht, das, was im Laufe der Zeit in das alte Recht eingeflickt und eingeschoben wurde, systematisch einzuordnen, zu ergänzen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.01.1966 () [PBT/W05/00014]
-
in rechtsstaatlicher Strafrechtspflege auch vorerst nicht anders sein kann. Meine Damen und Herren, ich möchte meinen, das Strafrecht ist das ernsteste Rechtsgebiet überhaupt; denn hier wird der Mensch mit seinem Körper, mit seiner Freiheit zum
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.01.1966 () [PBT/W05/00014]
-
Sinne ist nicht immer und überall erkannt und gewürdigt worden. Es ist eben nicht Sache des Richters, das zu strafen, was e r für strafwürdig hält oder wofür eine mehr oder weniger große Allgemeinheit Strafe verlangt.
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.01.1966 () [PBT/W05/00014]
-
vorbehalten zu bestimmen, was strafbar sein soll. Er scheidet den Raum freien Handelns von dem Verbotenen, das er mit Strafe bedroht, und er tut das, indem er mit allgemeinen Merkmalen typenweise die Handlungen beschreibt,
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.01.1966 () [PBT/W05/00014]
-
weil in der Vergangenheit dieses Bedürfnis nicht hervorgetreten war. Aber diese Bindung des Richters an das Strafgesetz, das aus Tatbestand und Strafdrohung besteht, ist die unabdingbare Grundlage rechtsstaatlicher Strafjustiz. Im „Dritten Reich" gab es
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.01.1966 () [PBT/W05/00014]
-
Strafnotwendigkeit dreimal prüfen, ehe er sich dazu entschließt, sie anzuordnen. Dabei gibt es freilich Strafrecht, das wir als „statisch" bezeichnen können. Z. B. Angriffe auf das Leben, auf Leib und Ehre der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.01.1966 () [PBT/W05/00014]
-
heute morgen äußerte, schlechter aus dem Strafvollzug kommt, als er hineinkommt. Es ist die Verpflichtung, das beste für die Resozialisierung des Täters herauszuholen. Am wichtigsten scheint mir immer der Augenblick zu sein, in dem
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.01.1966 () [PBT/W05/00014]
-
meist freiwillige, karitative Einrichtungen dieser Frage angenommen. Auch das ist, meine ich, ein Problem, das in der Strafrechtspflege in Zukunft in besonderem Maße eine Rolle spielt. Aber die Tat selbst wird eben durch die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.01.1966 () [PBT/W05/00014]
-
möchte ich es als den Zweck der Strafe formulieren, daß an dem Täter ein Exempel statuiert wird, das die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf sich zieht und allen zeigt, daß es mit der Strafdrohung ernst gemeint ist.
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.01.1966 () [PBT/W05/00014]
-
gewissermaßen natürlichen Voraussetzungen hinaus muß er, vor allein der vorsätzliche Täter, auch die Fähigkeit besessen haben, das Unerlaubte seiner Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. Über die Vorstufe des Jugendgerichtsgesetzes von 1923 kam diese
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.01.1966 () [PBT/W05/00014]
-
. Daß man nicht töten, nicht stehlen, keinen Meineid schwören und kein falsches Geld herstellen durfte, das wußte grundsätzlich jeder, der in Deutschland aufgewachsen war. Jedenfalls ist aber nach unserer heutigen Überzeugung nur derjenige Täter
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.01.1966 () [PBT/W05/00014]
-
unser Werk nach meiner Meinung dreierlei: Erstens. Es sollte uns gelingen, ein Strafgesetzbuch zu schaffen, das umfassend und modern genug angelegt ist, um auf lange Zeit als geschlossenes Werk ohne Änderungen bestehen zu können,
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.01.1966 () [PBT/W05/00014]
-
wir da angelangt, wo die Berechtigung unserer Strafgesetzgebung am meisten in Zweifel gezogen wird. Ein Strafgesetz, das aus Tatbestand und Strafdrohung besteht und für die Bestrafung die Fähigkeit des Täters verlangt, nach seiner Einsicht in das
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.01.1966 () [PBT/W05/00014]
-
. Man hat darüber gestritten, ob der Gesetzgeber oder die Justiz mehr schuldig sei an dem Unbehagen, das wir alle bei dieser Materie empfinden. Nun, ich bin der Meinung, daß überwiegend wohl der Gesetzgeber derjenige
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.01.1966 () [PBT/W05/00014]
-
der KPD, Geheimbündelei und staatsgefährdenden Nachrichtendienst betrieben zu haben und Rädelsführer einer verfassungsfeindlichen Vereinigung zu sein, alles das mit seinem Ostberliner Sender. Nun, die Bundesregierung sah sich damals in beträchtliche Bedrängnisse versetzt ob der Komplikationen,
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.01.1966 () [PBT/W05/00014]
-
Sieg der kommunistischen Solidarität, als eine Niederlage der Revanchisten in der Bundesrepublik deklarieren. So einfach machen wir das denen da drüben, (Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der CDU/CSU) indem wir hier
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.01.1966 () [PBT/W05/00014]
-
Erkenntnis der Bundesregierung. Der Gesamtdeutsche Ausschuß dieses Parlaments hatte Anlaß, sich mit der Materie zu befassen, das Kuratorium Unteilbares Deutschland hat es getan, auf Akademien aller Art ist darüber geredet worden. Herr Kollege Jahn und
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.01.1966 () [PBT/W05/00014]
-
Verfolgungszwanges die Dinge in Ordnung zu bringen. Aber die tröstliche Versicherung — jetzt im 5. Bundestag —, das Bundesjustizministerium oder die Bundesregierung „beabsichtigt, so bald wie möglich" einen Gesetzentwurf zur Änderung des politischen Strafrechts einzubringen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.01.1966 () [PBT/W05/00014]