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ob Sie immer noch nicht gemerkt haben, daß hier im Grunde ein ernstes und hochinteressantes Thema vorliegt, das man mit solchem Geschwätz nicht lächerlich machen sollte. (Lebhafter Beifall bei den Regierungsparteien.) Ich will sagen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 27.03.1968 () [PBT/W05/00161]
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, die für diesen Einigungsprozeß als Relikt aus wilhelminischen Zeitaltern oder auch noch schlimmer: aus einem Zeitalter, das später kam, den Ausdruck „fauler Kompromiß" gebrauchen. Ich will hier einmal darüber reden. Ich will
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 27.03.1968 () [PBT/W05/00161]
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, wenn Sie — allerdings das Wort vom „faulen Kompromiß" nicht benutzend — nunmehr ein Schlagwort, das früher einmal auf andere gemünzt gewesen ist, hier in die Debatte einführen und vom „Umfallen" reden.
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in der CDU/ CSU, auch denen auf der Ministerbank — einem von ihnen jedenfalls — anheim, das auch als an sie gerichtet zu verstehen, was ich vorlese. Es steht im Protokoll: Meine Fraktion —
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 27.03.1968 () [PBT/W05/00161]
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ich meine das konstruktive Mißtrauensvotum —; und er fragt sich natürlich, ob nicht ein relatives Mehrheitswahlrecht, das zu einem Zweiparteiensystem tendieren könnte, es notwendig macht, die gegenwärtig praktisch fast unmögliche Auflösung des Bundestages zu erleichtern
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 27.03.1968 () [PBT/W05/00161]
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Auflösung des Bundestages zu erleichtern. Er kommt auch zu der Frage, ob nicht bei einem Wahlrecht, das zu einem Zweiparteiensystem zu tendieren scheint, notwendigerweise ein anderes Korrelat für die Beteiligung der Bürger an der politischen Willensbildung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 27.03.1968 () [PBT/W05/00161]
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eine der vielen Ausbildungsformen ist. Wir haben, wenn ich richtig unterrichtet bin, etwa 5000 Pharmaziestudenten, das wären etwa 2 % der Studenten überhaupt, und man kann sich auf den Standpunkt stellen: warum halten wir
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hinaus, meine Damen und Herren, ist es charakteristisch, daß das Apothekerstudium zur Zeit dasjenige ist, das die geringsten Überschreitungen der effektiven Ausbildungszeit hat. Während bei den Philologen die Mindestausbildungszeit zum Teil nahezu bis zum Doppelten
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 27.03.1968 () [PBT/W05/00161]
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Es ist ja ohnehin eine Übergangszeit vorgesehen. Mein Vorschlag: Sorgen Sie dafür, daß das Studienjahr, das jetzt bekanntlich meist nur sieben Monate umfaßt, etwas länger zu Ausbildungszwecken ausgenutzt wird. Dann lassen sich nämlich nach
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nämlich nach dem Urteil aller Fakultäten — — (Abg. Dr. Stammberger: Ja eben, Herr Dichgans, das eist es doch!) — Herr Stammberger, helfen Sie mir! Wenn wir die Universitäten veranlassen, hier
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ja bereits zugeben, daß Sie nur das Positive aus dem Protokoll zitiert haben, nämlich gerade Marburg, das insofern vorbildlich ist. Sie haben aber nicht zitiert, was sie uns alle gesagt haben, sowohl die Studenten
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Privatmann kostet das pro Jahr etwa 5-oder 6000 DM und den Staat ein Mehrfaches. Mit dem Geld, das die Verlängerung der Studien um zwei, drei Jahre — wie es jetzt leider in den naturwissenschaftlichen Disziplinen üblich ist
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eigenen Interesse nicht gefolgt sind. Ich glaube, daß das richtig ist. Nun ein zweites Argument, das bei Ihnen etwas zu kurz kommt. Sehr verehrter Herr Kollege Dichgans, die Frage der EWG-Regelung können Sie so
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Dichgans gesagt hat, die Glaubwürdigkeit des Parlaments stünde auf dem Spiel. Das ist ein großes Wort, das diesem Gegenstand vielleicht nicht angemessen ist. Aber es ist auch ein Vorwurf gegen diejenigen, die sich lange Zeit
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zu der Zeit vor hundert Jahren, wo die Wissenschaft nicht einmal die Hälfte von dem Volumen hatte, das sie heute hat. (Abg. Dr. Elbrächter: Das ist nur geistreich, sonst gar nichts!) Das
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schafft, wenn Sie so wollen, für die Verhinderung anderer Reformen. Das ist nämlich das Problem, das dahinter steckt. Das heißt, daß diejenigen, die aus Prinzip gegen das sechssemestrige Studium sind — oder was
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des Studiums und des Hochschulwesens. Natürlich ist es unbefriedigend, daß wir zwar ein Gesetz machen können, das alle möglichen Dinge regelt, aber über die Ausbildungsstätten, die zur Verwirklichung dieses Gesetzes notwendig sind, gar nichts
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weil es sinnvoll ist, die beiden Gesetze überhaupt zusammen zu behandeln? Vizepräsident Scheel: Ich glaube, das empfiehlt sich. Wir werden sie natürlich in der zweiten Lesung nacheinander behandeln müssen, weil wir über die einzelnen
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damit die Rechtsanwendung vereinfacht. Von daher erklärt sich auch der große Umfang des Einführungsgesetzes zum Ordnungswidrigkeitengesetz, durch das über hundert Einzelgesetze geändert werden. Zweitens: Das Verfahren zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten wird neu gestaltet und vereinfacht,
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Regelungen zu kommen, die die Möglichkeit geben, diesen Ordnungswidrigkeiten, diesen Verwaltungsunrechtstatbeständen das Gewicht zu geben, das ihnen naturgemäß zukommt. Dabei ist in den einzelnen Bestimmungen viel Neues zutage gebracht worden, aber auch viel Altes
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alles hingenommen unter dem Motto, daß wir nicht weiser sein wollten als der Strafrechtssonderausschuß, ein Prinzip, das ich durchaus anerkenne, das aber in diesem Falle, glaube ich, nicht richtig angewandt ist. Ich lasse
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dem Grundsatz der Opportunität bestraft werden soll. Damit ist der Polizei das Mittel in die Hand gegeben, das sie ihrer naturgemäßen Stellung nach zur Erfüllung ihrer Aufgaben nötig hat. Sie hat dann die Möglichkeit, die Verwarnung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 27.03.1968 () [PBT/W05/00161]
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, den Bußgeldbescheid, alles nur anzuwenden, wenn es die Situation erfordert. Es ist ein Mittel, das sie bekommt, um die Ordnung zu sichern und aufrechtzuerhalten, und dafür ist sie nun einmal da. Wenn
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 27.03.1968 () [PBT/W05/00161]
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sondern auch aus verfassungsrechtlichen Gründen für mindestens sehr dubios halten. Die Geldbuße soll nämlich „ein Entgelt, das der Täter für die Ordnungswidrigkeit empfangen, und einen Gewinn, den er aus ihr gezogen hat, übersteigen"
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oder ähnliche Dinge zu ermitteln. Meine sehr verehrten Damen und Herren, hier zwingen wir im Ordnungswidrigkeitsverfahren, das — ich kann es hier nur wiederholen — schnell und zügig durchgeführt werden soll, wie es eines unserer Anliegen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 27.03.1968 () [PBT/W05/00161]