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erörtern und, soweit das irgendwie möglich ist, zu berücksichtigen. Ich darf mich an ein Wort, das Kollege Hirsch soeben ausgesprochen hat, anhängen. Er meinte: Wir wollen doch ordentliche Schuldner sein und wollen deshalb
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.06.1964 () [PBT/W04/00132]
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. Aber wir haben der Wiedergutmachung eben wegen dieses Unterschiedes auch eine Priorität eingeräumt wie keinem anderen Gebiet, das wir aus der traurigen Hinterlassenschaft des „Dritten Reiches" zu regeln hatten. Gerade die Behandlung der Ihnen heute
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.06.1964 () [PBT/W04/00132]
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praktisch von den großen Verfolgtenverbänden anerkannt werden wird. Damit ist aber meines Erachtens auch das rechtliche Problem, das sich mit der Nichteröffnung der Fristen und der Änderung des § 30 des Bundesrückerstattungsgesetzes verbindet, vollends entschärft worden.
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.06.1964 () [PBT/W04/00132]
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Fällen wollen wir dem Richter, der die Allgemeinheit vor gewohnheitsmäßigem, gewerbsmäßigem, bandenmäßigem Verbrechertum schützen soll, das Recht geben, den Haftbefehl zu erlassen? Die Antwort: Ein Haftgrund soll auch gegen den Beschuldigten bestehen,
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.06.1964 () [PBT/W04/00132]
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zwar auf Grund von Tatsachen, die vorliegen müssen —, ein Verbrechen oder Vergehen begangen zu haben, das die öffentliche Sicherheit und Ordnung empfindlich beeinträchtigt. Das genügt aber noch nicht. Er muß weiter dringend verdächtig sein
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.06.1964 () [PBT/W04/00132]
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über den erweiterten Haftgrund der Wiederholungsgefahr! Meine Damen und Herren, ich appelliere an das Hohe Haus, das nicht nur die Aufgabe hat, ein Gesetz zum Schutz auch dringend Verdächtiger, deren Schuld noch nicht bewiesen ist
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.06.1964 () [PBT/W04/00132]
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ein Ersatz dafür. Da wimmelt es ja von Generalklauseln: „ ... ein ... Verbrechen oder Vergehen, das 'die öffentliche Sicherheit und Ordnung empfindlich beeinträchtigt, ...". Genau das Gegenteil von dem, was wir
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.06.1964 () [PBT/W04/00132]
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noch einiges Gespür hat, der müßte dafür stimmen, daß dem Antrag auf Umdruck 498 entsprochen wird, das heißt also, daß die Fälle des Verbrechens nach den §§ 211, 212 und 220 a herausgenommen werden
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.06.1964 () [PBT/W04/00132]
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kann. Ich halte also Ihre Einwände auch gesetzestechnisch und rechtssystematisch für absolut unbegründet und bin der Meinung, das Justizministerium sollte sich ernsthaft überlegen, ob nicht aus den rechtspolitischen Erwägungen, auf die ich hipgewiesen habe, den
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.06.1964 () [PBT/W04/00132]
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in meinen Ohren sehr doktrinär und leider auch — Sie nehmen es mir bitte nicht übel, wenn ich das ganz offen sage — teilweise sehr stark von Emotionen geprägt. Der Kollege Güde hat sich dagegen verwahrt, daß
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.06.1964 () [PBT/W04/00132]
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. Herr Kollege Jahn hat dazu schon einiges gesagt. Das ist doch der Standpunkt — ich bitte, das nicht als Kränkung aufzufassen —, auf dem der Referendar im Examen steht, wenn er die Aufgabe gestellt bekommt
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.06.1964 () [PBT/W04/00132]
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zu entscheiden, wer die Stelle zu sein hat, die den Verteidiger ausschließen darf. Wir glauben, das erkennende Gericht sollte diese Stelle nicht sein. Damit folgen wir weitgehend der Entscheidungspraxis des Bundesverfassungsgerichts. Wir tragen mit
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.06.1964 () [PBT/W04/00132]
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auszuschließen. Wir müssen also eine neutrale Stelle finden. Ich sehe nach wie vor nur die Möglichkeit, das über das Ehrengericht der Anwaltskammer zu tun. Das ist die richtige Stelle, die sich mit der Frage zu
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.06.1964 () [PBT/W04/00132]
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werden müßte. (Abg. Dr. Kanka: Das ist nicht so wichtig; es genügt, wenn wir das jetzt erledigen!) — Genügt das? Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Weber. Dr. Weber (
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.06.1964 () [PBT/W04/00132]
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) : Her Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollagen! Der Antrag Umdruck 506 bezweckt, das, was die Mehrheit dieses Hauses bereits in der zweiten Lesung beschlossen hatte, wiederherzustellen. Es dreht ,sich
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.06.1964 () [PBT/W04/00132]
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Beschuldigten uneingeschränkt, und zwar vom ersten Tage an, stattfinden muß. Wir fragen uns vergeblich, warum das erst nach einem Monat möglich sein soll, wie es der Fall wäre, wenn das Gesetz würde, was
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.06.1964 () [PBT/W04/00132]
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diesem Antrag nicht zuzustimmen. Jedermann sieht, daß die Fassung des Ausschußentwurfs schon ein Kompromiß darstellt, für das wir in der Praxis wahrscheinlich gescholten werden. Ich kann nicht zugeben, daß das eine Diskriminierung des Anwalts bedeutet
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.06.1964 () [PBT/W04/00132]
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Auch dem kann man einen Zettel in seine Rocktasche stecken. Auch dem kann man ein Kennwort mitgeben, das es nichtsahnend weitergibt. Das gilt also genauso für den Richter wie für den Staatsanwalt wie für den Anwalt und
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.06.1964 () [PBT/W04/00132]
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belehren, sondern sie sind auf Grund ihrer früheren praktischen Erfahrungen schon belehrt. Deswegen ist dieses Argument, das Sie zur Ablehnung des Antrags vorgebracht haben, nichtig. Worum geht es? Sie können nicht um die Tatsache
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.06.1964 () [PBT/W04/00132]
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das Recht kämpfen, den Kampf für das Recht aber offensichtlich nicht so auffassen, daß das Recht, das unteilbar ist, meine Damen und Herren, für alle gelten soll. (Beifall bei der SPD.)
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.06.1964 () [PBT/W04/00132]
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/CSU nicht in erster Linie darum geht, einen Volksentscheid in Baden-Württemberg zu ermöglichen, sondern darum, das Land Rheinland-Pfalz nicht irgendwie tangiert zu sehen. Sie sagen sogar in einem Artikel Ihres Pressedienstes — und das ist
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.06.1964 () [PBT/W04/00132]
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eine Sonderregelung dieses Sonderfalles verfassungswidrig wäre. Es gibt das Gutachten Klein — Sie kennen dieses Gutachten —, das gerade diese Frage sehr eingehend geprüft und die Verfassungsmäßigkeit ganz klar bejaht hat. Natürlich kann ich mit Ihnen davon
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.06.1964 () [PBT/W04/00132]
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, wird einem schummerig. Schummerig aus dem einfachen Grunde, weil man sich in dem juristischen Dickicht, das sich in den letzten 16 Jahren um diese Frage aufgebaut hat, fast nicht mehr auskennt, und schummerig als
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.06.1964 () [PBT/W04/00132]
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je einen Schritt aufeinander zu bewegen, die CDU/CSU- und die SPD-Fraktion. Da das Aufeinander-zu-Bewegen, das Sich-Einigen und das Zusammenraufen in parlamentarisch regierten Staaten bekanntlich nie im Plenum des Parlaments, sondern in Besprechungen unter Ausschluß
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.06.1964 () [PBT/W04/00132]
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die vorgeschriebene Mitgliederzahl anwesend ist und die Zustimmung der erforderlichen Mehrheit vorliegt". Meine Damen und Herren, das bedeutet, daß wir die Entscheidung des Hauses durch Auszählen der Stimmen herbeiführen müssen. Auszählen der Stimmen heißt,
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.06.1964 () [PBT/W04/00132]