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handelt es sich deshalb vornehmlich um Verfahrensbestimmungen, die den behördeninternen Arbeitsgang straffen und auch beschleunigen sollen. Diese Vorstellungen der Novelle zur Vereinfachung der Aufstellung von Bauleitplänen unterstützen wir. Wir begrüßen es insbesondere, daß Bebauungspläne und Bauleitpläne gleichzeitig aufgestellt und in Kraft gesetzt werden können. Diese sogenannten Parallelverfahren tragen sicherlich zur Beschleunigung bei. Auch die Aufstellung eines vorzeitigen Bebauungsplanes dient diesem Ziel. Aber, meine Damen und Herren, wie perfektioniert unsere Gesetzesmaschinerie schon jetzt ist, zeigt sich darin, daß wir in § 8 des Bundesbaugesetzes
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.01.1979 () [PBT/W08/00129]
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Strafrechtsreformergänzungsgesetz in der vom Vermittlungsausschuß beschlossenen Fassung. (Dr. Becker [Mönchengladbach] [CDU/CSU] : Von der Mehrheit des Vermittlungsausschusses!) Dieses Gesetz, das von der Mehrheit dieses Hauses bereits im März 1974 in dritter Lesung verabschiedet wurde, sollte so schnell wie möglich in Kraft gesetzt werden: Die von uns vor über einem Jahr beschlossenen Maßnahmen, vor allem die umfassenden ärztlichen Beratungen, ermöglichen eine verantwortliche Familienplanung und sind darin impliziert. Millionen von Bürgern in unserem Lande, Jugendlichen wie Erwachsenen, sind wir es schuldig, den Worten von
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.06.1975 () [PBT/W07/00181]
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zum jetzigen Zeitpunkt eine solche präjudizierende gesetzliche Regelung sozusagen ins Blaue hinein oder, besser würde ich sagen, in die roten Zahlen der Krankenkassen hinein beschließen wollen. (Beifall bei der CDU/CSU) Die nach dem Übergangsrecht, wie es das Bundesverfassungsgericht in Kraft gesetzt hat, zulässigen Abtreibungen auf Grund einer medizinischen oder einer kindlichen Indikation sind bereits bisher durch das geltende Recht in die Krankenkassenpflichtleistungen einbezogen; es entstehen also zur Zeit keine finanziellen Notlagen, Angesichts der hier vorgetragenen Bedenken lehnt die Fraktion der CDU
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.06.1975 () [PBT/W07/00181]
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eines Lastenausgleichs, wirken kann. Ich habe in meinem Beitrag sehr deutlich gemacht, daß ich das nicht für den richtigen Weg halten würde, obwohl die Erfahrung zeigen muß, wie die betroffene Wirt-Schaft, wie wir alle, wenn ein solches Instrument einmal in Kraft gesetzt worden ist, darüber denken. Insofern gilt es bei einem solchen Modell sicher auch die Möglichkeit der Entwicklung in zwei unterschiedliche Richtungen. Es ist auch falsch, wenn Herr Professor Maier die drei FDP-Abgeordneten mit unterschiedlichen Auffassungen zitiert. Man kann von der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.06.1975 () [PBT/W07/00181]
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Staatssekretär beim Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung: Herr Kollege, wir haben die Rechtsverordnung zum Zweck der Beratungen im Bundesrat eingereicht; es ist eine Rechtsverordnung, die der Zustimmung des Bundesrats bedarf. Nachdem diese Zustimmung erfolgt ist, wird sie auch rechtzeitig in Kraft gesetzt. Vizepräsident von Hassel: Keine Zusatzfrage. Ich rufe die Frage 92 des Herrn Abgeordneten Gansel auf: Verfügt die Bundesregierung schon über Erfahrungen bezüglich der „Nachentrichtung von Beiträgen für Personen, die einen Pflegezulagenempfänger unentgeltlich gepflegt haben" nach dem 5. AnpG-KOV, und wie
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 21.03.1974 () [PBT/W07/00088]
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Schaffung von neuen Arbeitsplätzen, besonders im Ausbaugewerbe. Derzeit wird zwischen Bund und Ländern die entsprechende Verwaltungsvereinbarung ausgearbeitet. Ich gehe davon aus, daß sich alle Beteiligten darüber klar sind, daß hier kein Tag verloren werden darf, damit das Programm schnell in Kraft gesetzt wird. (Beifall bei der FDP und der SPD) Innerhalb dieses Programms wird auch der Einbau von Solarkollektoren und Wärmepumpen in Privathäuser mit einem Zuschuß von ebenfalls 20 °/o gefördert. Hier handelt es sich zwar nicht um Energieeinsparung im eigentlichen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.10.1977 () [PBT/W08/00051]
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in Beruf und Gesellschaft eröffnet. Wir haben die Voraussetzungen dafür geschaffen, daß die Behinderten nicht an den Rand unserer Gesellschaft abgedrängt werden. Als Schwerpunkte dieser Gesetzgebung nenne ich das Schwerbehindertengesetz und das Rehabilitationsangleichungsgesetz. Beide Gesetze sind im letzten Jahr in Kraft gesetzt worden. Bei dem jetzt zur Verabschiedung anstehenden Gesetz geht es um die Verbesserung der sozialen Sicherung von Behinderten. Auf einige Schwerpunkte dieser Neuregelung möchte ich hinweisen. Auf Grund des Gesetzes werden Behinderte, die in Werkstätten für Behinderte oder in Blindenwerkstätten
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 27.02.1975 () [PBT/W07/00152]