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, hat das Bundesverfassungsgericht am 25. Februar 1975 das Fünfte Strafrechtsreformgesetz für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt, das Straffreiheit bei Schwangerschaftsabbruch in den ersten drei Monaten, d. h. die sogenannte Fristenregelung vorsah. Es war am 18.
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.11.1975 () [PBT/W07/00201]
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daran erinnern, daß wir unseren Gesetzentwurf zur Strafrechtsreform ursprünglich gleichzeitig und zusammen mit den sogenannten sozial begleitenden, das Strafrecht ergänzenden Maßnahmen hier im Parlament eingebracht haben. Dem Bündel aller Maßnahmen liegt eine gemeinsame Konzeption zugrunde. Es
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.11.1975 () [PBT/W07/00201]
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Hilfen sachkundig gemacht hat. Wir wissen, daß die Regierung in der Zwischenzeit große Anstrengungen unternommen hat, das Netz der Beratungsstellen zu erweitern, die Aus- und Weiterbildung von Ärzten in ihrer Funktion als Berater zu fördern und
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.11.1975 () [PBT/W07/00201]
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und miteinander zu diskutieren, welche gemeinsame Plattform möglicherweise dieses Haus finden kann. Es ist ein Urteil, das in der Öffentlichkeit eine sehr große Beachtung gefunden hat. Aber eines, Frau Kollegin Timm, muß man,
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.11.1975 () [PBT/W07/00201]
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eines sagen: Ich spreche denen, die vom Wandel der Wertüberzeugung sprechen, überhaupt das Recht ab, das so zu tun und die Folgerungen daraus herzuleiten, die sie daraus hergeleitet haben. Denn ich kann nicht von
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.11.1975 () [PBT/W07/00201]
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Abbruch der Schwangerschaft zu rechtfertigen vermögen, wie auch, daß von einer Frau die Erfüllung ihrer Pflicht, das ungeborene Kind auszutragen, erwartet werden kann, selbst dann, wenn man es von ihr billigerweise nicht mehr erwarten
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.11.1975 () [PBT/W07/00201]
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recht, wenn Sie den Satz des Bundesverfassungsgerichts zitieren, daß man mit allen anderen Mitteln versuchen müsse, das Mittel des Strafrechts soweit wie möglich entbehrlich zu machen. Aber wir kommen doch auch an der entscheidenden Tatsache nicht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.11.1975 () [PBT/W07/00201]
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zu nennen. (Beifall bei der CDU/CSU) Davon müssen wir ausgehen. Ich glaube, das gilt nach wie vor. Lassen Sie mich nach diesen Maßstäben den von Ihnen eingebrachten Entwurf einer kritischen Würdigung unterziehen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.11.1975 () [PBT/W07/00201]
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: Hartmannbund und Ärztetag hatten die Fristenlösung abgelehnt — und nun kommt es — und ein Indikationsmodell vertreten, das einen Schwangerschaftsabbruch dann zuläßt, wenn für die Schwangere nach ,den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft die Gefahr einer schwerwiegenden
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.11.1975 () [PBT/W07/00201]
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auch dem Satz des Urteils standhält, wo es wörtlich heißt, „daß die Verpflichtung des Staates, das sich entwickelnde Leben in Schutz zu nehmen, auch gegenüber der Mutter besteht" ? Zweitens darf ich Sie fragen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.11.1975 () [PBT/W07/00201]
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" ? Zweitens darf ich Sie fragen, ob die Stellungnahme des Richterbundes, die Stellungnahme eines Gremiums, das in dieser Frage wohl sehr kompetent ist, Sie nicht dazu veranlassen könnte, Ihren Entwurf noch einmal zu überdenken
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.11.1975 () [PBT/W07/00201]
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, wie ich weiß. Aber ich möchte Ihnen doch einmal zu bedenken geben, ob Sie sich nicht das zu Herzen nehmen sollten, was der Deutsche Richterbund hierzu ausgeführt hat. Lassen Sie mich das mit Genehmigung des
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.11.1975 () [PBT/W07/00201]
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Zuruf der Abg. Frau Dr. Lepsius [SPD]) — Ich weiß, meine Damen und Herren, das hören Sie nicht gern. Denn, Frau Kollegin Lepsius, Sie wissen genausogut wie ich, daß das der
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zu verwerten? Die Forderung gilt: wir sollten hier nicht ein Gesetz für ein paar Jahre machen, das wir dann wieder zu ändern gezwungen sind, weil es sich als unzulänglich erwiesen hat. Ich habe es schon
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sich einfach darum handelt, eine Lösung zu finden, die dem Rang und dem Wert des Gutes, das wir zu schützen haben, gerecht wird. (Beifall bei der CDU/CSU — Zuruf der Abg. Frau
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.11.1975 () [PBT/W07/00201]
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einer solch schweren Notlage, die die Fortsetzung der Schwangerschaft nicht zumutbar macht, mit dem Strafrecht zwingen, das Kind auszutragen? Das können Sie doch ernsthaft nicht wollen. Nun gibt es einen zweiten Punkt, der von
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.11.1975 () [PBT/W07/00201]
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es genauso gut wie ich, Herr Kollege Vogel. — Sie konnten sich doch nicht dazu entschließen, das Wort „sozialmedizinische" hineinzunehmen. (Abg. Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU] meldet sich zu
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.11.1975 () [PBT/W07/00201]
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Das ist sehr billig!) von Schoeler (FDP) : Das ist ein recht böses Wort, das Sie in dieser Debatte eigentlich nicht sagen sollten. Herr Kollege Eyrich hat hier eben eine Interpretation Ihrer Indikationen gegeben
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Vogel? Vogel (Ennepetal) (CDU/CSU) : Herr Kollege von Schoeler, nachdem Sie das jetzt der Wahrheit zuwider — so muß ich sagen, weil ich die ganzen Vorgänge sehr genau kenne — erneut
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.11.1975 () [PBT/W07/00201]
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offenen Beratung nachgerade versperren? Haben Sie denn nicht selbst den Eindruck, daß die Kompliziertheit des Verfahrens, das Sie den Frauen vorschreiben und das, wie ich meine, von einem unbegründeten Mißtrauen gegenüber den Frauen gekennzeichnet ist
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.11.1975 () [PBT/W07/00201]
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eben mit diesem so zusammenwirkt, ist nach unserem Gesetzentwurf strafbar. Das ist der Unterschied zu England, das Sie immer wieder als Beispiel zitieren. Zweitens. Der Arzt, der ein falsches Gesundheitszeugnis ausstellt, ist nach
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.11.1975 () [PBT/W07/00201]
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die Frauen heute dazu bewegen, ihr Kind nicht anzunehmen. Wie wenig wissen wir denn darüber, warum das heute der Fall ist? Wie wenig haben wir uns darum bemüht, die Ursachen zu beseitigen? Wie sehr
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.11.1975 () [PBT/W07/00201]
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, die kaum mehr erkennen läßt, was rechtspolitisch gewollt wird und verantwortet werden soll und muß; denn das, was aus rechtspolitischen Gründen bewirkt werden soll, wird einfach als medizinisch begründet ausgegeben. Im übrigen habe ich
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.11.1975 () [PBT/W07/00201]
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ist, ob das zwar gezeugte, aber noch nicht geborene menschliche Leben das Leben eines Menschen ist, das grundsätzlich und deswegen auch konkret in jedem Fall das gleiche Recht darauf hat, daß es durch Gesetz und menschliche
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.11.1975 () [PBT/W07/00201]
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es nicht gleichzeitig um ihr Recht auf ihr Leben — und zwar in vergleichbar elementarem Sinne — geht, das Lebensrecht des gezeugten Kindes nicht auslöschen. Kein Selbstbestimmungsrecht gilt uneingeschränkt. Es stößt immer dort auf seine Grenze,
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.11.1975 () [PBT/W07/00201]