2,538 matches
-
Ich kann mir diesen Fall nicht vorstellen. Deshalb sollten Sie mit uns zurückgehen auf die Notwendigkeit, daß jedes Gesetz, wenn es schon und das kann ja nur in Ausnahmefällen geschehen — vor dem Verteidigungsfall in Kraft gesetzt werden soll, einzeln in Kraft gesetzt werden muß. Es sind natürlich Situationen denkbar, in denen es ausreicht, das Gesetz A und B in Kraft zu setzen, nicht aber die anderen. Sie können es auch nicht als theoretisch bezeichnen, daß für diese Inkraftsetzung eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.05.1968 () [PBT/W05/00175]
-
Herr Abgeordneter Busse, bitte sehr, zur Begründung! Busse (Herford) (FDP) : Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen, meine Herren Kollegen! Eine Reihe von Gesetzen werden häufig erst Wochen oder Monate, nachdem sie von diesem Hause rechtskräftig beschlossen und verkündet sind, in Kraft gesetzt. Das ist deshalb der Fall, weil solche Gesetze Änderungen gegenüber der bestehenden Rechtslage herbeiführen können, auf die sich viele in der Bundesrepublik einstellen und für die sie Vorbereitungen treffen müssen. Sie müssen sie kennenlernen, die Behörden müssen sich mit den
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.05.1968 () [PBT/W05/00175]
-
Der Art. 80 a, den wir mit unserem Umdruck 455 zu streichen bitten, hat einen sehr wesentlichen Inhalt. Der erste Teil beschäftigt sich damit, daß die Notstandsgesetze durch Einzelentscheidungen des Bundestages oder im Verteidigungsfall oder im Spannungsfall mit Zweidrittelmehrheit in Kraft gesetzt werden können. Abs. 2 besagt, daß sie durch den Bundestag wieder aufgehoben werden können. Abs. 3 besagt schließlich, daß auf Grundlage und nach Maßgabe eines Beschlusses eines internationalen Organs im Rahmen eines Bündnisvertrages diese Gesetze in Kraft gesetzt werden, wobei
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 15.05.1968 () [PBT/W05/00174]
-
Zweidrittelmehrheit in Kraft gesetzt werden können. Abs. 2 besagt, daß sie durch den Bundestag wieder aufgehoben werden können. Abs. 3 besagt schließlich, daß auf Grundlage und nach Maßgabe eines Beschlusses eines internationalen Organs im Rahmen eines Bündnisvertrages diese Gesetze in Kraft gesetzt werden, wobei es keine Möglichkeit gibt, daß *) Siehe Anlage 9 **) Siehe Anlage 10 der Bundestag diese Gesetze wieder abschaffen oder dagegen stimmen kann. Lassen Sie mich zunächst zu dem Begriff „Spannungsfall" kommen, der hier auftaucht. Es gibt keine Legaldefinition dieses
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 15.05.1968 () [PBT/W05/00174]
-
darüber beschwert, daß die Regierung den Inhalt der NATO-Empfehlungen weder dem Witschaftsausschuß noch dem Außenhandelsausschuß bekanntgegeben hat. Es kann durchaus sein, daß die Regierung sagt: Jawohl, der NATO-Rat hat bestimmte Vorstellungen, und nun werden wir die und die Notstandsgesetze in Kraft setzen. Das wäre nach den Vorgängen, wie wir sie einmal erlebt haben, durchaus möglich. Ich glaube, wenn wir es bei dieser Bestimmung des Abs. 3 belassen, sind, auch wenn Sie Ihren Änderungsantrag einbringen — das ändert nichts an dieser Tatsache —, alle Sicherungen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 15.05.1968 () [PBT/W05/00174]
-
Möglichkeit eröffnet wird, auch Qualitätskennzeichen oder Qualitäts- oder Gütesiegel zu vergeben? Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft: Herr Kollege Lenders, ich kann mir einfach nicht vorstellen — das mag aber an meiner Phantasie liegen —, daß diese Satzung autonom in Kraft gesetzt wird, ohne mit der geldgebenden Körperschaft, und das ist der Deutsche Bundestag, vertreten durch seine Ausschüsse, Fühlung genommen zu haben. Vizepräsident Dr. Mommer: Vielen Dank für die Beantwortung dieser Fragen, Herr Staatssekretär. Ich rufe dann die Fragen 49, 50 und
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.07.1969 () [PBT/W05/00247]
-
auch bereit, Vorschläge für eine generelle Beschränkung von Beihilfen in der Gemeinschaft zu erörtern. Gegenwärtig läßt sich noch nicht übersehen, ob ein neues Prüfungsverfahren durch eine Verordnung (d. h. unter Einschaltung des Ministerrates) oder durch eine Entscheidung der Kommission in Kraft gesetzt werden soll. Ich rufe die Fragen 52 und 53 des Abgeordneten Raffert auf: Ist der Bundesregierung bekannt, daß im Haushalt der Filmförderungsanstalt für das Jahr 1969 nur 1870,— DM als Zusatzbeträge für die Förderung von Prädikatsfilmen und anderen Filmen nach
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.07.1969 () [PBT/W05/00247]
-
die Berichterstattung und eröffne die zweite Beratung. Wird in zweiter Beratung das Wort gewünscht? — Der Abgeordnete Bremm hat das Wort. Bremm (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das im Jahre 1969 verabschiedete Weingesetz kann nicht in Kraft gesetzt werden, weil durch die Harmonisierung des Weinrechts nach den EWG-Weinmarktverordnungen einige entscheidende Bestimmungen überholt sind. Fehlende Ausführungsverordnungen und dem EWG-Recht entgegenstehende Bestimmungen hatten in den Weinwirtschaftskreisen eine große Unsicherheit und Unklarheit über das geltende Recht und über die Behandlung und
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.05.1971 () [PBT/W06/00123]
-
dasselbe Dilemma für die Ernte von 1971 zu vermeiden, haben wir den Entwurf eines Weingesetzes der Bundesregierung vordringlich beraten. Dabei war zu berücksichtigen, daß noch eine Reihe wichtiger Rechtsverordnungen durch Bund und weinbautreibende Länder rechtzeitig vor der Weinernte 1971 in Kraft gesetzt werden müssen. In diesem Zusammenhang möchte ich auf die gute interfraktionelle Zusammenarbeit hinweisen und allen Kollegen, die dabei mitgeholfen haben, recht herzlich danken. Bei der Beratung des vorliegenden Entwurfs gingen der Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit sowie der Ausschuß
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.05.1971 () [PBT/W06/00123]
-
Ich rufe die Frage 10 des Herrn Abgeordneten Dr. Apel auf: Wann wird die Bundesregierung die im Gesetz zum Schulz geilen Fluglärm vorgesehenen Durchführungsverordnungen erlassen, damit die in diesem Gesetz vorgesehenen Maßnahmen zugunsten der Fluglärmgeschädigten so schnell wie möglich in Kraft gesetzt werden können? Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Herr Kollege Dr. Apel, das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm ist am 2. April 1971 verkündet worden; es ist am darauffolgenden Tage in Kraft getreten. Im Interesse der vom Fluglärm betroffenen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 05.05.1971 () [PBT/W06/00118]
-
diesem Bericht nicht um den innergemeinschaftlichen Verkehr handelt, sondern um den Verkehr mit Drittländern, also mit Nicht-EWG-Ländern. Hierzu hat die Kommission einen Vorschlag ausgearbeitet, dem wir zustimmen. Jetzt verlangen Sie durch Ihren Antrag, diese Sache einseitig durch die Bundesrepublik in Kraft setzen zu lassen. Darüber kann man sicher diskutieren. Ich darf nur daran erinnern, Herr Kollege Dr. Mommer, daß wir für den innergemeinschaftlichen Verkehr bereits einen Koalitionsantrag eingebracht haben, bei dem wir diese Frage auch schon hier diskutiert haben. Ich erinnere mich
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.11.1968 () [PBT/W05/00194]
-
andere angeht, Herr Staatssekretär Leicht: Warum sind seit dem 1. Juli schon so viele Monate vergangen, ohne daß man das getan hätte, was doch so nahe liegt, daß man diesen vernünftigen und maßvollen Vorschlag der Kommission von uns aus in Kraft gesetzt hätte? Da regen wir uns auf, daß es nicht vorwärtsgeht in Europa und daß der eine mehr sabotiert als der andere. Tun wir doch das Gute und Vernünftige da, wo wir die Gelegenheit haben! Wenn wir damit zunächst allein sind
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.11.1968 () [PBT/W05/00194]
-
zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ist dem Hohen Hause am 20. November 1969 übermittelt worden. In diesem Jahresgutachten ist kein Wort von der Notwendigkeit eines binnenwirtschaftlichen Stabilisierungsprogramms zu finden, das parallel zu der inzwischen stattgehabten Aufwertung der D-Mark hätte in Kraft gesetzt werden müssen. Nur das darf ich Ihnen mitteilen. Vizepräsident Frau Funcke: Eine letzte Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Luda. Dr. Luda (CDU/CSU) : Herr Minister, sind Sie nicht bereit, zuzugeben, daß der Sachverständigenrat in diesem Jahresgutachten zu einer konzertierten Aktion
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.03.1970 () [PBT/W06/00038]
-
Sie hat, wie ich schon soeben ausführte, bei ,anderen Vorlagen, die inzwischen entweder durch das Haus verabschiedet oder im Ausschuß sind, die erforderliche Initiative und wesentliche Vorarbeit geleistet. Das inzwischen fertiggestellte Deutsche Arzneibuch Nr. 7 sollte sobald wie möglich in Kraft gesetzt werden und damit das völlig überholte DAB 6 aus dem Jahre 1926 abgelöst werden. Soweit mir bekannt ist, tritt die Kommission zur Fertigstellung des Deutschen Arzneibuchs Nr. 7 nicht mehr zusammen. Es dürfte aber erforderlich sein, diese Kommission beizubehalten, .damit
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.06.1968 () [PBT/W05/00183]
-
Fraktion der SPD vom 25. November 1965 betreffend Tauglichkeit der Flugzeuge vom Typ F 104 G — Drucksache V/53 — durch das Bundesministerium der Verteidigung oder erst unter dem Druck der Ergebnisse des Verteidigungsausschusses ergriffen worden sind, nicht bereits vor Jahresfrist in Kraft gesetzt wurden? Die hier zitierte Kleine Anfrage der SPD-Fraktion vom 25. November 1965, die zu den Untersuchungen im Verteidigungsausschuß führte und dort von ,) der Bundesregierung beantwortet wurde, setze ich als bekannt voraus. Die Kleine Anfrage Drucksache V/53 wurde im Verteidigungsausschuß zum
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.03.1966 () [PBT/W05/00033]
-
auch in diesen Gesprächen, dieses Argument ins Feld zu führen. Ich möchte Sie aber herzlich bitten, mitzuhelfen, daß wir so schnell wie möglich zu normalen Parlamentarischer Staatssekretär Moersch 1 Beziehungen zur Volksrepublik Polen kommen können, daß also dieses Vertragswerk in Kraft gesetzt werden kann, weil wir dann sicher sind, daß wir gerade die Interessen der Betroffenen, die auch Sie im Auge haben, sehr viel besser vertreten können als bisher, da keine derartigen Beziehungen normaler Art bestehen. Wenn es darüber hinaus gelingt, durch
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 22.01.1971 () [PBT/W06/00092]
-
Warum kann man die andere Seite nicht festhalten — oder als Anhaltspunkt benutzen, festzuhalten — an dem auch von ihr nun wiederholt betonten Begriff, daß wir eine Nation seien? Es steht ja neuerdings sogar in deren Verfassung, die am 9. April in Kraft gesetzt worden ist. Dabei dürfen wir nur, ,wenn wir reale Politik machen wollen — und darum geht es ja —, nicht außer acht lassen, daß sie, die das schreiben und die das sagen, dieser Nation ihre Einheit erst gönnen wollen, wenn diese Nation
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 20.06.1968 () [PBT/W05/00180]
-
insbesondere für die Verpflichtungen gegenüber West-Berlin und den Ausbau seiner Bindungen zum Bund. Dafür gebe ich namens der Bundesregierung folgende Erklärung ab. Die Vereinigten Staaten, die Sowjetunion, Großbritannien und Frankreich haben in Ausübung ihrer Verantwortung für Berlin das Viermächteabkommen in Kraft gesetzt. Zusammen mit dem Viermächteabkommen sind eine Reihe von Vereinbarungen zu dessen Ergänzung und Durchführung in Kraft getreten, die von der Bundesregierung und dem Senat von Berlin mit der Regierung der DDR vereinbart wurden. Durch das Viermächteabkommen ist eine neue Stufe
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.06.1972 () [PBT/W06/00188]
-
Person, die im Verdacht steht — weswegen der Haftbefehl auch ergangen ist —, Quartiermacherin der Bande zu sein und die nach Verletzung der ihr auferlegten Meldepflichten an der Grenze erwischt wird, nur nach Intervention — in diesem Fall von mir persönlich — wieder in Kraft gesetzt wurde, was von Anfang zu tun keine Bereitschaft bestanden hat. Es darf weiter nicht möglich sein, daß eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt — das ist heute bereits erwähnt worden — am Tage nach der Festnahme in Frankfurt einem marxistischen Professor Gelegenheit gibt, die Verbrecher
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.06.1972 () [PBT/W06/00188]
-
Sie nicht der Auffassung — ohne auf die Frage eines Verschuldens irgendeiner Stelle einzugehen —, daß objektiv doch die Bezeichnung „Fehlleistung" insofern angebracht ist, als hier ein Verdächtiger gegen Meldepflicht auf freien Fuß gesetzt wurde und der Haftbefehl gegen ihn erneut in Kraft gesetzt werden mußte, als er sich der Meldepflicht dadurch entzog, daß er untertauchte? Dr. Erkel, Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz: Herr Abgeordneter, ich habe dazu gesagt, daß ich keine Anhaltspunkte dafür habe, Ihre Bezeichnung „Fehlleistung" zu übernehmen. Vizepräsident Dr. Jaeger: Eine
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.06.1972 () [PBT/W06/00188]
-
diese Vereinbarung gebunden und damit gleichzeitig ihre gemeinsame Verpflichtung wieder aufgenommen. Allein die Berliner Vereinbarung mit allem, was Sie damit im Zusammenhang sehen müssen, ist wertvoll als Material, als Fundament für die Berlin-Politik, wenn diese Vereinbarung nach der Ratifikation in Kraft gesetzt wird. (Abg. Wehner: Da muß man fragen, warum es der Herr Schröder nicht gemacht hat, wenn er sagt, er hätte das machen können!) — Herr Schröder hat zu Berlin nie ein solches Verhältnis gehabt. (Beifall bei den Regierungsparteien. — Pfui-Rufe von der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.02.1972 () [PBT/W06/00172]
-
Hochschulausbildung stehen, Verzicht auf überdurchschnittliche Leistungen als Förderungsvoraussetzung, vereinfachte Einkommensermittlung und -berechnung, Vorausleistung der Förderung bei Konflikten zwischen dem Auszubildenden und seinen Eltern. Der Anlage des Ersten Ausbildungsförderungsgesetzes folgend sind in diesem Gesetz bereits Regelungen enthalten, die noch nicht in Kraft gesetzt werden können, wenn wir den Boden einer soliden Finanzplanung nicht verlassen wollen. Es handelt sich um die Förderung der Schüler von Berufsfachschulen ohne die Zugangsvoraussetzung Realschulabschluß sowie die Förderung der aus Gründen der Ausbildung außerhalb des Elternhauses untergebrachten Schüler der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.03.1971 () [PBT/W06/00109]
-
Neuregelung der Studentenförderung, die der wesentliche Inhalt der Regierungsvorlage ist, vorzulegen. Jetzt, da wir diese Regierungsvorlage haben, stehen wir wenige Tage vor dem 1. April 1971, und dann möchte die Bundesregierung diesen Gesetzentwurf noch bis zum 1. Oktober 1971 in Kraft setzen. Dazwischen verbleiben dem Bundestag und seinen Ausschüssen nach seinem Sitzungsplan und nach seiner sonstigen Tagesordnung für die Beratung dieses wichtigen Gesetzes nur relativ wenige, für den Bereich des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit schon vermehrte Sitzungstage. Wie soll in
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.03.1971 () [PBT/W06/00109]
-
genommen hat. Ähnlich ist es mit der neuen Straßenverkehrsordnung. Vom Tierschutz will ich hier nicht reden, (Heiterkeit bei der CDU/CSU) weil ich viel von Tier hege halte. - Sie wurde von früheren Bundesverkehrsministern erarbeitet; aber sie wurde nicht mehr in Kraft gesetzt, weil zu Recht eine Harmonisierung innerhalb Europas angestrebt wurde, was wir Kraftfahrer alle sehnlichst wünschen. Die Nebenfrage heißt nur: Ist diese Harmonisierung nun erreicht worden oder ist das, was im Jahre 1970 in Kraft gesetzt werden soll, deutscher Eigenbau im
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 30.10.1969 () [PBT/W06/00007]
-
sie wurde nicht mehr in Kraft gesetzt, weil zu Recht eine Harmonisierung innerhalb Europas angestrebt wurde, was wir Kraftfahrer alle sehnlichst wünschen. Die Nebenfrage heißt nur: Ist diese Harmonisierung nun erreicht worden oder ist das, was im Jahre 1970 in Kraft gesetzt werden soll, deutscher Eigenbau im Alleingang? Der vorliegende Entwurf einer Straßenverkehrsordnung stellt einen erheblichen Fortschritt dar, auch im Hinblick auf die Verbesserung der Verkehrssicherheit. Aber - ich beschränke mich auf diese beiden Beispiele — die Blumen gehören in beiden Fällen nicht an
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 30.10.1969 () [PBT/W06/00007]