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Fraktionen dieses Hauses sich einig, und ich habe jede Gelegenheit der Diskussion über dieses Problem dazu benutzt, das an die Spitze meiner Ausführungen zu stellen, weil die falscheste Fragestellung überhaupt die war: „Sind Sie für
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.05.1968 () [PBT/W05/00175]
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B. aus den Erfahrungen des Röhrenembargos kennen. (Beifall bei der FDP.) Ein weiteres Bedenken, das wir hier anzumelden haben, ist die Einführung der globalen Inkraftsetzung durch den Begriff des Spannungsfalles. Meine Damen und
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von den Koalitionsfraktionen vorgelegt werden, nicht vertretbar. Es ist aber für uns ein hauptsächliches verfassungspolitisches Bedenken, das wir gerade in bezug auf die auch von uns gewollte Ablösung der Vorbehaltsrechte erheben, daß hier ohne Beispiel,
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nicht durch einen Beschluß der NATO. Das ist das Entscheidende, und das ist das verfassungspolitisch Besondere, das wir einfach hier berücksichtigen müssen. Bitte schön! Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Herr Kollege Genscher, sind Sie
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habe, auch persönlich verletzt. (Zurufe von der Mitte.) — Meine Damen und Herren, das darf ich doch wohl hier einmal darlegen. Ich glaube, das Parlament ist ein Ort der Aussprache, wo
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ihr vom Parlament eingeräumten Möglichkeiten Gebrauch gemacht werden soll oder nicht. Das tut sie in einem Land, das sich in einem Verteidigungsbündnis befindet wie wir, natürlich nicht isoliert. Der Sinn dieses Verteidigungsbündnisses ist, daß man
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zitiert, die im Jahre 1940 beschlossen worden ist. Ich glaube, es ist jetzt der Zeitpunkt, das hier noch einmal vorzutragen. Ich habe damals zitiert — und ich möchte es mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten noch
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Entscheidung zu fällen? Könnte es etwas anderes tun als sagen: Wir können diese Verantwortung nicht übernehmen, das in der kurzen Zeit in den Einzelheiten zu prüfen, ihr müßt das selber entscheiden und verantworten? Das ist
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Bündnis hinein und über die Zuständigkeit der dortigen Organe gegenüber den Organen innerhalb unseres Landes. Ihr Bild, das Sie hier gezeichnet haben, indem Sie auch in Ihrer Antragstellung davon ausgehen, es sei notwendig, daß sozusagen
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wie man es in einem solchen Punkt tun sollte. Ich möchte davor warnen, gerade dieses Thema, das gestern und heute hier behandelt wurde, als einen geeigneten Gegenstand anzusehen, mit dem man parteipolitische Taktik betreiben darf
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, mit Sachargumenten für meine Auffassung zu streiten. Wenn es aber in der Demokratie ein Prinzip gibt, das nicht ohne großen Schaden für uns alle verlassen werden darf, dann ist es erstens das, daß wir von
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ist. Wenn Sie das berücksichtigen, wird doppelt evident, daß nicht die Kassationsmöglichkeit das Korrekturmittel ist, das wir brauchen, sondern daß die vorherige, wie wir wollen, Zustimmung, wie andere wollten: die Anhörung
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, Zustimmung, wie andere wollten: die Anhörung des Parlaments oder seiner Gremien das notwendige Mittel ist, das hier eingebaut werden mull. — Ich glaube, daß damit das gesagt worden ist, was zur Klarstellung noch
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das einzige, was ich verstanden habe. Aber lassen wir es; es wird wenig Sinn haben, das noch einmal zu erörtern. Ich möchte noch einen zweiten Punkt anschneiden, bei dem ich Ihnen nicht zu folgen
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möglich ist — bei einiger Mühe —, daß aber bei der Öffentlichkeit, die diese Vorgänge verfolgt, das nicht erwartet werden kann, ganz besonders deswegen, weil diese Frage im ganzen zu sehr emotionalisiert worden ist?
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nämlich nicht behandelt: Wer entscheidet darüber, daß namentlich abgestimmt wird? Da bin ich der Meinung, das entscheidet jeder selbst. Nun nur noch einige juristische Worte zu der immerhin bedeutsamen Vorschrift, die als „NATO-Klausel
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Anspruch nehmen kann, ohne mit den parlamentarischen Kräften Fühlung zu nehmen. Das kann ganz locker sein, das können die Fraktionsvorsitzenden sein, das können die Parteivorsitzenden sein, das können hier anwesende Abgeordnete sein. Sie dürfen
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den parlamentarischen Kräften Fühlung zu nehmen. Das kann ganz locker sein, das können die Fraktionsvorsitzenden sein, das können die Parteivorsitzenden sein, das können hier anwesende Abgeordnete sein. Sie dürfen im Verfassungsrecht nie verkennen, was
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ist, wie wir es möchten? Herr Gscheidle, kommt es denn nicht daher — ich weiß, das trifft Sie nicht persönlich —, daß in Ihrer Partei- und Fraktionsführung in den vergangenen Jahren, als wir von
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: Doch! Doch!) Dorn (FDP) : Nein, nein. Dann bitte ich, das klarstellen zu können. Ich haben den Kollegen Porzner persönlich gemeint, und ich habe, das wird der Kollege
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der Bekämpfung organisierter und Herr Kollege Dorn! militärisch bewaffneter Aufständischer. Ich glaube, es ist wichtig, das hier in dieser Deutlichkeit einmal herauszustellen. Das heißt, daß es unmöglich ist, die Bundeswehr oder Einheiten der
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Sie mich zum Schluß noch eines sagen. Es gibt in der ganzen Welt nicht ein einziges Land, das seinen Streitkräften verbietet, in solchen äußersten Fällen die Freiheit und den Frieden gegen Feinde im Innern zu schützen.
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die Passage aus meinem Munde, auf die Sie sich nur beziehen können, lautet in dem Wortprotokoll, das der Deutsche Gewerkschaftsbund herausgegeben hat, folgendermaßen: Hier ist vorhin, als mein Kollege Even von Suez sprach oder
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die das in ihre Verantwortung nimmt, sehr hoch sein. Das ist für uns dann dieses Parlament, das mit Zweidrittelmehrheit entscheidet. So also nur kann man diese Frage beantworten. (Beifall bei den Regierungsparteien.)
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, die die mit der bewaffneten Macht eingreifen kann: Wir sind der Überzeugung, daß das Mittel, das wir im Augenblick haben, die gesamte Polizei, völlig ausreichend ist, um etwaigen Aufständen zu begegnen, wenn
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