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Zuständigkeit nicht unbedingt gegeben ist, frage ich: Hat sich die Bundesregierung nach dem Bekanntwerden dieses Vorganges unter Bezugnahme auf die im Bundestag geführte Debatte über die innere Sicherheit wegen der grundsätzlichen Bedeutung dieser Frage mit dem Senator für Justiz in Verbindung gesetzt? Dr. Schmude, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Die Bundesregierung hat auch in den vergangenen Tagen keine Veranlassung gesehen — wie ich es eben formulierte —, den Senat zur Rede zu stellen oder in sonstiger Weise mit ihm in Verbindung zu treten
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.01.1975 () [PBT/W07/00145]