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daß die Geltungsbereichsvorschriften neu gestaltet worden sind, daß ein neues dogmatisches Konzept im Allgemeinen Teil gefunden wurde, das sich allerdings in wissenschaftlichen Streitfragen mit Recht sehr stark zurückhält, daß die Vorschriften über die Schuldunfähigkeit und die verminderte
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.05.1969 () [PBT/W05/00232]
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berücksichtigt wurden in den beiden ersten Teilgesetzen zur Reform des Strafrechts die Beschlüsse des Sonderausschusses über ein Rechtsgebiet, das in der öffentlichen Diskussion steht, nämlich über die Straftaten gegen den Gemeinschaftsfrieden. Es wird in den noch bevorstehenden
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.05.1969 () [PBT/W05/00232]
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Stark [Nürtingen] : Wahlkampf!) Uns allen geht es darum, ein Strafrecht zu schaffen, das dem Erfordernis der Gerechtigkeit genügt. Ich meine nicht jene absolute Gerechtigkeit, die zu erkennen wir Menschen niemals in
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.05.1969 () [PBT/W05/00232]
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sich von solchen Vorstellungen nicht leiten lassen. Ihm muß es darauf ankommen, ein Gesetz zu schaffen, das eine wirksame Verbrechensbekämpfung gewährleistet. Mit sogenannten harten Strafen ist überhaupt nichts erreicht. (Zustimmung bei der SPD.
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.05.1969 () [PBT/W05/00232]
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, also die Last der Arbeit für ihre Fraktion sechs Jahre allein tragen mußte, womit sie allerdings, das darf ich sagen, trotz ihrer zarten Schultern spielend fertig wurde. (Heiterkeit und Beifall.) Ich darf
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.05.1969 () [PBT/W05/00232]
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seinerzeit gemacht hat. Dazu möchte ich doch auf folgendes hinweisen, und meine Fraktionskollegen haben mich gebeten, das doch ganz klar zu sagen. Sie kennen den Spruch: „Das sind die Weisen, die vom Irrtum
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.05.1969 () [PBT/W05/00232]
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Es wird vielmehr darauf ankommen, jetzt die Erfahrung zu sammeln, ob die Richter mit diesem Instrument, das der Resozialisierung dienen soll, so umgehen, wie wir es erwarten, damit das eintritt, was wir ursprünglich
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ausgezeichnetes psychologisches System. Dieses ausgezeichnete psychologische System ist leider nicht verwirklicht worden bei einem anderen Rechtsinstitut, für das auch die SPD gewesen ist, daß nämlich der Täter in bestimmten Fällen durch freiwillige gemeinnützige Arbeitsleistung seine Sühne erbringen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.05.1969 () [PBT/W05/00232]
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. Hier müssen wir also die Reform noch weiter vorantreiben. Wir begrüßen es, daß das Arbeitshaus, das sich als unwirksam erwiesen hat, wegfällt. Desgleichen begrüßen wir es, daß im Besonderen Teil wenigstens ein Anfang
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verlorengeht. Heute liegt eine Teilreform unseres Strafrechts vor. Die DDR hat schon ein neues Strafgesetzbuch herausgebracht, das sich in der Grundkonzeption ganz wesentlich von den freiheitlichen und sozialen Grundsätzen unseres Grundgesetzes und unserer Reform unterscheidet, die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.05.1969 () [PBT/W05/00232]
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für richtig erachten. Mit der Beibehaltung der Todesstrafe in der DDR, mit dem politischen Strafrecht dort, das den Geist atmet, der allen autoritären Staaten eigen ist und den wir aus dem „Dritten Reich" gar
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sie bei uns Freien Demokraten in der Vergangenheit gegangen ist, zu einem humanen und wirksamen Strafrecht weitergeht, das der Wiedereingliederung der straffällig Gewordenen dient, aber auch die Rechtsgüter unserer Rechtsgemeinschaft ausreichend schützt. (Beifall bei der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.05.1969 () [PBT/W05/00232]
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Nationalrats Alwin Breitenmoser aus Basel sind aus besonderem Anlaß hier, nämlich wegen des ersten internationalen parlamentarischen Fußballspiels, das in der Bundeshauptstadt Bonn heute nachmittag stattfindet. (Beifall und Heiterkeit.) Ich heiße die Kollegen, die
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ausruhen könnte. Lassen Sie mich beide Gedanken noch etwas näher ausführen. Es wäre ungerecht und verfehlt, das heute Erreichte allein an theoretischen, idealen Forderungen der modernen Kriminalpolitik und Strafrechtslehre zu messen. Es liegt in der
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so verheißungsvoll begonnenen Wege fortzufahren. Dann kann es nicht fehlen, daß wir endlich ein Strafrecht schaffen, das unseren eigenen Ansprüchen gerecht wird und das unseres demokratischen Staates würdig ist. (Beifall auf allen Seiten.)
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Nachteilen schützen sollen. Ich denke an das Weingesetz, ich denke an das Gesetz über technische Arbeitsmittel, das ja z. B. auch Haushaltsgeräte und Spielzeug erfaßt; ich weise hin auf das Anfang dieses Jahres hier im Hause
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unserer Marktwirtschaft gegenüber Industrie und Handel die Stellung eines wirklichen, souveränen Partners zu erlangen. Das Eichgesetz, das wir nun verabschieden wollen, ist ein guter Schritt in diese Richtung. Ich bitte Sie, das Gesetz in
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Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu § 59 zu erläutern und zu begründen. Der Kern unseres Anliegens, das sich mit dem deckt, was dem federführenden Ausschuß aus den Reihen des Innenausschusses und des Ausschusses für Kommunalpolitik,
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. In diesen Fällen haben nach dem bisherigen Recht die Amtsgerichte vollständige Gebührenbefreiung zu gewähren. Wir wünschen, das aufrechterhalten zu sehen. Bei den Notaren entsteht eine Gebührenverpflichtung von mindestens 20 %. Hinzu kommt, daß bei
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amtsgerichtlicher Zuständigkeiten durch den sozialpolitischen Zweck der Kostenfreiheit voll aufgewogen wird. Wir halten es deshalb für geboten, das vor allem sozial Schwachen zugute kommende Instrument der Gebührenbefreiung vor Amtsgerichten aufrechtzuerhalten. Ich wäre Ihnen für einen entsprechenden Beschluß
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haben sie die Kosten zu tragen, aber nicht, wenn der Endverbraucher, gerade der kleine Mann, das Grundstück erwirbt, wenn er sein Eigenheim kauft; denn dann muß er heute die vollen Gebühren zahlen, uns
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.05.1969 () [PBT/W05/00232]
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ernst gewürdigt. Trotz der Vorhalte dieser Herren sind wir zu dem Ergebnis gekommen, uns dem Begehren, das in dem Antrag der SPD nun seinen Niederschlag findet, nicht anzuschließen. Ich muß hier auch etwas zu der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.05.1969 () [PBT/W05/00232]
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, auf die Gebührenerhöhung haben wir hier einen Einfluß. Wir können die Dinge bei dem Maß belassen, das hier als Ausgangspunkt der Regelungen vorgesehen worden ist. Ich meine, alles gehört zusammen, und alles muß man
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.05.1969 () [PBT/W05/00232]
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, als ob davon das Heil der Welt abhinge. Hier ist dann ein Meisterwerk perfekter Gesetzgebung entstanden, das im Grunde gar nicht notwendig ist. Wir haben beispielsweise in meinem Heimatland, in Hessen, eine bewährte Regelung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.05.1969 () [PBT/W05/00232]
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die Zersplitterung der Landeszuständigkeiten kein Problem wäre, dann hätten wir heute nicht diese Debatte um ein Gesetz, das versucht, die heillose Zersplitterung der Beurkundungszuständigkeit endlich zusammenzufassen, damit auf diesem Gebiet in der Bundesrepublik endlich Ordnung ist
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.05.1969 () [PBT/W05/00232]