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Problem Stellung nahm, daß es heute noch ungelöst vor uns steht. Er bekam damals, am 9. August 1949, eine ablehnende Antwort von den Alliierten, und am 7. September 1949 ist dieses Gesetz Nr. 24 von der damaligen Militärregierung noch in Kraft gesetzt worden. Am 27. September 1949, also wenige Wochen nach Zusammentreten dieses Bundestages, lag ein Antrag der CDU-Fraktion — Nr. 34 — vor. Dieser Antrag wurde gemäß Drucksache Nr. 63 an zwei Ausschüsse überwiesen: federführend an den Wirtschaftsausschuß und ferner an den Ausschuß
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.12.1950 () [PBT/W01/00104]
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Majorisierung Südbadens erhoben worden. Wenn solche Behauptungen auch nicht dadurch wahrer werden, daß sie immer wiederholt werden, so sei den vermeintlich Vergewaltigten doch zu ihrem Trost gesagt: Wenn erst der durch alliierten Beschluß noch suspendierte Art. 29 des Grundgesetzes in Kraft gesetzt sein wird — wir hoffen, daß es bald geschieht —, besteht ja eine gesetzliche Möglichkeit, sich auf Grund dieses Artikels innergebietlich neu zu orientieren. Eine zweite in der Auseinandersetzung wichtige Frage war die Regelung der Abstimmungsberechtigung. Die Minderheit versuchte, wie es auch
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.04.1951 () [PBT/W01/00138]
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letztlich die Bundesregierung die Verantwortung. Die sachliche Notwendigkeit des vorliegenden Antrages kann heute nicht mehr bestritten werden. Sie ergibt sich aus der Tatsache, daß das Bundesversorgungsgesetz dem Hause mit sehr großer Verspätung vorgelegt und demgemäß mit sehr großer Verspätung in Kraft gesetzt worden ist. Darüber hinaus mußte das Bundesversorgungsgesetz auf Grund der prekären Finanzlage der Bundesrepublik bei der Bemessung der Leistungen die sozialen Verhältnisse im Einzelfalle so stark in den Vordergrund treten lassen, daß eine weitgehende Individualisierung bei der Rentenzumessung die Folge
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.04.1951 () [PBT/W01/00138]
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Es ist sehr viel wichtiger — was von dem Herrn Verkehrsminister nur nebenbei erwähnt wurde —, daß man andere Faktoren berücksichtigt. Da ist insbesondere der Zustand der Fahrzeuge. Es ist z. B. gar nicht einzusehen, weswegen die Vorschrift nicht längst wieder in Kraft gesetzt worden ist, wonach die Radfahrer hinten ein selbstleuchtendes Schlußlicht haben müssen. Man hatte es während des Krieges abgeschafft; aber wenn es da wäre, würden sehr viele Gefahren vermieden werden, da man gerade auf verschmutzten Straßen bei Regenwetter oder Nebel die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.10.1951 () [PBT/W01/00171]
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ihr auch kein Mensch zumuten will, sondern hier handelt es sich um eine zeitweilige Aussetzung von Zöllen zu einem ganz bestimmten und genau begrenzten Zweck, und in dem Augenblick, in dem der Zweck erreicht ist, können diese Zölle wieder in Kraft gesetzt werden. Dazu brauchen wir mit niemand zu verhandeln; das haben wir völlig in der Hand, und wir sollten uns diese Gelegenheit nutzbar machen, um der andern Seite, dem andern Teil der Bevölkerung zu zeigen, daß auch er nicht aufgegeben ist
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.10.1951 () [PBT/W01/00171]
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zum Teil geradezu hineinmanövriert worden sind. (Zuruf rechts: Er muß ihnen doch Spielraum geben!) Ich habe schon einmal darauf hingewiesen, daß infolge der schleppenden Behandlung durch das Bundesministerium für Arbeit das Bundesversorgungsgesetz erst mit Wirkung vom 1. Oktober 1950 in Kraft gesetzt werden konnte. Die dadurch entstandene halbjährige Verzögerung hätte erfordert, daß man mit der praktischen Anwendung des Gesetzes möglichst unverzüglich begann. Indessen erhielten die ausführenden Behörden erst um die Wende Februar/März 1951 die erforderlichen Verwaltungsvorschriften. Zur gleichen Zeit lief ein
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.04.1951 () [PBT/W01/00134]
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wasche meine Hände in Unschuld." So leicht allerdings, Herr Minister, können wir Ihnen die Dinge nicht machen. Es steht erstens doch wohl einwandfrei fest, daß durch die Tätigkeit Ihres Ministeriums das Gesetz als solches erst ein halbes Jahr später in Kraft gesetzt werden konnte, als das ursprünglich von diesem Hause gewollt war. Zweitens haben Sie einen Termin für die Herausgabe der Verwaltungsvorschriften zum Bundesversorgungsgesetz genannt, der nicht stichhaltig ist. Zweifelsohne wurde den Ländern der Entwurf dieser Verwaltungsvorschriften im Dezember vergangenen Jahres zur
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.04.1951 () [PBT/W01/00134]
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bei der FDP.) Dazu gehört weiter, daß wir ein Grundgesetz haben, dem gegenüber noch immer bestimmte Vorbehalte der Besatzungsmächte bestehen. (Sehr richtig! bei der FDP.) Wie kann sich ein Volk frei fühlen, dessen Grundgesetz noch nicht mit allen Bestimmungen in Kraft gesetzt worden ist?! (Beifall bei den Regierungsparteien.) Es ist auch nicht mit einer solchen Solidarität der freien Völker zu vereinbaren; wenn Beschränkungen wirksam werden, sobald wir uns — wie gestern -- über die Möglichkeit Gedanken machen, unsere eigene Sicherheit durch bestimmte Einrichtungen wie
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.11.1950 () [PBT/W01/00098]
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Es handelt sich darum, daß ein von der Zentralkommission für die Rheinschiffahrt ausgearbeitetes Verfahren für die polizeiliche Regelung auf dem Rheinstrom, das am 1. Januar bei allen Uferstaaten in Kraft treten soll, nun auch bei uns durch den Verkehrsminister in Kraft gesetzt werden kann. Ein einstimmiger Beschluß des Verkehrsausschusses liegt vor. Ich darf Sie bitten, diesem Gesetz Ihre Zustimmung zu geben. (Beifall.) Präsident D. Dr. Gerstenmaier: Meine Damen und Herren! Nach den Vereinbarungen im Ältestenrat soll eine Aussprache über die Einzelbestimmungen des
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.12.1954 () [PBT/W02/00060]
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Frage hier besprochen haben, hat auch Herr Staatssekretär Hartmann eine möglichst wirksame Abhilfe der berechtigten Beschwerden zugesagt. Wie Herr Staatssekretär Hartmann schon ausgeführt hat, ist allerdings seither mancherlei geschehen. Auch Herr Kollege Arndt hat das betont. Zwei Rechtsverordnungen sind in Kraft gesetzt worden, die durchweg in der Öffentlichkeit und auch von den Verfolgten gut beurteilt worden sind. Eine dritte Rechtsverordnung ist im allgemeinen fertig. Diese aber ist doch von allen Seiten her einer mehr oder weniger scharfen Kritik unterzogen worden. Wir haben
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.12.1954 () [PBT/W02/00060]
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und die vorbeugende Fürsorge, die für unsere Jugendlichen unendlich wichtig ist, zurückgestellt haben. Inzwischen ist die Jugendnot so angewachsen, daß trotz der uns allen bekannten Finanznot dieses Kernstück des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes, vorbeugende Jugendhilfe zu treiben, nach Auffassung der Bundesregierung wieder in Kraft gesetzt werden muß, um einer stärkeren Gefährdung der Jugend in allen Stadt- und Landkreisen möglichst gleichmäßig entgegenwirken zu können. Es wird eine besonders wichtige Aufgabe dieses Hohen Hauses sein, diese für die öffentliche Jugendhilfe geradezu entscheidende Frage eingehend zu prüfen. Es
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.09.1952 () [PBT/W01/00228]
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sind, die übrigens von den Ländervertretern gebilligt sind, besteht dazu die absolute Möglichkeit —, daß das Gesetz als solches auch so schnell wie möglich vom Bundesrat her bestätigt wird. Denn wir haben keine Zeit mehr; wir müssen dieses weitere Gesetz in Kraft setzen, um einen erheblichen Schritt auf dem Gebiete der Ordnung und Sicherheit im Verkehr auf den deutschen Straßen weiterzukommen. (Beifall.) Präsident Dr. Ehlers: Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Da das Gesetz 74 Paragraphen hat, empfehle ich dem Ausschuß, sich gelegentlich freundlichst
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.09.1952 () [PBT/W01/00230]
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zurückzukehren, gescheitert ist. (Zuruf rechts: Leider!) Leider muß man die Feststellung treffen, daß es auch für 1952 wohl nicht möglich sein wird, den Haushaltsplanentwurf so fristgerecht dem Parlament vorzulegen, daß er bis zum Beginn des neuen Haushaltsjahrs verabschiedet und in Kraft gesetzt werden könnte. Ich finde, das ist nach zweieinhalb Jahren parlamentarischer Arbeit ein schlimmes Zeichen, um nicht zu sagen: ein Armutszeugnis. Man muß die Frage aufwerfen, ob das alles so sein muß. Gewiß, die Verantwortung liegt nicht allein beim Bundesfinanzministerium; sie
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.12.1951 () [PBT/W01/00180]
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sich schon ergeben hätten, wenn die vorhin genannte Drucksache, die schon anderthalb Jahre im Schoße des Finanzauschusses ruhte, zur Behandlung gekommen wäre. Die Vertreter des Bundesfinanzministeriums erklärten, daß sie auf diese Ermächtigungen angewiesen seien. Das Kapitalverkehrsteuergesetz sei 1948 wieder in Kraft gesetzt worden. In den Ländern sei dann so manches durcheinandergelaufen. Es müsse eine gewisse Einheitlichkeit hergestellt werden. Diese betreffe eine Reihe von technischen Fragen, deren Lösung am zweckmäßigsten auf dem Wege über eine Reihe von Ermächtigungen erfolgen könne. Der Ausschuß unterzog
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.06.1953 () [PBT/W01/00269]
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Politikum reden, Herr Kollege Hilbert! Es ist in der Tat ein Politikum. Was ist denn geschehen, meine Damen und Herren? Der Bundestag hat ein Gesetz beschlossen. Die Bundesregierung hat das Gesetz verkündet. Der Bundespräsident hat es durch seine Unterschrift in Kraft gesetzt. Der Bundesverfassungsgerichtshof hat auf eine Verfassungsklage hin das Gesetz für verfassungsmäßig erklärt. Die Wähler haben gesprochen. Ja, glauben Sie denn, meine Damen und Herren, daß eine glatte Inhibierung des Vollzugs dieses Gesetzes im Bewußtsein der Mehrheit derjenigen, die am 9.
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.01.1952 () [PBT/W01/00185]
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meiner Begründung gesagt habe und auch dem entgegensteht, was der Herr Staatssekretär hier sagt —, daß ja auch das Gesetz, welches grundsätzlich eine Sechsmonatsfrist vorsah, erst sechs Wochen später verkündet worden ist. Also auch da ist eine Frist nachträglich rückwirkend in Kraft gesetzt worden. Da das Hohe Haus, wie ich annehme, der Überzeugung war, daß wir über diese Dinge nicht erst noch lange im Ausschuß zu beraten brauchen, und mit Rücksicht darauf, daß der Aufwand an Zeit wesentlich verringert würde, wenn wir die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.12.1951 () [PBT/W01/00179]
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und ohne Einspruchsrecht der Besatzungsmächte zu erlassen. Das ist es auch, was wir mit dem Antrag wollen. (Abg. Blachstein: Das steht aber nicht drin!) Es soll kein Vakuum entstehen. Wir wollen auch nicht, daß das Fernmeldeanlagengesetz von 1928 wieder in Kraft gesetzt werden muß, (Zuruf von der SPD: Postminister!) und das betrifft gerade das, was Herr Kollege Eichler mit seiner Frage an die Regierung bzw. an die Initiatoren dieses Gesetzentwurfs meinte: „Wozu denn die Eile?" Weil in absehbarer Zeit die Verträge ratifiziert
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 15.04.1953 () [PBT/W01/00259]
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Frage an die Regierung bzw. an die Initiatoren dieses Gesetzentwurfs meinte: „Wozu denn die Eile?" Weil in absehbarer Zeit die Verträge ratifiziert werden, meine Damen und Herren, wobei dann nicht — ich wiederhole mich jetzt — das Fernmeldeanlagengesetz von 1928 wieder in Kraft gesetzt werden soll, sondern dann soll ein Gesetz vorliegen, das sich zum Ziel gesetzt hat, die etwas verworrenen Verhältnisse im deutschen Rundfunk zu klären und neu zu regeln. Das ist der Grund. Nach dem Zerfall der deutschen Rundfunkeinheit im Jahre 1945
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 15.04.1953 () [PBT/W01/00259]
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Schmücker. (Abg. Sabel: § 111 ist ja jetzt angenommen!) Schmücker (CDU): Es handelt sich um folgendes. Es sollte erreicht werden, daß die Innungsausschüsse die Möglichkeit haben, bei Lehrlingsstreitigkeiten vorher in Tätigkeit zu treten. Nun ist aber die Handwerksordnung noch nicht in Kraft gesetzt, und da ist man der Meinung, daß der erste Vorschlag der Fraktion auf Umdruck Nr. 951 nicht ausreicht, denn dort heißt es: „Bei Inkrafttreten dieses Gesetzes bestehende Vorschriften ...". Wir haben nun „bestehende Vorschriften" in der britischen Zone; diese werden aber
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.06.1953 () [PBT/W01/00270]
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oder ehemaligen amerikanischen Zone — wenn ich mich einmal so ausdrücken darf — haben wir keine Vorschriften. Nun meinen wir, daß es notwendig ist, eine Formulierung zu finden, die dann auch noch das Ziel, das wir erstreben, erreicht, wenn die Handwerksordnung in Kraft gesetzt sein wird. In der Handwerksordnung heißt es in § 49 unter (2) bei den Aufgaben der Innungen: .. ein gutes Verhältnis zwischen Meistern, Gesellen und Lehrlingen anzustreben", und bei den Übergangsbestimmungen heißt es in § 122, daß in der Gewerbeordnung die hier angezogenen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.06.1953 () [PBT/W01/00270]
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hat Bayern schon im Bundesrat die Zuständigkeit des Bundes bestritten und erklärt, daß ein Bundesflurbereinigungsgesetz weder berechtigt noch sachlich vertretbar ist. Bayern besitzt seit langem ein eigenes Flurbereinigungsgesetz. Das zur Zeit geltende besteht seit 1932. Es wurde 1946 wieder in Kraft gesetzt, nachdem es sich gezeigt hatte, daß das inzwischen eingeführt gewesene Reichsumlegungsgesetz den Bedürfnissen nicht gerecht zu werden vermochte. Seit 1946 nun wird in Bayern die Flurbereinigung wieder nach dem eigenen Gesetz mit bestem Erfolg durchgeführt. Nach statistischen Unterlagen liegen die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.06.1953 () [PBT/W01/00270]
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wagen wird, seine ehrlichen Meinungen über das, was für die Verteidigung der Freiheiten des Volkes hält, kundzutun, als ein Gericht, das aus Furcht oder dem Gefühl der Verpflichtung gegenüber der ernennenden Gewalt oder gegenüber Parteileidenschaft eine Maßnahme, die wir in Kraft setzen mögen, billigt. Und nun, Herr Bundesjustizminister, ein Satz wörtlich: Wir sind nicht die Richter der Richter. Wir stehen nicht über der Verfassung. Selbst wenn der Fall weit schlimmer wäre, als behauptet wird, würde es doch kein Argument zugunsten dieses Gesetzes
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.06.1953 () [PBT/W01/00270]
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Forderungen der Krabbenfischer entsprechen. Auf Grund der Eingaben aller möglichen Stellen und der Verhandlungen im Bundestag wurden diese Richtlinien einer Revision unterzogen und am 30. September 1954 eine Einigung erzielt. Diese Neuregelung mußte selbstverständlich rückwirkend ab 1. März 1954 in Kraft gesetzt werden, da sich klar gezeigt hat, daß die alte Entschädigungsregelung ungenügend war. Nunmehr will das Bundesfinanzministerium aber offenbar diese Regelung erst mit Wirkung ab L Oktober 1954 in Kraft setzen. Das ist eine unerhörte Benachteiligung der Fischer. Durch diese Handlungsweise
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 05.11.1954 () [PBT/W02/00054]
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Diese Neuregelung mußte selbstverständlich rückwirkend ab 1. März 1954 in Kraft gesetzt werden, da sich klar gezeigt hat, daß die alte Entschädigungsregelung ungenügend war. Nunmehr will das Bundesfinanzministerium aber offenbar diese Regelung erst mit Wirkung ab L Oktober 1954 in Kraft setzen. Das ist eine unerhörte Benachteiligung der Fischer. Durch diese Handlungsweise werden die Fischer äußerst verbittert und verlieren jedes Vertrauen auf Zusagen unserer Regierungsstellen. Außerdem sind die Darre- und Zulieferbetriebe der Krabbenfischer in die Entschädigung einzubeziehen. Ferner sollte berücksichtigt werden, daß
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 05.11.1954 () [PBT/W02/00054]
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Frage ist erledigt. Zu Frage 5 Herr Abgeordneter Freidhof! Freidhof (SPD): Ich frage den Herrn Bundesminister für Arbeit: Ist die Bundesregierung bereit, mit den Krankenkassen der Sowjetzone ein gegenseitiges Abkommen zu treffen, daß die §§ 219, 220 der Reichsversicherungsordnung wieder in Kraft gesetzt werden können? Präsident D. Dr. Ehlers: Der Herr Bundesminister für Arbeit, bitte! Storch, Bundesminister für Arbeit: Zwischen der Ostzone und der Bundesrepublik — — (Zuruf: Sowjetzone! — Heiterkeit.) Zwischen der Sowjetzone und der Bundesrepublik ist ein Abkommen hinsichtlich der Sozialversicherung leider nicht abgeschlossen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.03.1954 () [PBT/W02/00018]