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tatsächlich aufnehmen kann. Das war ja, wie ich schon eingangs gesagt habe, unser aller Wunsch. Rein formal muß ich noch darauf hinweisen, daß die neueingefügten Ziffern 5 und 6 in § 56 von uns nicht ohne Ermächtigung der Hohen Kommission in Kraft gesetzt werden können. Diese Ermächtigung ist beantragt, und wir hoffen, daß sie nicht lange ausbleiben und nicht etwa das Inkrafttreten des Gesetzes verzögern möchte. Ich entspreche dem Wunsche der Mehrheit des Ausschusses, wenn ich Sie bitte, der Drucksache, über die ich
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 05.07.1951 () [PBT/W01/00156]
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möchte doch dringlichst darum bitten, daß dieser Punkt wieder auf die Tagesordnung gesetzt wird, zumal das Nichtinkraftsetzen des Gesetzes den Bund erhebliche Mittel kostet und auf der andern Seite das Gnadenrecht, auf das wir besonderen Wert legen, noch nicht in Kraft gesetzt werden kann. Präsident Dr. Ehlers: Meine Damen und Herren! Ich darf zunächst einmal einen Punkt zu Ende bringen. Herr Abgeordneter Ritzel hat beantragt, diesen Punkt dann m o r g en auf die Tagesordnung zu setzen. (Widerspruch rechts.) Ich darf
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.07.1952 () [PBT/W01/00226]
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solche legale verfassungsmäßige Regierung gestürzt und durch die Herrschaft der „Kommune" ersetzt sei. (Lachen bei der KPD.) Diese ungesetzliche „Kommunalherrschaft" sei dann abgelöst durch die Nationalsozialisten, und erst dann sollen die Maßregeln zur Wiederherstellung von Ordnung, Sicherheit und Ruhe in Kraft gesetzt und durchgeführt werden. Das ist die Erklärung des Oberreichsanwalts aus der damaligen Zeit in einer durchaus vergleichbaren Situation. Ich bin der Meinung, diese historischen Vorgänge und ihre Folgen sollten — so denkt doch wohl jeder loyale demokratische Staatsbürger von heute — den
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.10.1952 () [PBT/W01/00235]
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Ihnen auch nicht so heiter zu Mute ist. Und daß meine Warnungen nicht so ganz unberechtigt sind, mögen Sie daraus ersehen, daß der Herr Vizekanzler die eindeutige Neigung dokumentiert hat, selbst den ERP-Gesetzentwurf durch Verwaltungsakt statt durch das Parlament in Kraft setzen zu lassen, obwohl die Ratifikation in Artikel 15 ausdrücklich vorgeschrieben ist. (Hört! Hört! bei der SPD.) Man muß fast befürchten, daß der Herr Bundeskanzler eine Art Winkelried sein will, weil er nämlich selber nicht ganz glaubt, daß sich die deutsche
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.11.1949 () [PBT/W01/00018]
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auch darum ernst genommen werden sollte — wie übrigens auch im Dezember von der „Diplomatischen Korrespondenz" mit guten Gründen unterstrichen wurde —, weil wir in Berlin noch immer eine Wahlordnung des Jahres 1946 mit einer Kontrollapparatur haben, die jeden Tag wieder in Kraft gesetzt werden könnte, weil also die technischen und die formalen Voraussetzungen ganz andere sind als im Verhältnis zwischen den Zonen und weil schließlich in den vier Sektoren von Berlin — also auch im sowjetischen Sektor — die Sozialdemokratische Partei als wenn auch in
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.02.1952 () [PBT/W01/00189]
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wonach Sie ein weiteres Mal, wie schon einige Male zuvor, das Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik formell zum Ausland erklären. Sie haben gar keinen Grund, Sieh zu beschweren, Herr Kollege Dr. Weber, daß drüben jenseits der Zonengrenze gewisse Gesetze in Kraft gesetzt worden sind, die Ihnen nicht behagen. Ich glaube, wenn wir die Gegenrechnung aufstellten, hätten wir sehr viel mehr Grund, uns über die Gesetzgebung dieses Hauses zu beschweren. Ich möchte Sie beispielsweise an das Datum erinnern, an dem hier das Strafrechtsänderungsgesetz
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.03.1953 () [PBT/W01/00258]
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Senatsanordnungen vorlese. Ich meine aber, daß es unerträglich ist, daß trotz dieser Klagen der Betriebsräte der Bundesbehörden und trotz des Einspruches, den der CDU-Abgeordnete Schellin im Berliner Abgeordnetenhaus ausdrücklich begründet hat, in Berlin erklärt wurde, daß man diese Anordnung in Kraft setzen würde. Der Berliner Ausschuß für Arbeit hat meines Wissens auch so entschieden. Abgesehen von den Unklarheiten, die sich aus der Formulierung der Anordnungen ergeben, halten wir es für ganz unerträglich, daß diejenigen Angestellten des Bundes, die vom Bundesgebiet nach Berlin
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.09.1952 () [PBT/W01/00229]
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um die Verpflichtungen, die sich aus den Vier-Mächte-Abmachungen hinsichtlich Berlins und Gesamtdeutschlands ergeben und an deren Aufrechterhaltung wir ein besonderes Interesse haben. Die hierzu vereinbarten Abmachungen können entweder vor den Abmachungen über den deutschen Verteidigungsbeitrag oder gleichzeitig mit ihnen in Kraft gesetzt werden. In der Zwischenzeit weisen die Drei Regierungen ihre Hohen Kornmissare an, unverzüglich im Geiste dieser Politik zu handeln. Ein Junktim zwischen der Wiederherstellung der Souveränität und der Leistung eines Verteidigungsbeitrages besteht also nicht mehr. Insbesondere werden die Hohen Kommissare
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 05.10.1954 () [PBT/W02/00046]
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einem neuen und leistungsfähigen Jugendamt nach der unseligen Nazizeit kein falscher Schritt wird. Wir möchten, daß das künftige Jugendamt mit seinen ihm durch dieses Gesetz gegebenen Aufgaben, vor allen Dingen auch dem § 4, einem der wichtigsten Paragraphen, die wir in Kraft setzen möchten, im Interesse unserer Jugend und unseres Volkes die öffentliche Verantwortung für unsere junge Generation voll wahrzunehmen in der Lage ist, d. h. diese öffentliche Verantwortung ganz in den Mittelpunkt unserer gesamten staatspolitischen Aufgaben zu stellen vermag. Ich bitte um
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.06.1953 () [PBT/W01/00273]
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Punkten einer besonderen Erwähnung. In Art. 2 ist vorgesehen, daß ohne Rücksicht auf die notwendige Zahl der Staaten, die ratifizieren, nämlich sechs, und das Inkrafttreten innerhalb einer Frist von 19 Tagen dieses Abkommen in Deutschland als deutsches Recht sofort in Kraft gesetzt werden soll. In diesem Punkte entpuppt sich also das Ratifikationsgesetz als ein Mantelgesetz und macht das Abkommen selbst zu deutschem Recht, ein Vorgang, den wir, glaube ich, bisher noch nicht gehabt haben. Die Maßnahme ist nach Auffassung der Bundesregierung deshalb
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.06.1953 () [PBT/W01/00273]
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kommen. Ich muß betonen: ob es möglich sein wird, eine grundlegende und das Steuersystem ändernde Reform schon in diesem Jahre, also mit Wirkung ab 1. Januar 1953, vorzunehmen, ist allerdings sehr zweifelhaft. Zunächst muß einmal das Lastenausgleichsgesetz verabschiedet und in Kraft gesetzt sein. Dann ist entweder das Gesetz nach Art. 107 des Grundgesetzes zu verabschieden, oder man hat sich darüber zu verständigen, daß der im Grundgesetz festgesetzte Termin vom 31. Dezember 1952 verlängert wird. Zunächst muß also Klarheit darüber bestehen, in welchem
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.03.1952 () [PBT/W01/00199]
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Wir hoffen, daß nach dieser Beschränkung des Anwendungsgebiets auf die wesentlichen Fälle der fabrikatorischen Verbindung von Herstellung und Einzelhandel die Bundesregierung diese Verordnung zum Schutze der einstufigen mittelständischen Unternehmen zwecks Beseitigung der von mir erwähnten, seinerzeit nicht beabsichtigten Nebenwirkungen in Kraft setzen kann, und zwar mit Wirkung ab 1. Juli 1951. Wir erwägen auch noch andere Vereinfachungsmaßnahmen zugunsten der mittelständischen Unternehmen, insbesondere für Arbeitsgemeinschaften des Handwerks. Nun zu Punkt 3 der Drucksache Nr. 3130. Finanzielle Vergünstigungen für 'die Lehrlingsausbildung bestehen bereits. Im
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.03.1952 () [PBT/W01/00199]
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die Vorschriften des Ersten Gesetzes zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln auf den Bund vorn November 1950 auch für Berlin gilt. Zugleich soll das Bundesgesetz über die Finanzverwaltung vom 6. September 1950 zu einem möglichst frühen Zeitpunkt für Berlin in Kraft gesetzt werden. Bei dieser Gelegenheit soll auch das Post- und Fernmeldewesen, das in Berlin immer noch einer vom Bund unabhängigen Behörde untersteht, in das Post- und Fernmeldewesen der Bundesrepublik einbezogen werden. Die Bewohner der Bundesrepublik bringen, von anderen wichtigen Leistungen abgesehen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.07.1951 () [PBT/W01/00158]
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Verfassung im Wege, und darüber hat man sich großzügig hinweggesetzt. Und zweitens — das ist meiner Ansicht nach ein ebenso wichtiges Argument —: Das Grundgesetz hat in voller Kenntnis dieser Entwicklung in Art. 140 den Art. 138 der Weimarer Reichsverfassung wieder in Kraft gesetzt. Damit ist spätestens seit diesem Zeitpunkt, mit dem Erlaß des Grundgesetzes, die alte Rechtslage wiederhergestellt worden. Seit diesem Zeitpunkt spätestens — ganz unabhängig davon, wie man die vergangene Rechtsperiode auch beurteilen mag — bestehen diese Rechtsansprüche, die nur durch Ablösung beseitigt werden
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.07.1951 () [PBT/W01/00158]
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Ältestenrat hat sich auf eine Begründungszeit von 5 Minuten geeinigt. Stücklen (CSU) , Antragsteller: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 26. März hat der erste Deutsche Bundestag die Handwerksordnung verabschiedet. In der Annahme, daß dieses Gesetz unverzüglich in Kraft gesetzt wird, sind in den §§ 118 und 120 eine Reihe von Terminen festgelegt worden. Durch die verspätete Inkraftsetzung können diese Termine der Umbildung der Innungen, Kreishandwerkerschaften, Handwerkskammern, Landesinnungsverbände und Bundesinnungsverbände nicht mehr eingehalten werden. Deshalb ist es notwendig, diese Frist, die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.12.1953 () [PBT/W02/00007]
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Herren! Ich glaube, es ist niemand in diesem Hohen Hause, der es nicht begrüßte, daß zwischen der Bundesrepublik und den Vereinigten Staaten ein Abkommen abgeschlossen worden ist, durch das der alte Freundschafts-, Handels- und Konsularvertrag vom Jahre 1923 wieder in Kraft gesetzt wird. Damit werden die Beziehungen des täglichen Lebens zwischen den beiden Staaten vertraglich geregelt und geordnet. Ich denke da besonders an die Kaufleute, an die Reeder und an die Konsuln. Dieser Freundschafts-, Handels- und Konsularvertrag ergänzt in sehr glücklicher Weise
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.12.1953 () [PBT/W02/00007]
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Ich glaube, es ist nicht notwendig, sich heute irgendwie mit den Einzelheiten des Vertrages zu befassen; denn das wird im Ausschuß und ,dann bei der zweiten Lesung geschehen. *) Siehe Abstimmungsliste Seite 167 Der Vertrag von 1923, der jetzt wieder in Kraft gesetzt wird, ist ein „alter Bekannter". Er hatte bereits ein halbes Menschenalter lang den wirtschaftlichen und konsularischen Beziehungen zwischen den beiden Staaten eine zuverlässige Grundlage geboten. Der Vertrag war damals bei allen Kennern als einer der besten seiner Art bekannt und
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.12.1953 () [PBT/W02/00007]
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des In- und Auslandes als besonders fortschrittlich bezeichnet, und zwar deshalb, weil er auf dem Gebiet der Eigentumsschutzbestimmungen die größten Neuerungen aufwies. In der Präambel des uns vorliegenden Abkommens heißt es, daß als vorläufige Maßnahme der alte Vertrag wieder in Kraft gesetzt wird, und daß jetzt ein 'umfassender und zeitgemäßerer Vertrag verhandelt werden soll. Wir wünschen diesen neuen Verhandlungen einen guten Verlauf und hoffen, daß bis zum Abschluß des neuen Vertrages die Fragen gelöst sein werden, die das Verhältnis der Bundesrepublik zu
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.12.1953 () [PBT/W02/00007]
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noch so ernsthaft belasten. Ich meine die Frage des deutschen Eigentums in den Vereinigten Staaten. Mit dieser Frage befassen sich eine Reihe von Artikeln des vorliegenden Abkommens und des alten Vertrages von 1923, der durch dieses Abkommen jetzt wieder in Kraft gesetzt wird. Ferner befaßt sich mit dieser Frage die Erklärung des Herrn Bundeskanzlers, ,die auf Seite 7 der Drucksache 71, die uns vorliegt, abgedruckt ist. Wir müssen beim deutschen Eigentum in den Vereinigten Staaten das öffentliche Eigentum der Bundesrepublik und das
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.12.1953 () [PBT/W02/00007]
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ihr Eigentum durchaus erhalten oder, wie es englisch heißt: ... shall receive ... the most constant protection and security", Von all dem ist nichts, aber auch gar nichts übriggeblieben. Zwar hat das höchste amerikanische Gericht entschieden, der Vertrag, den wir wieder in Kraft setzen wollen, habe nie aufgehört, Gültigkeit zu besitzen. Art. I des neuen Abkommens trägt dieser Auffassung ausdrücklich Rechnung. Das Völkerrecht, auf das der Vertrag Bezug nimmt, schützt d'as private Eigentum auch im Kriege. Trotzdem diese wahrhaft heillose Lage heute. Ich
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.12.1953 () [PBT/W02/00007]
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Und der Westen? Die freie Welt würde zwangsläufig ebenfalls — und sei es auch nur aus einem berechtigten Selbsterhaltungstrieb — die Konsequenzen ziehen. Wir selbst würden, wie ich fürchte, das Potsdamer Abkommen durch eine solche Politik in seinem ganzen Umfang wieder in Kraft setzen und isoliert als besiegtes und unfreies Volk ein Objekt der Verhandlungen der vier Sieger werden, deren Interessen sich dann auf Kosten Deutschlands wahrscheinlich leichter zusammenführen ließen. (Zustimmung bei den Regierungsparteien.) Es scheint mir aber auch ein recht müßiges und manchmal
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.02.1954 () [PBT/W02/00016]
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im Benehmen mit dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Richtlinien ausgearbeitet über die Gewährung angemessener Nutzungsvergütungen für beschlagnahmte forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke zu Lasten des Besatzungskostenhaushalts. Diese Richtlinien bedürfen der Genehmigung seitens der Alliierten Hohen Kommission und werden dann in Kraft gesetzt. Präsident D. Dr. Ehlers: Die Frage ist erledigt. Zur Frage 24 hat das Wort der Abgeordnete Dr. Löhr. Dr. Löhr (CDU/CSU): Ist der Herr Bundesminister der Finanzen der Ansicht, daß sein Rundschreiben vom 12. Mai 1951 — II C Bes.
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.05.1954 () [PBT/W02/00032]
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auf dem inländischen Markt zu gewinnen. Bei dem Zollzugeständnis für Loden handelt es sich um ein Objekt von geringerer Bedeutung, so daß diese Abmachungen nicht von Gegenzugeständnissen abhängig gemacht Wurden. Das Protokoll soll mit Wirkung vom 1. Februar 1954 in Kraft gesetzt werden, damit die Geltung des am 31. Januar 1954 ablaufenden Zollzugeständnisses nicht unterbrochen wird. Der Außenhandelsausschuß hat die Angelegenheit behandelt und der Verlängerung zugestimmt. Ich bitte daher das Hohe Haus im Namen des Außenhandelsausschusses, dem Antrag auf Drucksache 517 zustimmen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.05.1954 () [PBT/W02/00032]
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sowieso schon schwer genug gegenüber diesem Bundesfinanzminister. (Heiterkeit und Händeklatschen bei den Regierungsparteien.) Ich möchte nun noch einen Schritt weitergehen und die Frage behandeln, ob der Haushaltsplan 1954 rechtzeitig, d. h. mit dem Ablauf des alten Haushaltsjahres, verabschiedet und in Kraft gesetzt werden kann. Da muß ich schon sagen, für die Eingeweihten, für die kundigen Thebaner gehört etwas mehr als der fröhliche Optimismus des Herrn Bundesfinanzministers dazu, an ein solches Wunder zu glauben. Es wäre in der Tat ein Wunder, wenn es
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 04.02.1954 () [PBT/W02/00012]
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den Zweck, die Annahme des Schumanplans zu sichern. Gleiche Bedenken wurden nämlich auch beim Marshallplan, bei der Ruhrbehörde, beim Sicherheitsamt und bei anderen Ämtern so lange von der SPD geäußert, bis alle diese Zwangseinrichtungen zum Schaden des deutschen Volkes in Kraft gesetzt wurden. (Sehr gut! bei der KPD.) Dann hörten die Bedenken auf; denn die Aufgabe, das Volk vom Widerstand dagegen abzuhalten, war erfüllt. Ich wage zu behaupten, meine Kollegen von der sozialdemokratischen Fraktion: wüßtet ihr nicht, daß hier im Hause schon
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.07.1951 () [PBT/W01/00161]