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Gesetz verabschiedet wird — und ich glaube, das vorliegende Gesetz ist gut —, entsteht immer ein Wettstreit um die Autorenschaft. Das ist üblich und braucht niemanden zu erschüttern. Es kann die Freude nicht mindern, daß endlich, endlich dieses Gesetz in Kürze in Kraft gesetzt werden kann. Ich darf zu den Ausführungen des Herrn Kollegen Dr. Schmidt bemerken, daß die Rechtsverordnungen, auf die er hingewiesen hat, bereits vorbereitet sind, (Beifall (bei der CDU/CSU und der FDP) so daß es an uns liegen wird, dieses
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.03.1965 () [PBT/W04/00175]
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Höcherl, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten: Ich habe diese Meldung gelesen und darf dazu sagen, daß Präsident Faure, der zur Zeit Präsident des Agrar-Ministerrates ist, ausdrücklich erklärt hat, daß Frankreich diese Zollsätze — sowohl der Zollunion wie der Kennedy-Runde — in Kraft setzen wird. Ich könnte mir auch gar nicht vorstellen, daß es im Interesse des französischen Patronats liegen würde, angesichts seiner wirtschaftlichen Schwierigkeiten den Handelsaustausch zu behindern. Im Interesse des französischen Unternehmertums müßte es vielmehr liegen, ihn so rasch als möglich zu
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 31.05.1968 () [PBT/W05/00179]
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Lehrbuch des hervorragenden Staatsrechtslehrers Professor Seidel aus den letzten Jahrzehnten des vorigen Jahrhunderts über die Bismarcksche Reichsverfassung. In Band 1 wird die bayerische Staatsverfassung erläutert und in Band 2 die Reichsverfassung, die gelte, weil sie durch ein bayerisches Gesetz in Kraft gesetzt worden sei. So las man es vor Tische, und so scheint man es auch nach Tische mit Abschwächungen auf einigen Gebieten lesen zu sollen. Nun, wie gesagt, es ist durchaus richtig, aus der Natur der Sache heraus richtig, aus der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 22.01.1964 () [PBT/W04/00107]
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Ländern spricht, wenn Außenpolitik betrieben werden soll auf Gebieten, bezüglich derer für die innerstaatliche Regelung die Länder ausschließlich kompetent sind. Aber daraus nun eine Art von Genehmigungsrecht der Länder zu machen — die Bundesrepublik dürfe solche Abkommen erst abschließen und in Kraft setzen, wenn die Länder zugestimmt haben — das scheint mir nun doch zu weit zu gehen! Das Lindauer Protokoll konnte nur Rechte der Länder begründen, wenn das Grundgesetz den Ländern diese Kompetenz erteilt hätte. Die Zuständigkeiten der Bundesregierung und die der Länder
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 22.01.1964 () [PBT/W04/00107]
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betonte, das schon einmal am Anfang —: die Freiheit und die freiheitliche Entwicklung, die wir wollen, hatihren Preis. Nun hat Herr Kollege Schiller zu den Gemeindefinanzen gesprochen und hat komplementäre Maßnahmen gefordert, wenn die Begrenzung der Kreditaufnahmemöglichkeiten nach diesem Gesetz in Kraft gesetzt werden sollte. Ich habedafür volles Verständnis, möchte aber zwei Dinge ,sagen. Erstens habe ich Sorge vor dem Ausdruck „komplementäre Maßnahme"; 'denn das sieht so aus, als ob alles, was nach diesem Gesetz gemacht werden wird, durch komplementäre Maßnahmen ergänzt werden
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.09.1966 () [PBT/W05/00055]
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ist ein seltsamer Zufall, daß man mir heute ein Exemplar vom „Deutschland-Union-Dienst" aus dem Oktober 1960 überreicht hat. Darin steht zu lesen, daß die CDU/CSU-Fraktion erstens begrüßt, daß die Bundesregierung ein konjunkturpolitisches Gesamtprogramm ausarbeitet, das bekanntlich dann niemals in Kraft gesetzt worden ist. (Abg. Dr. Barzel: Aber unseres ist doch besser als das der anderen! Es war doch wirksam!) Zweitens steht darin zu lesen, daß die Bundestagsfraktion besonders den Gedanken des seinerzeitigen Bundeswirtschaftsministers begrüßt, der Bundesregierung eine Ermächtigung auf dem Gebiet
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.06.1964 () [PBT/W04/00133]
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auf die weitere Zerreißung des deutschen Volkes darstellt und daß zugleich damit auch die Bemühungen der Bundesregierung um die Erleichterung der zwischenmenschlichen Beziehungen erschwert werden? Wehner, Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen: Diejenigen, die diese Verfassung entworfen und auf die Weise in Kraft gesetzt haben, wie es geschehen ist, wissen ganz genau, daß sie damit nicht unsere Bemühungen um das, was ich soeben über innerdeutsche Beziehungen auch unter der Fortdauer der Spaltung Deutschlands gesagt habe, ersticken können. Das muß man voraussetzen. (Beifall bei allen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.05.1968 () [PBT/W05/00172]
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festgesetzten Grundrichtpreise für Getreide generell überprüft und den veränderten Preis-Kosten-Verhältnissen angepaßt werden sollten. Dies wird um so mehr gerechtfertigt sein, falls infolge der noch ausstehenden Ausführungsbestimmungen für die Durchführung der gemeinsamen Getreidepreise die Preisharmonisierung erst zum 1. Juli 1968 in Kraft gesetzt werden kann. Eine Verschiebung des Inkrafttretens der Harmonisierung der Getreidepreise auf den 1. Juli 1968 ist insbesondere auch deshalb gerechtfertigt, weil nach den getroffenen Vereinbarungen des Ministerrates über den gemeinsamen Agrarmarkt die Preisharmonisierung für andere wichtige landwirtschaftliche Produkte erst im
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 15.06.1966 () [PBT/W05/00046]
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der Fischerei — allerdings einschließlich der Küstenfischerei — berücksichtigen müssen. Im übrigen wiederhole ich die von mir vor dem Hohen Hause schon einmal vertretene Auffassung meiner politischen Freunde: Die Bundesregierung kann unverzüglich durch Richtlinien zum Grünen Plan alle Maßnahmen zur Marktstrukturverbesserung in Kraft setzen, die in dem gemeinsamen Marktstrukturgesetzvorschlag der Landwirtschaft und der Industrie vorgesehen waren. Das gilt sowohl für die Förderung der Erzeugergemeinschaften als auch für die Zahlung einer Strukturverbesserungsprämie. Die CDU/CSU-Fraktion erwartet, daß die Bundesregierung nach Verabschiedung des EWG-Anpassungsgesetzes unverzüglich die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 30.06.1965 () [PBT/W04/00194]
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wird, was wir brauchen, nämlich Ruhe in der investierenden Wirtschaft? (Zustimmung in der Mitte.) Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft: Nur insoweit, als bei derartigen Diskussionen nicht von vornherein sicher ist, daß die vorgesehenen Maßnahmen auch rückwirkend in Kraft gesetzt werden müssen. Diese Vorschläge sind durch das Gutachten des Sachverständigenrats ins Gespräch gebracht worden, und sie wären sicherlich auch ins Gespräch gebracht worden, wenn es dieses Gutachten nicht gegeben hätte, da wir ja in der Bundesrepublik Deutschland frei unsere Meinung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.01.1968 () [PBT/W05/00149]
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den beschlossenen uns zufließen? (Zurufe von der SPD: Spendenscheine!) — Die können ja gar nicht verwertet werden. Das ist ja gar nicht drin. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Sie haben es so eilig, daß wir den Verdacht haben, daß Sie das so schnell in Kraft setzen wollen, damit Sie auch in diesem Jahr noch mehr erhalten. Dr. Burgbacher (CDU/CSU) : Nein, Herr Schmitt-Vockenhausen. Entschuldigen Sie, das ist keine Frage. Wir haben bei der Beantragung der öffentlichen Mittel von diesem Platz aus versprochen, daß zwei Dinge geschehen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.03.1965 () [PBT/W04/00170]
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muß, um das Prinzip der Wehrgerechtigkeit auch bei der finanziellen Seite durchzusetzen. Hierüber liegen diesem Hohen Hause ja Erwägungen vor bzw. sind in Vorbereitung. Ich würde es sehr begrüßen, wenn diese Regelungen möglichst bald und in möglichst wirksamer Form in Kraft gesetzt würden. Dieser Weg erscheint mir leichter und besser als der in der Frage des Herrn Kollegen Schultz angeregte Weg, gegen den doch eine ganze Reihe von Bedenken bestehen, die ich dargelegt habe. Vizepräsident Schoettle: Herr Ollesch! Ollesch (FDP) : Herr Minister
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 27.02.1969 () [PBT/W05/00219]
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haben die Fachkreise der Starkstrom- und Fernmeldetechnik unter Einschluß der Kraftfahrzeug- und Kraftfahrzeugzubehörindustrie im Rahmen des Verbandes Deutscher Elektrotechniker die VDE-Bestimmung 0879/10.55 „Richtlinien für die Funkentstörung der Hochspannungs-Zündanlagen von Otto-Motoren" geschaffen. Der VDE hat sie am 1. Oktober 1955 in Kraft gesetzt. Damit sind nunmehr die Voraussetzungen für eine technisch und wirtschaftlich günstige Funkentstörung der Zündanlagen von Otto-Motoren gegeben. Die genannte VDE-Bestimmung gilt allerdings vorerst nur als Empfehlung. Es wird sich zeigen, ob die deutsche Industrie die empfohlenen Richtlinien bei der Herstellung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.06.1956 () [PBT/W02/00147]
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Wenn man davon ausginge, daß jedes Gesetz, das in Interpretation oder in Auslegung eines Verfassungsartikels in diesem Hause ergangen ist, so lange nicht verbindliches Recht ist, als dagegen eine Verfassungsbeschwerde oder ein Verfassungsstreit läuft, dann hätten wir überhaupt nichts in Kraft setzen können, dann wäre der Lastenausgleich hängengeblieben, dann wären das Gesetz zu Art. 131, die Kaminkehrerordnung und unzähliges andere, was wir hier erlassen haben, nicht durchgegangen. Ich erlaube mir nur, das festzustellen. Ich hätte es gar nicht gebracht, wenn Sie nicht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.02.1957 () [PBT/W02/00192]
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nicht. Das ist auch etwas Neues, was erst durch die politische Entwicklung entstanden ist. Es ist inzwischen sogar der wichtigste Punkt von allen geworden. Geblieben ist von damals ein besonderes Verfahren, durch das das Recht der Bundesrepublik in Berlin in Kraft gesetzt wird. Aber nur der Form nach wird Berlin vom Bunde nicht regiert. In Wirklichkeit gilt das Recht der Bundesrepublik fast ausnahmslos auch im Lande Berlin. Im Dritten Überleitungsgesetz vom 4. Januar 1952 wird Berlin sogar zur Übernahme unseres Finanz- und
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.02.1957 () [PBT/W02/00190]
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das nicht so vorgestellt haben, daß Berlin „vom Bund nicht regiert" werden soll, wie es dann Wirklichkeit geworden ist, daß nämlich durchgängig, fast ohne Ausnahme alles Recht der Bundesrepublik, alle Gesetze, die wir in diesem Hause beschließen, in Berlin in Kraft gesetzt werden, ohne daß ein Komma geändert wird. Ich muß auch bemerken, daß es unter den Merkmalen des Sonderstatus eine Gewichts-, eine Akzentverlagerung gegeben hat. Was es 1949 noch gar nicht gab, ist inzwischen das Wichtigste geworden, nämlich daß alles Recht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.02.1957 () [PBT/W02/00190]
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Abgeordneten hier zwar etwas mehr an Rechten zu geben, sie bei Gesetzen, die auch in Berlin Gültigkeit bekommen, also die Berlin -Klausel haben, mitstimmen zu lassen, ihnen aber weiterhin das Stimmrecht vorzuenthalten bei anderen Gesetzen, die in Berlin nicht in Kraft gesetzt werden sollen. Ich glaube, das wäre gegen die Logik des gesamten Vorschlags. Wenn nämlich das Stimmrecht der Berliner Abgeordneten für den Sonderstatus von Berlin belanglos ist — und wir sind dieser Überzeugung —, dann sollte man jetzt nicht Angst vor seinem eigenen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.02.1957 () [PBT/W02/00190]
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in Berlin in § 58 in der gleichen Weise geregelt. Dieser § 58 lautet: Zu den Kinderzuschüssen wird bis auf weiteres ein Zuschlag von fünf Deutsche Mark monatlich für jedes zuschußberechtigte Kind gewährt. Wir müssen, wenn wir das Gesetz in Berlin in Kraft setzen wollen, diesen § 58 demnach anziehen und auch hier die Änderung treffen, die wir in § 1 Abs. 1 Satz 3 des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes getroffen haben. Ich bitte Sie, dem Änderungsantrag auf Umdruck 276 zuzustimmen. Vizepräsident Dr. Schneider: Wird das Wort zur Begründung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.12.1954 () [PBT/W02/00058]
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das weitere Vorhandensein eines Junktims zwischen Verteidigungsbeitrag und größeren Freiheiten für Regierung und Parlament der Bundesrepublik. Aber ich darf an die Akte selbst erinnern: Die vereinbarten Abmachungen können entweder vor den Abmachungen über den deutschen Verteidigungsbeitrag oder gleichzeitig damit in Kraft gesetzt werden. Ich frage die Regierung, ob die Vereinbarungen über die Freiheiten für die Bundesrepublik vor den Vereinbarungen über den deutschen Verteidigungsbeitrag in Kraft gesetzt werden oder nicht. Das ist entscheidend für die Beurteilung der Frage, ob man wieder einmal mit
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.10.1954 () [PBT/W02/00047]
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Die vereinbarten Abmachungen können entweder vor den Abmachungen über den deutschen Verteidigungsbeitrag oder gleichzeitig damit in Kraft gesetzt werden. Ich frage die Regierung, ob die Vereinbarungen über die Freiheiten für die Bundesrepublik vor den Vereinbarungen über den deutschen Verteidigungsbeitrag in Kraft gesetzt werden oder nicht. Das ist entscheidend für die Beurteilung der Frage, ob man wieder einmal mit dem Ersuchen an uns herangetreten ist, für die Freiheit zunächst den Beitrag zur Verteidigung zu bezahlen, oder ob man es in das Ermessen eines
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.10.1954 () [PBT/W02/00047]
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SPD-Gesetzesantrages. (Sehr richtig! bei der DP.) Ich wiederhole: Die Schwierigkeit der Beratungen ist durch den sachlichen Inhalt der beiden Gesetzesvorlagen bedingt. Die Deutsche Partei hat den Wunsch, daß die Rentenerhöhungen, auf die die Rentner hoffen, so schnell wie möglich in Kraft gesetzt werden können, und ist überzeugt, daß alle Voraussetzungen geschaffen werden können, damit die erhöhten Renten rückwirkend ab 1. Januar 1957 gezahlt werden. Die Fraktion der Deutschen Partei ist der Auffassung, daß auch die SPD weiß, daß die von ihr geforderten
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.12.1956 () [PBT/W02/00181]
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daß es keiner Verfassungsänderung bedarf, um das Grundgesetz auch im Saarland in Kraft zu setzen. Aber eine Besonderheit der jetzigen Regelung besteht doch darin, daß unser Grundgesetz nicht schon zum 1. Januar 1957 in seinem vollen Umfange im Saarland in Kraft gesetzt werden kann, sondern daß während einer Übergangszeit von drei Jahren noch schwerwiegende Vorbehalte hingenommen oder zugunsten der Saar gemacht werden müssen. Dadurch ist die Frage entstanden, ob solche Vorbehalte und derartige Sonderbestimmungen ohne eine Ergänzung des Grundgesetzes zulässig sind. Wir
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.12.1956 () [PBT/W02/00181]
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seit dem 1. Januar sind eine ganze Menge Rechtsgeschäfte in der Richtung getroffen worden, die nun auf völlig andere Bestimmungen ' stoßen und den Heimatvertriebenen schaden können. Bitte, bleiben Sie bei der guten Regel, wonach man ein Gesetz nicht rückwirkend in Kraft setzen soll, insbesondere nicht, wenn — wie hier — eine ganze Menge Rechtsgeschäfte im Gange sind, die durch die sehr langwierigen Genehmigungsverfahren noch nicht zum Abschluß haben gebracht werden können. Sie erweisen gerade den Heimatvertriebenen, die angesiedelt werden sollen, einen guten Dienst, wenn
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.03.1953 () [PBT/W01/00254]
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bitte daher um die Wiederherstellung der Regierungsvorlage. Vizepräsident Dr. Schäfer: Das Wort hat Herr Abgeordneter Reitzner. Reitzner (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es wird nun der Antrag gestellt, die Präambel zu einem Gesetz zu beschließen, das nicht in Kraft gesetzt wird, das aber 1955 außer Kraft gesetzt wird. (Beifall und Lachen bei der SPD. — Abg. Kunze: Stimmt ja gar nicht!) — Reden Sie dorthin, zum Herrn Kollegen Struve. (Abg. Kunze: Das Gesetz mit 14 Tage nach seiner Verkündung in Kraft!) Ich
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.03.1953 () [PBT/W01/00254]
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unbeantwortet geblieben. Wenn ein Gesetzentwurf Anfang 1959 dem Hohen Hause vorgelegt wird, dann bedeutet das nach allen Erfahrungen, daß er als Gesetz günstigstenfalls, wenn er keine rückwirkende Kraft erhält, zum 1. April 1959, also zu Beginn des neuen Haushaltsjahres, in Kraft gesetzt werden kann. Aus Kreisen der Bundesregierung sind auch Stimmen lautgeworden, daß keine Möglichkeit gesehen werde, etwa eine — na, sagen wir es auf gut Deutsch — Abschlagszahlung auf die zu erwartende künftige Reform zu geben. Man hört auch, daß keine erheblichen Mittel
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.10.1958 () [PBT/W03/00046]