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die Annahme der Empfehlung der Beratenden Versammlung ausgesprochen. Der Empfehlung der Beratenden Versammlung entsprechend wird die Bundesregierung die Hymne bereits zum diesjährigen Europatag, dem 5. Mai 1972, herausstellen. Zur Verbreitung der Hymne wird sie sich auch mit den Bundesländern in Verbindung setzen und im besonderen auch auf die Massenmedien wie Rundfunk- und Fernsehanstalten einwirken. Die Bundesregierung geht im übrigen davon aus, daß die Europahymne, einmal offiziell eingeführt, bei allen Veranstaltungen „europäischen" Charakters gespielt wird. Das könnte insbesondere auch auf der Ebene der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.03.1972 () [PBT/W06/00176]