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und möchte dazu sagen, daß das gar kein unwichtiger Prozentsatz ist. 55% unserer Krankenhäuser haben weniger als 100 Betten. Aber diese 55 % aller Krankenhäuser haben nur 16 % der gesamten Bettenzahl. Hier erhebt sich, wenn dieses Gesetz in der Ausschußfassung in Kraft gesetzt würde, noch eine Frage: Was geschieht denn, wenn in einem recht kleinen Landkrankenhaus die einzige medizinischtechnische Assistentin krank wird oder in Urlaub geht? Dann wird vielleicht — der Jurist würde sagen: wegen Notstands — mit sehr gutem Gewissen ein Gesetz übertreten. Es
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.10.1958 () [PBT/W03/00046]
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auf insgesamt 1,1 % der Lohnsumme erfolgen müsse. Nun erklärten uns die Regierungsvertreter im Mittelstandsausschuß — es ist geradezu befremdend, wenn man heute daran zurückdenken muß —: wahrscheinlich würde überhaupt keine Erhöhung notwendig sein, wenn man das Kindergeldgesetz erst zum 1. März in Kraft setzte. Der augenblickliche Beitragsdurchschnitt liegt bei 0,87 %, und er steigert sich auf 1,16 %. Wenn er jetzt bei 0,87 % liegt, so heißt das nicht, daß alle gleich viel bezahlen. Vielmehr haben die 54 Familienausgleichskassen verschiedene Beitragssätze. Das heißt also, daß die einen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.02.1959 () [PBT/W03/00065]
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ist und daß es von 30 auf 40 DM vom dritten Kind an erhöht werden soll. Meinungsverschiedenheiten zwischen uns bestehen nur noch insofern, als der eine Teil des Hauses glaubt, die Erhöhung rückwirkend vom 1. Januar dieses Jahres an in Kraft setzen zu sollen, während der größere Teil sowohl aus organisatorischen wie aus finanziellen Gründen der Meinung ist, daß diese Erhöhung von 40 DM erst ab 1. März 1959 eintreten sollte. Gestatten Sie mir nun bitte, Herr Präsident, daß ich nach diesen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.02.1959 () [PBT/W03/00065]
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DM durch die Rücklagen nur für rund 1 1/2 Monate gedeckt werden könnte. (Abg. Horn: Hört! Hört!) Für die Restzeit des Jahres 1959 entstünde also ein monatlicher Fehlbetrag in der angegebenen Höhe. Wenn das Gesetz zum 1. März 1959 in Kraft gesetzt würde, könnte der Fehlbetrag nur für den Monat März und für den halben Monat April gedeckt werden. (Abg. Horn: Hört! Hört!) Für die restliche Zeit des Jahres entsteht ein Fehlbetrag von rund 110 Millionen DM. Zur Deckung dieses Fehlbetrages sind
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.02.1959 () [PBT/W03/00065]
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daß der Gesetzentwurf erst am 21. November dem Bundestag vorgelegt wurde! Die Regierung mußte sich klar darüber sein, daß die Verabschiedung nicht zum 1. Januar 1959 erfolgen konnte; sie mußte also damit rechnen, daß die Erhöhung des Kindergeldes rückwirkend in Kraft gesetzt wird. An uns liegt es nicht; nur müssen Sie uns das Recht zugestehen, daß wir jede Gelegenheit wahrnehmen, immer wieder auf die entscheidenden Fragen aufmerksam zu machen, nachdem Sie uns seit Jahren damit vertröstet haben, die Änderungen würden kommen. Wir
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.02.1959 () [PBT/W03/00065]
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hat in dieser Vorlage ja den Termin 1. Januar vorgeschlagen. Außerdem ist es eigentlich ein Beweis dafür, daß die gesamte Kindergeldorganisation mangelhaft ist. Wir haben — das wissen wir alle hier im Hause — schon manches Gesetz mit viel Erfolg rückwirkend in Kraft gesetzt. Es sind also keine verwaltungstechnischen Schwierigkeiten. Es sind einfach finanzielle Überlegungen, und wir sind der Meinung, daß ein Versprechen schwerer wiegt als finanzielle Überlegungen. Jetzt habe ich aber noch eine Frage an den Herrn Familienminister Wuermeling, und ich hoffe, daß
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.02.1959 () [PBT/W03/00065]
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Deutsche Rote Kreuz in der Bundesrepublik hat sich bei dem sowjetzonalen Roten Kreuz für eine angemessene Regelung der Unterstützung der Gefangenen durch Pakete oder durch Zusendung von Geldmitteln eingesetzt. Die Angehörigen warten seit Monaten darauf, daß eine solche Regelung in Kraft gesetzt wird bzw. daß die Paketsperre und die Geldsperre wieder aufgehoben werden, solange man die Menschen noch gefangenhält. Der weitaus größte Teil der Gefangenen befindet sich im Arbeitseinsatz in Zweigstellen volkseigener Betriebe innerhalb der Haftanstalten. Jeder Häftling kann monatlich einen Brief
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 30.05.1956 () [PBT/W02/00146]
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aufgebracht werden. Zusammenfassend möchte ich sagen: Es geht den beiden Fraktionen darum, daß die in gewissen Bereichen vorbildlich gebildete Erzeugergemeinschaft damit berücksichtigt wird und daß diese Möglichkeiten in dem Übergangszeitraum entsprechend berücksichtigt werden, bis das von der EWG Vorgesehene in Kraft gesetzt werden kann. In Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit darf ich Sie, meine sehr geschätzten Damen und Herren, um Zustimmung zu dem Änderungsantrag auf Umdruck 249 bitten. (Beifall bei den Regierungsparteien.) Präsident D. Dr. Gerstenmaier: Keine weiteren Wortmeldungen? — Wir kommen zur Abstimmung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.06.1967 () [PBT/W05/00112]
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auch öffentlich so formuliert worden: Es wird davon ausgegangen, daß die Viermächteverhandlungen dazu führen, die enge Verbindung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und West-Berlin sowie den ungehinderten Zugang nach West-Berlin zu sichern. Ohne eine solche Sicherung wird ein Gewaltverzichtsvertrag nicht in Kraft gesetzt werden können. Soweit das Zitat aus dem Beschluß der Bundesregierung vom 7. Juni vergangenen Jahres. Wenn ich das hier in Erinnerung rufe, so um hinzuzufügen: Die Bundesregierung bleibt bei ihrem Standpunkt. Sie wird den sachlichen Zusammenhang, auf den sie die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.01.1971 () [PBT/W06/00093]
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Politik konsequent zu Ende geführt werden. Zweitens. Ohne eine befriedigende Berlin-Lösung wäre der Moskauer Vertrag ein Papier ohne den gewollten Geist dieses Vertrages. Er wäre damit nicht lebensfähig. Deshalb kann er auch nicht vorher und ohne eine befriedigende Berlin-Lösung in Kraft gesetzt werden. Es geht, Herr Kollege Barzel, aber auch nicht an, daß wir schon vorher einen unmöglich realisierbaren Katalog der Maximalforderungen aufstellen, der dann quasi abzuhaken wäre und Ihnen die Möglichkeit gäbe, zu jedem beliebigen Punkt festzustellen, daß die Berlin-Lösung eben
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.01.1971 () [PBT/W06/00093]
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nicht daran herumfeilt; aber wir haben inzwischen eine zweite Novelle gehabt. Das Gesetz wurde am 1. Januar 1958 — ich komme noch einmal darauf zurück — mit den Stimmen der CDU/ CSU und der Freien Demokraten gegen die Stimmen der Sozialdemokraten in Kraft gesetzt. (Beifall bei der CDU/CSU.) Wir haben eine erste Novelle gehabt, die 1965 mit den Stimmen der CDU/CSU und der FDP gegen die Stimmen der SPD in Kraft getreten ist, und wir werden eine weitere Novelle haben; aber dazu
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 01.02.1973 () [PBT/W07/00012]
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Legislaturperiode des Bundestages nach Überwindung erheblicher Widerstände innerhalb und außerhalb des Parlaments das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen auf der Grundlage des Verbots von Vereinbarungen, Absprachen usw. am 1. Januar 1958 — ich wiederhole es noch einmal — gegen die Stimmen der SPD in Kraft gesetzt. Das war zu einer Zeit, als die planwirtschaftlichen und dirigistischen Anhänger in der SPD-Fraktion in großer Zahl vorhanden waren. Meine Damen und Herren, Sie sollten genau aufpassen, daß diese auch heute noch vorhandenen marxistisch-reaktionären Kräfte in den kommenden Monaten nicht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 01.02.1973 () [PBT/W07/00012]
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dieser Gruppen muß das Hauptziel kommender Gesetzgebung sein, denn die Verwirklichung der Chancengleichheit beginnt in diesem Bereich. Der ganze Vorgang ist dann ein einfacher Gesetzgebungsakt, denn alle Grundprinzipien der Förderung sind in diesem Gesetz schon festgelegt und brauchen nur in Kraft gesetzt zu werden. Dies gilt übrigens auch für die Kinder von ausländischen Eltern, die in der Bundesrepublik wohnen und arbeiten, und für junge Ausländer, die über fünf Jahre in unserem Land gearbeitet haben. Es ist eine Frage der sozialen Gerechtigkeit, jenen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.06.1971 () [PBT/W06/00131]
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Leistungsbereitschaft der Wirtschaft und der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit sowie von der Vereinfachung des Steuerrechts leiten lassen. Nach wie vor streben wir an, daß alle Bestimmungen der Steuerreform, d. h. die, die Entlastungen bringen, und die, die Belastungen bringen, gleichzeitig in Kraft gesetzt werden, damit die angestrebte Ausgewogenheit auch wirklich gewährleistet wird. Daß dabei manches an Einzelfragen noch zu prüfen sein wird, wissen wir nur zu genau. Meine Damen und Herren, noch einige kurze Bemerkungen zu dem, wie ich meine, für die künftige
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.01.1973 () [PBT/W07/00007]
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daß ich die ergänzenden Ausführungen nachher bei den einzelnen Bestimmungen mache. Ich darf Sie in bezug auf den Bericht zum Zweiten Gesetz nur darauf aufmerksam machen, daß in diesem Gesetz Reformierungen des Besonderen Teils vorgenommen werden, die erst später in Kraft gesetzt werden können. Im Ersten Gesetz werden dagegen schon einzelne Bestimmungen, wie z. B. die Straftaten gegen den religiösen Frieden und die Totenruhe, wie sie jetzt im Strafgesetzbuch enthalten sind, geändert. Auch die Überschrift wird geändert. Es heißt nicht mehr „Gotteslästerung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.05.1969 () [PBT/W05/00230]
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frühestens Ende 1970 abgeschlossen sein wird. Dann wird es erst im Jahre 1971 möglich sein, sich die steuerlichen Konsequenzen aus der Neufestsetzung der Einheitswerte zu überlegen, so daß Maßnahmen aus diesem Bereich auch frühestens erst am 1. Januar 1972 in Kraft gesetzt werden können. Wir müssen bei all diesen Dingen den Sachzwang, dem wir uns weder durch politische Argumentation noch durch guten Willen entziehen können, anerkennen. Ich darf Sie bitten, das Gesetz, so wie es ist, wie es der Ausschuß erarbeitet hat
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.12.1967 () [PBT/W05/00141]
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vor, dem Ausschuß am 23. Januar vorträgt und der Ausschuß sagt: schön, wir wollen uns das überlegen und wollen am 6. Februar darüber sprechen, und der Minister ist damit .einverstanden, dann kann er es nicht einfach am 1. Februar in Kraft setzen. Das ist der Grund, warum ich es hier vortrage. So kann man mit Bundestagsausschüssen nicht zusammenarbeiten. Wir Sozialdemokraten sind immer dafür eingetreten, daß an der Spitze des Verteidigungsministeriums ein Politiker stehen soll. Er wird in der Regel einer Partei angehören
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 15.04.1964 () [PBT/W04/00122]
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Milchpreis insgesamt vorzutragen. Sie wissen ganz genau, daß die Kommission erst vor wenigen Tagen ihren Vorschlag auf den Tisch gelegt hat, obwohl sie selber weiß, daß eigentlich der 1. April der Tag sein müßte, an dem die neue Milchmarktordnung in Kraft gesetzt wird. Der Vorschlag kommt sehr spät. Ich darf offen sagen, daß ich auf weite Strecken mit diesem Vorschlag nicht einverstanden bin. Ich habe erklärt, daß es nicht angeht, den Milchpreis für die Standardqualität, wie wir sie kennen, nach dem Vorschlag
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.03.1968 () [PBT/W05/00159]
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gemacht, wenn ich nicht herausgefordert worden wäre. (Abg. Franke [Osnabrück]:: In Ordnung, erledigt! — Abg. Rösing: Sie war völlig deplaciert!) Meine Damen und Herren, zu Ende der 5. Legislaturperiode ist das Ausbildungsförderungsgesetz vom Bundestag verabschiedet und am 1. Juli 1970 in Kraft gesetzt worden. Während der bisherigen Amtszeit dieser Bundesregierung sind die Sätze der individuellen Ausbildungsförderung im Rahmen des Honnefer Modells zweimal angehoben worden. Nach dem in der vergangenen Woche eingebrachten Entwurf eines Bundesausbildungsförderungsgesetzes soll nun zum 1. Oktober 1971 bereits eine dritte
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 31.03.1971 () [PBT/W06/00112]
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Neuregelung kann — das ist feststehende verfassungsgerichtliche Rechtsprechung — infolgedessen mit diesem Tage in Kraft treten. Man kann sich vorstellen, welchen Manipulationen Tür und Tor geöffnet wäre, wenn man eine solche Regelung etwa erst in Zukunft mit Inkrafttreten des Gesetzes endgültig in Kraft setzen wollte. Anführen darf ich noch ganz kurz, daß bei den Schiffen auch weiterhin eine gewisse Abschreibung der Verluste möglich bleibt, weil die Verhältnisse in der Seeschiffahrt ganz besondere sind. Ich möchte es mir versagen, auf die Einzelheiten einzugehen, aber hier
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 31.03.1971 () [PBT/W06/00112]
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für so wichtig, daß die Richtlinie, die nach der Meinung der Kommission verabschiedungsfähig ist und gegen die auch hier im Hause niemand in der Sache Einspruch erhebt, nun, da Einstimmigkeit erzielt ist, auch im Verordnungsblatt der Kommission abgedruckt und in Kraft gesetzt wird. Der zweite Einwand betrifft die Heranziehung des Art. 100 zur Begründung. Ich will auch hier nicht auf die juristischen Einzelheiten eingehen. Sachlich handelt es sich um folgendes. Die Kommission hat die Richtlinie nur auf Art. 6 gestützt. Das bedeutet
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 02.02.1972 () [PBT/W06/00168]
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Finanzausschusses und der anderen eventuell damit befaßten Ausschüsse, es so rechtzeitig zu verabschieden, daß es noch als ein Stück steuerlicher Abschlußgesetzgebung dieser Regierung und dieser Koalition vor der parlamentarischen Pause mit den vorgesehenen Fristen, die im Entwurf enthalten sind, in Kraft gesetzt werden kann. (Beifall bei den Regierungsparteien.) Vizepräsident Schoettle: Nachdem der Herr Bundesminister der Finanzen mit dieser Rede bereits einen großen Schritt in die Konjunkturdebatte hinein vollzogen hat, halte ich es für zweckmäßig, daß wir die Beratung nunmehr auch auf den
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 20.03.1969 () [PBT/W05/00222]
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erinnere mich daran, wie ich mit anderen Kollegen aus meiner Fraktion wegen des Stabilitätsgesetzes im September 1966 bei demjenigen war, der damals die Richtlinien der Politik bestimmte. Ich fragte ihn: Herr Bundeskanzler, welche der Ermächtigungen werden sie als erste in Kraft setzen, wenn mit Gottes und der Sozialdemokraten Hilfe — mit Zweidrittelmehrheit — dieses Stabilitätsgesetz im Januar 1967 in Kraft tritt? Und was sagte er? „Ich werde den Schuldendeckel für die Gemeinden und für die Länder erklären." Meine Damen und Herren, eine solche Fehldiagnose
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 20.03.1969 () [PBT/W05/00222]
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Lassen Sie mich zum Abschluß kommen. Sollte die Opposition alle halbe Jahre wieder eine Große Anfrage einbringen, so werden wir natürlich mit großer Freude wieder hierherkommen und sagen können: Wir haben weitere gesetzliche Maßnahmen, die wir uns vorgenommen hatten, in Kraft gesetzt. Herr Kollege Kirst hat ja heute morgen sehr eindrucksvoll dargestellt, was in der CDU möglich war, als sie die absolute Mehrheit hatte, nämlich von 1957 bis 1961. (Abg. Dr. Apel: Nichts war möglich! — Abg. Stücklen: Man wird noch von den
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 01.12.1971 () [PBT/W06/00153]
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Kohlepolitik in Deutschland auf eine völlig neue Grundlage stellen. Voraussetzung für dieses Unternehmen war zunächst eine Stabilisierung des Absatzes; denn in einer sich überschlagenden Entwicklung ist eine Gesundung nicht möglich. Bei den absatzstabilisierenden Maßnahmen, die wir im letzten Jahr in Kraft gesetzt haben, brauche ich nur stichwortartig auf die Verstromung, auf die Kokskohlebeihilfe, auf die Kohleeinfuhrregelung, auf die Selbstbeschränkung und nicht zuletzt auch auf die Heizölsteuer hinzuweisen. Die Wirkung dieser flankierenden Maßnahmen, die wir nicht über diesen Punkt hinaus weitertreiben wollen, ist
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.04.1968 () [PBT/W05/00166]