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sondern unter die Strafausschließungsgründe. Was das Biologisch-Existenzielle anlangt, sind wir selbstverständlich einer Meinung. Ich glaube, das dient der Klarstellung. Ich möchte noch einmal die Grundposition der Fristenregelung erläutern: Die Strafe wird in den ersten
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.04.1974 () [PBT/W07/00095]
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der Frauen, die sich in einer Notsituation befinden — ist die bei weitern größte. Einem Recht, das zwischen 70 000 und 300 000 kriminelle Abbrüche pro .Jahr und beinahe 100 an einem verbotenen Eingriff verschiedene Frauen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.04.1974 () [PBT/W07/00095]
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. Unserer Auffassung nach hat schließlich in unserer Zeit eher ein Gesetz die Chance, angenommen zu werden, das der Frau, wenn auch in begrenztem Raum, die Möglichkeit der freien eigenverantwortlichen Entscheidung gewährt, als ein Gesetz
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.04.1974 () [PBT/W07/00095]
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, wenn auch in begrenztem Raum, die Möglichkeit der freien eigenverantwortlichen Entscheidung gewährt, als ein Gesetz, das sie, wenn auch indirekt, zum Objekt einer fremden Entscheidung macht. Woher nimmt man denn eigentlich die Vermutung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.04.1974 () [PBT/W07/00095]
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die Fristenlösung stellen, wie es insbesondere heute morgen Herr von Schoeler getan hat. Herr von Schoeler, das von Ihnen heute früh genannte Beispiel wäre kein Problem für uns gewesen; auch das wäre von uns im gleichen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.04.1974 () [PBT/W07/00095]
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Indikation. So läßt es sich fortsetzen über Norwegen und Ungarn. Aber besonders Rumänien sei hier erwähnt, das den Schwangerschaftsabbruch 1965 beschränken mußte, weil nach der Freigabe der Abtreibung im Jahr 1957 die Zahl der Abtreibungen von
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.04.1974 () [PBT/W07/00095]
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und praktisch zu helfen, anstatt ein bißchen beruhigt und distanziert zu sagen: Wir haben ein Gesetz, das die anderen strafrechtlich verfolgt; uns betrifft es Gott sei Dank nicht. (Beifall bei den Regierungsparteien.)
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.04.1974 () [PBT/W07/00095]
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auch zugestimmt, allerdings in der Überzeugung, daß das entsprechende strafrechtliche Pendant das erweiterte Indikationenmodell sein müsse, das in jedem Einzelfall eine der vier von uns vorgeschlagenen ärztlichen Indikationen vorsieht. Eine Kombination von Fristenmodell und Strafrechtsreformergänzungsgesetz würde
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.04.1974 () [PBT/W07/00095]
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auf der Grundlage einer ärztlichen Indikationsstellung erfolgen. Sie werden in diesem Zusammenhang sofort auf das Beratungssystem hinweisen, das Sie als Instrument zum Lebensschutz benutzen. Dies ist fraglos ein ganz wesentlicher Fortschritt. Bestreiten kann man aber nicht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.04.1974 () [PBT/W07/00095]
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. (Beifall bei der CDU/CSU und bei Abgeordneten der SPD.) Ein weiteres Argument, das gegen die Fristenregelung spricht, ist die Tatsache, daß es eine Regelung, die ein so hohes Rechtsgut wie
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.04.1974 () [PBT/W07/00095]
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Demonstration an der Tagesordnung sind. Daher zielen alle unsere Bemühungen um gerechtere Lebensordnungen letztlich doch darauf ab, das menschliche Leben, sei es jung oder alt, krank oder gesund, vor Angriffen und Gefährdung zu schützen.
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.04.1974 () [PBT/W07/00095]
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nicht in letzter Konsequenz das Rechtsgut des ungeborenen Lebens in der gleichen Weise schützen kann wie das Rechtsgut, das das Leben der Mutter darstellt. Unsere Inkonsequenz und unser Kompromiß, den wir eingehen müssen, wird daran erkennbar
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.04.1974 () [PBT/W07/00095]
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Ärzten nur therapeutisch begründet sein. Das heißt, es ist ein Bestandteil eines Heilverfahrens für die Mutter, das das Lebensrecht des Ungeborenen als gleichrangig im Auge behält. Meine Damen und Herren, wir sehen, daß auch
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kindliche Indikation birgt große Gefahren für das Wertbewußtsein gegenüber menschlichem Leben in unserer Gesellschaft. Das moralische Ansehen, das die kindliche Indikation zum Teil hat, stützt sich auf das Bewußtsein von der schweren psychischen und körperlichen Belastung,
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mein Gewissen befrage, auch nicht nach dem Grad der Wahrscheinlichkeit töten. Gibt es denn ein Recht, das es erlaubt, ein krankes Kind wegen seiner Krankheit zu töten? Schon gar nicht kann es erlaubt sein,
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den Schwangerschaftsschutz. Ich meine, die Rolle und die Verankerung von Beratung und das Angebot sozialer Hilfen, das wir geschaffen oder in Aussicht genommen haben, entspricht jenem Anliegen und zeigt, daß wir eine soziale Regelung suchen
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, der gerade herausgekommen ist — die beste bisher vorliegende Auswertung des längsten Erfahrungszeitraumes mit einem liberalen Strafgesetz, das sich in der Praxis wie die Fristenregelung auswirkt —, stellt wörtlich fest: Es erscheint dem Komitee, daß
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etwas dagegen, das Strafrecht als Schutzschild zu verwenden, hinter dem man sich dann verstecken kann, hinter das man sich dann zurückziehen kann. Herr Eyrich hat heute morgen gesagt — und er hat ja völlig recht;
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. (Zustimmung bei der SPD.) Aber die Seligsprechung des Strafrechts nützt niemandem. Ein Strafrecht, das in einem Teilbereich mehr schadet als nützt, bedarf der durchgreifenden Reform. Es muß tauglicheren Formen des Lebensschutzes Raum
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einem familienpolitischen Programm der SPD hat insofern doch mehrere ganz schwache Punkte. Wir haben ein familienpolitisches Programm, das in allen entscheidenden Gremien der Partei und mit dem ersten Schritt Erziehungsgeld von der Fraktion verabschiedet ist. Ihr familienpolitisches
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den Weg aufgezeigt, den wir gehen wollen. Wir wollen die Erziehungsleistung in der Familie stärken, und das auch im Zusammenhang mit dem Paragraphen 218, damit eine Frau auch den Mut haben kann, der ihr das
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daß auch ich ein paar Minuten Ihrer Zeit in Anspruch nehme. Zu den einzelnen Aspekten des Themas, das uns heute beschäftigt, haben sich Theologen, Juristen, Mediziner, Soziologen und andere Gruppen draußen in der öffentlichen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.04.1974 () [PBT/W07/00095]
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unbeachtet lassen, die — aus welchen Gründen auch immer trotz heutiger Möglichkeiten der Schwangerschaftsverhütung ein Kind erwarten, das für sie eine Belastung darstellt, der sie sich gleichfalls aus welchen Gründen auch immer — nicht gewachsen fühlen oder
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.04.1974 () [PBT/W07/00095]
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sagt, es gehe in der Frage des Schwangerschaftsabbruchs um nichts Geringeres als um das Verständnis von Leben, das nach christlicher Verkündigung von Gott gegeben ist und vor ihm verantwortet wird. Schutz und Förderung des Lebens sind ein
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.04.1974 () [PBT/W07/00095]
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der Fristenregelung eigentlich das Allerentscheidenste —, daß sie nicht einer Fremdentscheidung unterworfen ist, und man sagt, das dürfe nicht sein, weil das Emanzipation wäre. Meine Damen und Herren, offensichtlich sind Sie sich nicht darüber
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