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Bundesregierung waren anderer Meinung. Am Ende des Jahres stellte sich heraus, daß von den angesetzten 15 Millionen DM für den Titel Einrichtungshilfe 7 Millionen DM übrigblieben und unter den Tisch fielen. Man hätte also im vorigen Jahr den Gesetzentwurf in Kraft setzen können, denn diese 7 Millionen DM hätten gereicht. Aus diesem Grunde bitten wir nunmehr, zu prüfen, ob dieses Inkrafttreten geschehen kann, damit wenigstens durch die Anhebung der Einkom*) Siehe Anlage 10 **) Siehe Anlage 11 mensgrenze wieder ein Schritt weiter getan
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.04.1968 () [PBT/W05/00166]
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begrüßen es, daß es im Vermittlungsausschuß gelungen ist, zu einem Mehrheitsbeschluß zu kommen, der Ihnen hier zur Annahme unterbreitet wird, um das Gesetz über die weitere Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden und des Bundesfernstraßenbaus endlich in Kraft setzen zu können. Wir Freien Demokraten sind der Auffassung, daß mit diesem Gesetz sowohl den Gemeinden in der Bundesrepublik wie auch den Betrieben, die öffentlichen Personennahverkehr durchführen, eine entscheidende Hilfe gegeben wird. Aus diesen Gründen, um diese Hilfen geben zu können
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.01.1972 () [PBT/W06/00165]
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mit der die Bundesregierung wieder einmal gehandelt hat. (Lachen und Zuruf von der CDU/CSU: Wieder einmal?!) — Ja, wie im Herbst 1969, als die Aufwertung der D-Mark beschlossen worden ist, und wie im Juli 1970, als ein binnenwirtschaftliches Konjunkturprogramm in Kraft gesetzt worden ist, hat die Bundesregierung auch diesmal konsequent das Stabilitätsgesetz angewendet, wie die Lage es erfordert. Entsprechend dem § 4 des Stabilitätsgesetzes hat sie zur außenwirtschaftlichen Absicherung für vorübergehend den Wechselkurs der Deutschen Mark freigegeben. Dieses sage ich jetzt mit allem
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.05.1971 () [PBT/W06/00121]
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Das darf man dann aber doch nicht in dieser für die Öffentlichkeit verwirrenden Einfachheit hier vorbringen. Denn von dem § 23 des Außenwirtschaftsgesetzes ist doch lediglich das in Nr. 7 aufgeführte Verzinsungsverbot für Konten Gebietsfremder bei inländischen Banken durch Verordnung in Kraft gesetzt worden. Dazu waren wir, wie alle Kundigen wissen, immer bereit. Alle anderen Dinge, z. B. die Kreditaufnahme der Wirtschaft im Ausland, sind nach wie vor frei. Was nun die Spekulation angeht, Herr Kollege Müller-Hermann, Herr Schiller hat schon gesagt: Jawohl
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.05.1971 () [PBT/W06/00121]
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Herr Müller-Hermann hat heute vom § 23 gesprochen. Ich muß mich wie der Bundeskanzler gegen das verwahren, was Herr Müller-Hermann in diesem Zusammenhang gesagt hat. Wir haben tatsächlich von den sieben Nummern des § 23 die eine Hälfte der Nr. 7 in Kraft gesetzt. Nichts anderes haben wir auf diesem Gebiet vor. Das weiß man auch in Brüssel. Herr Kollege Erhard, ich darf Ihnen zum Schluß sagen — hier bin ich ganz Ihrer Meinung, und das entspricht auch meinen Ausführungen zu Anfang der Debatte —: Wir
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.05.1971 () [PBT/W06/00121]
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die Vorschriften über die Fahrgeschwindigkeiten herausfordern. Nicht in den Verbotskatalog fallen Prämien für gute Fahrzeugpflege oder unfallfreies Fahren. Zulässig bleibt auch die Entlohnung von Taxifahrern nach dem erzielten Umsatz. Das Verbot von Akkordlohn wird erst zum 1. Oktober 1971 in Kraft gesetzt werden, damit den Unternehmern und Gewerkschaften ausreichend Zeit zur Verfügung steht, die Entlohnungssysteme neu zu vereinbaren bzw. umzustellen. Die Ausweitung des Kontrollrechts der Gewerbeaufsichtsbehörden auf die Betriebe der Bundesbahn und Bundespost halten wir nicht für erforderlich, da die notwendige Einheitlichkeit
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 20.01.1971 () [PBT/W06/00090]
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beim Wehrpflichtgesetz, bei dem auch die Dauer der Wehrpflicht nicht festgelegt wurde, soll hier die wunderbare Fassade eines Bevölkerungsschutzes errichtet werden. In § 36 soll nun gesagt werden, daß diese Bestimmungen erst durch ein besonderes Gesetz bis 1. Januar 1959 in Kraft gesetzt werden. Das bedeutet, daß überhaupt noch nichts darüber gesagt ist, wann der Schutzraumbau wirklich beginnt. Es bleibt dann immer noch ein Zeitraum von Jahren. Wir sehen daraus, daß Sie in keiner Weise bereit sind, mit dem Schutz der Zivilbevölkerung ernst
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 27.06.1957 () [PBT/W02/00216]
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Haushaltsausschuß hat den Beschuß gefaßt, die betreffende Bestimmung rückwirkend ab 1. Oktober 1956 in Kraft zu setzen. Im Haushalt 1957 ist für diesen Zweck eine Ausgabe von 1 Million DM vorgesehen. Wenn die Bestimmung rückwirkend ab 1. Oktober 1956 in Kraft gesetzt wird, reichen die im Haushalt 1957 eingesetzten Mittel aus. Für jede weitergehende Rückwirkung würden neue Mittel beansprucht. Der Haushaltsausschuß ist außerdem grundsätzlich der Meinung, daß wir in diesem Punkte keine so weitgehende Rückwirkung beschließen können, weil wir sonst Präzedenzfälle für
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 27.06.1957 () [PBT/W02/00216]
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in den Verband der Bundesrepublik etwa einer Grundgesetzänderung bedurfte oder bedurft hätte. Die Bundesregierung hat diese Frage nach einem sehr sorgfältigen Studium verneint. Der Art. 23 Satz 2 des Grundgesetzes sieht vor, daß das Grundgesetz in hinzukommenden Teilen Deutschlands in Kraft gesetzt werden soll. Wenn es sich wie hier darum handelt, daß ein Teil hinzutritt, jedoch unter gewissen Übergangsbedingungen, so sind wir der Auffassung, daß die Abweichungen, die dafür festzulegen sind, auch durch den einfachen Gesetzgeber festgelegt werden können. Meine Damen und
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.11.1956 () [PBT/W02/00174]
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Katholiken verlieren. Das gleiche würde die CDU bedenken müssen, solange sie den Anspruch erhebt, eine christliche Partei zu sein. Die Arbeitsgemeinschaft erwartet daher, daß die von Bundesminister Blank vorgelegte Verordnung über die Sonntagsarbeit in der Stahlindustrie unverzüglich und unverändert in Kraft gesetzt wird. Wir sollten uns gegenseitig zugestehen, meine Damen und Herren, daß wir die Auffassungen und Argumente der Kirchen mit allem Ernst prüfen, wir sollten darüber aber nicht unsere Aufgabe vergessen, nämlich zu entscheiden, welche Gründe zwingend sein können, die vollkontinuierliche
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.11.1960 () [PBT/W03/00132]
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Davon, wie man die Gruppierungen zusammenstellt, wird sehr weitgehend abhängen, ob hier ein wirksamer Antrieb für eine stetig in Richtung auf Wohlstandshebung und Sicherung der Arbeitnehmerrechte ,gehende Politik gegeben ist. Man hat zwar, als der Vertrag über die Montanunion in Kraft gesetzt wurde. die Auffassung vertreten, man könne auf dem Gebiet der Sozialpolitik nicht sehr viel tun. denn da sich dieser Vertrag nur auf Kohle und Stahl beschränke, würde das bedeuten, daß man die allgemeine Sozialpolitik im eigenen Lande sich desintegrieren läßt
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.05.1957 () [PBT/W02/00208]
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sondern ist unredlich, und unredlich sollten wir nicht sein. Es ist sicherlich ein großer Unterschied — ich habe die Besorgnis des Finanzministers sehr wohl gesehen —, ob man ein Gesetz am 1. Juni, am 1. April oder zu einem anderen Zeitpunkt in Kraft setzt. Aber ich meine, man kann nicht von Weihnachten und nicht von Wahljahr sprechen, wenn wir sagen, daß wir das zu Beginn des neuen Haushaltsjahres bestimmt tun werden. Wir werden im Ausschuß auch über diese Frage sprechen. (Abg. Rasch: Sie wissen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 22.10.1959 () [PBT/W03/00084]
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Millionen DM zu finanzieren. Das wäre in 31 Monaten, also bis zum 31. Dezember 1961, ein Aufwand von 1420 Millionen. Nun kommt der Antrag Probst, Er sieht eine Jahresmehraufwendung von 1050 Millionen vor. Er würde, ab 1. Juni 1960 in Kraft gesetzt bis zum 31. Dezember 1961, also in insgesamt 19 Monaten, einen durchschnittlichen Monatsaufwand von 87,5 Millionen, eine gesamte Mehraufwendung von 1666,5 Millionen, also 1,66 Milliarden, bedeuten. Wenn Sie das in Vergleich setzen mit dem, was der Herr Bundesfinanzminister zuerst offeriert
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 22.10.1959 () [PBT/W03/00084]
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in Ihren Ausführungen gesagt, praktisch werde es gewissermaßen nachträglich geheilt. Praktisch mag das sein. Aber Sie haben ja im Rechtsausschuß nicht darüber zu entscheiden, was praktisch die Wirkungen sind, sondern ob rechtlich die Rückwirkung von einem bestimmten Zeitpunkt an in Kraft gesetzt wird. In einem einzigen Punkt ist die Formulierung des verfassungändernden Gesetzes schwach. Es ist das kleine Wörtchen „auch" in dem vorletzten Satz, wo gesagt wird: Soweit Aufwendungen für Kriegsfolgelasten .. bis zum 1. September 1961 von den Ländern, Gemeinden (Gemeindeverbänden) oder
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 20.04.1961 () [PBT/W03/00155]
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am Tage seiner Verkündung in Kraft", war nicht so ganz ernst gemeint, um darzutun, daß darin keine Rückwirkung liegt. Davor wird man sich natürlich hüten, das wäre ja auch allzu offenkundig, wenn man das Gesetz auch noch ausdrücklich rückwirkend in Kraft setzen wollte. Aber materiell steckt in diesem Gesetz eine Rückwirkung, und das können Sie, glaube ich, auch mit Formulierungen nicht ausräumen. Denn es steckt doch darin die Sanktionierung eines vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich als nichtig erklärten Gesetzes und eines Sachverhalts, dem Sie
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 20.04.1961 () [PBT/W03/00155]
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der Regierung in jeder Phase ihrer Regierungstätigkeit gewahrt. Bei der Bestimmung, die Sie, Herr Bundesminister, hier soeben — wobei ich Ihnen zubillige: irrtümlich — auf militärische Maßnahmen bezogen haben, geht es in Wahrheit um die Frage, unter welchen Voraussetzungen innerdeutsches Recht in Kraft. gesetzt werden kann oder nicht. Allein darum! Die von Ihnen vorgeschlagene Regelung, meine verehrten Damen und Herren von der Regierungskoalition, sieht vor, daß generell diese Gesetze nur durch Beschlüsse des Bundestages in Kraft gesetzt werden können. Insoweit stimmen wir völlig mit
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 30.05.1968 () [PBT/W05/00178]
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Frage, unter welchen Voraussetzungen innerdeutsches Recht in Kraft. gesetzt werden kann oder nicht. Allein darum! Die von Ihnen vorgeschlagene Regelung, meine verehrten Damen und Herren von der Regierungskoalition, sieht vor, daß generell diese Gesetze nur durch Beschlüsse des Bundestages in Kraft gesetzt werden können. Insoweit stimmen wir völlig mit Ihnen überein. Sie sehen aber eine Ausnahme von dieser generellen Notwendigkeit der Zustimmung des Bundestages vor, für den Fall nämlich, daß die NATO einen entsprechenden Beschluß mit der Stimme der Bundesregierung gefaßt hat
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 30.05.1968 () [PBT/W05/00178]
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Stelle habe, so muß ich Ihnen sagen, meine Damen und Herren: das ist natürlich nicht der einzige Punkt in der Problematik des Art. 80 a. Wir sind mit Ihnen der Meinung, daß diese Gesetze durch Beschlüsse über jedes Gesetz in Kraft gesetzt werden können, weil durchaus Situationen denkbar sind, in denen man zwar nicht die Anwendung aller einfachen Notstandsgesetze braucht, wohl aber einzelner. Was wir ablehnen, ist hier die Nennung des Begriffs „Spannungsfall", in dem eine globale Inkraftsetzung möglich ist. Der Begriff
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 30.05.1968 () [PBT/W05/00178]
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hätten die zahlreichen Notverordnungen — es waren mehrere Dutzend — gebracht, die ja bekanntlich noch bis November 1967 unter Geheimverschluß in den Schubladen der Bundesregierung und der Länderbehörden, teilweise bis zur Kreisebene, ruhten, um an einem Tage X mit sofortiger Wirkung in Kraft gesetzt zu werden. Ohne den Anschein und die Andeutung einer Polemik mit denjenigen, die unter den seinerzeitigen Voraussetzungen nach diesem Modell arbeiteten und glaubten arbeiten zu müssen, darf ich doch einige Beispiele für den Inhalt solcher Verordnungsentwürfe vortragen: Erstens. Eine Verordnung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 30.05.1968 () [PBT/W05/00178]
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den Austausch der Ratifikationsurkunden vorgenommen, obwohl die gemeinsame Entschließung im Widerspruch zu den sowjetischen und polnischen Erklärungen über die Interpretation der Ostverträge steht? Hätte man den Dissens nicht vorher klären und dann erst die Ratifikationsurkunden überreichen und die Verträge in Kraft setzen sollen? (Abg. Wehner: Und sich dann erst der Stimme enthalten sollen!) Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Herr .Abgeordneter, der Austausch der Ratifikationsurkunden ist ordnungsgemäß und rechtmäßig erfolgt. Daß es auf der anderen Seite politische Wertungen über die zukünftige
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.06.1972 () [PBT/W06/00190]
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Dasch, wir werden auf ein paar sehr nette Details in diesem Zusammenhang kommen. Ich würde Sie bitten, vielleicht dann noch einmal eine Zwischenfrage zu stellen. Die Bayerische Staatsregierung hat als letzte ihre vier regionalen Aktionsprogramme zusammen mit der 'Bundesregierung in Kraft gesetzt. Ich glaube, Herr Kollege Dasch, Sie werden mir zugeben müssen, daß das nichts mit Bevölkerungsgrößenordnungen zu tun hat, wenn man als letzte Landesregierung regionale Aktionsprogramme zusammen mit der Bundesregierung in Kraft setzt, sondern daß die Gründe vielleicht woanders liegen, eben
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.05.1970 () [PBT/W06/00052]
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vier regionalen Aktionsprogramme zusammen mit der 'Bundesregierung in Kraft gesetzt. Ich glaube, Herr Kollege Dasch, Sie werden mir zugeben müssen, daß das nichts mit Bevölkerungsgrößenordnungen zu tun hat, wenn man als letzte Landesregierung regionale Aktionsprogramme zusammen mit der Bundesregierung in Kraft setzt, sondern daß die Gründe vielleicht woanders liegen, eben darin, daß man kein besonders großes Interesse daran gehabt hat. (Abg. Dasch: Das sind doch falsche Behauptungen!) Nun, man muß die Münchener Regierung auch fragen, ob sie nicht große Chancen der Umstrukturierung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.05.1970 () [PBT/W06/00052]
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ich darüber gesagt habe. Ich habe gesagt: Wir nehmen die Absichtserklärung, die wir in Moskau abgegeben haben, ernst, daß alles das eine politische Einheit darstellt. Aber „politische Einheit" kann nicht heißen, daß man alle notwendigen Verträge an einem Tage in Kraft setzen oder ratifizieren müßte. Es kann sehr wohl möglich sein — damit wiederhole ich eine Interpretation, die ich im gleichen Wortlaut immer wieder, auch hier, gegeben habe —, daß es, um das Ganze erfolgreich zu Ende führen zu können, sogar nötig ist, die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.01.1971 () [PBT/W06/00094]
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nämlich die Koalitionsfraktionen, in der Begründung des Entwurfs den Zusammenhang zwischen der Frage der Wechselkursversicherung und der Frage der Kurssicherungskredite herausgestellt haben. Es ist unbedingt erforderlich, daß die Bundesregierung nun beschleunigt eine funktionsfähige und kostenmäßig tragbare Wechselkursversicherung konzipiert und in Kraft setzt. Zu der sehr speziellen Frage eventueller Ausnahmetatbestände kann ich bei der Kürze der mir zur Verfügung stehenden Zeit nur folgendes bemerken. Bereits der Gesetzentwurf sieht vor, daß Kredite im Zusammenhang mit dem Waren- und Dienstleistungsverkehr von der Depotpflicht befreit werden
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.12.1971 () [PBT/W06/00158]
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die Auffassung, daß 26 Jahre nach Kriegsende eine Abschlußgesetzgebung dringend erforderlich ist, und sind Sie — vorausgesetzt, daß Sie damit einiggehen — bereit, zu prüfen, ob dieses Abschlußgesetz in der Form entwickelt werden könnte, daß es gegebenenfalls auch in mehreren Stufen in Kraft gesetzt werden könnte, um den finanziellen Möglichkeiten Rechnung zu tragen? Genscher, Bundesminister des Innern: Herr Abgeordneter, ich bin in der Tat der Meinung, daß 26 Jahre nach Kriegsende die Lösung dieses Problems besonders dringlich ist. Ich habe diese Dringlichkeit allerdings auch
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.12.1971 () [PBT/W06/00158]