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Günzburg) (CDU/CSU) : Herr Bundesminister, ich darf meine Frage, die ohne Antwort geblieben ist, wiederholen: Sind Sie bereit, zu prüfen, ob ein Abschlußgesetz auf der Basis vorgelegt werden kann, daß es zwar als Ganzes beschlossen, aber gegebenenfalls in Stufen in Kraft gesetzt werden kann, um eben den beengten Möglichkeiten im Haushalt Rechnung zu tragen? Genscher, Bundesminister des Innern: Herr Abgeordneter, ich glaube, daß das zu den konstruktiven Prüfungsaufgaben gehört. Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen: Ich rufe die nächste Frage des Herrn Abgeordneten Wagner auf
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.12.1971 () [PBT/W06/00158]
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muß. Daß die Abschaffung der Praktikantenzeit vor Beginn des Studiums zu einem neuen Andrang führen würde, ist schlechthin unzutreffend. Wenn Sie im § 14 Abs. 3 nachsehen, werden Sie finden, daß dieses Gesetz sowieso nur mit einer sehr langen Übergangszeit in Kraft gesetzt werden kann, weil man nicht von heute auf morgen einen derart grundlegenden Wandel in der Ausbildungsordnung einführen kann. Es trifft zu, daß die Bundesregierung vorgeschlagen hat, an sechs Semestern festzuhalten. Es ist aber ebenso zutreffend und allgemein bekannt, daß innerhalb
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 27.03.1968 () [PBT/W05/00161]
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Bundestag so beschließt, in Ruhe erneut die Lage prüfen. Der Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion, Herr Kollege Dr. Barzel, hat gestern im Deutschen Bundestag folgendes erklärt — was ich sinngemäß wiedergebe —. Falls die Regierungskoalition das anstehende Steueränderungsgesetz 1970 mit seinen Steuersenkungen in Kraft setzen würde, sehe die CDU/CSU-Fraktion sich nicht mehr in der Lage, ihre Offerte der Mitwirkung bei konjunkturpolitischen Maßnahmen aufrechtzuerhalten. (Sehr richtig! bei der CDU/CSU. — Abg. Dr. Barzel: Ein bißchen anders!) Wenn der Bundestag heute nun der Bitte auf Absetzung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.06.1970 () [PBT/W06/00061]
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oder bereits erfolgten Angriff von außen eingesetzt wird. Vizepräsident Scheel: Eine Zusatzfrage des Kollegen Moersch. Moersch (FDP) : Herr Staatssekretär, könnte dieser hier aufgetretene Irrtum etwa daher rühren, daß die Notstandsvorlage der Bundesregierung vorzeitig ausgegeben worden war, ehe sie hier in Kraft gesetzt worden ist? von Hase, Staatssekretär des Bundesministeriums der Verteidigung: Ich glaube nicht, daß hier ein Zusammenhang besteht, sondern ich glaube, daß es eher das vielleicht aus seiner Sicht verständliche Bestreben des Kommandeurs war, seine Lage etwas zu aktualisieren. Auf die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.05.1968 () [PBT/W05/00171]
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ein Konzernrecht. Ich halte es deshalb auch nicht für vertretbar, eine so schwierige Materie für eine Gruppe von Personalgesellschaften beiläufig vorab in dem Publizitätsgesetz zu regeln. Erst wenn das Konzernrecht für alle Betriebe vorhanden ist, könnte man die Publizitätsbestimmungen in Kraft setzen. Der Entwurf des Kollegen van Delden hat zwar manche Verbesserungen gebracht, aber dennoch machen diese drei kritischen Punkte, die ich bezüglich der Gesellschaften mit beschränkter Haftung, der Personenhandelsgesellschaften und des Konzernrechts aufgezählt habe, deutlich, wie unausgereift die Regierungsvorlage auch nach
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.06.1969 () [PBT/W05/00243]
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nicht so weit. Der bemerkenswerteste Beschluß, der in der dritten Lesung im Ausschuß gefaßt wurde, war die endgültige Festlegung auf die sogenannte kleine Lösung. Zunächst war ja eine Gesamtkonzeption geplant, die alle Bereiche der Förderung umschließen sollte und stufenweise in Kraft gesetzt werden sollte. Von diesem Konzept ist der Ausschuß abgegangen, und er ist stattdessen zu einer kleinen Lösung gekommen. Dafür waren einige Gründe maßgebend. Mittlerweile ist das Arbeitsförderungsgesetz verabschiedet worden, und in diesem Gesetz ist die Förderung der Lehrlinge festgelegt worden
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.06.1969 () [PBT/W05/00243]
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werden es alle Mitglieder des Deutschen Bundestages begrüßen, daß die Gemeinschaft im Bewußtsein ihrer Verantwortung gerade auch gegenüber den Entwicklungsländern als erste unter den Handelsmächten dieser Welt die allgemeinen Präferenzen für Entwicklungsländer mit Wirkung vom 1. Juli dieses Jahres in Kraft gesetzt hat. Hinsichtlich der noch offenen Währungsprobleme mit ihrer eminenten Bedeutung für den Bestand und die Weiterentwicklung der Gemeinschaft werden wir uns auch im Interesse eines funktionsfähigen Agrarmarktes weiter um eine Gemeinschaftslösung bemühen. Dabei, so meine ich, sollten wir Meinungsverschiedenheiten nicht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.07.1971 () [PBT/W06/00133]
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der gesetzlichen Rentenversicherung werden für die Durchführung des Versorgungsausgleichs, insbesondere auch für die Nachentrichtung von Beiträgen, die notwendigen Änderungen vorgenommen werden. Die Bundesregierung wird hierfür so rechtzeitig ihre Vorschläge unterbreiten, daß die Anpassungsvorschriften gleichzeitig mit den Bestimmungen dieses Entwurfs in Kraft gesetzt werden können. Für den Fall, daß eine Nachversicherung z. B. wegen mangelnder Leistungsfähigkeit des Ausgleichspflichtigen nicht stattgefunden hat, ist eine dritte Art des Versorgungsausgleichs vorgesehen: Der Ausgleich ist dann zu gewähren, wenn der Verpflichtete die Rente erhält und auch beim
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.10.1971 () [PBT/W06/00140]
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des Versorgungsausgleichs festgelegt werden. Die Vorschläge für die ergänzenden Regelungen werden dem Parlament so rechtzeitig vorgelegt werden, daß sie in den Ausschüssen zusammen mit den versorgungsrechtlichen Bestimmungen des vorliegenden Entwurfs beraten und zusammen mit dem Entwurf des Ersten Eherechtsreformgesetzes in Kraft gesetzt werden können. Neben der Neuordnung des Eherechts sind eine Reihe von weiteren Neuregelungen auf dem Gebiete des Familienrechts geplant. Ich greife hier nur die Neugestaltung des Rechts der elterlichen Sorge oder, wie es heute noch heißt, der „elterlichen Gewalt" heraus
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.10.1971 () [PBT/W06/00140]
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an „Ersatzgütern" wurde zwar seitens der jetzigen Regierung modernes Recht vorgesehen, aber die notwendige wissenschaftliche Vorarbeit, z. B. die Erstellung von Stofflisten, wird Jahre dauern. Selbst wenn man dem Willen der Koalitionsregierung folgte und das Gesetz vielleicht erst 1976 in Kraft setzte, wäre zwar die Sorge um die wissenschaftlich exakt fundierte Untermauerung des Gesetzes behoben, aber die anderen Bereiche, also Lebensmittel, Lebensmittelbedarfsgegenstände und Tabakerzeugnisse, müßten eine unnötige Zeitvergeudung bis zum Inkrafttreten des Gesamtgesetzes in Kauf nehmen. Zusammenfassend darf ich an das sachliche
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.10.1971 () [PBT/W06/00140]
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und SPD möchte ich folgendes bemerken. Es handelt sich dabei um die Frage der Inkraftsetzung der Teile des Mutterschutzgesetzes, die durch das Haushaltssicherungs*) Siehe Anlage 6 Besetz aufgeschoben worden sind. Nach der Regie? rungsvorlage sollten diese aufgeschobenen Leistungen zwar in Kraft gesetzt werden; die Finanzierung aber, die nach dem Gesetz dem Bund oblag, sollte auf einen anderen Träger übertragen werden. In der Vorlage der Regierung ist vorgesehen, daß die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung die Beträge durch einen fiktiven Sonderbeitrag aufbringt und
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.12.1966 () [PBT/W05/00078]
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würde durchhalten können. Und in der Tat, der Ausschuß war einmütig der Meinung, daß man dem Steuerzahler nicht auf der einen Seite auf Monate hinaus die alten Rechte wegnehmen könne, während man andererseits noch keine neuen Bestimmungen statt dessen in Kraft setze. Der Ausschuß war also der Auffassung, daß man den Steuerzahler hier nicht im ungewissen lassen könne. Ich meine, diese Überlegung ist auch heute noch gültig. Deswegen ist auch der 8. Dezember als Termin ebenso ungereimt wie der 6. Oktober. Wir
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.12.1966 () [PBT/W05/00078]
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der 6. Oktober. Wir schlagen daher vor, daß die Bestimmungen erst mit dem 31. Dezember 1966 gültig werden sollen. Denn das Gesetz wird ja auch mit dem heutigen Beschluß, wenn es in dritter Lesung verabschiedet werden sollte, noch nicht in Kraft gesetzt sein. Es bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates, der Unterschrift des Bundespräsidenten und der Verkündung. Die Verkündung wird frühestens zum Jahresende erfolgen können. Meine Herren und Damen, hier scheint mir eine Grundsatzfrage angerührt zu sein, die das Verhältnis des Gesetzgebers
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.12.1966 () [PBT/W05/00078]
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geringeren Mitteleinsatzes in der Haushaltsplanung vorgenommen. Nunmehr stehen jedoch in dem vom Hohen Hause noch zu verabschiedenden Einzelplan 10 mit 24 Millionen DM wieder die gleichen Mittel wie im Vorjahr für das sogenannte Bäuerinnenprogramm zur Verfügung. Sobald der Haushalt in Kraft gesetzt ist, kann die Begrenzung der Maßnahme auf bestimmte Gebiete wieder aufgehoben werden. Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen: Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Unertl. Unertl (CDU/CSU) : Herr Staatssekretär, darf ich Ihre Antwort so verstehen, daß im Zusammenhang mit dieser Förderungsmaßnahme Bäuerinnenprogramm auch
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.06.1970 () [PBT/W06/00058]
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die bundesgesetzliche Regelung der individuellen Förderung der Ausbildung ein. In dieses neue Gesetz ist auch die Förderung für die Schüler der Klasse 10 der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und für alle Berufsfachschüler aufgenommen. Die Förderung dieses Bereichs soll allerdings gesondert in Kraft gesetzt werden. Im Rahmen der mehrjährigen Finanzplanung der Bundesregierung ist dafür der 1. Januar 1973 vorgesehen. Die Bundesregierung wird damit Abs. 1 der genannten Entschließung des Deutschen Bundestages gerecht, der die Einbeziehung aller Ausbildungsbereiche nach Beendigung der Vollzeitschulpflicht in der 6.
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.11.1970 () [PBT/W06/00079]
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ganzen 10. Klassen eben nicht einen relativ kleinen, sondern einen sehr großen Kreis darstellen und daß wir deshalb dazu gekommen sind, in der zeitlichen und finanziellen Planung dieses Datum vorzusehen. Ich möchte ein Ausbildungsförderungssystem auch lieber schon morgen vollständig in Kraft setzen; aber wir können nur stufenweise vorgehen. Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen: Ich rufe ,die nächste Frage des Abgeordneten Pfeifer auf: Kann die Bundesanstalt für Arbeit bis zum Inkrafttreten des Gesetzes vordringlich und übergangsweise die Förderung der in Frage 73 genannten Schüler in
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.11.1970 () [PBT/W06/00079]
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in jenem Raum und auch in den Kampfgebieten zu erfüllen. Die Bundesregierung hat den Staatsangehörigen, die sich im Spannungsgebiet aufhalten, empfohlen, das Spannungsgebiet zu verlassen. Das Auswärtige Amt hat seit dem 24. Mai die für derartige Fälle vorgesehenen Planungen in Kraft gesetzt. Es hat im Zusammenwirken mit anderen Ressorts und insbesondere mit den deutschen Flug- und Schiffahrtsgesellschaften alle erforderlichen Maßnahmen getroffen, um deutschen Staatsangehörigen und dem deutschen Eigentum den größtmöglichen Schutz und, falls notwendig, die Möglichkeit der Evakuierung zu geben. Die schnell
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.06.1967 () [PBT/W05/00111]
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Zusatzfrage. Blumenfeld (CDU/CSU) : Herr Staatssekretär, meine Frage geht mehr dahin, was die Bundesregierung zusammen mit den anderen Regierungen nunmehr tut, um diese an sich seit dem 1. Januar fällige gemeinsame Außenhandelspolitik zu praktizieren, bzw. wann sie sie glaubt in Kraft setzen zu können. Dr. Schöllhorn, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft: Sie praktiziert sie, indem sie alle diejenigen Elemente, bei denen die einzelnen EWG-Staaten noch autonom und bilateral vorgehen, auf allen Ebenen und in allen Organen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft mit erörtert und
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 15.10.1970 () [PBT/W06/00073]
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zu, die er zur Berlin-Frage abgegeben und in der er zum Ausdruck gebracht hat — ich zitiere —: ,,. . . daß Fortschritte bei der Entspannung in Europa untrennbar mit einer befriedigenden Regelung in und um Berlin verbunden sind. Ein Gewaltverzichtsvertrag wird daher erst in Kraft gesetzt werden können, wenn diese vorliegt." Außerdem erwarten wir, daß der Vertrag Auswirkungen auf das innerdeutsche Verhältnis hat. Man darf allerdings — und dieser Überzeugung sind wir immer gewesen — keine kurzfristigen Wunder erwarten. Wer wenige Wochen nach Unterzeichnung des Vertrages hier schon
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.09.1970 () [PBT/W06/00066]
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Ihre Ländersache; dies sind meine Sachen, das geht Sie gar nichts an. Die Diktatur der leeren Kassen hat die Wandlung gebracht. Ich hoffe, daß wir alle im Laufe der nächsten Jahre Ergebnisse der Kommission „Finanzreform" gemeinsam beraten, überlegen und in Kraft setzen können. (Beifall bei den Regierungsparteien.) Vizepräsident Dr. Schmid: Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Luda. Dr. Luda (CDU/CSU) : Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Debatte hat sich in großen Teilen auf die Fragen der wirtschaftspolitischen Bedeutung der Haushaltspolitik
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 01.12.1965 () [PBT/W05/00009]
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Grunde in dem vorliegenden Gesetz, dessen Hauptziel die Harmonisierung ist, eine Regelung gefunden werden sollte. Meine Damen und Herren, die Länder haben sich bisher jedoch noch nicht über die Ausbildung der Lehrer einigen können. Würde man den Ämtervergleich jetzt in Kraft setzen, so würde dies bedeuten, daß die Diskussion über die Vereinheitlichung der Lehrerausbildung abgeschnitten wird. Deswegen haben wir diese Harmonisierungspause bis zum 1. Januar 1971 vorgeschlagen. Mit der Bezugnahme auf die Besoldungsgruppe A 11 hat der Bundestag lediglich registriert, wie die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.02.1969 () [PBT/W05/00220]
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Unterstellungen machen kann, wir wollten etwas verhindern, was am 1. Januar in Kraft treten könnte. Auch nach unserer Vorstellung — um das deutlich zu sagen — ist das keine Lösung. Aber wir müssen, wenn überhaupt, natürlich am 1. Januar diesen Teil in Kraft setzen, um überhaupt etwas zu haben. Insofern stimmen wir also durchaus überein, — um Ihnen das deutlich zu sagen. (Beifall bei der CDU/CSU.) Herr Kollege Peters, Ihr Beitrag veranlaßt mich nun aber doch, noch eines zu sagen. Sie haben ja schon
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 05.12.1969 () [PBT/W06/00018]
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auch nicht von dem gemeinsamen Erfolg wegzudenken sind. (Beifall.) Lassen Sie mich abschließend sagen, meine sehr geehrten Damen und Herren, daß es dem neu zu beschließenden Strafrecht sehr dienlich wäre, wenn es mit großer Mehrheit von diesem Hohen Haus in Kraft gesetzt würde. Wie kein anderes Rechtsgebiet greift das Strafrecht in die Belange des einzelnen Bürgers ein. Daraus folgt, daß nur diejenigen Strafrechtsvorschriften auf Dauer Bestand haben werden, die von der weit überwiegenden Mehrheit unseres Volkes getragen werden. Deshalb bittet Sie die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.05.1969 () [PBT/W05/00232]
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halten sie für schlechthin un-diskutabel. Sie wäre im übrigen noch nicht einmal praktikabel, denn eine solche Maßnahme müßte lange vorher geplant und von sorgfältig erarbeiteten Richtlinien und Tabellen begleitet sein. Das alles kann auch nicht von heute auf morgen in Kraft gesetzt werden. Das ist für jeden selbstverständlich, der nur ein bißchen die relative Schwerfälligkeit unserer Finanzbürokratie kennt. Daß ein zweiter Investitionshaushalt, noch dazu in diesem Jahre, eine weitere, schlechthin unerträgliche Volumenausweitung unseres Haushalts 1967 über 11 % hinaus bringen würde, muß ebenfalls
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 27.04.1967 () [PBT/W05/00106]
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werden, denn es ist die Lösung des Problems im Haushalt gelungen, ich meine die Verabschiedung der Neuregelung der Kriegsopferversorgung mit Wirkung vom 1. Januar 1964. Durch Beschluß des Plenums vom 24. Januar ist das Kriegsopferneuregelungsgesetz zum 1. Januar 1964 in Kraft gesetzt worden ohne Ausweitung des Etatvolumens. Voraussetzung dieses Beschlusses war die Zustimmung des Haushaltsausschusses, wobei Deckung für die Mehrausgaben angeboten werden mußte. Die von den Koalitionsparteien dem Haushaltsausschuß vorgelegte Liste von Streichungen in allen wesentlichen Einzelplänen, die auch von dem Herrn
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.04.1964 () [PBT/W04/00123]