2,538 matches
-
den größten deutschen Flugplätzen geschaffen sein werden? Bitte, Herr Staatssekretär! Dr. Seiermann, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr: Herr Abgeordneter, am 15. August 1966 wurden von unserem Hause „Richtlinien für Verkehrsflughäfen und Luftfahrtunternehmen beim Allwetterflugbetrieb nach Betriebsstufe II" veröffentlicht und in Kraft gesetzt. Unter Zugrundelegung dieser Richtlinien soll zunächst die Durchführung der Allwetterlandung der Betriebsstufe II, also bei 400 m Horizontalsicht und 30 m Vertikalsicht, angestrebt werden. Zu diesem Zweck ist für jeden Verkehrsflughafen, auf dem sich eine Flugsicherungsstelle befindet, eine örtliche Kommission
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.12.1966 () [PBT/W05/00079]
-
Rechtsetzungsmaßnahmen, die im Zustande der äußeren Gefahr getroffen werden müssen, sind von diesem Gremium gemeinsam mit der Bundesregierung schon in Friedenseziten vorzubereiten und durchzuberaten, sogar zu billigen, so daß sie im Zustande der äußeren Gefahr ohne jede zeitliche Verzögerung in Kraft gesetzt werden können. Der Gemeinsame Ausschuß ist durch die Bundesregierung von jeder krisenhaften Entwicklung der Lage und von allen militärischen und zivilen Notstandsplanungen zu unterrichten. Er hat inhaltlich genau abgegrenzte, aber sehr weitgehende Mitwirkungsbefugnisse bei Regierungsmaßnahmen, die über den Normalzustand hinaus
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.06.1965 () [PBT/W04/00190]
-
mündig. Deshalb ist es die Aufgabe dieses Hohen Hauses, auch derartige Gesetze für Notfälle in normalen Zeiten zu beraten, zu beschließen und zu verkünden, auch wenn bestimmte Abschnitte dieser Gesetze erst nach bestimmten Feststellungen über den Eintritt gewisser Notfälle in Kraft gesetzt werden können. Dann weiß jeder Bürger, was in Krisenzeiten zu tun ist, und um so klarer wird ihm auch die Einsicht in die politische Aufgabe, es gar nicht erst zu Krisen kommen zu lassen, auch wenn er weiß, was in
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.06.1965 () [PBT/W04/00190]
-
am 1. Januar 1871 für den Norddeutschen Bund in Kraft getreten. Mit der Fassung vom 15. Mai 1871 wurde es nach der Gründung des Reichs als Reichsgesetz verkündet und vom 1. Januar 1872 an auch für die süddeutschen Staaten in Kraft gesetzt. Freilich hat es in diesen Jahrzehnten manche Änderungen, Ergänzungen und Modernisierungen erfahren. Aber in seinen Grundzügen gilt es nun doch seit 94 bzw. 95 Jahren, und das ist in der europäischen Strafgesetzgebung nichts ganz Außergewöhnliches. Dieses Strafgesetzbuch von 1871 war
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.01.1966 () [PBT/W05/00014]
-
Staatsgefährdung und Landesverrat beginnen und mit der Beratung des Initiativgesetzentwurfs der SPD-Fraktion und der des neuen Regierungsentwurfs verbunden werden. Als Ergebnis dieser Arbeit im Rahmen der Strafrechtsreform könnte dann ohne besondere Zeitversäumnis eine Novelle zum geltenden Strafgesetzbuch beschlossen und in Kraft gesetzt werden. Mit diesem Vorziehen eines so wichtigen Teils stimme ich mit einigen meiner sozialdemokratischen Vorredner überein. Damit wäre sowohl der Strafrechtsreform gedient als auch der Wunsch nach einer vorweggenommenen Reform des Staatsschutzstrafrechts erfüllt. Wollte man umgekehrt verfahren und schon jetzt
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.01.1966 () [PBT/W05/00014]
-
Reform. des Gemeindefinanzsystems bereits im Rahmen der allgemeinen Finanzreform zu treffen. Wegen der umfangreichen Übergangs- und Anpassungsmaßnahmen kann die Gemeindefinanzreform — wie Herr Staatssekretär Grund dem Hohen Hause bereits am 2. Februar 1967 mitgeteilt hat — aber frühestens im Jahre 1970 in Kraft gesetzt werden. Vizepräsident Dr. Mommer: Eine Zusatzfrage. Ertl (FDP) : Herr Staatssekretär, beabsichtigt die Bundesregierung bis zur Verabschiedung der Finanzreform Sofortmaßnahmen, nachdem aus dem Finanzbericht 1967 des Bundesfinanzministeriums hervorgeht, daß der Anteil der Gemeinden am Steueraufkommen auf 12 %, somit wiederum um 0,7
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.05.1967 () [PBT/W05/00109]
-
für Personen, die vor dem 11. März 1938 als Einwohner Österreichs anzusehen waren. Zu Ihrer zweiten Frage: Das Abkommen bedarf noch der Beschlußfassung durch die gesetzgebenden Körperschaften in beiden Staaten. Ich hoffe, daß es bereits im Sommer dieses Jahres in Kraft gesetzt werden kann. Vizepräsident Frau Dr. Probst: Keine Zusatzfrage. Ich komme nun zur Drucksache V/1321. Sie enthält noch zwei Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung, die Fragen IV/1 und IV/2 des Abgeordneten Geldner: Ist der Bundesregierung das
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 27.01.1967 () [PBT/W05/00089]
-
Zusatzfrage. Ollesch , (FDP) : Herr Staatssekretär, sind Sie nicht der Meinung, daß trotz des Wechsels im Amt der Zeitraum von sieben Monaten ein recht langer Zeitraum ist, vor allem wenn man daran denkt, wie schnell, fast über Nacht, der Gewerkschaftserlaß in Kraft gesetzt wurde und zu welchen Schwierigkeiten diese Inkraftsetzung dann geführt hat? Dr. Carstens, Staatssekretär des Bundesministeriums der Verteidigung: Der neue Außenminister ist etwas mehr als einen Monat im Amt, Herr Abgeordneter. (Lachen und Zurufe.). Vizepräsident Frau Dr. Probst: Noch eine Zusatzfrage
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 27.01.1967 () [PBT/W05/00089]
-
auf Umdruck 713 sowie die Änderungsanträge auf den Umdrucken 720, 710 und 721 **) haben im Grundsatz eine Verschiebung des Termins des Inkrafttretens der Gesetze zum Inhalt. Wir hatten geglaubt, daß wir diese beamtenrechtlichen Vorlagen zum 1. Oktober dieses Jahres in Kraft setzen könnten. Inzwischen hat sich der Haushaltsausschuß sehr eingehend mit den anstehenden Gesetzen befaßt. Dort ist einstimmig beschlossen worden, diese Gesetze möglichst erst zum 1. Januar 1966 in Kraft zu setzen. Wir haben es hier nun mit dem ersten Gesetz zu
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 01.07.1965 () [PBT/W04/00195]
-
die Aufkommensminderung durch Mehreinnahmen bei anderen Steuern, insbesondere bei der Mehrwertsteuer, ausgeglichen werden kann. Aus diesem Grunde und wegen der umfangreichen Übergangs- und Anpassungsmaßnahmen — ich denke hierbei insbesondere an den kommunalen Finanzausgleich — kann die Gemeindefinanzreform frühestens im Jahre 1970 in Kraft gesetzt werden. Die Frage einer Verbesserung der Gemeindefinanzausstattung kann zudem grundsätzlich nur im Zusammenhang mit der erforderlichen Neuverteilung der Steuereinnahmen von Bund und Ländern im Rahmen der Finanzreform beantwortet werden. Eine gewisse Regelung wird aber bereits durch die Neufestsetzung des Beteiligungsverhältnisses
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 02.02.1967 () [PBT/W05/00091]
-
genannten Veranstaltung diese Bemerkung über ein einheitliches Bundespresserecht zu machen? Gumbel, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern: Die Gründe für diese Äußerung sind mir nicht bekannt. Sie wissen, Herr Abgeordneter, daß dieses Landespressegesetz als letztes Landespressegesetz Mitte des vergangenen Jahres in Kraft gesetzt worden ist. Vizepräsident Frau Dr. Probst: Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Moersch. Moersch (FDP) : Herr Staatssekretär, könnte es sein, daß die Schwierigkeiten bei der Vorlage eines Regierungsentwurfs u. a. darin bestehen, daß die Auffassungen der beteiligten Häuser über die Rechte und Aufgaben
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.02.1967 () [PBT/W05/00094]
-
sich über die Notwendigkeit eines anhaltenden Gedankenaustausches hierüber mit dem Bundeswirtschaftsministerium einig. Dies bedeutet aber nicht, daß das Programm jetzt gleich mit verminderter Kraft gestartet werden sollte. Der Ausschuß ist der Ansicht, daß es sofort und in vollem Umfang in Kraft gesetzt werden sollte. Ein zweiter Gesichtspunkt ist, daß eine antizyklische Wirkung von Programmen nur erwartet werden kann, wenn sie immer ein antizyklisches Instrument bleiben, sich also nicht morgen von selbst auf ein sowieso dringliches Aufgabenprogramm aufstocken und damit ihre Beweglichkeit verlieren
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.09.1967 () [PBT/W05/00120]
-
halten es nicht für richtig, jetzt schon etwas vorwegzunehmen, was noch bis dahin Zeit hat. Unsere Fraktion ist bereit, die Regelung so vorzunehmen, daß die Bestimmungen betreffend Erwerb und bezüglich der Lastenausgleichsforderungen bereits mit Wirkung ab 1. Januar 1964 in Kraft gesetzt werden können. Wir sollten uns aber nicht durch .die Vorwegnahme dieser Bestimmungen die Möglichkeit nehmen, bei ,der Beratung des Steueränderungsgesetzes 1964 den Komplex im ganzen zu erörtern. Wir glauben daher, daß die Regierungsvorlage angenommen werden sollte, und haben deshalb den
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.12.1963 () [PBT/W04/00101]
-
sie 2 400 DM im Kalenderjahr übersteigen, angerechnet. 5. Durchgehend progressiver Einkommensteuertarif: Unter Ziffer XIX.1 Nr. 71 der Anlage schlägt der Vermittlungsausschuß eine Ergänzung des Einkommensteuergesetzes vor, wonach mit Wirkung vom 1. Januar 1978 ein Einkommensteuertarif mit durchgehendem Progressionsverlauf in Kraft gesetzt werden soll. Über die dazu bestehenden Möglichkeiten wird die Bundesregierung zum 1. Januar 1977 dem Deutschen Bundestag einen Bericht vorlegen. 6. Rundungsbetrag: Im Interesse einer weiteren Verwaltungsvereinfachung schlägt der Vermittlungsausschuß in Ziffer XIII.1 Buchst. ,a) Doppelbuchst. aa) unter Nr. 6
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.07.1974 () [PBT/W07/00114]
-
fides getäuscht sieht? Hermsdorf, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Nein, eine solche Täuschung liegt ganz bestimmt nicht vor. Aber ich gebe zu, daß man zu dieser Überlegung kommen könnte, nachdem wir den § 7 b aus Konjunkturgründen wieder früher in Kraft gesetzt haben. Ich sehe mich jedoch außerstande, bei einem Zeitverlust, der ungefähr bei drei Monaten liegt, aus Billigkeitsgründen zu diesen Schlußfolgerungen zu kommen. Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen: Eine weitere Zusatzfrage. Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU): Herr Staatssekretär, besteht die Hoffnung, daß die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.03.1974 () [PBT/W07/00084]
-
der Gesetze zur Reform des Strafrechts. Der 5. Bundestag hat bereits das erste und das zweite dieser Reformgesetze verabschiedet, wobei dem zweiten Gesetz besondere Bedeutung zukommt, weil es mit dem 1. Oktober 1973 einen neuen Allgemeinen Teil unseres Strafrechts in Kraft setzen wird. Diesem 6. Bundestag obliegt es nunmehr, die Reform der Tatbestände des Besonderen Teils aufzugreifen. Demgemäß haben die beiden Koalitionsfraktionen mit der Drucksache VI/139 und sodann die Kollegen Vogel und Genossen und die Fraktion der CDU/CSU mit der Drucksache
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.03.1970 () [PBT/W06/00039]
-
Ihre manchmal unverantwortlichen Vorschläge für soziale Verbesserungen, die Augenauswischerei sind und nur nach außen vorgetragen werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die sozialdemokratische Bundestagsfraktion wird diesen Entwurf eines 17. Rentenanpassungsgesetzes im Ausschuß zügig mitberaten, damit das Gesetz bald in Kraft gesetzt werden kann. (Beifall bei den Regierungsparteien.) Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Hölscher. Hölscher (FDP) : Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens der Fraktion der FDP habe ich folgende Erklärung abzugeben. Aber gestatten Sie auch mir zunächst
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.01.1974 () [PBT/W07/00074]
-
oder — wie Herr Kollege Schröder — nicht dazu geäußert haben, wäre es gut zu wissen: können wir unseren Verbündeten sagen, daß alle Parteien in diesem Hohen Hause für das krisenüberwindende Berlin-Abkommen sind und wünschen, daß es so bald wie möglich in Kraft gesetzt werden kann? (Beifall bei den Regierungsparteien.) Die Antwort sollte nicht schwerfallen; sie dürfte und sollte nicht ausbleiben. Zweitens. Herr Kollege Barzel sollte, so meine ich, bestätigen, daß er sich in bezug auf den Briefwechsel Adenauer-Bulganin vom September 1955 geirrt hat
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.02.1972 () [PBT/W06/00173]
-
nicht etwa zu stören, sondern die Bundesregierung bei ihren Konsultationen mindestens mit den drei Westmächten nachdrücklich zu unterstützen und ihr einen höchstmöglichen Einfluß zugunsten einer möglichst akzeptablen Berlin-Regelung zu geben. Wie die Berlin-Regelung ist und daß sie noch nicht in Kraft gesetzt ist, wissen wir alle. Was wir dazu kritisch zu sagen haben, hat der Herr Kollege Amrehn vorgetragen. Ich will das jetzt nicht weiter vertiefen. Aber wir werden die Unterhaltung darüber hier im Hohen Hause fortsetzen. Ich habe vorgestern an die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.02.1972 () [PBT/W06/00173]
-
Bundesregierung und des Bundesernährungsministers gewesen ist. Aber auch eines ist ganz deutlich: Nach zweieinhalb Jahren — und ich weiß, das war Übergangszeit, es war Ankündigung, aber die Propaganda ist draußen lange gelaufen; und jetzt am 1. Juli ist es wirklich in Kraft gesetzt worden — ist doch das Ergebnis nicht als zu glanzvoll zu nennen — ich will mich zart ausdrücken; ich könnte es auch anders sagen —, und zwar weil gerade die investive Förderung mehr als zögernd anläuft und weil uns auf dem sozialen Sektor
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.03.1972 () [PBT/W06/00179]
-
wissen. Die innere Situation und der geistige Zustand der Truppe werden aber auch vom Status und von der psychologischen Verfassung unserer längerdienenden Zeit- und Berufssoldaten bestimmt. Hier möchte ich feststellen, daß im letzten Halbjahr ein ganzes Bündel von Maßnahmen in Kraft gesetzt oder eingeleitet wurde, durch welche die personelle Lage verbessert werden soll und der Status unserer Zeit-und Berufssoldaten angehoben wird. Herr Minister Schröder hat darüber gesprochen. Die getroffenen Maßnahmen haben Eingang in Einzelplan 14 gefunden, soweit ich das kontrollieren konnte. Vor
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.03.1969 () [PBT/W05/00221]
-
Herr Kollege Kiechle, Sie haben noch eine weitere Zusatzfrage. Kiechle (CDU/CSU) : Herr Staatssekretär, bedeutet das dann, daß die Bundesregierung an der mehrmals gemachten Andeutung des Herrn Bundesministers Ertl festhält, daß sie das Bergbauernprogramm, einschließlich der benachteiligten Gebiete, national in Kraft setzen wird, und können wir damit rechnen, daß das noch im Jahre 1974 sein wird? Logemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten: Wir gehen davon aus. Wir sind vor allen Dingen der Meinung, daß man einen Teil für
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.06.1974 () [PBT/W07/00107]
-
damit rechnen, daß das noch im Jahre 1974 sein wird? Logemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten: Wir gehen davon aus. Wir sind vor allen Dingen der Meinung, daß man einen Teil für die benachteiligten Gebiete in Kraft setzen kann, und zwar den, in dem es um die Ausgleichszulage geht. Hier könnten wir schneller zu einer Anwendung kommen. Aber ich komme in der Antwort auf Ihre zweite Frage noch darauf zurück. Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen: Eine Zusatzfrage hat der Abgeordnete
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.06.1974 () [PBT/W07/00107]
-
aus dem Aufwertungsausgleich eingestellt. Auch für 1975 werden Mittel in ausreichendem Umfang bereitgestellt werden. Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen: Eine Zusatzfrage. Kiechle (CDU/CSU) : Herr Staatssekretär, wird die Bundesregierung also beide Teile des Programms, den investiven Teil und den Ausgleichszulagenteil, zusammen in Kraft setzen? Logemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten: Das muß überlegt werden. Ich habe vorhin schon gesagt, daß es wahrscheinlich leichter ist, zunächst mit dem Ausgleichszulagenteil zu beginnen. Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen: Eine weitere Zusatzfrage. Kiechle (CDU/CSU) : Herr
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.06.1974 () [PBT/W07/00107]
-
eröffne die gemeinsame Aussprache zu den aufgerufenen Punkten 22 a und b. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Slotta. Dr. Slotta (SPD) : Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 26. August 1971 wurde das Bundesausbildungsförderungsgesetz — BAföG — in Kraft gesetzt. Nach § 35 ist die Bundesregierung gehalten, die Bedarfssätze, Freibeträge sowie die Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach § 21 Abs. 4 alle zwei Jahre zu überprüfen und durch Gesetz gegebenenfalls neu festzusetzen. Dabei ist der Entwicklung der Einkommensverhältnisse und der Vermögensbildung sowie den
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.05.1973 () [PBT/W07/00034]