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Rechtsausschusses im federführenden Ausschuß für Städtebau und Wohnungswesen abgelehnt worden ist. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Gegenargument bzw. der Vorwurf, daß durch die Einführung einer solchen Vorschrift das Einzelinteresse, ja sogar die Einzelinteressen von
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.06.1971 () [PBT/W06/00127]
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des Bundesbaugesetzes solche Fristen nicht genannt sind, und man muß hinzufügen, daß das Umlegungsverfahren des Bundesbaugesetzes, das schon zehn Jahre gilt, durchaus mit dem, was hier zu regeln ist, verglichen werden kann. Es
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.06.1971 () [PBT/W06/00127]
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hinzufügen, daß eine gerechte und doch zügige Lösung durchaus möglich gewesen wäre, wenn man, wie ich das eben schon einmal bei der Rede von Herrn Schmidt angesprochen habe, die Besitzeinweisung gewählt und die Frage der Entschädigung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.06.1971 () [PBT/W06/00127]
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verehrten Damen und Herren! Wir sehen in dem gemeindlichen Grunderwerbsrecht einen unverzichtbaren Teil eines neuen bodenrechtlichen Instrumentariums, das dazu dienen soll, Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen einheitlich und zügig vorbereiten und durchführen zu können. Es handelt sich dabei
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.06.1971 () [PBT/W06/00127]
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zügig vorbereiten und durchführen zu können. Es handelt sich dabei in der Tat um ein neues Instrument, das neben Vorkaufsrecht und Enteignung tritt. Inhaltlich geht es bei der Ablehnung des ersten Änderungsantrages der CDU/CSU im
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.06.1971 () [PBT/W06/00127]
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die Bedenken der Opposition unbegründet sind. Es ist nicht einzusehen, warum die vom Eigentümer erklärte Bereitschaft, das Grundstück abgeben zu wollen, nicht ausreichen soll, um ein gemeindliches Grunderwerbsrecht begründen zu können. Der anfängliche Veräußerungswille
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.06.1971 () [PBT/W06/00127]
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da bin ich mit allen einig — insofern, als zuzugeben ist, daß der Entschädigungsanspruch nicht über ,das rechtlich gebotene Maß hinausgehen muß. Die Regelung des § 23 Abs. 2 bleibt aber weit darunter. Es wird
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.06.1971 () [PBT/W06/00127]
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. Es ist nicht so, daß die Gemeinde beliebig Gelände horten kann, sondern sie ist verpflichtet, das Gelände, das sie zurückbehält, nach Maßstäben zurückzuhalten, die einer Nachprüfung standhalten müssen. Wir sind daher der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.06.1971 () [PBT/W06/00127]
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nicht so, daß die Gemeinde beliebig Gelände horten kann, sondern sie ist verpflichtet, das Gelände, das sie zurückbehält, nach Maßstäben zurückzuhalten, die einer Nachprüfung standhalten müssen. Wir sind daher der Auffassung, daß
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.06.1971 () [PBT/W06/00127]
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die von der Opposition beabsichtigte und beantragte Änderung hilft niemandem, schützt nichts und erschwert nur das Verfahren, das wegen des notwendigen Schutzes der betroffenen Eigentümer ohnehin langwierig sein muß. Die Voraussetzungen, von denen der Antrag ausgeht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.06.1971 () [PBT/W06/00127]
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soll ein Instrument sein, sondern: ist ein Instrument, so wie es hier definiert ist —, das helfen soll, daß die Menschen in unseren Gemeinwesen nicht ihr Leben in einem Kampf gegen lauter Mängel, Mangel
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.06.1971 () [PBT/W06/00127]
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damit zu rechnen, daß ähnlich wie in Entwicklungsgebieten, wo extensiv vorgegangen werden kann, im Sanierungsgebiet, das begrenzt ist und das in einer intensiven Sanierung behandelt werden muß, nun noch etwas zugunsten einer „breit gestreuten
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.06.1971 () [PBT/W06/00127]
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des Gesetzentwurfes, der Ihnen hier vorliegt, ankämpfen, sondern gegen irgendeine Schimäre, gegen ein Gespenst, das Sie an die Wand malen und gegen das Sie sich zur Wehr setzen wollen: „Kommunalisierung", „
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.06.1971 () [PBT/W06/00127]
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ankämpfen, sondern gegen irgendeine Schimäre, gegen ein Gespenst, das Sie an die Wand malen und gegen das Sie sich zur Wehr setzen wollen: „Kommunalisierung", „Sozialisierung" und was dergleichen Scheußlichkeiten mehr sind
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.06.1971 () [PBT/W06/00127]
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schlechter Stil. (Beifall bei der CDU/CSU.) Ich nehme an ,dieser Stelle ,das Wort zu einer politischen Bemerkung. Dies ist eine Gesetzgebung, deren Wichtigkeit im ganzen Haus unbestritten ist, eine
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.06.1971 () [PBT/W06/00127]
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— einen Vorschlag an die beiden Fraktionen der Koalition gemacht. Mit dem Blick auf das hohe Gewicht, das eine breite Majorität in dieser Frage in diesem Hause haben würde für die innenpolitische Auseinandersetzung; für die Langfristigkeit,
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.06.1971 () [PBT/W06/00127]
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Mehrheit zugeben mit all den Wirkungen, von denen wir gesprochen haben. Ich meine, dieses Haus, das sonst Kontroversen genug hat, sollte auch zeigen, daß es in einigen Fragen nicht nur zur Kooperation, sondern
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.06.1971 () [PBT/W06/00127]
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es getan —, zu sagen: Wenn es so wichtig ist, ein Gesetz dieser Art, um das so heftig gerungen und gestritten worden ist, mit einer breiten Mehrheit zu beschließen, und wenn der Satz hat
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.06.1971 () [PBT/W06/00127]
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Satz des Kollegen Wehner verstanden als einen Hinweis auf die dritte Lesung. Nun ja, dann werden wir das eben notfalls in der dritten Lesung sehen. Warum eigentlich sollen wir nicht jetzt miteinander so klug werden, wie
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.06.1971 () [PBT/W06/00127]
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hier die Entwicklung — verpflichtet, bei der Reprivatisierung und bei der Privatisierung, also bei der Wiederveräußerung, das Grundstück oder das Recht zu dem Verkehrswert zu veräußern, der sich durch die rechtliche und tatsächliche Sanierung ergibt.
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.06.1971 () [PBT/W06/00127]
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— als auch jetzt noch einmal auf der Grundlage Ihres Antrags mit dem zuständigen Ministerium in Verbindung gesetzt, das uns bestätigt *) Siehe Anlage 11 hat, daß auch die Ausschußfassung keine Unklarheit enthält. Wir sehen daher
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.06.1971 () [PBT/W06/00127]
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Es erscheint uns nicht angängig, daß zugunsten des Trägers eine Reihe hoheitlicher Rechte, etwa das Vorkaufsrecht, das Grunderwerbsrecht oder die Enteignung, ausgeübt werden können und der Träger dann einen erheblichen Teil der Grundstücke, die er
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.06.1971 () [PBT/W06/00127]
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der Rechtsausschuß schon beschlossen hat. Man muß wissen, daß, nachdem nur die Rechtsverordnung vorgesehen ist, das Entwicklungsgebiet, also ein Gebiet auf der grünen Wiese, ohne jede Beteiligung irgendeines Betroffenen festgelegt wird und vor allem
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.06.1971 () [PBT/W06/00127]
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/CSU) : Ich habe durchaus nicht übersehen, daß Sie das wollen. Aber warum schreiben Sie das dann nicht ins Gesetz? (Beifall bei der CDU/CSU.) Ich habe ja soeben gerade das
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.06.1971 () [PBT/W06/00127]
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Ländern vorgeben, was sie zu tun haben. In diesem Bereich werden Ermächtigungen an die Länder gegeben, das zu tun, was irgendwer — vielleicht durch Verordnung — festsetzt. Nur um die Frage, ob das durch
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.06.1971 () [PBT/W06/00127]