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der Bürger an der Stadtplanung als ein vordringliches Ziel der Städtebaupolitik angesehen. Wenige Seiten weiter — wenn ich das als Letztes zitieren darf — heißt es: Dabei wird es vor allem darauf ankommen, den Bürger schon vor
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.06.1971 () [PBT/W06/00127]
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zusammen mit der Verwaltung und den örtlichen Volksvertretern diskutieren. Einverstanden, absolut einverstanden. Und warum wollen Sie das alles abschneiden, (Abg. Dr. Ahrens: Das steht doch im Gesetz!) — nein! — indem
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.06.1971 () [PBT/W06/00127]
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! Meine Damen und Herren! Der Antrag, einen § 53 a einzufügen, zielt darauf ab, das Verfahren für vorbereitende Untersuchungen im Entwicklungsgebiet gesetzlich zu verankern. Es wurde gesagt, ein solches Verfahren würde eine verschleppende
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.06.1971 () [PBT/W06/00127]
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am besten ist, die ausgereift ist, und ,daß das Bauverfahren am schnellsten abzuwickeln ist, ,das am besten vorbereitet wurde. Dabei kommt es darauf an, was zu untersuchen wäre. Die Untersuchung soll sich
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.06.1971 () [PBT/W06/00127]
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Wiese etwa vorbereitende Untersuchungen durchführt und dort einen Sozialplan macht. Das ist unsere Auffassung. Das Anliegen, das Sie verfolgen, hat nach unserer Auffassung im Gesetz bereits in sinnvoller Weise Berücksichtigung gefunden. Wir werden den Antrag
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.06.1971 () [PBT/W06/00127]
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zwar mit noch weiteren Ausnahmen, als sie im Gesetz bereits enthalten sind. Meine Damen und Herren, das geht nicht, und zwar aus folgendem Grunde. Die generelle Erwerbspflicht muß erhalten bleiben. Die Aufgabe der Entwicklungsmaßnahme
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.06.1971 () [PBT/W06/00127]
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. Dieses sehr einleuchtende Argument gegen den Oppositionsantrag stammt nicht von mir. Ich entnehme es einem Dokument, das heute schon erwähnt wurde, aus dem damaligen Wohnungsbauministerium des Herrn Kollegen Lücke, CDU. Es handelt sich um
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.06.1971 () [PBT/W06/00127]
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— und ich zitiere wieder aus dem Stenographischen Protokoll — der Abgeordnete Henke, er sei frei genug, das zu sagen. Man werde in den Ballungsräumen längerfristig überhaupt keine vernünftige Planung mehr betreiben können, wenn man da
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.06.1971 () [PBT/W06/00127]
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wie es hier zum Teil dargelegt wurde. Wenn man beide Paragraphen zusammen sieht, wird dem Anliegen, das, wie ich glaube, wir alle vertreten, Rechnung getragen. Wir glauben, dem Antrag der CDU nicht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.06.1971 () [PBT/W06/00127]
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: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gerade nach den Einlassungen des letzten Redners, das Kollegen von der FDP-Fraktion, läge an sich die Frage nahe, warum denn nun nicht doch dem Vorschlag der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.06.1971 () [PBT/W06/00127]
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um den größeren Rechtsschutz des Bürgers geht, sollte Ihnen, meine Damen und Herren von den Koalitionsparteien, das doch weiß Gott nicht schwerfallen. (Beifall bei der CDU/CSU.) Wir wenden uns mit Leidenschaft
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.06.1971 () [PBT/W06/00127]
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Ich bitte, die Damen und Herren Schriftführer, die Stimmkarten einzusammeln. — Meine Damen und Herren, das Ergebnis liegt vor. Es haben insgesamt 444 Mitglieder des Hauses und 13 Berliner Abgeordnete ihre Stimme abgegeben. Mit
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(CDU/CSU) : Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Städtebauförderungsgesetz, das wir heute beraten, wird zu seiner Realisierung erhebliche Investitionen und Aufwendungen erfordern. Die Kosten, die die Durchführung
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erleichtern. Wir meinen darüber hinaus, daß auch ein gesellschaftspolitisches Anliegen mit dieser steuerlichen Begünstigung erfüllt wird, das von allen Fraktionen dieses Hauses getragen wird, jedenfalls, soweit es sich um ihre Bekenntnisse zu diesem gesellschaftspolitischen Anliegen
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aus der Mechanik dieses Gesetzes und aus der allgemeinen Einstellung kommunaler Beamten heraus, deren Pflicht es ist, das kommunale Vermögen zu mehren. Aus dieser Tendenz heraus ergibt sich, daß in Sanierungsvorhaben für die tatsächliche Reprivatisierung nur
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sein, was für die Veräußerung nach § 25 an Fläche zur Verfügung steht. Aus dem Gelände, das die. Gemeinde im Sanierungsgebiet erworben hat — und das ist ja keineswegs das gesamte Gelände; die Gemeinde kann
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.06.1971 () [PBT/W06/00127]
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andere, an Private, übertragen zu werden. Es steht auch im Gesetz, in welcher Form ,das zu geschehen hat. Im § 25 Abs. 3 letzter Teil ist nämlich gesagt, daß Vorrang bei der Entscheidung
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die Fassung, die von der Union vorgeschlagen werde, die Gemeinden freier stelle. Herr Kollege Schneider, das stimmt nicht. Auch nach unserer Auffassung ist es selbstverständlich der Gemeinde unbenommen, über ihre Verpflichtung gegenüber den früheren
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.06.1971 () [PBT/W06/00127]
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verlangten, sofort, zunächst an die früheren Eigentümer, aber im übrigen doch sofort auch an Dritte, das gesamte Gelände wieder zu übertragen? Dann würde doch derjenige, der am meisten bietet, wahrscheinlich Eigentümer dieses Geländes
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.06.1971 () [PBT/W06/00127]
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Die Möglichkeit, daß die Gemeinde nachher an andere veräußert, ist selbstverständlich; das weiß jede Gemeinde, das braucht man nicht ins Gesetz zu schreiben. Wir wollen nur die Gemeinde nicht verpflichten, von vornherein all ,
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.06.1971 () [PBT/W06/00127]
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man nicht ins Gesetz zu schreiben. Wir wollen nur die Gemeinde nicht verpflichten, von vornherein all ,das, was sie im Zuge dieses Verfahrens übernommen und erworben hat, auch wieder zu übertragen. Vielmehr legen wir
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.06.1971 () [PBT/W06/00127]
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Bestimmung folgen: eine Kette von Rechtsstreitigkeiten über die Frage: Warurm wird mein Grundstück benötigt und warum nicht das andere? Die Gemeinde wird, weil es eine Kann-Bestimmung werden soll, aller Voraussicht nach die Ermessensentscheidung, die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.06.1971 () [PBT/W06/00127]
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Ermessensentscheidung, die sie treffen muß, immer und immer wieder vor Gericht zu begründen haben. Nun, das mag eine Schwierigkeit sein, über die man hinwegkommen könnte. Aber welcher Sinn steckt denn hinter dieser Erwerbspflicht?
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.06.1971 () [PBT/W06/00127]
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Grund ist, daß es uns allein vom Instrumentarium dieses Gesetzes und auch des Bundesbaugesetzes her nicht gelingt, das zu erreichen, was wir für eine funktionsfähige neue Stadt oder ein neues Stadtviertel brauchen. Wir brauchen über das
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.06.1971 () [PBT/W06/00127]
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Monopol noch eine Herrschaft der Stadtverwaltung oder sonstiger großer Unternehmen oder Unternehmer wollen. Meine Damen und Herren, das wollen auch wir nicht. Deshalb sagen wir: das gesamte Gelände muß erworben werden. Wie sieht es denn
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.06.1971 () [PBT/W06/00127]