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im EU-Ministerrat in Brüssel. Er will das Signal an die Öffentlichkeit senden, dass dieses Abkommen als gemischtes Abkommen bewertet wird. Was wäre die Folge? Die Folge wäre, dass auch die nationalen Parlamente dem Abkommen CETA zustimmen müssten, bevor es in Kraft gesetzt wird. Es soll also der Eindruck erweckt werden, dass die nationalen Parlamente beteiligt werden, und alles ist gut. Leider – guckt genau hin, liebe Kolleginnen und Kollegen! – ist das alles nur Show; denn im selben Moment macht die Bundesregierung Druck, um
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.05.2016 () [PBT/W18/00171]
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eine unwiderstehliche Versuchung, nicht? Klaus Barthel (SPD): Sie sagen es. Präsident Dr. Norbert Lammert: Bitte schön. Klaus Ernst (DIE LINKE): Herzlichen Dank. – Meine Frage ist wirklich ganz einfach. Wenn es hier darum geht, zu entscheiden, ob das Abkommen vorläufig in Kraft gesetzt werden kann – ohne Parlament – oder nicht, ist es völlig unerheblich, ob der Text in Chinesisch, Französisch, Russisch oder sonstwie vorliegt. Würden Sie mir da zustimmen? Klaus Barthel (SPD): Nein. Eine vorläufige Inkraftsetzung kann es doch nur geben, wenn sich der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.05.2016 () [PBT/W18/00171]
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akzeptieren würde, die „großen Chancen“ – angesichts der großen Zweifel in der Bevölkerung, ob es tatsächlich so wie dargestellt ist, sinnvoll wäre, eine entsprechende Debatte im Parlament mit einer Abstimmung über ein Ratifizierungsgesetz zu führen, bevor man die Verträge vorläufig in Kraft setzt? Schließlich sind sie dann nicht mehr zurückzuholen. Das wäre doch unabhängig von der Argumentation sinnvoll. Die zweite Frage, die ich habe: Die zusätzlichen Möglichkeiten für die Exportindustrie sind dargestellt worden. Ich weiß, dass die Exportindustrie, beispielsweise die Automobilindustrie, höchst erfolgreich
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.05.2016 () [PBT/W18/00171]
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das zu begrüßen. Aber tun Sie hier doch nicht so, als sei unser Problem der hohen Massenarbeitslosigkeit bereits bewältigt! (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir werden mit Wirkung vom 1. Januar 1995 auch ein Investitionserleichterungsgesetz in Kraft setzen. Damit werden wir private Zukunftsinvestitionen steuerlich fördern, vor allem den wirtschaftlichen Mittelstand. (Siegfried Hornung [CDU/CSU]: Womit denn? — Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Wo denn?) Wir müssen auch in Forschung, Entwicklung und Bildung investieren. Deshalb ist es auch wirtschaftspolitisch
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 21.09.1994 () [PBT/W12/00243]
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Abs. 1 BGB ermöglicht es, dass der Vermieter aufgrund eines berechtigten Interesses kündigen kann. Diese Vorschrift wurde in der Rechtsprechung in einer Reihe von Fällen schon angewandt. Zweitens. Wir haben mit Wirkung zum 1. Mai die so genannte Verwertungskündigung in Kraft gesetzt. Sie ist jahrelang von der ostdeutschen Wohnungswirtschaft und von den ostdeutschen Ländern gefordert worden mit der Begründung, diese sei eine wichtige Voraussetzung für notwendige Abrisse. Dieser Forderung haben wir nachgegeben. Wie gesagt, diese Form der Kündigung wurde zum 1. Mai
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.06.2004 () [PBT/W15/00115]
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Bundesregierung vorgelegt hat, noch nicht in allen Punkten ideal. Wir werden uns in den Ausschüssen noch mit einigen Änderungsvorschlägen beschäftigen müssen. Uns kommt es aber darauf an, daß der vorliegende Entwurf so schnell wie möglich beraten und das Gesetz in Kraft gesetzt wird, damit das Programm, an dem wir alle interessiert sind, anlaufen kann. Vorweg darf ich auf zwei Einwände gegen den Regierungsentwurf eingehen, die zueinander im Gegensatz stehen. Wenn ich den einen Einwand erwähne, sehe ich besonders meinen Freund Dr. Dresbach
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.10.1959 () [PBT/W03/00083]
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Seit dem Beitritt Österreichs zur Schengener Gemeinschaft am 28. April 1995 besteht die Nacheileregelung nach den Art. 41 bis 43 SDÜ in Verbindung mit den zugehörigen Erklärungen. Sie wird derzeit aber nicht angewandt, da Österreich das Durchführungsübereinkommen noch nicht in Kraft gesetzt hat. Mit den Drittstaaten Polen, Schweiz und Tschechischer Republik sind bislang Vereinbarungen über die Zulassung der grenzüberschreitenden Observation und Nacheile, die aus verfassungsrechtlichen Gründen allein vom Bund geschlossen werden können, nicht zustande gekommen. Allerdings hat Polen grundsätzlich Bereitschaft signalisiert, Gespräche
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.03.1996 () [PBT/W13/00094]
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Es handelt sich darum, daß ein von der Zentralkommission für die Rheinschiffahrt ausgearbeitetes Verfahren für die polizeiliche Regelung auf dem Rheinstrom, das am 1. Januar bei allen Uferstaaten in Kraft treten soll, nun auch bei uns durch den Verkehrsminister in Kraft gesetzt werden kann. Ein einstimmiger Beschluß des Verkehrsausschusses liegt vor. Ich darf Sie bitten, diesem Gesetz Ihre Zustimmung zu geben. (Beifall.) Präsident D. Dr. Gerstenmaier: Meine Damen und Herren! Nach den Vereinbarungen im Ältestenrat soll eine Aussprache über die Einzelbestimmungen des
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.12.1954 () [PBT/W02/00060]
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Frage hier besprochen haben, hat auch Herr Staatssekretär Hartmann eine möglichst wirksame Abhilfe der berechtigten Beschwerden zugesagt. Wie Herr Staatssekretär Hartmann schon ausgeführt hat, ist allerdings seither mancherlei geschehen. Auch Herr Kollege Arndt hat das betont. Zwei Rechtsverordnungen sind in Kraft gesetzt worden, die durchweg in der Öffentlichkeit und auch von den Verfolgten gut beurteilt worden sind. Eine dritte Rechtsverordnung ist im allgemeinen fertig. Diese aber ist doch von allen Seiten her einer mehr oder weniger scharfen Kritik unterzogen worden. Wir haben
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.12.1954 () [PBT/W02/00060]
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und Heimstättenwesen. Unter Berücksichtigung unserer Haltung zu den dargestellten Positionen haben wir uns entschlossen, bei der von der SPD-Bundestagsfraktion vorzutragenden Konzeption von einem Kernhaushalt auszugehen, dem ein Stabilisierungshaushalt beigefügt ist, der in der zweiten Hälfte des kommenden Jahres dann in Kraft gesetzt werden könnte, wenn die beiden entscheidenden Voraussetzungen vorliegen, nämlich Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes und Beitrag zu einem antizyklischen Verhalten der öffentlichen Hand. Der Bundeshaushalt 1967 mit dem Ergänzungshaushalt weist jetzt einen Betrag von 75,28 Milliarden DM aus. Das ist
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1966 () [PBT/W05/00071]
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2,5 Milliarden DM hinzugefügt. Der Stabilisierungshaushalt soll jetzt aufgestellt und im nächsten Jahr in dem Zeitpunkt, da es die Konjunktur verlangt oder erlaubt, durch einen Beschluß des Parlaments oder der Regierung — darüber kann man sich unterhalten — teilweise oder ganz in Kraft gesetzt werden. Früher nannte man das Eventualhaushalt. Um dieses Konzept des Stabilisierungshaushalts zu verdeutlichen, muß ich einen Blick auf unsere wirtschaftliche Lage, auf unsere wirtschaftliche Entwicklungsphase werfen. Nach derzeitiger amtlicher Meinung sind unsere wirtschaftlichen Probleme Ausdruck eines nun zitiere ich den
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1966 () [PBT/W05/00071]
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oder umgekehrt. Viertens. Bei aller Überlegung über das, was ein verbessertes Gesetz bringen würde, halten wir es für notwendig, daß der Staat finanzpolitisch in Bälde für die Konjunktur ein Zeichen gibt. Daher unser Stabilisierungshaushalt. Er könnte und sollte dann in Kraft gesetzt werden — um es noch einmal zu sagen —, wenn die Verhältnisse auf dem Kapitalmarkt sich einigermaßen entkrampft haben. Das verlangt allerdings eine pflegliche, behutsame, systematische Politik zur Wiederbelebung des Kapitalmarktes, und das muß sofort beginnen. Auch ) das gehört zum Kurswechsel in
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1966 () [PBT/W05/00071]
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verlangt allerdings eine pflegliche, behutsame, systematische Politik zur Wiederbelebung des Kapitalmarktes, und das muß sofort beginnen. Auch ) das gehört zum Kurswechsel in eine neue Politik. Fünftens. Aber auch solange der Stabilisierungshaushalt, festgestellt hier im Hause — hoffentlich bald —, noch nicht in Kraft gesetzt ist, wird er sich, davon sind wir überzeugt, mit den 2,5 Milliarden DM positiv auswirken, indem er die Unternehmererwartungen, indem er die Planungen der Unternehmungen, die zur Zeit — wie gesagt — im Keller liegen, die ganz depressiv sind, (Abg. Dr. Burgbacher
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1966 () [PBT/W05/00071]
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Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie: Herr Kollege Hauser, der Kollege Poß hat dies nicht auf die Unternehmensteuerreform bezogen, sondern auf das Inkraftsetzen des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/ 2002 und hat dazu ausgeführt, wenn wir es nicht in Kraft setzen würden, würden wir den Staatsbankrott beschließen. Er hat das nicht auf die Unternehmensteuerreform bezogen. Es ist in der Tat in manchen Zeitungen falsch zitiert worden. (Joachim Poß [SPD]: Er bezieht sich auf gefälschte Zitate der "Welt am Sonntag"!) Insofern sind
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.03.1999 () [PBT/W14/00029]
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wir das wichtigste Kapital und unseren einzigen nachwachsenden Rohstoff weiter pflegen und entwickeln – die Qualifikationen der Menschen in unserem Land. Es passt deswegen besonders gut, dass wir im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, besser bekannt als „Meister-BAföG“, ab dem nächsten Monat deutliche Verbesserungen in Kraft setzen: Großzügigere Förderungen, höhere Erlasse im Erfolgsfall, besondere Förderung von Eltern durch den Kinderbetreuungszuschlag, Honorierung von Existenzgründungen und anderes mehr werden die klassische Aufstiegsfortbildung noch attraktiver machen. Insgesamt steigt der im Bundeshaushalt dafür bereitgestellte Mitteleinsatz in den nächsten Jahren um rund
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.06.2009 () [PBT/W16/00227]
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hinweisen, daß bereits im Beamtenrechtsausschuß eingehend darüber gesprochen wurde, daß dieses Gesetz nur ein Übergangsgesetz sein soll. Wir bitten daher, daß dieses Gesetz am 30. 9. außer Kraft tritt und daß das neue Beamtengesetz mit dem 1. 10. 1950 in Kraft gesetzt wird. Denn die bisherigen Vorbereitungen im Beamten-ausschuß haben hinreichend die schwierigen Stellen erkennen lassen. Wir glauben daher, daß das Ministerium die Möglichkeit hatte, die Wünsche der einzelnen Fraktionen zur Kenntnis zu nehmen. Es wäre dringend an der Zeit, endlich mit
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 15.02.1950 () [PBT/W01/00038]
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angestoßen, die notwendig waren und erste Erfolge zeitigen. Dass sie schwierig sind, wissen wir selbst. Dass der so genannte Kok-I-Bericht der Bundesregierung gerade hierfür gute Arbeit bescheinigt, wird von Ihnen natürlich wohlweislich unterschlagen. Diese Bundesregierung hat die umfangreichste Steuerreform in Kraft gesetzt, die es je in Deutschland gab. Ich erinnere nur daran, dass wir den Eingangsteuersatz von 26 auf 15 und den Spitzensteuersatz von 53 auf 42 Prozent gesenkt haben. Es gibt in der Tat weiteren Handlungsbedarf. Wie er aussehen kann, wissen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.06.2005 () [PBT/W15/00179]
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Millionen Euro eingesetzt wurde, die unser Ausschuss bei den Haushältern lockergemacht hat. Das durfte Frau Schavan dann öffentlich verkünden. Auch dieses Hin und Her bei der Entwicklung des dialogorientierten Serviceverfahrens hat eine Rolle dabei gespielt, dass es noch nicht in Kraft gesetzt werden konnte. Dabei muss allen Verantwortlichen von Anfang an bewusst gewesen sein - Bund, Ländern und Hochschulrektoren -, dass es dabei nicht nur um die Entwicklung einer anspruchsvollen Technik geht, sondern auch um ein hochkomplexes Geschäftsmodell. Ein neues, zentrales technisches Verfahren muss
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.09.2011 () [PBT/W17/00128]
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Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Länderfinanzausgleich verpflichtet uns, die Grundsätze der Steuerverteilung zwischen den Ländern und die Bundesergänzungszuweisungen neu zu regeln. Ich hoffe hier auf die konstruktive Mitwirkung aller Beteiligten. Denn wir müssen erreichen, daß die Neuregelung 1987 vom Bundesgesetzgeber in Kraft gesetzt werden kann. (Dr. Apel [SPD]: Sehr gut!) Die Bundesregierung setzt ihre Politik der Privatisierung geeigneter Bundesbeteiligungen und Bundesunternehmen bei möglichst breiter Streuung der Aktien fort. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) 1984 haben wir einen großen Schritt bei
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.09.1986 () [PBT/W10/00227]
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geben. (Beifall bei der AfD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP) Meiner Meinung nach war das alte Wahlrecht im Wesentlichen von allen politischen Kräften akzeptiert. Wenn es keine schnelle Einigung gibt, sollte der Bundestag dieses wieder in Kraft setzen, notfalls mit verfassungsändernder Mehrheit. (Beifall bei Abgeordneten der AfD und der FDP) Für die neue Legislaturperiode wünsche ich uns allen das notwendige Verantwortungsgefühl für faire und sachgerechte Auseinandersetzungen mit Klarheit und Augenmaß. Lassen Sie uns den Bürgerinnen und Bürgern beweisen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.10.2017 () [PBT/W19/00001]
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Reform. des Gemeindefinanzsystems bereits im Rahmen der allgemeinen Finanzreform zu treffen. Wegen der umfangreichen Übergangs- und Anpassungsmaßnahmen kann die Gemeindefinanzreform — wie Herr Staatssekretär Grund dem Hohen Hause bereits am 2. Februar 1967 mitgeteilt hat — aber frühestens im Jahre 1970 in Kraft gesetzt werden. Vizepräsident Dr. Mommer: Eine Zusatzfrage. Ertl (FDP) : Herr Staatssekretär, beabsichtigt die Bundesregierung bis zur Verabschiedung der Finanzreform Sofortmaßnahmen, nachdem aus dem Finanzbericht 1967 des Bundesfinanzministeriums hervorgeht, daß der Anteil der Gemeinden am Steueraufkommen auf 12 %, somit wiederum um 0,7
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.05.1967 () [PBT/W05/00109]
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6 Abs. 1 des Vertragsgesetzes vor, die dem Anliegen des Bundesrats im wesentlichen Rechnung trägt, ja, teilweise sogar darüber hinausgeht. Zweitens. Art. 7 des Vertragsgesetzes sieht vor, daß Änderungen der Anlagen der Übereinkommen vom Bundesminister für Verkehr durch Rechtsverordnung in Kraft gesetzt werden können bzw. daß dieser bestimmte Durchführungsvorschriften durch Rechtsverordnung erlassen kann. Der Bundesrat machte geltend, daß diese Rechtsverordnungen aus verfassungsrechtlichen Gründen seiner Zustimmung bedürften. Entsprechend der ständigen Praxis sollte daher im Gesetz ausdrücklich das Zustimmungserfordernis verankert werden. Der Vermittlungsausschuß hat
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1976 () [PBT/W07/00258]
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den beschlossenen uns zufließen? (Zurufe von der SPD: Spendenscheine!) — Die können ja gar nicht verwertet werden. Das ist ja gar nicht drin. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Sie haben es so eilig, daß wir den Verdacht haben, daß Sie das so schnell in Kraft setzen wollen, damit Sie auch in diesem Jahr noch mehr erhalten. Dr. Burgbacher (CDU/CSU) : Nein, Herr Schmitt-Vockenhausen. Entschuldigen Sie, das ist keine Frage. Wir haben bei der Beantragung der öffentlichen Mittel von diesem Platz aus versprochen, daß zwei Dinge geschehen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.03.1965 () [PBT/W04/00170]
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demokratischen Kontroll- und Mitentscheidungsrechten des Parlaments. Noch zwei Bemerkungen: Erstens. Nach den Erfahrungen mit dem neuen GATT und dem WTO-Vertrag von 1994 müssen die Verhandlungen über das MAI Anlaß sein, das innerstaatliche Verfahren zu verändern, durch das völkerrechtliche Verträge in Kraft gesetzt werden. § 82 Abs. 2 der Geschäftsordnung sieht nur die Zustimmung zu einem Vertrag oder deren Verweigerung vor. (Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk [SPD]: So ist das leider!) Inhaltliche Änderungen sind ausgeschlossen. Beim MAI handelt es sich um ein umfangreiches Vertragswerk. Seine Funktion
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.04.1998 () [PBT/W13/00232]
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ein Konzernrecht. Ich halte es deshalb auch nicht für vertretbar, eine so schwierige Materie für eine Gruppe von Personalgesellschaften beiläufig vorab in dem Publizitätsgesetz zu regeln. Erst wenn das Konzernrecht für alle Betriebe vorhanden ist, könnte man die Publizitätsbestimmungen in Kraft setzen. Der Entwurf des Kollegen van Delden hat zwar manche Verbesserungen gebracht, aber dennoch machen diese drei kritischen Punkte, die ich bezüglich der Gesellschaften mit beschränkter Haftung, der Personenhandelsgesellschaften und des Konzernrechts aufgezählt habe, deutlich, wie unausgereift die Regierungsvorlage auch nach
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.06.1969 () [PBT/W05/00243]